unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (12): « erste ... « vorherige 3 4 5 6 7 [8] 9 10 11 12 nächste »
Zum Ende der Seite springen Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten 24 Bewertungen - Durchschnitt: 5,88
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.108.485
Nächster Level: 41.283.177

4.174.692 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Einen Artikel der Fachzeitschrift games & business über die Evaluation der Spielverordnung kann man hier nachlesen.

Interessant die Art der Darstellung:
Zitat on
Als „Entgegenkommen“ des Bundes gegenüber den Ländern bezeichnete auch Dr. Monika Zimmermann, Regierungssprecherin von Sachsen-Anhalt, auf Nachfrage von games & business, die neuen Spielverordnungspläne des Bundes.
Zitat off

Grüße

__________________
gmg
141 09.06.2011 14:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.108.485
Nächster Level: 41.283.177

4.174.692 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Bundesministerium für Gesundheit - Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aktuell zu den gesetzliche Rahmenbedingungen, zur Prävention und zu den aktuellen Entwicklungen des Glücksspiels in Deutschland geäußert.

Zur Novellierung der Spielverordnung wurden die folgenden Punkte angeführt:

Evaluierung der geltenden Spielverordnung
- Spielerkarte
- Verbot Punktespiel
- verpflichtendes Sozialkonzept
- wissenschaftliche Evaluierung
- Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
- technische Abrüstung
- Verbot der Automaten in Gaststätten


Wer sich die gesamte PP-Präsentation einmal ansehen möchte...


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 28.06.2011 13:48.

142 28.06.2011 13:46 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Carlo Carlo ist männlich
Routinier


Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S teuerberater


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.476.285
Nächster Level: 1.757.916

281.631 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Bundesministerium für Gesundheit - Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten

Zitat:
Original von gmg
Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aktuell zu den gesetzliche Rahmenbedingungen, zur Prävention und zu den aktuellen Entwicklungen des Glücksspiels in Deutschland geäußert.

Zur Novellierung der Spielverordnung wurden die folgenden Punkte angeführt:

Evaluierung der geltenden Spielverordnung
- Spielerkarte
- Verbot Punktespiel
- verpflichtendes Sozialkonzept
- wissenschaftliche Evaluierung
- Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
- technische Abrüstung
- Verbot der Automaten in Gaststätten

Wer sich die gesamte PP-Präsentation einmal ansehen möchte...

Grüße


Tack: Kampf gegen Missbrauch von Suchtmitteln braucht Engagement aller 24.06.2011 11:41 - [hf]

Anlässlich des Internationalen Anti-Drogen-Tages am 26. Juni fordert Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack dazu auf, den Kampf gegen Suchtmittelmissbrauch weiter zu verstärken. ................

Das Gesundheitsministerium engagiert sich seit Jahren in der Suchtpräventionsarbeit. Es fördert jährlich mit insgesamt ca. 445.000 EURO Projekte und Aktivitäten im Bereich der landesweiten Suchthilfe und Suchtprävention. Darüber hinaus unterstützt das Gesundheitsministerium mit ca. 495.000 EURO Projekte im Rahmen der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages der Länder und des Brandenburgischen Glücksspielgesetzes.

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz;
http://www.niederlausitz-aktuell.de/artikel_6_15465.php


Was genau ist eine "Spielerkarte" und welche Fuktion soll sie haben wenn Automaten in Gaststätten verboten werden?
143 29.06.2011 11:48 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.623.734
Nächster Level: 41.283.177

2.659.443 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

da die IFT Studie als Grundlage des "Diskussionsentwurfs" genommen wurde, hier mal selektiert die Seiten zu den Grundlagen, d.h. Checkliste der Spielhallenkontrollen und die Experten und Beiratsmitglieder.

Wie ihr feststellen werdet, war da auch ein pensionierter Polizeibeamter unter den befragten Experten. Nur für Euch z.K., dieser war zur Zeit der neuen Spielverordnung schon nicht mehr im Dienst und zählt daher nicht als Vertreter der Ermittlungsbehörden.

VG
Meike


P.S.: Fast vergessen, falls hier Kollegen von der Ordnungsbehörden, die frisch in dem Sachgebiet sind, diese "Checkliste" als Grundlage für die nächsten Kontrollmaßanhmen nehmen wollen, TUT DIES NICHT!!

Diese Checkliste ist vollkommen unzureichend und hat grobe rechtliche Fehler,
z.B. der §9 SpielV, das Vergünstigungsverbot, das was die Spieler richtig anfüttert, wurde vollständig außen vor gelassen
Es gibt KEINE Unterhaltungsspielgeräte nach §6a SpielV, wie es vollkommen falsch in dieser Checkliste steht, sondern "verbotene Spielgeräte"
die Passage zum illegalen Spiel ist FALSCH, denn eine Jackpotanlage ist KEIN illegales Glücksspiel, sondern fällt unter das Vergünstigungsverbot
usw.

ALSO VORSICHT, NICHT VERWENDEN!!!!

Dateianhang:
pdf IFT_Beirat_Experten_Checkliste.pdf (216 KB, 961 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 20.12.2011 06:52.

144 20.12.2011 06:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
big franky big franky ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 21
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.049
Nächster Level: 100.000

1.951 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







das haut auch rein:

http://www.spielotheka.de/manipulation-durch-die-hersteller/
145 02.01.2012 14:00 big franky ist offline E-Mail an big franky senden Beiträge von big franky suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.419.912
Nächster Level: 8.476.240

56.328 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo big franky,

ist das nicht unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland, das strafrechtlich nach § 284 StGB verfolgt wird?

Sind eigentlich schon irgendwelche Verfahren in Deutschland gelaufen?

Wo findet man die Adresse des Veranstalters oder Vermittlers?

Gibt es überhaupt eine rechtlich verwertbare Adresse?

Wo ist gesetzlich festgelegt, wie und in welcher Form die Spiele durchgeführt werden dürfen und auch so getätigt werden?

Wie werden die Gewinne ermittelt und wer sichert die bindende Auszahlung?

Gruß
anders
146 02.01.2012 15:11 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jochen B. jochen B. ist männlich
Foren As


Dabei seit: 09.02.2010
Beiträge: 90
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 468.280
Nächster Level: 555.345

87.065 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







und wie geht es jetzt weiter??

Gibt es auch ohne Glücksspielländervertrag eine neue SpielVO und werden damit solche "unplausible Spielsituationen" unmöglich gemacht?


Lesen
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9243&page=8
147 13.01.2012 11:37 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.419.912
Nächster Level: 8.476.240

56.328 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo jochen B.,

das wissen sicherlich nur Arp, Kubicki & Co.

Gruß
anders
148 15.01.2012 19:50 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.853.211
Nächster Level: 6.058.010

204.799 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von jochen B.
und wie geht es jetzt weiter??

Gibt es auch ohne Glücksspielländervertrag eine neue SpielVO und werden damit solche "unplausible Spielsituationen" unmöglich gemacht?


Lesen
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9243&page=8


1. Wahrscheinlich zum 01.07.2012

2. wohl kaum
149 16.01.2012 05:31 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.623.734
Nächster Level: 41.283.177

2.659.443 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo dieter,

wie kommst Du auf den 01.07.2012?

Im Deutschen Bundestag steht die Evaluierung der SpielV weder im Wirtschafts- noch Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung.

Das fände ich persönlich sehr flott, wenn es da bis zum 01.07.2012 eine evaluierte SpielV gibt.

Nach meiner persönlichen Einschätzung ist die aktuelle SpielV vollkommen ausreichend, wenn sie denn endlich eingehalten würde.

VG
Meike
150 16.01.2012 16:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.623.734
Nächster Level: 41.283.177

2.659.443 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

vielen Dank an die freie Wirtschaft, die mir den neuen Entwurf zur Spielverordnung zugesandt hatte.

Damit nun alle Kollegen die Möglichkeit haben zu sehen, dass ihre ganze Schreiberei und ihre Empfehlungen, die sie über ihre Gewerberechtsreferenten
weiter geleitet hatten, vollkommen unbeachtet blieben, diesen nun für alle zum Lesen anbei.


VG
Meike

Dateianhang:
pdf Entwurf_Spielverordnung_022012.pdf (64,19 KB, 449 mal heruntergeladen)
151 14.02.2012 14:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.623.734
Nächster Level: 41.283.177

2.659.443 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

anzumerken ist noch, dass es bereits am 29.02.2012 zur mündlichen Anhörungsrunde kommen soll, natürlich wie könnte es anders sein ohne Beteiligung

- eines sachkundigen Mitarbeiters einer Ordnungsbehörde
- eines sachkundigen Mitarbeiters einer Finanzbehörde
- eines sachkundigen Mitarbeiters einer Polizeibehörde


Das Land Schleswig-Holstein war bis jetzt das einzige, dass zumindest beim Spielhallengesetz die Polizeigewerkschaften angehört hat, wenn im Moment auch nur schriftlich.

Anbei die Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3604.pdf


VG
Meike
152 14.02.2012 15:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.108.485
Nächster Level: 41.283.177

4.174.692 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

vielen Dank an die freie Wirtschaft, die mir den neuen Entwurf zur Spielverordnung zugesandt hatte.

Damit nun alle Kollegen die Möglichkeit haben zu sehen, dass ihre ganze Schreiberei und ihre Empfehlungen, die sie über ihre Gewerberechtsreferenten
weiter geleitet hatten, vollkommen unbeachtet blieben, diesen nun für alle zum Lesen anbei.

VG
Meike


Danke , Meike.


BMWi:
Belehrungsresistent?
Ich hoffe, die Gewerberechtsreferenten der Bundesländer werden auf dieses Schriftstück angemessen reagieren!

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 14.02.2012 20:46.

153 14.02.2012 17:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.224.076
Nächster Level: 8.476.240

1.252.164 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zurück in Steinzeit oder will sich die PTB reinwaschen?

Na da will die PTB wohl ihre eigene Gelddruckmaschine wieder anwerfen:

§ 16 Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7. Aufstelldauer der Nachbaugeräte bei Geld- und Warenspielgeräten, die bei Geldspielgeräten vier Jahre beträgt.“



§ 20 wird wie folgt gefasst:

„(1) Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 1. Juli 2008 zugelassen worden ist und die den ab dem 1. Juli 2012 geltenden Vorgaben des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und des § 13 Nummer 5 nicht entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden.


Erklärung Seite 20:

„Im Spielgerätebereich werden nach Erkenntnissen der letzten Jahredeutlich mehr als 50% der zugelassnen Bauarten - oft mehrfach - nachgebessert. Neuere Geräte werden jeweils mit der aktuellen Softwareversion ausgeliefert, ältere aufgestellte Geräte jedochnicht zwingend aktualisiert. Da Fehler und Schwachstellen in der Software auch potentielle Angriffspunkte für Manipulationen sind, dürfen Spielgeräte mit älteren Softwareversionen nicht zu lange in Verkehr bleiben. Das trifft insbesondere für Bauarten zu, die softwarebezogeneZulassungsnachträge erhalten haben, aber auch für die anderen Bauarten. Denn potentiell enthalten auch diese Schwachstellen, nur dass sie noch nicht entdeckt, ausgenutzt oder aus anderem Grund noch nicht zu einem Nachtrag geführt haben.“
Kopfkratz wut Kopfkratz

Man beachte:

"....... diese Schwachstellen, nur dass sie noch nicht entdeckt, ausgenutzt oder .......

Zeigefinger Ja und warum wird solch offenkundig unsicheren Geräten überhaupt eine Bauartzulassung erteilt?
154 14.02.2012 20:15 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Guenter Guenter ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 31.05.2010
Beiträge: 185
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 942.019
Nächster Level: 1.000.000

57.981 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Erklärung ist wirklich kurios. Was macht ein Gerät, das sich 3 oder 4 Jahre in der Aufstellung befand, anfälliger gegen Manipulationen, als ein neues Gerät? Wäre es dann nicht logischer, dass ein Gerät im ersten Jahr der Zulassung nicht aufgestellt werden darf, weil in dem Zeitraum die meisten Sortwarefehler auffallen?

Nebenbei ist das die Erklärung zu Nummer 10, und nicht zu Nummer 9, wie im Text angegeben. Vielleicht sollte man den Diskussionsentwurf ebenfalls ein Jahr nicht veröffentlichen, weil in dem Zeitraum die meisten Tippfehler auffallen.

Günter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Guenter: 15.02.2012 02:43.

155 15.02.2012 02:42 Guenter ist offline Beiträge von Guenter suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.853.211
Nächster Level: 6.058.010

204.799 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Danke , Meike.


BMWi:
Belehrungsresistent?
Ich hoffe, die Gewerberechtsreferenten der Bundesländer werden auf dieses Schriftstück angemessen reagieren!


Soviel ich weiss, endete die Frist zu Stellungnahme am 15.01.2012 .
156 15.02.2012 04:15 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.108.485
Nächster Level: 41.283.177

4.174.692 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nach diesem angesprochenen Ende Frist zur Stellungnahme gibt es dieses Diskussionspapier des BMWi (Stand 08.02.2012).

Nun geht es weiter.

Dringend erforderlich wären vertrauensbildende Maßnahmen zwischen der Branche, dem Verordnungsgeber, den Ländern und insbesonders den Vollzugsbehörden. Es müsste mehr Transparenz geschaffen werden.

Grüße

__________________
gmg
157 15.02.2012 08:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.108.485
Nächster Level: 41.283.177

4.174.692 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Neufassung § 12 Abs. 2 Nr. 4

Und natürlich ebenfalls dringend erforderlich:

Neufassung...
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“

Ist ja wohl nicht zu viel verlangt??


Mit der Gerätesicherheit (Abs. 3) sind wir doch auch einen Schritt voran gekommen.

Also bitte!

__________________
gmg
158 15.02.2012 10:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.623.734
Nächster Level: 41.283.177

2.659.443 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

"beratungsresistent" ist ein nettes Wort.


Aber langsam müsste sich auch der letzte Beteiligte in diesem Verfahren fragen "WARUM"?


Logisch aus der Sache und den Erfahrungen der letzten Jahre heraus ist dieses Verhalten NICHT erklärlich!


Und dann erhielten die Teilnehmer der Runde die angehört wurden eine knappe 2-Wochenfrist zur Stellungnahme.

Ist dies der Sache gegenüber angemessen oder handelt es sich hier um eine Pseudofrist, da eh schon alles feststeht und es nur noch ein pro forma Akt ist?

VG
Meike
159 16.02.2012 05:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.853.211
Nächster Level: 6.058.010

204.799 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Ist dies der Sache gegenüber angemessen oder handelt es sich hier um eine Pseudofrist, da eh schon alles feststeht und es nur noch ein pro forma Akt ist?

VG
Meike


So wird es sein, dann noch kurz vor der Sommerpause durchwinken.

Aber wozu die ganze Änderung, die Länder machen doch jetzt ihre eigenen Spielhallengesetze.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 16.02.2012 06:04.

160 16.02.2012 06:02 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Seiten (12): « erste ... « vorherige 3 4 5 6 7 [8] 9 10 11 12 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Anzahl der Spielgeräte in Gaststätten Spielrecht   30.04.2024 10:28 von Jonas Behling     30.04.2024 10:28 von Jonas Behling   Views: 38
Antworten: 0
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.371.805
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 25.280
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 3.557
Antworten: 0
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 24.450
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 222.560 | Views gestern: 396.539 | Views gesamt: 895.811.122


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 236 | Gesamt: 0.243s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%