Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten  |
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Hallo walter,
das ist doch Blödsinn was Du schreibst. Betrugshandlungen / Eigentumsdelikte jeder Art nur weil sie in Spielstätten stattfinden,
verlieren nicht ihren deliktspezifischen Charakter und mutieren dann zum illegalen Glücksspiel.
Fact ist, dass die Aussage der IFT Studie völlig unhaltbar ist und auch durch nichts belegbar ist, weder in der Studie, noch durch
irgend eine bekannte Statistik, da der Täter gem. §285 StGB ja nicht gefragt wird, wo er denn üblicher Weise spielen geht.
Fact ist aber auch, dass ich noch nie von einem Verfahren wegen illegalem Glücksspiel in einer spielbank gehört / gelesen habe,
aber dafür von vielen in Spielhallen.
Gruß
Meike
|
|
121
16.12.2010 05:08 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
dieter116
König
   
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.181.606
Nächster Level: 7.172.237
 |
|
Was z.B. wäre denn illegales Glücksspiel in einer Spielbank ?
|
|
122
16.12.2010 10:45 |
|
|
Solon
|
|
|
|
rosebud
Routinier
 
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.460.708
Nächster Level: 2.530.022
 |
|
Zitat: |
Original von dieter116
Was z.B. wäre denn illegales Glücksspiel in einer Spielbank ? |
|
hi,
Hütchenspiel ?
oder dürfen die das ?
grüsse
|
|
123
16.12.2010 11:19 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Hallo Dieter,
welche Glücksspiele in NRW in einer Spielbank eine behördliche Erlaubnis haben,
ergibt sich aus §1 der GlücksspielVO NRW. - in den anderen Bundesländern gibt es ähnlcihe Verordnungen / Spielbankgesetze -
Wenn andere als die dort zugelassenen Glücksspiele in einer Spielbank veranstaltet werden, bzw. die Glücksspiele anders als mit den zugelassenen Spielregeln veranstaltet werden, dann hättest Du einen Verstoß gg. §284 StGB.
Gruß
Meike
|
|
124
16.12.2010 12:12 |
|
|
Walter B
Routinier
 
Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 269
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.504.415
Nächster Level: 1.757.916
 |
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo walter,
(...)
das ist doch Blödsinn was Du schreibst.
(...)
Gruß
Meike |
|
Ich sagte:
Zitat on
Illegales Glücksspiel findet deshalb in den "staatlichen" Casinos nicht statt, weil hier sowieso alles und in jeder Höhe erlaubt ist.
Hier muss man sein Augenmerk mehr auf die Bediensteten und Kassierer legen.
Wenn also, wie in letzter Zeit oft vorgekommen, die Croupiers mit "Gästen" beim Spiel unerlaubt zusammenarbeiten, sehe ich da sehr wohl eine Form des illegalen Glückspiels!
Zitat off
Deine überhebliche Art, voreingenommen und mit Vorurteilen behaftet, geht mir wirklich auf den Nerv.
Du argumentierst gegen alles und jedes, welches möglicherweise positiv für das gewerbliche Münzspiel ausschauen könnte.
Verdrehst Beiträge, so wie sie Dir am besten passen.
Meike, gehe mal in Dich.
Irgendetwas stimmt da nicht!
btw
Die Befragten innerhalb der ITF Studie wurden bezahlt!
__________________ Gruß vom Walter
|
|
125
16.12.2010 15:58 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Hallo walter,
wenn Du ab und an die Quellen / Gesetze lesen würdest, die man hier angibt und nicht nur darauf achten würdest,
für wen etwas gut ist oder wer was gesagt hat, dann müsstest Du Deine Beiträge nicht loyal schreiben, sondern
könntest inhaltlich diskutieren.
In Spielbanken ist nicht alles erlaubt! - so mal wieder Deine Behauptung.
Hättest Du die Quelle, die ich einen Beitrag zuvor genannt hatte, gelesen, hättest Du das auch gewusst.
Überheblich wirkt man immer nur auf die Leute, die man verbessert.
Im Übrigen ist auch dieser Satz
"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende
mal wieder völlig haltlos.
Niemand in diesem Forum hatte dies behauptet, sondern die inhaltlichen Mängel der Studie moniert.
Vielleicht liest Du Dir die Studie mal durch und dann können wir entsprechend diskutieren.
Über Namen und Titel, - so wie Du das machst-, diskutiere ich nicht.
Gruß
Meike
|
|
126
17.12.2010 05:21 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Hallo Jochen,
was Du gehört hattest, dazu kann ich nichts sagen.
Ich kann mich nicht daran erinnern, etwas dazu gelesen zu haben.
Mich persönlich interessieren an der Studie auch nicht die subjektiven Erwägungen, wie diese z.B. durch Spielerbefragungen hervorgerufen werden. - Ich finde das schlecht "greifbar".
Kontrollen, d.h. was und wo kontrolliert wurde, ist etwas Prüfbares.
Vorschläge, welche Auswirkungen diese haben können, sind prüfbar.
Rechtliche Ungenauigkeiten und wie sich diese auf die Vorschläge auswirken, sind ebenfalls für jeden prüfbar.
Ich mag lieber die objektiven Kriterien.
Gruß
Meike
|
|
128
17.12.2010 13:02 |
|
|
gmg
Foren Gott
 

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 39.348.929
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Zitat: |
Original von Meike
.
Im Übrigen ist auch dieser Satz
"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende
mal wieder völlig haltlos.
Gruß
Meike |
|
Wie wäre es mal mit lesen....
Zitat on
Die Besucher erhalten für die Interviewteilnahme ein Dankeschön in Höhe von 30 Euro.
Zitat off
S. 244 IFT-Studie
Grüße
__________________ gmg
|
|
129
17.12.2010 13:22 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Gruß an alle,
nehmen wir doch die objektiv prüfbaren Dinge aus der Studie heraus,
hier z.B. die Checkliste für die Kontrollen der Spielhallen
http://www.ift.de/fileadmin/downloads/Ab...icht_online.pdf
ab Seite 290
Findet Ihr diese Checkliste geeignet, um die Einhaltung der Spielverordnung in Spielhallen zu prüfen?
Und sonderbar fand ich es, dass die teilnehmenden Kommunen zuvor eine Kurzbeschreibung des Projekts erhalten hatten,
in der von "Spielhallen und Gaststätten" gesprochen wurde, aber es gibt gar keine Checkliste für Spielstätten, in denen auch
die Gaststätten mit ihren Besonderheiten erfasst wurden.
Gruß
Meike
|
|
130
18.12.2010 06:35 |
|
|
rosebud
Routinier
 
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.460.708
Nächster Level: 2.530.022
 |
|
Zitat: |
Original von Walter B
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Meike
.
Im Übrigen ist auch dieser Satz
"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende
mal wieder völlig haltlos.
Gruß
Meike |
|
Wie wäre es mal mit lesen....
Zitat on
Die Besucher erhalten für die Interviewteilnahme ein Dankeschön in Höhe von 30 Euro.
Zitat off
S. 244 IFT-Studie
Grüße |
|
Hallo Meike,
also völlig haltlos und Blödsinn was ich schreibe?
Doch nicht!
Du gehst natürlich wieder drüber weg, als wenn nichts gewesen wäre!
Du bist wirklich eine ganz spezielle Bedienstete.
Natürlich kein Wort der Entschuldigung,
passt zu Dir!
Verdrehe weiter die Beiträge in diesem Forum! |
|
hi,
|
|
132
21.12.2010 21:26 |
|
|
Sandy

Eroberer
  
Dabei seit: 15.02.2008
Beiträge: 69
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 434.646
Nächster Level: 453.790
 |
|
|
133
22.12.2010 02:53 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Hallo Walter,
Du hattest in Beitrag 119 geschrieben:
"Illegales Glücksspiel findet deshalb in den "staatlichen" Casinos nicht statt, weil hier sowieso alles und in jeder Höhe erlaubt ist.
Hier muss man sein Augenmerk mehr auf die Bediensteten und Kassierer legen.
Wenn also, wie in letzter Zeit oft vorgekommen, die Croupiers mit "Gästen" beim Spiel unerlaubt zusammenarbeiten, sehe ich da sehr wohl eine Form des illegalen Glückspiels! "
Daraufhin hatte ich in Beitrag 121 geschrieben:
Hallo walter,
"das ist doch Blödsinn was Du schreibst. Betrugshandlungen / Eigentumsdelikte jeder Art nur weil sie in Spielstätten stattfinden,
verlieren nicht ihren deliktspezifischen Charakter und mutieren dann zum illegalen Glücksspiel."
zudem hatte ich in Beitrag 124 geschrieben:
"welche Glücksspiele in NRW in einer Spielbank eine behördliche Erlaubnis haben,
ergibt sich aus §1 der GlücksspielVO NRW. - in den anderen Bundesländern gibt es ähnlcihe Verordnungen / Spielbankgesetze -
Wenn andere als die dort zugelassenen Glücksspiele in einer Spielbank veranstaltet werden, bzw. die Glücksspiele anders als mit den zugelassenen Spielregeln veranstaltet werden, dann hättest Du einen Verstoß gg. §284 StGB."
Deine Aussagen sind also, wie es bewiesen wurde und für jeden leicht nachlesbar BLÖDSINN!
Im Beitrag 124 hattest Du geschrieben:
"Verdrehst Beiträge, so wie sie Dir am besten passen.
Meike, gehe mal in Dich.
Irgendetwas stimmt da nicht!
btw
Die Befragten innerhalb der ITF Studie wurden bezahlt! "
hatte ich als "völlig haltlos" bezeichnet.
Dass Du nun ein Erfrischungsgeld / Dankeschöngeld oder wie auch immer man die 30,-€ nennen möchte, als Bezahlung betrachtest, ist Deine Interpretation, der ich nicht folgen kann.
Für was sollte ich mich also bei Dir entschuldigen?
VG
Meike
|
|
134
22.12.2010 09:16 |
|
|
alfi1950
Tripel-As

Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.318.722
Nächster Level: 1.460.206
 |
|
Für alle Bühringers und sonstige Prof., Doktoren und Richter
Ein wichtiger thread zurück auf die Startseite geholt.
|
|
135
06.01.2011 13:56 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
Hallo zusammen,
da bin ich ja froh, dass die SpielV nicht nur vom Einvernehmen bestimmter Personen abhängt, - wir erinnern uns an die Eröffnungsrede zur IMA 2011.
http://www.isa-casinos.de/gaming/article...verordnung.html
"Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung für eine Novelle der Spielverordnung wurden von der Mehrheit der Experten als völlig unzureichend kritisiert. So könne eine Spielerkarte - die auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung als Lösung angepriesen wird - leicht umgangen werden, das haetten internationale Erfahrungen bereits belegt. In der Praxis hätten Süchtige kein Problem, sich mehrere Spielerkarten zu besorgen.
Bessere Schulungen für Mitarbeiter seien zwar wünschenswert, würden das Problem aber nicht lösen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss die Kritik der Experten ernst nehmen. Ein "weiter so" mit lediglich kosmetischen Korrekturen an der Spielverordnung ist völlig unzureichend."
Langsam müsste es jedem klar sein, dass es sich bei dem Vorschlag einer "Spielerkarte" , früher hieß er "goldener Schlüssel" eigentlich nur um einen Industrievorschlag handeln kann, aber sicherlich nichts mit "Wünschen" von Experten der Spielsucht- und/oder Kriminalprävention zu tun hat.
Da nützt auch vermehrte anpreisende Reisetätigkeit in den Bundesländern nichts.
Klasse wäre es, wenn das Protokoll der Anhörung veröffentlicht wird, damit für jeden nachlesbar wird, welcher Experte sich mit welchen Argumenten Pro oder Kontra gestellt hat.
Gruß
Meike
|
|
136
21.01.2011 07:23 |
|
|
Carlo
Routinier
 
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S
teuerberater
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.575.101
Nächster Level: 1.757.916
 |
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
............. , dass es sich bei dem Vorschlag einer "Spielerkarte" , früher hieß er "goldener Schlüssel" eigentlich nur um einen Industrievorschlag handeln kann, ............
Gruß
Meike |
|
Ist diesen Experten eigentlich bewust, was dieser Industrievorschlag für Folgen haben kann?
Der Fehler liegt doch bereits darin, dass hier weiterin die Automaten-Industrie und die Automaten-Aufsteller getrennt voneinander angesehen werden.
Hier handelt es sich um die Industrie, die ihre Glücksspielgeräte und somit auch ihre "Spielerkarten" in ihren eigenen Industriespielhallen betreiben. Die Bezeichnung Herstelleraufsteller passt daher wunderbar!
|
|
137
21.01.2011 11:44 |
|
|
L.Duke
Eroberer
  
Dabei seit: 23.01.2011
Beiträge: 59
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 308.356
Nächster Level: 369.628
 |
|
Ich grüße hier alle im Forum!
Die Industrie scheint sich einmal mehr einig zu sein:
Immer schön einheitlich 238 Euro pro Monat und Gerät kassieren - so schreibt es ja auch das Kartellamt vor - und zwar für die schlechtesten Geräten die es je gab und zwar mit dem Ziel die Abhängigkeit der Aufsteller auf Dauer zu sichern.
Mit der "4.1-Anweisung" will der Graf eine saubere Weste für Las Vegas beweisen.
Ab sofort keine Vorteile für seine Freunde, die braucht er jetzt auch nicht mehr er hat ja jetzt seinen sichern Marktanteil an abhängige Aufsteller
10 % der Geräte sind ja schon von Haus aus verschwunden
40 % hat der Waschmaschinenmonteur umgestellt
Aufsteller & Hersteller alles in einer Hand mit dem Modell Österreich
Kartellamt Fehlanzeige. Das sitzt genau so wie die PTB im Boot des Wirtschaftsministerium mit dem Lobbyisten gesteuerten Brüderle als Kapitänsmarionette
Brüderle zur Sonne über Österreich zur Freiheit der Glücksspielindustrie
|
|
138
24.01.2011 16:22 |
|
|
gmg
Foren Gott
 

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 39.348.929
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
In der letzten Zeit wurde ja nur über die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages gesprochen.
Weiter wird aber wohl aktuell über die Evaluation der Spielverordnung nachgedacht / entschieden.
Hier geht es zu einer Kurzfassung der IFT Untersuchung. Diese wurde wohl anlässlich des Symposiums Glücksspiel 2011 der Universität Hohenheim am 24. und 25. 03. 2011 durch den Verfasser vorstellt.
Schaun wir mal, ob und welche Änderungen sich in diesem Bereich ergeben werden....
Grüße
__________________ gmg
|
|
139
04.05.2011 15:53 |
|
|
Meike
Foren Gott
 

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.054
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 40.879.104
Nächster Level: 41.283.177
 |
|
|
140
05.05.2011 07:54 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 133.867 | Views gestern: 1.548.229 | Views gesamt: 1.108.241.957
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|