Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten |
gmg
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Einen Artikel der Fachzeitschrift games & business über die Evaluation der Spielverordnung kann man hier nachlesen.
Interessant die Art der Darstellung:
Zitat on
Als „Entgegenkommen“ des Bundes gegenüber den Ländern bezeichnete auch Dr. Monika Zimmermann, Regierungssprecherin von Sachsen-Anhalt, auf Nachfrage von games & business, die neuen Spielverordnungspläne des Bundes.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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141
09.06.2011 14:30 |
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Solon
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Solon
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Carlo
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RE: Bundesministerium für Gesundheit - Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten |
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Zitat: |
Original von gmg
Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aktuell zu den gesetzliche Rahmenbedingungen, zur Prävention und zu den aktuellen Entwicklungen des Glücksspiels in Deutschland geäußert.
Zur Novellierung der Spielverordnung wurden die folgenden Punkte angeführt:
Evaluierung der geltenden Spielverordnung
- Spielerkarte
- Verbot Punktespiel
- verpflichtendes Sozialkonzept
- wissenschaftliche Evaluierung
- Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
- technische Abrüstung
- Verbot der Automaten in Gaststätten
Wer sich die gesamte PP-Präsentation einmal ansehen möchte...
Grüße |
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Tack: Kampf gegen Missbrauch von Suchtmitteln braucht Engagement aller 24.06.2011 11:41 - [hf]
Anlässlich des Internationalen Anti-Drogen-Tages am 26. Juni fordert Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack dazu auf, den Kampf gegen Suchtmittelmissbrauch weiter zu verstärken. ................
Das Gesundheitsministerium engagiert sich seit Jahren in der Suchtpräventionsarbeit. Es fördert jährlich mit insgesamt ca. 445.000 EURO Projekte und Aktivitäten im Bereich der landesweiten Suchthilfe und Suchtprävention. Darüber hinaus unterstützt das Gesundheitsministerium mit ca. 495.000 EURO Projekte im Rahmen der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages der Länder und des Brandenburgischen Glücksspielgesetzes.
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz;
http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_6_15465.php
Was genau ist eine "Spielerkarte" und welche Fuktion soll sie haben wenn Automaten in Gaststätten verboten werden?
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143
29.06.2011 11:48 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
da die IFT Studie als Grundlage des "Diskussionsentwurfs" genommen wurde, hier mal selektiert die Seiten zu den Grundlagen, d.h. Checkliste der Spielhallenkontrollen und die Experten und Beiratsmitglieder.
Wie ihr feststellen werdet, war da auch ein pensionierter Polizeibeamter unter den befragten Experten. Nur für Euch z.K., dieser war zur Zeit der neuen Spielverordnung schon nicht mehr im Dienst und zählt daher nicht als Vertreter der Ermittlungsbehörden.
VG
Meike
P.S.: Fast vergessen, falls hier Kollegen von der Ordnungsbehörden, die frisch in dem Sachgebiet sind, diese "Checkliste" als Grundlage für die nächsten Kontrollmaßanhmen nehmen wollen, TUT DIES NICHT!!
Diese Checkliste ist vollkommen unzureichend und hat grobe rechtliche Fehler,
z.B. der §9 SpielV, das Vergünstigungsverbot, das was die Spieler richtig anfüttert, wurde vollständig außen vor gelassen
Es gibt KEINE Unterhaltungsspielgeräte nach §6a SpielV, wie es vollkommen falsch in dieser Checkliste steht, sondern "verbotene Spielgeräte"
die Passage zum illegalen Spiel ist FALSCH, denn eine Jackpotanlage ist KEIN illegales Glücksspiel, sondern fällt unter das Vergünstigungsverbot
usw.
ALSO VORSICHT, NICHT VERWENDEN!!!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 20.12.2011 06:52.
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144
20.12.2011 06:45 |
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big franky
Jungspund
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145
02.01.2012 14:00 |
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anders
Kaiser
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Hallo big franky,
ist das nicht unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland, das strafrechtlich nach § 284 StGB verfolgt wird?
Sind eigentlich schon irgendwelche Verfahren in Deutschland gelaufen?
Wo findet man die Adresse des Veranstalters oder Vermittlers?
Gibt es überhaupt eine rechtlich verwertbare Adresse?
Wo ist gesetzlich festgelegt, wie und in welcher Form die Spiele durchgeführt werden dürfen und auch so getätigt werden?
Wie werden die Gewinne ermittelt und wer sichert die bindende Auszahlung?
Gruß
anders
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146
02.01.2012 15:11 |
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jochen B.
Foren As
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147
13.01.2012 11:37 |
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anders
Kaiser
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Hallo jochen B.,
das wissen sicherlich nur Arp, Kubicki & Co.
Gruß
anders
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148
15.01.2012 19:50 |
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dieter116
König
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1. Wahrscheinlich zum 01.07.2012
2. wohl kaum
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149
16.01.2012 05:31 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
wie kommst Du auf den 01.07.2012?
Im Deutschen Bundestag steht die Evaluierung der SpielV weder im Wirtschafts- noch Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung.
Das fände ich persönlich sehr flott, wenn es da bis zum 01.07.2012 eine evaluierte SpielV gibt.
Nach meiner persönlichen Einschätzung ist die aktuelle SpielV vollkommen ausreichend, wenn sie denn endlich eingehalten würde.
VG
Meike
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150
16.01.2012 16:25 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
vielen Dank an die freie Wirtschaft, die mir den neuen Entwurf zur Spielverordnung zugesandt hatte.
Damit nun alle Kollegen die Möglichkeit haben zu sehen, dass ihre ganze Schreiberei und ihre Empfehlungen, die sie über ihre Gewerberechtsreferenten
weiter geleitet hatten, vollkommen unbeachtet blieben, diesen nun für alle zum Lesen anbei.
VG
Meike
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151
14.02.2012 14:59 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
anzumerken ist noch, dass es bereits am 29.02.2012 zur mündlichen Anhörungsrunde kommen soll, natürlich wie könnte es anders sein ohne Beteiligung
- eines sachkundigen Mitarbeiters einer Ordnungsbehörde
- eines sachkundigen Mitarbeiters einer Finanzbehörde
- eines sachkundigen Mitarbeiters einer Polizeibehörde
Das Land Schleswig-Holstein war bis jetzt das einzige, dass zumindest beim Spielhallengesetz die Polizeigewerkschaften angehört hat, wenn im Moment auch nur schriftlich.
Anbei die Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3604.pdf
VG
Meike
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152
14.02.2012 15:15 |
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jasper
Kaiser
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Zurück in Steinzeit oder will sich die PTB reinwaschen?
Na da will die PTB wohl ihre eigene Gelddruckmaschine wieder anwerfen:
§ 16 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
„7. Aufstelldauer der Nachbaugeräte bei Geld- und Warenspielgeräten, die bei Geldspielgeräten vier Jahre beträgt.“
§ 20 wird wie folgt gefasst:
„(1) Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 1. Juli 2008 zugelassen worden ist und die den ab dem 1. Juli 2012 geltenden Vorgaben des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und des § 13 Nummer 5 nicht entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden.
Erklärung Seite 20:
„Im Spielgerätebereich werden nach Erkenntnissen der letzten Jahredeutlich mehr als 50% der zugelassnen Bauarten - oft mehrfach - nachgebessert. Neuere Geräte werden jeweils mit der aktuellen Softwareversion ausgeliefert, ältere aufgestellte Geräte jedochnicht zwingend aktualisiert. Da Fehler und Schwachstellen in der Software auch potentielle Angriffspunkte für Manipulationen sind, dürfen Spielgeräte mit älteren Softwareversionen nicht zu lange in Verkehr bleiben. Das trifft insbesondere für Bauarten zu, die softwarebezogeneZulassungsnachträge erhalten haben, aber auch für die anderen Bauarten. Denn potentiell enthalten auch diese Schwachstellen, nur dass sie noch nicht entdeckt, ausgenutzt oder aus anderem Grund noch nicht zu einem Nachtrag geführt haben.“
Man beachte:
"....... diese Schwachstellen, nur dass sie noch nicht entdeckt, ausgenutzt oder .......
Ja und warum wird solch offenkundig unsicheren Geräten überhaupt eine Bauartzulassung erteilt?
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154
14.02.2012 20:15 |
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dieter116
König
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Zitat: |
Original von gmg
, Meike.
BMWi:
Belehrungsresistent?
Ich hoffe, die Gewerberechtsreferenten der Bundesländer werden auf dieses Schriftstück angemessen reagieren! |
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Soviel ich weiss, endete die Frist zu Stellungnahme am 15.01.2012 .
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156
15.02.2012 04:15 |
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gmg
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Nach diesem angesprochenen Ende Frist zur Stellungnahme gibt es dieses Diskussionspapier des BMWi (Stand 08.02.2012).
Nun geht es weiter.
Dringend erforderlich wären vertrauensbildende Maßnahmen zwischen der Branche, dem Verordnungsgeber, den Ländern und insbesonders den Vollzugsbehörden. Es müsste mehr Transparenz geschaffen werden.
Grüße
__________________ gmg
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157
15.02.2012 08:44 |
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gmg
Foren Gott
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Neufassung § 12 Abs. 2 Nr. 4 |
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Und natürlich ebenfalls dringend erforderlich:
Neufassung...
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“
Ist ja wohl nicht zu viel verlangt??
Mit der Gerätesicherheit (Abs. 3) sind wir doch auch einen Schritt voran gekommen.
Also bitte!
__________________ gmg
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158
15.02.2012 10:29 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
"beratungsresistent" ist ein nettes Wort.
Aber langsam müsste sich auch der letzte Beteiligte in diesem Verfahren fragen "WARUM"?
Logisch aus der Sache und den Erfahrungen der letzten Jahre heraus ist dieses Verhalten NICHT erklärlich!
Und dann erhielten die Teilnehmer der Runde die angehört wurden eine knappe 2-Wochenfrist zur Stellungnahme.
Ist dies der Sache gegenüber angemessen oder handelt es sich hier um eine Pseudofrist, da eh schon alles feststeht und es nur noch ein pro forma Akt ist?
VG
Meike
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159
16.02.2012 05:02 |
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