unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (16): « vorherige 1 2 3 4 5 [6] 7 8 9 10 11 nächste » ... letzte »
Zum Ende der Seite springen ec cash verbot in spielhallen ! 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,5018 Bewertungen - Durchschnitt: 6,50
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






UAVD informiert.....

Der UAVD hat seine Mitglieder informiert.
Siehe hier.


Grüße

__________________
gmg
101 04.04.2012 15:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.557.264
Nächster Level: 41.283.177

2.725.913 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

super, dass der UAVD seine Mitglieder informiert.


Hast Du schon etwas von den anderen Verbänden gelesen?


VG
Meike
102 05.04.2012 07:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

NEIN, bei den anderen Verbänden habe ich auf den Web-Seiten keine Hinweise zu diesen Straftaten, die wahrscheinlich durch viele Spielhallenbetreiber aus Unwissenheit begangen werden, gefunden.

Die Antwot der Automatenindustrie sieht ganz anders aus:

Branchenkampagne zu Ostern | Ordnung im Spiel
Mit einer groß angelegten Anzeigenkampagne am Osterwochenende räumt die Deutsche Automatenwirtschaft mit Fehl- und Vorurteilen über das Geldgewinn-Spiel auf. Auf großformatigen Anzeigen - unter anderem in FAZ, Welt und Bild - wird Punkt für Punkt gezeigt: Beim gewerblichen Geldgewinn-Spiel ist alles in Ordnung.

Neben dem staatlich konzessionierten Glücksspiel wird das gewerbliche Automatenspiel in Deutschland gebraucht. Es ist die sichere und attraktive Alternative zu den Angeboten im Internet, wo es weder Spielerschutz, noch Steuereinnahmen und schon gar keine Arbeitsplätze gibt.

Mit dieser Kernbotschaft geht die Deutsche Automatenwirtschaft an diesem Osterwochenende an die Öffentlichkeit. Mit den großformatigen Anzeigen wird so knackig wie nötig und so sachlich wie möglich mit Fehl- und Vorurteilen über das gewerbliche Geldgewinn-Spiel aufgeräumt. Hintergrund dieser Informations-Offensive ist die Tatsache, dass in Öffentlichkeit, Politik und Medien ein erschreckendes Wissens-Defizit über das strenge rechtliche Korsett der gewerblichen Automatenwirtschaft besteht. Auch die Fakten über pathologisches Spielverhalten und den umfassenden Spielerschutz der Branche werden oft entweder ignoriert, oder sie gehen unter.

Unter den Überschriften „Mehr Spass", „Weniger Kosten", „Besserer Schutz" und „Maximale Sicherheit" wird in den Anzeigen Punkt für Punkt gezielte Aufklärung betrieben. Die Anzeigen setzen ausschließlich auf sachliche Information. Auf die politische Auseinandersetzung mit den Bundesländern und deren Existenz vernichtenden Kurs gegen die Automatenwirtschaft wird verzichtet. Das mildert aber nicht die Stärke der Botschaft: „Die deutsche Automatenwirtschaft ist und bleibt Garant für sicheres Spiel."

Hier kann man sich dann die angesprochene Anzeige schon einmal ansehen......

Gesamtmeldung

Das steht natürlich gar nix über EC-CASH drin, in der Anzeige. Passt ja auch irgendwie nicht in das Bild, welches vermittelt werden soll....

Grüße

__________________
gmg
103 05.04.2012 19:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Einen "Knaller" habe ich noch in der vorgenannten Anzeige gefunden:

Zitat on
Dazu gehört nicht nur der Schutz vor Manipulationen zu Lasten der Spielgäste, sondern auch der Schutz vor Manipulationen zu Lasten der Allgemeinheit (Steuern).
Die deutsche Automatenwirtschaft ist und bleibt Garant für sicheres Spiel.
Zitat off


Den Hinweis finde ich schon sehr nett, den mit der Allgemeinheit.
Allerdings auch absolut nicht erwähnenswert.
Wäre es anders, müsste man sicherlich über den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachdenken ......

Also, mein lieber Garant.....


Grüße

__________________
gmg
104 05.04.2012 19:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
eszet eszet ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 28.08.2009
Beiträge: 242
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.296.435
Nächster Level: 1.460.206

163.771 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zwei Gauselhallen in Bayern letzte Woche

ec cash. am Tresen
mit Hinweis das kein Name bei der Abbuchung erscheint
Respekt
105 05.04.2012 21:13 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.557.264
Nächster Level: 41.283.177

2.725.913 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

in der Sachverständigenanhörung hatte Herr Noone das Beispiel der Nichteinhaltung der 5-Minutenspielpause erläutert
und dazu dann sinngem. ausgeführt, wenn die Bundesprüfanstalt es schon nicht geschafft hatte, das zu prüfen, kann
man keine Vertrauen zu den übrigen "Prüfungen" haben,

so viel zu den netten Worten im Anzeigetext betr. der "geprüften" Automaten.


Zum angeblichen "Schutz vor Manipulationen zu Lasten der Allgemeinheit (Steuern)" hilft zur Urteilsfindung der Allgemeinheit

ein Blick in das nette Standartwerk "VDAI-Standartschnittstellen 2010 Stand 20.Oktober 2010"
Zitat:
Seite 14
"Verlustvortrag aus letzter Kasse"
------------------------------------------persönliche Anmerkung: Die Stadtsteuerämter sind auch für die Allgemeinheit da.", aber da wirst Du sicherlich etwas zu ausführen können---------------------


Seite 11
"L = Daten im SPG sollen gelöscht werden"

-------------------------------------------persönliche Anmerkung: Da sollte man sich den §146 AO nochmal ganz in Ruhe durchlesen!!!! , aber da wirst Du vielleicht etwas zum Beihilfegedanken aus steuerrechtlicher Sicht hinzusteuern.-------------------------------------


Seite 15
"Liste der Nachfüllungen (max. 20 Eintragungen)

"Liste der Entnahmen (max. 20 Eintragungen)

Seite 16
"Tagesjournal max. 90 Eintragungen"


VG
Meike
106 06.04.2012 06:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

das VDAI-Druckprotokoll 2010 wird ja bekanntlich nicht mehr in Neugeräten verwendet. Darüber hinaus hat es ein Update gegeben, welches auch bei den bereits mit dem Protokoll 2010 ausgelieferten GSG die Verwendung dieses Protokolls rückgängig gemacht hat.
Auch diese GSG verwenden wieder das VDAI Druckprotokoll Version 00.08 ohne den "Verlustvortrag aus letzter Kasse".

Weiteres möchte ich zu diesem Punkt nicht ausführen.


Die Begrenzung der Listeneintragsmöglichkeiten auf jeweils 20 Stück Positionen, die im Bedarfsfall dann überschrieben werden (Fifo-Methode), habe ich schon mehrfach angesprochen. Die Problematik ist bekannt und soll demnächst abgestellt werden.

Das Tagesjournal benötigt nur 90 Eintragungsmöglichkeiten, da das Gerät - bewusst so programmiert - nach diesen 90 Tagen nicht mehr betriebsfähig ist und zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit zunächst ausgelesen werden muß. Bewusst lasse ich jetzt den fehlenden GT-Speicher aussen vor.

Und NEIN, zu dem Beihilfegedanken werde ich jetzt ebenfalls nicht weiter ausführen.

Grüße

__________________
gmg
107 06.04.2012 16:45 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.322.761
Nächster Level: 8.476.240

153.479 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


www.Fiat-126-Forum.de






RE: UAVD informiert.....

eigentlich hat jeder aufsteller schon informationen bekommen


erst wenn mal bussgelder verhängt und strafverfahren eingeleitet werden

wird sich was ändern

wir sind eben doch eine bananenrepublik!

gruss u. frohes osterfest wünscht

pg.
108 06.04.2012 22:14 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.557.264
Nächster Level: 41.283.177

2.725.913 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Aber PG,

wie wurden denn viele Spielhallenbetreiber bis jetzt informiert?


Noch im März 2012 informierte ein Aufstellerverband:
Zitat: "Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat für unser Land im letzten Juli bereits entschieden, dass der Betrieb von EC-Cash-Terminals in Spielhallen zulässig ist."



Da mache ich persönlich dem Spielhallenbetreiber, der sich darauf verlässt, keinen Vorwurf, sondern setze auf richtige Information, wie ich es hier getan habe.


Hätte der Aufstellerverband seine Mitglieder umfassend und nicht sinnverfremdend informieren wollen, hätte er geschrieben:
"Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte entschieden, dass eine Kommune den Betrieb von EC-Cash-Terminals in Spielhallen nicht durch Auflage zur Spielhallenkonzession untersagen darf. - Aber bedenkt, dass ihr Zahlungsdienste nur anbieten dürft, wenn Ihr die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habt und das durch einige Serviceinformationen vermittelte, angebliche problemlose erlaubnisfreie Betreiben beim Verkauf von "Wertgutscheinen", von der Erlaubnisbehörde vollkommen anders gesehen wird."


Aber das passierte LEIDER, offenbar bis heute, NICHT!


Aber vielleicht hätte dann auch mal ein Aufsteller nachgefragt, seit wann man das denn weiß?


Und vielleicht hätte dann auch ein IMA-Besucher nachgefragt, warum man bei den entsprechenden Verkaufsständen denn nicht entsprechend informiert wurde.


Ob ein Aufstellerverband sich von den "schwarzen Schafen" - von denen immer gerne geschrieben und gesprochen wird-
tatsächlich distanziert, zeigt sich genau in solchen Fällen! - Denn strafbar ist strafbar!


Bis jetzt konnten wir dazu nur eine Mitteilung des UAVD e.V. lesen, wenn ihr noch andere kennt, bitte einstellen.

VG
Meike
109 07.04.2012 06:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das passt schon,

jeder Besuch mit dem entsprechenden Informationsgespräch stellt eine "Wissensverbesserung" des Aufstellers da.

Da muß man sich dann wohl einen Anwalt nehmen.

Für die Statistik:
In den letzten 2 Wochen bei 6 Aufstellern 5 Einleitungen eines Strafverfahrens.
Es wird aber in den entsprechenden Orten "weiter gehen"....

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 30.04.2012 14:57.

110 30.04.2012 14:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Das neueste Geschäftsmodell....

Nachdem man wohl erkannt hat, dass dieser Aufmünzvorgang nicht die Zustimmung der BAFIN zum Vorgang EC-Cash gefunden hat, geht es jetzt mit der Gestaltung von Sachverhalten lustig weiter.

Ich zitiere mal aus einem anderen Forum die neueste Geschäftsidee:
"War heute in der XXXX Halle meines Vertrauens und musste mir noch etwas Geld ziehen.
Die Aufsicht fragte ich ob ich wg dem Geld ziehen Bescheid wüsste und ich sagte ja ja weil ich dachte es geht um die 10€ Freimünzung die ich als Ware kaufe.
Als die gute mich dann fragte welche Sorte Zigaretten ich wollte habe ich dann etwas verblüfft aus der Wäsche geschaut. Ich bin Nichtraucher.
Auf die Frage was sie mir den als Nichtraucher alternativ verkaufen kann konnte sie mir nur die Ziggaretten anbieten.
Da besteht ja wohl auf jedem Fall noch Verbesserungsbedarf.
Es muss doch machbar sein, Tankgutscheine oder etwas Vergleichbares zu verkaufen."

Antwort des angesprochenen Spielstättenbetreibers:
"Also,erst mal eine Richtigstellung:
Es wird kein Gast genötigt das Angebot des Cash Back Verfahrens in Anspruch zu nehmen.
Des weitern ist der Service angehalten,die zum Verkauf anstehende Ware anzubieten.
Der Gast hat die Möglichkeit seinen Einkauf im Wert von € 5.- mit EC zu bezahlen und darüber hinaus sich auf Wunsch zusätzlich Bargeld auszahlen zu lassen.
Aber du hast recht das Angebot ist derzeit sehr überschaubar.
Es wird mit Hochdruck an der Erweiterung des Angebots gearbeitet,und evtl. Vorschläge und Ideen hier aus dem Forum geprüft und wenn möglich umgesetzt."


Meine entsprechende Antwort:
"Dann warten wir die neuen Landesspielhallengesetze ab.
Da wird das Verbot der Bargeldauszahlung noch umfassender reguliert werden.

Ich zitiere mal:
- In den Räumlichkeiten des Unternehmens sind das Aufstellen, Bereithalten oder die Duldung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung,

- Zahlungsdienste nach § 1 Abs. 2 und 10 Nr. 4, 6 und 10 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 288),

unzulässig.

Da helfen dann natürlich auch nicht mehr die Geldauszahlungserminals der Kreditinstitute."



Ich hatte schon einmal auf den FUNGAME-Sachverhalt hingewiesen.
Es hat über 6 Jahre gedauert, bevor in Spielhallen diese Gerätschaften, die seit dem 01. 01. 2006 verboten sind, auch tatsächlich nahezu flächendeckend abgebaut worden sind.


Es versteht sich, dass diese neue Geschäftsidee durch Anzeige an die BAFIN überprüft werden wird....

Grüße

__________________
gmg
111 02.05.2012 08:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.557.264
Nächster Level: 41.283.177

2.725.913 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

da sollte man auch eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde in Erwägung ziehen, denn es ist hier doch zu prüfen in welchem Gewerbebetrieb befindet man sich plötzlich und ist dafür auch die entsprechende Gewerbeanzeige erfolgt? Wie nannte es die BAFIN so nett, POINT of SALE, dort ist das Cash-Back Verfahren problemlos.
Und wenn nun der Betrieb plötzlich ins "Kioskgeschäft" einsteigt, müssen einige Kernfragen geklärt werden.


Darf in einer konzessionierten Spielhalle gleichzeitig ein Einzelhandelsunternehmen gewerblich tätig sein? - Ist auch eine baurechtliche Frage.
Welcher Geschäftszweig ist führend?
Wieviel Spielfläche haben wir denn nun?
Wieviel §33c-Automaten dürfen in einem Einzelhandelsunternehmen aufgestellt sein?
usw.



VG
Meike
112 02.05.2012 15:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
koeppx   Zeige koeppx auf Karte koeppx ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 18.04.2011
Beiträge: 74
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 352.158
Nächster Level: 369.628

17.470 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







das mit dem Kioskgeschäft birgt doch sicherlich nicht nur den Aspekt der Spielfläche, da kommen doch auch noch solche Dinge wie Steuern etc. dazu. Kann mir jetzt kaum vorstellen, dass der genannte Betreiber seinen Verkauf auch noch versteuert.

Nochmal zu deinen Anzeigen lieber gmg,
hast du denn wenigstens auch mal die Großen gepackt? Schmidtgruppe oder Gauselmann??
113 03.05.2012 09:13 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es kam wie es kam... smile
Die Planung der Begehungen lag bei den jeweiligen Ordnungsbehörden des entsprechenden Ortes. Also ein "Kessel Buntes"....

Grüße

__________________
gmg
114 03.05.2012 11:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
koeppx   Zeige koeppx auf Karte koeppx ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 18.04.2011
Beiträge: 74
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 352.158
Nächster Level: 369.628

17.470 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Heißt das oa ist mit dir durch die Läden gegangen oder wie soll man sich das vorstellen?
115 03.05.2012 17:20 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Im Prinzip ja.
Zuerst ein bisschen Theorie. Dann ein bisschen Praxis.
Sozusagen ADPFDP....

Grüße

__________________
gmg
116 04.05.2012 06:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
ruda   Zeige ruda auf Karte ruda ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 27.09.2007
Beiträge: 52
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 315.012
Nächster Level: 369.628

54.616 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Schnorren

Hi @ll, ich habe bisher in einer Spielhalle einen ec-Cash-Automaten festgestellt. Kann/Möchte mir jemand zur Arbeitserleichterung das Muster einer Anzeige an die BaFin geben? Ich brauche die Anschrift und die genauen Fundstellen im Gesetz. Das ZAG ist mir zu lang. Danke!

__________________
Freundliche Grüße Kaiserin
117 11.05.2012 08:09 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Schnorren

Zitat:
Original von ruda
Hi @ll, ich habe bisher in einer Spielhalle einen ec-Cash-Automaten festgestellt. Kann/Möchte mir jemand zur Arbeitserleichterung das Muster einer Anzeige an die BaFin geben? Ich brauche die Anschrift und die genauen Fundstellen im Gesetz. Das ZAG ist mir zu lang. Danke!


vgl. Beitrag 5 und 19 ...

__________________
gmg
118 11.05.2012 08:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Auszug aus dem Entwurf des Spielhallengesetz des Saarlandes

Wir sprachen ja darüber, dass der Spielgast in der Spielstätte nicht noch mit Geld versorgt werden muß, wenn er sein mitgeführtes Bares "ausgegeben" hat:


Zitat on
Darüber hinaus verbietet Absatz 2 technische Geräte oder Verfahren zur Bargeldbeschaf-fung. Derzeit kann sich in den meisten Spielhallen der Spieler mittels bargeldloser Zahlungs-verfahren („cash-back“ u.a.) schnell Bargeld beschaffen. Dies betrifft insbesondere patholo-gische Spieler, von denen man weiß, dass sie erst aufhören zu spielen, wenn sie über kein Bargeld mehr verfügen. Regulär Spielende werden zu einem „Abkühlen“ veranlasst, wenn sie die Spielstätte verlassen müssen, um an Bargeld zu kommen.
Absatz 2 verbietet jegliche Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, die Ausgabe von Bar-geld an der Kasse sowie die Aufstellung von Geldautomaten. Um zu gewährleisten, dass jegliche Art der Erlangung von Bargeld durch EC- oder Kreditkarten unterbunden wird, erfolgt ein Verweis auf die einschlägigen Regelungen des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG). Damit soll sichergestellt werden, dass auch Umgehungsversuche, zum Beispiel die Ermöglichung von Bargeldabhebung mit-tels GeWeTe-Automaten (Geldwechselterminals mit zusätzlicher EC-Kartenfunktion) oder durch das Cash-Back-Verfahren (Bargeldaushändigung im Zusammenhang mit Kauf oder Dienstleistungsinanspruchnahmemit EC-Kartenzahlung) verhindert werden. Insbesondere soll erreicht werden, dass Spieler nicht unmittelbar in der Spielhalle Bargeld zum Weiterspie-len „im Rausch“ erhalten können.
Zitat off

Letztendlich genau so klar geregelt, wie § 6 a der SpielV im Zusammenhang mit den FUNGAMES..


Grüße

__________________
gmg
119 24.05.2012 17:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.042.256
Nächster Level: 41.283.177

4.240.921 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Auszug aus dem Entwurf des Thüringischen Spielhallengesetzes

Thüringen

Zitat on
....das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten, mit deren Hilfe sich der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen.
Zitat off


Grüße

__________________
gmg
120 19.06.2012 13:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Seiten (16): « vorherige 1 2 3 4 5 [6] 7 8 9 10 11 nächste » ... letzte » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen !


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 28.996
Antworten: 1
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.650
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.444.830
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.458
Antworten: 8
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 794.205
Antworten: 27

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 231.601 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.623.214


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 247 | Gesamt: 0.253s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%