ec cash verbot in spielhallen !   |
gmg
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JA.
Der Ablauf der Übergangsfrist per 01. 05. 2011 ergibt sich aus § 35 Abs. 3 ZAG (Zahlungsdienstaufsichtsgesetz).
Grüße
__________________ gmg
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241
13.11.2013 23:03 |
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Solon
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mistral
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
ist es denn seit dem 1.5.11 (???) verboten ?
grüsse |
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Ich lese seit langer Zeit mit, Deine Beiträge erschienen mir oftmals plausibel (nicht immer), wenn auch manchmal kontrovers, aber was solls.
Nur dass Du jetzt eine solche Frage stellst, verwundert mich sehr.
Ich wusste das!
Du nicht?
Sehr seltsam!
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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242
15.11.2013 15:42 |
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Solon
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rosebud
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Zitat: |
Original von mistral
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
ist es denn seit dem 1.5.11 (???) verboten ?
grüsse |
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Ich lese seit langer Zeit mit, Deine Beiträge erschienen mir oftmals plausibel (nicht immer), wenn auch manchmal kontrovers, aber was solls.
Nur dass Du jetzt eine solche Frage stellst, verwundert mich sehr.
Ich wusste das!
Du nicht?
Sehr seltsam! |
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hi,
ich wusste es nicht, da ich niemals mit EC-CASH gearbeitet habe.
Meine Spieler konnten bei mir nie Geld von ihrem Konto bekommen.
Spielerschutz wurde bei uns schon immer großgeschrieben.
grüsse
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243
15.11.2013 21:00 |
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mistral
Doppel-As
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von mistral
Zitat: |
Original von rosebud
hi,
ist es denn seit dem 1.5.11 (???) verboten ?
grüsse |
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Ich lese seit langer Zeit mit, Deine Beiträge erschienen mir oftmals plausibel (nicht immer), wenn auch manchmal kontrovers, aber was solls.
Nur dass Du jetzt eine solche Frage stellst, verwundert mich sehr.
Ich wusste das!
Du nicht?
Sehr seltsam! |
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hi,
ich wusste es nicht, da ich niemals mit EC-CASH gearbeitet habe.
Meine Spieler konnten bei mir nie Geld von ihrem Konto bekommen.
Spielerschutz wurde bei uns schon immer großgeschrieben.
grüsse |
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Sehr schön für Dich.
Dieser Punkt wurde übrigens auch vom TÜV überprüft.
Da war wohl zumindest beim Pilotobjekt keiner mehr dabei.
Und denen, die`s nach der Übergangszeit noch betrieben haben, wird hoffentlich so richtig schön der Axxx bis zum Stehkragen aufgerissen.
btw
Ich hatte, obwohl beim Kauf eines neuen Wechslers vor einigen Jahren wärmstens empfohlen, auch nie so ein Ding.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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244
16.11.2013 08:17 |
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gmg
Foren Gott
 

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PRIMA!
Und was war / ist mit anderen technischen Geräten (insb. EC- und Kreditkartenautomaten) zur Bargeldabhebung??
EC-Cash ist ja nun mal eine spezielle Art der Bargeldauszahlung.
Diese gab es vor dem 01. 05. 2011 überhaupt nicht in Spielhallen.
Grüße
__________________ gmg
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245
16.11.2013 09:37 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von gmg
PRIMA!
Und was war / ist mit anderen technischen Geräten (insb. EC- und Kreditkartenautomaten) zur Bargeldabhebung??
EC-Cash ist ja nun mal eine spezielle Art der Bargeldauszahlung.
Diese gab es vor dem 01. 05. 2011 überhaupt nicht in Spielhallen.
Grüße |
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hi,
auch andere Geräte zur Bargeldauszahlung hatten wir im Gegensatz zu den Staatlichen Casinos nicht.
Geld vom Konto abheben macht man bei seiner Bank !
grüsse
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246
16.11.2013 10:55 |
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rosebud
Routinier
 
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hi,
warum darf man eigentlich z.B. bei Lotto 24 mit Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlen ?
Ist das so in Ordnung ?
grüsse
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248
16.11.2013 11:24 |
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lodermulch
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warum darf man eigentlich als espelkamper unternehmer
eine tochtergesellschaft mit sitz auf der isle of man
oder in sonstigen nur zur gesetzumgehung und steuervermeidung existierenden "staaten" gründen und dann online-casinos
anbieten, die in deutschland eigentlich illegal sind?
ist das so in ordnung?
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249
16.11.2013 13:12 |
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Meike
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Hallo rosebud,
da es in diesm Thema um das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz geht,
ist Deine Frage nach m.E. leicht mit einem klaren Ja zu beantworten.
VG
Meike
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250
17.11.2013 05:56 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo rosebud,
da es in diesm Thema um das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz geht,
ist Deine Frage nach m.E. leicht mit einem klaren Ja zu beantworten.
VG
Meike |
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hi,
also darf man auch in Spielhallen mit Kreditkarten und Bankeinzug arbeiten ?
grüsse
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251
17.11.2013 08:56 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo rosebud,
klare Antwort im Sinne des ZAG "Nein".
Ganz einfach formuliert, wenn Du eine Dienstleistung / Abschluss eines Spielvertrags bei dem Leistenden bargeldlos bezahlst, benötigt dieser keine Genehmigung nach ZAG,
wenn aber jemand gewerbsmäßig Bargeld auszahlt, nach Belastung der Debitkarte schon.
VG
meike
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252
17.11.2013 10:09 |
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mistral
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo rosebud,
klare Antwort im Sinne des ZAG "Nein".
Ganz einfach formuliert, wenn Du eine Dienstleistung / Abschluss eines Spielvertrags bei dem Leistenden bargeldlos bezahlst, benötigt dieser keine Genehmigung nach ZAG,
wenn aber jemand gewerbsmäßig Bargeld auszahlt, nach Belastung der Debitkarte schon.
VG
meike |
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Tja,
was soll man wohl hiervon halten.
Ich glaube es nicht, aber gestern als mail bekommen:
_____________________________________________
November 2013
IC Cash Services
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Partner IC CASH SERVICES hat wieder ein attraktives Angebot für Sie:
Herbst-Special für Geldautomaten zur Miete mit nur 36 Monaten Laufzeit!
Ansonsten sind die Konditionen dieses Herbst-Specials wie bei einer Miet-Laufzeit von 60 Monaten:
• 100% Gutschrift des transaktionsbezogenen Entgelts
• Kostenlose Installation, keine Transaktionsgebühren
• monatlich kündbar bei „regulatorischer Unmöglichkeit“
Die Firma IC CASH SERVICES hat eine Banklizenz und ist deswegen, fernab aller Diskussionen, berechtigt, Geldautomaten aufzustellen. Die Möglichkeit für die Aufstellung in Ihrem Hause wird genau geprüft.
Details entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Datei – Anlage. Dieses Angebot ist nur für kurze Zeit verfügbar!
Wenn Sie mehr erfahren möchten, melden Sie sich bitte direkt bei unserem neuen Servicepartner. Dieser steht auch telefonisch für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Automatenunternehmer (BA)
Service- und Veranstaltungsgesellschaft mbH
Hier wurden noch nach dem von gmg genannten Termin von irgendwelchen Verbänden Aufsteller in Sicherheit gewogen und jetzt noch sowas?
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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253
17.11.2013 15:35 |
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gmg
Foren Gott
 

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Wahrscheinlich liegt es nur an meiner Unfähigkeit, die Datenbank der BAFIN richtig zu bedienen.
Die Suche nach einem Zahlungsinstitut führt mich jetzt nicht zu der Firma:
IC CASH SERVICES
Guckst Du selbst:
https://portal.mvp.bafin.de/database/Zah...c2f0f00%3A-7fa1
Und die Nachricht kommt vom BA ?
Komische Sache....
Und was ist mit den Verboten der "Bargeldausgabe" in den Landesspielhallengesetzen???
Grüße
__________________ gmg
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254
17.11.2013 17:27 |
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mistral
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Zitat: |
Original von gmg
Wahrscheinlich liegt es nur an meiner Unfähigkeit, die Datenbank der BAFIN richtig zu bedienen.
Die Suche nach einem Zahlungsinstitut führt mich jetzt nicht zu der Firma:
IC CASH SERVICES
Guckst Du selbst:
https://portal.mvp.bafin.de/database/Zah...c2f0f00%3A-7fa1
Und die Nachricht kommt vom BA ?
Komische Sache....
Und was ist mit den Verboten der "Bargeldausgabe" in den Landesspielhallengesetzen???
Grüße |
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So wie es unterschrieben ist, so bekam ich es.
Und bestimmt nicht nur ich.
Erstaunlich auch, dass ich vorige Tage eine Mitteilung (Post) von einem Hersteller (nicht adp) bekam,
dass Geräte mit eingebautem EC nicht mehr gewartet werden.
Nur noch dann, wenn das EC Teil ausgebaut und die Öffnung verschlossen wird.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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255
17.11.2013 17:38 |
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mistral
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Zitat: |
Original von Kay Löffler
Das Anschreiben erinnert mich ein bisschen an die Anschreiben der FunGame-Hersteller, oder? Erlaubt ist, was der Markt euch aufschwatzen will. Ist es? Und im Kleingedruckten steh dann irgendwo: "Aufstellung auf eigener Risiko." Oder, bei den Wettautomaten: "Wir zahlen den Anwalt."
Wird Zeit, dass wieder eine klare Linie in diesen Sumpf kommt und eine Strafverfolgung ermöglicht. |
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Danke, obwohl ja bekannt ist, dass sich die Klientel der Beschäftigten der Ordnungsämter hier zurückhalten soll mit ihren Meinungsäußerungen und statements.
Hier fehlt seitdem was.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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257
17.11.2013 18:47 |
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Kay Löffler
König
   
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Mir ist davon noch nichts bekannt. Wer soll das denn ... gewünscht haben?
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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258
17.11.2013 19:18 |
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Meike
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Hallo mistral,
das erklär doch bitte:
"Danke, obwohl ja bekannt ist, dass sich die Klientel der Beschäftigten der Ordnungsämter hier zurückhalten soll mit ihren Meinungsäußerungen und statements."
Meinst Du, dass die schon fast quartalsmäßigen Beschwerdeschreiben / Interventionen von speziellen Rechtsanwälten / Vertretern / Vertrauten "der" Branche hier zu berücksichtigen sind?
VG
Meike
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259
18.11.2013 05:13 |
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mistral
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Zitat: |
Original von gmg
Und was ist mit den Verboten der "Bargeldausgabe" in den Landesspielhallengesetzen???
Grüße |
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Und genau das, ist doch der K.O.Punkt für ein solches Angebot.
Mal völlig unabhängig von irgendwelchen Bankgenehmigungen durch die Bafin.
Frage:
Wie kann man in der doch bekannten Rechtslage noch solche Angebote
verschicken und noch versuchen abzuwiegeln?
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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260
20.11.2013 15:05 |
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