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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten 24 Bewertungen - Durchschnitt: 5,88
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Meike
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Hallo walter,

das ist doch Blödsinn was Du schreibst. Betrugshandlungen / Eigentumsdelikte jeder Art nur weil sie in Spielstätten stattfinden,
verlieren nicht ihren deliktspezifischen Charakter und mutieren dann zum illegalen Glücksspiel.

Fact ist, dass die Aussage der IFT Studie völlig unhaltbar ist und auch durch nichts belegbar ist, weder in der Studie, noch durch
irgend eine bekannte Statistik, da der Täter gem. §285 StGB ja nicht gefragt wird, wo er denn üblicher Weise spielen geht.

Fact ist aber auch, dass ich noch nie von einem Verfahren wegen illegalem Glücksspiel in einer spielbank gehört / gelesen habe,
aber dafür von vielen in Spielhallen.



Gruß
Meike
121 16.12.2010 05:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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dieter116
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Was z.B. wäre denn illegales Glücksspiel in einer Spielbank ?
122 16.12.2010 10:45 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
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rosebud rosebud ist männlich
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Zitat:
Original von dieter116
Was z.B. wäre denn illegales Glücksspiel in einer Spielbank ?



hi,

Hütchenspiel ?

oder dürfen die das ?

grüsse
123 16.12.2010 11:19 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
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Hallo Dieter,

welche Glücksspiele in NRW in einer Spielbank eine behördliche Erlaubnis haben,
ergibt sich aus §1 der GlücksspielVO NRW. - in den anderen Bundesländern gibt es ähnlcihe Verordnungen / Spielbankgesetze -

Wenn andere als die dort zugelassenen Glücksspiele in einer Spielbank veranstaltet werden, bzw. die Glücksspiele anders als mit den zugelassenen Spielregeln veranstaltet werden, dann hättest Du einen Verstoß gg. §284 StGB.


Gruß
Meike
124 16.12.2010 12:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo walter,
(...)
das ist doch Blödsinn was Du schreibst.

(...)


Gruß
Meike


Ich sagte:
Zitat on
Illegales Glücksspiel findet deshalb in den "staatlichen" Casinos nicht statt, weil hier sowieso alles und in jeder Höhe erlaubt ist.
Hier muss man sein Augenmerk mehr auf die Bediensteten und Kassierer legen.
Wenn also, wie in letzter Zeit oft vorgekommen, die Croupiers mit "Gästen" beim Spiel unerlaubt zusammenarbeiten, sehe ich da sehr wohl eine Form des illegalen Glückspiels!

Zitat off

Deine überhebliche Art, voreingenommen und mit Vorurteilen behaftet, geht mir wirklich auf den Nerv.
Du argumentierst gegen alles und jedes, welches möglicherweise positiv für das gewerbliche Münzspiel ausschauen könnte.

Verdrehst Beiträge, so wie sie Dir am besten passen.
Meike, gehe mal in Dich.

Irgendetwas stimmt da nicht!


btw
Die Befragten innerhalb der ITF Studie wurden bezahlt!

__________________
Gruß vom Walter
125 16.12.2010 15:58 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Meike
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Hallo walter,

wenn Du ab und an die Quellen / Gesetze lesen würdest, die man hier angibt und nicht nur darauf achten würdest,
für wen etwas gut ist oder wer was gesagt hat, dann müsstest Du Deine Beiträge nicht loyal schreiben, sondern
könntest inhaltlich diskutieren.

In Spielbanken ist nicht alles erlaubt! - so mal wieder Deine Behauptung.

Hättest Du die Quelle, die ich einen Beitrag zuvor genannt hatte, gelesen, hättest Du das auch gewusst.

Überheblich wirkt man immer nur auf die Leute, die man verbessert.

Im Übrigen ist auch dieser Satz

"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende

mal wieder völlig haltlos.

Niemand in diesem Forum hatte dies behauptet, sondern die inhaltlichen Mängel der Studie moniert.

Vielleicht liest Du Dir die Studie mal durch und dann können wir entsprechend diskutieren.

Über Namen und Titel, - so wie Du das machst-, diskutiere ich nicht.

Gruß
Meike
126 17.12.2010 05:21 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jochen B. jochen B. ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo walter,

"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende

Gruß
Meike


wenn sich das auf die Spieler bezieht, dann habe ich das auch gehört.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jochen B.: 17.12.2010 12:40.

127 17.12.2010 12:39 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
Meike
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Hallo Jochen,

was Du gehört hattest, dazu kann ich nichts sagen.

Ich kann mich nicht daran erinnern, etwas dazu gelesen zu haben.

Mich persönlich interessieren an der Studie auch nicht die subjektiven Erwägungen, wie diese z.B. durch Spielerbefragungen hervorgerufen werden. - Ich finde das schlecht "greifbar".

Kontrollen, d.h. was und wo kontrolliert wurde, ist etwas Prüfbares.

Vorschläge, welche Auswirkungen diese haben können, sind prüfbar.

Rechtliche Ungenauigkeiten und wie sich diese auf die Vorschläge auswirken, sind ebenfalls für jeden prüfbar.

Ich mag lieber die objektiven Kriterien.

Gruß
Meike
128 17.12.2010 13:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
.

Im Übrigen ist auch dieser Satz

"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende

mal wieder völlig haltlos.
Gruß
Meike


Wie wäre es mal mit lesen....

Zitat on
Die Besucher erhalten für die Interviewteilnahme ein Dankeschön in Höhe von 30 Euro.
Zitat off

S. 244 IFT-Studie

Grüße

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gmg
129 17.12.2010 13:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Gruß an alle,

nehmen wir doch die objektiv prüfbaren Dinge aus der Studie heraus,
hier z.B. die Checkliste für die Kontrollen der Spielhallen

http://www.ift.de/fileadmin/downloads/Ab...icht_online.pdf

ab Seite 290

Findet Ihr diese Checkliste geeignet, um die Einhaltung der Spielverordnung in Spielhallen zu prüfen?


Und sonderbar fand ich es, dass die teilnehmenden Kommunen zuvor eine Kurzbeschreibung des Projekts erhalten hatten,
in der von "Spielhallen und Gaststätten" gesprochen wurde, aber es gibt gar keine Checkliste für Spielstätten, in denen auch
die Gaststätten mit ihren Besonderheiten erfasst wurden.


Gruß
Meike
130 18.12.2010 06:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
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Gruß
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Hallo Meike,

also völlig haltlos und Blödsinn was ich schreibe?
Doch nicht!

Du gehst natürlich wieder drüber weg, als wenn nichts gewesen wäre!
Du bist wirklich eine ganz spezielle Bedienstete.

Natürlich kein Wort der Entschuldigung,
passt zu Dir!

Verdrehe weiter die Beiträge in diesem Forum!

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Gruß vom Walter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Walter B: 21.12.2010 17:37.

131 21.12.2010 17:28 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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Zitat:
Original von Walter B
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Original von gmg
Zitat:
Original von Meike
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"Die Befragten innerhalb der IFT Studie wurden bezahlt!" - Zitat Walter - Ende

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Gruß
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Hallo Meike,

also völlig haltlos und Blödsinn was ich schreibe?
Doch nicht!

Du gehst natürlich wieder drüber weg, als wenn nichts gewesen wäre!
Du bist wirklich eine ganz spezielle Bedienstete.

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hi,

Applaus
132 21.12.2010 21:26 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Hallo Walter,

Du hattest in Beitrag 119 geschrieben:

"Illegales Glücksspiel findet deshalb in den "staatlichen" Casinos nicht statt, weil hier sowieso alles und in jeder Höhe erlaubt ist.
Hier muss man sein Augenmerk mehr auf die Bediensteten und Kassierer legen.
Wenn also, wie in letzter Zeit oft vorgekommen, die Croupiers mit "Gästen" beim Spiel unerlaubt zusammenarbeiten, sehe ich da sehr wohl eine Form des illegalen Glückspiels! "


Daraufhin hatte ich in Beitrag 121 geschrieben:

Hallo walter,

"das ist doch Blödsinn was Du schreibst. Betrugshandlungen / Eigentumsdelikte jeder Art nur weil sie in Spielstätten stattfinden,
verlieren nicht ihren deliktspezifischen Charakter und mutieren dann zum illegalen Glücksspiel."


zudem hatte ich in Beitrag 124 geschrieben:

"welche Glücksspiele in NRW in einer Spielbank eine behördliche Erlaubnis haben,
ergibt sich aus §1 der GlücksspielVO NRW. - in den anderen Bundesländern gibt es ähnlcihe Verordnungen / Spielbankgesetze -

Wenn andere als die dort zugelassenen Glücksspiele in einer Spielbank veranstaltet werden, bzw. die Glücksspiele anders als mit den zugelassenen Spielregeln veranstaltet werden, dann hättest Du einen Verstoß gg. §284 StGB."



Deine Aussagen sind also, wie es bewiesen wurde und für jeden leicht nachlesbar BLÖDSINN!


Im Beitrag 124 hattest Du geschrieben:

"Verdrehst Beiträge, so wie sie Dir am besten passen.
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Irgendetwas stimmt da nicht!

btw
Die Befragten innerhalb der ITF Studie wurden bezahlt! "

hatte ich als "völlig haltlos" bezeichnet.


Dass Du nun ein Erfrischungsgeld / Dankeschöngeld oder wie auch immer man die 30,-€ nennen möchte, als Bezahlung betrachtest, ist Deine Interpretation, der ich nicht folgen kann.


Für was sollte ich mich also bei Dir entschuldigen?


VG
Meike
134 22.12.2010 09:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Moin


Für alle Bühringers und sonstige Prof., Doktoren und Richter

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135 06.01.2011 13:56 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Hallo zusammen,

da bin ich ja froh, dass die SpielV nicht nur vom Einvernehmen bestimmter Personen abhängt, - wir erinnern uns an die Eröffnungsrede zur IMA 2011.


http://www.isa-casinos.de/gaming/article...verordnung.html

"Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung für eine Novelle der Spielverordnung wurden von der Mehrheit der Experten als völlig unzureichend kritisiert. So könne eine Spielerkarte - die auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung als Lösung angepriesen wird - leicht umgangen werden, das haetten internationale Erfahrungen bereits belegt. In der Praxis hätten Süchtige kein Problem, sich mehrere Spielerkarten zu besorgen.
Bessere Schulungen für Mitarbeiter seien zwar wünschenswert, würden das Problem aber nicht lösen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss die Kritik der Experten ernst nehmen. Ein "weiter so" mit lediglich kosmetischen Korrekturen an der Spielverordnung ist völlig unzureichend."


Langsam müsste es jedem klar sein, dass es sich bei dem Vorschlag einer "Spielerkarte" , früher hieß er "goldener Schlüssel" eigentlich nur um einen Industrievorschlag handeln kann, aber sicherlich nichts mit "Wünschen" von Experten der Spielsucht- und/oder Kriminalprävention zu tun hat.
Da nützt auch vermehrte anpreisende Reisetätigkeit in den Bundesländern nichts.

Klasse wäre es, wenn das Protokoll der Anhörung veröffentlicht wird, damit für jeden nachlesbar wird, welcher Experte sich mit welchen Argumenten Pro oder Kontra gestellt hat.



Gruß
Meike
136 21.01.2011 07:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

............. , dass es sich bei dem Vorschlag einer "Spielerkarte" , früher hieß er "goldener Schlüssel" eigentlich nur um einen Industrievorschlag handeln kann, ............

Gruß
Meike


Ist diesen Experten eigentlich bewust, was dieser Industrievorschlag für Folgen haben kann?

Der Fehler liegt doch bereits darin, dass hier weiterin die Automaten-Industrie und die Automaten-Aufsteller getrennt voneinander angesehen werden.

Hier handelt es sich um die Industrie, die ihre Glücksspielgeräte und somit auch ihre "Spielerkarten" in ihren eigenen Industriespielhallen betreiben. Die Bezeichnung Herstelleraufsteller passt daher wunderbar!
137 21.01.2011 11:44 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Ich grüße hier alle im Forum!

Die Industrie scheint sich einmal mehr einig zu sein:

Immer schön einheitlich 238 Euro pro Monat und Gerät kassieren - so schreibt es ja auch das Kartellamt vor - und zwar für die schlechtesten Geräten die es je gab und zwar mit dem Ziel die Abhängigkeit der Aufsteller auf Dauer zu sichern.

Mit der "4.1-Anweisung" will der Graf eine saubere Weste für Las Vegas beweisen.
Ab sofort keine Vorteile für seine Freunde, die braucht er jetzt auch nicht mehr er hat ja jetzt seinen sichern Marktanteil an abhängige Aufsteller

10 % der Geräte sind ja schon von Haus aus verschwunden
40 % hat der Waschmaschinenmonteur umgestellt

Aufsteller & Hersteller alles in einer Hand mit dem Modell Österreich

Kartellamt Fehlanzeige. Das sitzt genau so wie die PTB im Boot des Wirtschaftsministerium mit dem Lobbyisten gesteuerten Brüderle als Kapitänsmarionette

Brüderle zur Sonne über Österreich zur Freiheit der Glücksspielindustrie
138 24.01.2011 16:22 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
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Kurzfassung IFT Studie

In der letzten Zeit wurde ja nur über die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages gesprochen.


Weiter wird aber wohl aktuell über die Evaluation der Spielverordnung nachgedacht / entschieden.

Hier geht es zu einer Kurzfassung der IFT Untersuchung. Diese wurde wohl anlässlich des Symposiums Glücksspiel 2011 der Universität Hohenheim am 24. und 25. 03. 2011 durch den Verfasser vorstellt.

Schaun wir mal, ob und welche Änderungen sich in diesem Bereich ergeben werden....


Grüße

__________________
gmg
139 04.05.2011 15:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Schade ist, dass der Vortrag von Herrn Peters nicht im Netz nachlesbar ist.

https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...011/FPeters.JPG
140 05.05.2011 07:54 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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