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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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sunrise sunrise ist männlich
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Hallo Meike,

in dem an eine Mehrfachkonzession angegliederten Spielcafe können die Gäste der Spielhalle Geld zum Spielen abheben. Dafür ist extra das Spielcafe eröffnet worden, mit dem Nebeneffekt weiterer 3 Geldspieler.
Zum Kaffeetrinken alleine geht da keiner rein, dafür ist es auch nicht eingerichtet...

Ist das so erlaubt?

es grüßt sunrise
221 29.03.2013 12:03 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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Meike
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Hallo sunrise,

die Frage kann man mit den von Dir eingestellten Informationen nicht beantworten.

Wie Du in dem Beschluss des LG Stuttgart lesen kannst, muss das WIE der Zahlungsdienst erbracht wird genau hinterfragt werden.



Da Du und andere hier bereits beschrieben haben, dass es sich nicht um Schankwirtschaften oder Speisewirtschaften,
somit geeignete Örtlichkeiten im Sinne der SpielV handelt,

Frage: Habt Ihr das denn bereits den örtlich zuständigen Behörden in Baden-Württemberg gemeldet?

Was haben die dazu gesagt? Dulden diese das wissentlich?



VG
Meike
222 29.03.2013 13:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Ich hoffe, man hat nun die entsprechenden Informationen der Bafin und des BMF

- erhalten und
- verstanden?

Man gibt sie doch weiter an die Mitglieder??
Dann mag jeder selbst für sich entscheiden.

Den Vortrag mit der "verwaltungsgerichtlichen Klärung" verstehe ich allerdings nicht.
Warum sollte man einen Straftatbestand verwaltungsgerichtlich klären lassen?
Ist da nicht eher die strafrechtliche Klärung dieses Straftatbestandes angesagt?

Grüße

__________________
gmg
223 19.04.2013 11:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

das will ich doch hoffen, dass der Verband seine Mitglieder informiert hat.

Das vorsätzliche Vorenthalten dieser Information wäre nach m.E. grenzwertig.


VG

Meike
224 19.04.2013 18:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo zusammen,

komisch

http://www.baberlin.de/128.html?&tx_ttnews[pointer]=2&cHash=37c03e54dd

hier kann man nichts dazu finden.


Warum informiert der BA e.V. seine Mitglieder nicht umfassend zur Strafbarkeit vom Erbringen vom Zahlungsverkehr oghne entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?


Hier lesen doch einige BA-Mitglieder mit. Habt ihr dazu mal nachgefragt?



Hallo gmg,

wie soll ich Deinen Beitrag verstehen?

Hatte der BA e.V. etwa gedacht, dass sich die Strafbarkeit, die sich bereits aus lex specialis dem ZAG ergibt, verwaltungsrechtlich zu klären sei?


VG
Meike
225 20.04.2013 07:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

da sollte man besser den Schriftsatzverfasser des BA aus MS befragen, was sich der BA gedacht oder erhofft hatte.

Ich habe selten einen so interessante Replik der Bafin gelesen.
Es ist schon fein, dass die Verwaltung - wo auch immer - über herausragende Juristen verfügt.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 20.04.2013 09:08.

226 20.04.2013 08:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Eine Möglichkeit über die Bargeldauszahlung aus Geldausgabeautomaten ohne Erlaubnis bzw. die nicht gesetzeskonformen Gestaltungen über die Sonderregelung (den Ausnahmetatbestand) EC-Cash in Spielhallen vorzutragen, wäre ja sicherlich bei diesem Treffen am 15. + 16. 04. 2013 in Berlin gewesen.

Strategiemeeting leitet Prozess der Positionierung des BA zu Zukunftsfragen ein....

Ich zitiere mal kurz aus der Meldung:
Mit Unterstützung eines professionellen Moderatorenteams wurden dabei die wichtigsten Branchenthemen diskutiert, Ziele definiert und erste Maßnahmen in der BA-Kommunikation im Sinne einer strukturierten politischen Arbeit beschlossen.

Eines der wichtigsten Ziele sollte sicherlich ein gesetzeskonformes Verhalten sein. Darunter fällt nach meiner Meinung auch die o. a. Bargeldauszahlung in Spielhallen.

Das o. a. angesprochene Schreiben an den PD, der vom Verband beauftragt worden ist, datiert ja bekanntlich vom 27. 03. 2013.


Erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass das vg. Antwortschreiben der Bafin vom BMF - mit einer knackigen Zusammenfassung - bundesweit an alle Länderwirtschaftsministerien, BMWi und den Deutschen Städtetag z. K. übersandt worden ist.

Ich unterstelle natürlich, dass dieses Schriftstück zügig an den Vollzug vor Ort z. K. und Umsetzung übersandt wird.

Wir leben mittlerweile seit nahezu 2 Jahren mit dem Beharrungsvermögen der Branche. Nun sollte es zumindest flächig betrachtet gut sein und das ZAG und die zu diesem Thema unterstützenden Landesspielhallengesetze von den Unternehmern umgesetzt werden.

Ich zitiere noch mal aus der o. a. Meldung:
Nachhaltige Unternehmensführung im Sinne des ehrbaren Automatenkaufmanns .....

Insofern erhoffe ich, eine entsprechende Veröffentlichung zu diesem Thema demnächst lesen zu können. Es geht schließlich um Straftatbestände!


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 20.04.2013 11:51.

227 20.04.2013 11:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


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RE: ec cash verbot in spielhallen !

aktuell vom 25.4.2013
neues von der geldabholfront

siehe:

http://www.callandcashgmbh.de/index.php/produkte/gaa

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 26.04.2013 09:03.

228 26.04.2013 09:01 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von Jürgen Rixinger
Gestern habe ich eigentlich aus anderen Gründen eine Spielhalle kontrolliert, dabei ist mir erstmals aufgefallen, dass der vermeintliche Geldwechler auch Geld ausgibt ("Dies ist kein allgemeiner Geldautomat. Mit Kartenbuchungen können Sie die links aufgelisteten Gutscheine erwerben. Sich unter Mitwirkung unseres Personals auf Wunsch bis zu 200 Euro auszahlen lassen (Cachback)." Es handelt sich um so eine GeWeTe-Kiste, wie hier bereits Bilder eingestellt wurden. Zumindest nach neuer Rechtslage in BaWü dürfte doch endgültig klar sein, dass so ein Gerät unzulässig ist:

§ 43 Abs.3 LGlüG BaWü:
Das Aufstellen, die Bereithaltung oder der Betrieb von technischen Geräten zur Bargeldabhebung ist nicht gestattet. Dasselbe gilt für die Leistung von Zahlungsdiensten gemäß § 1 Absatz 2 und 10 Nummern 4, 6 und 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506).

Ich habe auch die Beiträge in diesem Thread so verstanden, dass das Gerät in einer Spielhalle nichts zu suchen hat, habe allerdings durch die Vielzahl der Beiträge die Übersicht etwas verloren (außerdem bin ich technisch etwas konservativ, habe nicht mal ein Handy smile ). Ist das Ding also verboten? Mir würde ein kurzes "Ja" eines Fachkundigen genügen ....


Genau das gleiche Gerät habe ich bei uns auch gefunden. Jetzt ist das PIN-Pad abgeschaltet und damit (angeblich) das Geld abheben nicht mehr möglich. Geld wechseln ist weiterhin, jedoch nur mit Hilfe des anwesenden Service-Personals möglich. Ich glaube das zwar nicht, kann es aber nicht widerlegen. Im Zweifel trage ich doch die Beweislast, oder? Ich wüsste allerdings nicht, wie ich das Beweisen soll.
229 26.04.2013 09:33 Obbi-Papst ist offline E-Mail an Obbi-Papst senden Beiträge von Obbi-Papst suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Die Call & Cash GmbH schreibt zur Zeit alle Spielhallenbetreiber in Deutschland an.

Die Schreiben beginnen mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass uns die aktuelle Rechtslage veranlasst hat, im Bereich der gewerblichen Spielstätten künftig auch Geldausgabeautomaten anzubieten.





was Aufstellern passieren kann liest sich hier ganz aktuell:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Razzia-wegen-illegaler-Geldgesch
aefte-in-Bordellen-id24974546.html




es grüßt sunrise
230 26.04.2013 20:47 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
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Hallo sunrise,

wenn ein kreditführendes Institut oder jemand mit Genehmigung der BAFIN Zahlungsdienste anbietet außerhalb einer Spielhalle

ist das rechtlich doch nicht zu beanstanden.


Es gibt hier in der Region z.B. viele GAA außen an Tankstellen und man kann diesen auch sofort ansehen von welcher Bank sie sind.



Hallo zusammen,


bei diesen Call&Cash GAA verstehe ich es im Moment aber nicht so richtig,

was sie genau anbieten,


vermitteln Sie nun Banken, da dort steht

"Banktechnische Abwicklung"



und die Zahlungsdienste selbst werden von dem entsprechenden kreditführenden Institut abgewickelt


oder bietet Call&Cash selbst die Zahlungsdienste an und führt sogar Zahlungskonten


da dort u.a. steht


"Monatliche Abrechnung der Kundenentgelte"



Hat jemand mal so eine Vereinbarung mit einem Spielhallenbetreiber gesehen?



Damit man Euch nicht wieder ein X für ein U in irgendwelchen Servicemitteilungen erklärt, hier für jeden zum Nachlesen


http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Da...itute_node.html


Zahlungsinstituts-Register nach § 30 ZAG


Beispiel:
A wie ABN Amro
http://ww2.bafin.de/database/ZahlInstInf...st.do?id=118721

da kann man dann sehen, welche Erlaubnisse seit wann alle vorliegen.


und wenn Du nun bei C schaust, dann ist Call & Cash nicht dabei

http://ww2.bafin.de/database/ZahlInstInf...7a1a009%3A-7d27

sondern:
Gefundene Zahlungsinstitute:

CBN GERMANY GmbH

CONTACT-D Finanzdienstleistungs-GmbH

CSI-Club Südamerika International GmbH

CardProcess GmbH

Cash Express Gesellschaft für Finanz- und Reisedienstleistungen mbH

ConCardis Gesellschaft mit beschränkter Haftung

cardtech Card & POS Service GmbH





Daher die Frage: Was wird Euch Spielhallenbetreiber denn genau angeboten?




VG
Meike
231 28.04.2013 07:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo zusammen,

könnt ihr denn mal so ein Anschreiben anonymisiert einstellen oder mir per PN oder Mail zur Verfügung stellen?



Bevor ihr wieder auf irgend ein Anschreiben / Mitteilung von irgendwelchen Firmen oder Vereinen Dinge tut, bei denen hinterher die

zuständige Aufsichts- und Zulassungsbehörde BAFIN klar mitteilt, dass sie das ganz anders sieht und erläutert was strafbewehrt ist,

solltet ihr Euch doch lieber vorher richtig informieren.



VG
Meike
232 30.04.2013 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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hallo meike

habe den prospekt vor mir liegen
der werbebrief hierzu liegt mir aber im moment nicht vor


siehe :

petergaukler hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
casbag.jpg petergaukler hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. petergaukler versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei petergaukler liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an petergaukler. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.

233 30.04.2013 08:34 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Hallo Meike,

die Sache scheint hier klar zu sein. Zu dem Bundesweit versendeten Prospekt, gibt es ein Anschreiben. Darin heisst es im vierten Absatz:

"Ein GAA ist eine Bankfiliale. "Deshalb müssen alle Partner über eine entsprechende Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen"....

Ein Bekannter hat seine EC-Cash Terminals gekündigt und will diese zurück geben. Aus dem Vertrag wird er aber nicht entlassen. Zur Begründung wurde gesagt, dass es ja in Spielhallen nie erlaubt war und er sich jetzt nicht darauf berufen kann.

Damit steht doch schon fest, dass sich das für Spielhallenbetreiber erledigt hat. Egal was die Ländergesetze sagen.

Im Hamburger Spielhallengesetz ist eine Übergangsfrist zum abräumen des EC-Cash bis zum 19.06.2013 festgeschrieben. Unabhängig davon, werden diese Spielhallenbetreiber bei der A2 Glücksspielaufsicht und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. (Für eine neue Konzession dürfte die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein)

Die schiessen sich selber in aus!!!

LG James
234 01.05.2013 17:25 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
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Hallo James,

nun der Hamburger "Ermessensspielraum" bei den Abräumverfügungen bei gleichzeitiger Anzeigenerstattung ist sicherlich erklärungsbedürftig.

- Ich persönlich verstehe ihn nicht.-


Auch sollte sich Dein Bekannter mal den Ablehnungsgrund der Kündigung

"Zur Begründung wurde gesagt, dass es ja in Spielhallen nie erlaubt war und er sich jetzt nicht darauf berufen kann."


genau erklären lassen.


Davon hatte ich persönlich noch nichts gehört.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zag/gesamt.pdf

Das ZAG wurde in 2009 geändert und da wurden dann die Übergangsvorschriften des §35 aufgenommen, die am 30.04.2011 ablief.


Dazu wurden dann auch bundesweit - wie ich hörte- nette Service Mitteilungen versandt mit denen angebliche "Lösungsvorschläge" vorgestellt wurden ohne diese mit der zuständigen Behörde, der BAFIN im Vorfeld geklärt zu haben.


Diese Klärung habe ich dann herbeigeführt, damit wir hier alle Rechtssicherheit haben und mit Zustimmung der BAFIN allen Aufstellerverbände das Schreiben der BAFIN zur Verfügung gestellt.


Denn es muss doch in unser aller Interesse sein, dass keine Straftaten verübt werden.

- Wie Du absolut richtig gesagt hast, geht es hier um Euer aller Zuverlässigkeit!!-


Vielleicht sollte sich dein Bekannter mal beim Rechtsanwalt die "Begründung" der Firma erläutern lassen.



Hallo zusammen,

und wenn wir hier schon gerade beim Thema Zuverlässigkeit sind,

habt ihr Euch alle schon überlegt, wie Ihr Eure Buchhaltung die Aufzeichnung der einzelnen Spielvorgänge zukünftig hinbekommt?


Das Urteil des Bundesfinanzhofs und des OVG NRW ist nun "alt",

- ihr habt die Pflicht dafür selbst Sorge zu tragen, so der Tenor-

da kann sich also niemand mehr darauf berufen "frisch und hab ich nicht gewusst",

die notwendigen Änderungen von Seiten der Finanzbehörden zur Aufzeichnungspflicht und Möglichkeit der Schätzung bei Nichterfüllung wurden durchgeführt.


Gmg war so nett das hier einzustellen, obwohl ich befürchte, dass da einige nicht verstanden haben, was auf sie zukommen kann.


Und ob ihr euch als Aufsteller quasi "schuldmildernd"
auf die Verweigerungshaltung der Hersteller in Kooperation mit dem BMWI stützen könnt,
- nach dem Motto, die wollen aber nicht und ich kann nicht-,
solltet ihr dann vielleicht auch mal bei einem Rechtsanwalt klären lassen.



VG
Meike
235 02.05.2013 05:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

hast du hier zufällig das Urteil des BFH zur Hand und kannst es reinstellen (oder schreiben wo es ist)? Das hatte ich ein bisschen aus den Augen verloren.

Bezüglich EC-Cash werde ich für meinen Bekannten ein Schreiben aufsetzen. Mal sehen was da kommt. Ich werde dich auf dem laufendem halten.

LG James
236 06.05.2013 08:55 james ist offline E-Mail an james senden Beiträge von james suchen
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Meike ist - glaube ich - momentan nicht präsent.
Aber zwei - in letzter Zeit so häufig genannte - Urteilsangaben gehen noch von hier:

BFH vom 07. 12. 2011 - II R 51/10
OVG NRW vom 23. 06. 2010 - 14 A 597/09

Grüße

__________________
gmg
237 06.05.2013 09:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zu diesem Sachverhalt kann man im Jahresbericht 2012 der BAFIN hier nachlesen:

BAFIN Jahresbericht 2012 und die Spielhallen.....

Grüße

__________________
gmg
238 17.06.2013 12:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Letztmalig hervorgeholt:

aus einem laufenden Verfahren:

.... seit dem 01. 05. 2011 mehr als 6.000 Buchungen mit einem Volumen von mehr als 300.000 € nur durch die Auswertung der Bankunterlagen bewiesen worden sind.......

Strafverfahren laufen noch und die Schließungsverfügung für den Spielhallenbetrieb wird vorbereitet....


Grüße

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gmg
239 13.11.2013 13:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

ist es denn seit dem 1.5.11 (???) verboten ?

grüsse
240 13.11.2013 19:19 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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