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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten 24 Bewertungen - Durchschnitt: 5,88
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Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Und täglich grüßt das Murmeltier................

Es ist mal wieder so weit, Dank der angeblichen "Verfristungsspiele" , der unglaublichen Absprachen zwischen BMWI, PTB und Herstellern

Zitat:

"Dringendes Programm-Update für COOLFIRE-Geräte

............zur Erhöhung der Manipulationssicherheit.....................

........... auf Anforderung der Zulassungsbehörde...................

..............mittels Austausch der CF-Karten und SIMM-Riegel aufgespielt wird................

...........ältere Softwarebestände...........befristet sind und anschließend ihre Gültigkeit verlieren...........

.........damit Sie Ihre betroffenen Geräte weiterhin zulassungskonform......................

............mittels dieses Tausch-Pools.........................

..............Update und Rücksendung............................


Hier noch einmal der rechtliche Hinweis was eigentlich zu tun wäre von der Zulassungsbehörde

§33 e GewO

(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.

VG
Meike


Scheinbar ist das Obligo von vielen Aufstellern bei der Industrie so groß, dass alle den Kopf in den Sand stecken.

........ solch ein unverschämtes Handeln von Industrie und PTB sollte ein eigener Thread Wert sein:

[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9879]Vorsätzliche
Mißachtung der GewO durch die PTB?
d[/URL]
201 27.03.2012 17:09 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Solon
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Meike
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Hallo zusammen,

in diesem Thema muss man wirklich die Querverbindungen aufzeigen, damit dem ein oder anderen verständlich wird, welche Märchen erzählt werden


Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB

Daher hier der Link zum Thema in welcher klar verständlichen Art der Bundesfinanzhof der PTB und dem BMWI deren "Erklärungen" der letzten Jahren widerspricht!


VG
Meike
202 05.04.2012 07:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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Hallo zuammen,

die Art der Lobbyarbeit kann nun wieder einmal jeder sehen, der wie ich - freundlicher Weise - privat den Diskussionsentwurf zur Spielverordnung erhielt.


- Ob es sich dabei tatsächlich um den aktuelln Entwurf handelt, weiß ich nicht, weil die "Dinger" doch recht inflationär sind. Ich habe mittlerweile 5 aus den letzten 6 Monaten, d.h. eigentlich fehlt mir noch einer, wenn wir das Gesetz der Serie betrachten.-

Nun komme ich zu dem mir zuletzt vorliegenden:

Am 05.04.2012, 09:58 Uhr, erfolgte eine Änderung im Entwurf April 2012 die schon recht sonderbar ist und ich hoffe sehr, dass die Entscheidungsträger oder zumindest der namentlich erfasste "Veränderungsträger" dies im Einzelnen erläutern wird.

Zitat:
"Mit den Änderungen in § 3 wird die Anzahl der zulässigen Geld- und Warenspielgeräte, die in Schank- und Speisewirtschaften u. ä. aufgestellt werden dürfen, in der Regel von drei auf ein Gerät abgesenkt. Drei Geräte sind zum einen weiterhin in Betrieben zulässig, bei denen auf Grund der besonderen örtlichen Lage eine Gefährdung Jugendlicher auszuschließen ist, weil sie sich dort nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Autobahnraststätten. Zum anderen können drei Spielgeräte weiterhin aufgestellt werden in Betrieben, zu denen Jugendliche schon aus rechtlichen Gründen keinen Zutritt haben. Dies betrifft z.B. die Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher und die so genannten Rauchergaststätten."


Hat man Angst vor "Produktionsabrissen" oder wie kommt man plötzlich auf diese Idee?

Und vor allem, WER kam denn auf diese dolle Idee?


Und warum darf sich ein Jugendlicher aufgrund der "besonderen örtlichen Lage" nicht in einer Autobahnraststätte alleine aufhalten?

Gibt es in Berlin Spezialgesetzgebung aufgrund dessen der 17-jährige Kraftfahrer auch in Begleitung eines Erwachsenen nur Autobahnraststätten aufsuchen darf?


Wird das nun wie mit den Raucherclubs,- in denen man natürlich niiiiiemals Jugendliche antrifft (denn die dürfen da ja nicht rein)- ein Schild an der Eingangstür befestigt "erst ab 18 Zutritt erlaubt" und dann darf sich jeder 3 Automaten aufstellen?


Und damit die Ordnungsbehörden vorsorglich im Vorfeld auch nicht mitbekommen, welche Arbeit - das war ja nur ein Punkt von mehreren- auf sie zukommen soll, wurden - so meine Rückmeldungen- auch vorsorglich nicht die Gewerberechtsreferenten über diese dollen Änderungsvorschläge informiert.



Wäre es nicht toll gewesen, wenn das BMWI mal einen Änderungsvorschlag zur Rechtssicherheit unterbreitet hätte, anstatt wie immer sehr herstellerfreundlich
zu schreiben:



Zitat:
"Die Hersteller von Geldspielgeräten müssen diese an die neuen Anforderungen anpassen, wobei ihnen eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt wird."


- Die 5-Jahresfristen sind sehr beliebt beim BMWI, denn auch für den geplanten "radikalen" Abbau im Gaststättenbereich plant das BMWI eine Übergangsfrist von 5-Jahren ein.-





"Die personengebundene Spielerkarte kann somit allenfalls mittelfristig vorgeschrieben werden. Daher kommt zunächst die Einführung einer personenungebunden Spielerkarte in Betracht, mit der die Freigabe des Spielgeräts (wie mit einem Schlüssel) ermöglicht wird."


- Wir erinern uns alle an den goldenen Schlüssel und die netten Umgehungstatsbestände aus Fungamezeiten. Frage: WER durfte denn hier in der Spielverordnung mitschreiben? -






Und die Königsdisziplin in den Diskussionsentwürfen sind natürlich die Herstellererklärungen

Beipiel:

"Zur Eindämmung des Punktespiels müssen Hersteller künftig die Einhaltung des ergänzten Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 mit jedem Zulassungsantrag schriftlich bestätigen.."






"Es besteht Bedarf, diese Ermächtigung auszuweiten auf Anforderungen und Erklärungen des Herstellers nach § 12 Absatz 2 sowie Vorgaben z.B. für Darstellungen, die später durch die Vollzugsbehörden zu überprüfen sind."


Anmerkung: Wenn nun die Vollzugsbehörden überprüfen sollen was die Prüfbehörde nicht schafft, sollten wir uns alle doch fragen, warum wir diese überhaupt noch benötigen.



VG
Meike
203 07.06.2012 05:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Es dürfte doch bekannt sein, wer sich mit wem die ca. 220.000 Geldspielgeräteaufstellplätze (Spielhallen, Gaststätten, Raststätten usw.) in Deutschland teilt.

Eine sog. "Herstellererklärungen" ist somit nicht anderes als eine "Groß-aufsteller-erklärung"!

Warum gibt es nicht gleich eine "Aufstellererklärung", dann haben alle Aufsteller - ob groß oder klein - die gleichen "Rechte und Pflichten". Applaus
204 07.06.2012 07:52 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Carlo Carlo ist männlich
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Das die Zulassung der Nachbaugeräte wieder auf 4 Jahre beschränkt werden soll, zeigt doch mehr als deutlich, dass hier die Industrielobbyisten ihr Handwerk verstanden haben.

Alle 4 Jahre einmal alles neu bitte! Dann wird es die Geräte auch wieder zu kaufen geben. Das Mietmodell dürfte somit ein Auslaufmodell sein.

Was kostet eine PTB- Zulassung? Betrag x 230.000 Geräte und das alle 4 Jahre!

Was kostet dann ein Geräte? Betrag x 230.000 Geräte und das alle 4 Jahre


PTB Respekt l saubere Arbeit Applaus
205 07.06.2012 14:34 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Dass die Zulassung der Geräte auf 4 Jahre beschränkt wird, macht schon Sinn. Bei TR 4.1 hat man die Erfahrung gemacht, dass man den Aufstellern nur nahe legen konnte, ihre Geräte umzurüsten, zwingen konnte man sie nicht.

So ist gewährleistet, dass Änderungen bei den Richtlinien in Zukunft wieder automatisch nach 4 Jahren greifen. Vielleicht hätte man das in den Erläuterungen besser formulieren sollen. Es war halt ein Fehler, dass Geräte theoretisch unbegrenzt weiter aufgestellt werden können. Dafür gibt es viel zu oft Änderungen in den Gesetzen, oder den TR.

Solange sich die Hardware durch ein Softwareupdate weiter verwenden lässt, führt das auch nicht zu erheblichen Mehrkosten. Spielepakete, die sich länger als 4 Jahre in der Aufstellung befinden, sind auch heute schon die Ausnahme.

Zitat:
Original von Meike
"Zur Eindämmung des Punktespiels müssen Hersteller künftig die Einhaltung des ergänzten Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 mit jedem Zulassungsantrag schriftlich bestätigen.."

Das ist so etwas, wie eine „Notlösung“. Zwar kann die PTB die Programme vollständig einsehen. In der Praxis ist es aber unmöglich, sie komplett zu lesen, und zu überprüfen, dass alle Spiele die TR unter allen möglichen Bedingungen einhalten.

In aktuellen Programmpaketen stecken Entwicklungsjahre drin. Man kann sich das so vorstellen, als müsse man ein Mathematikbuch mit dem Umfang einer Bibel auf absolute Fehlerfreiheit überprüfen. Das würde eine Zulassung unbezahlbar machen. Der Autor des Buches hat den Überblick über sein Werk, auch wenn sich vereinzelt Fehler eingeschlichen haben werden.

Die klassischen Geldspielgeräte konnten vor 20 Jahren noch von wenigen Kilobyte Programmcode gesteuert werden. Der Umfang ist, wie überall in der IT-Branche regelrecht explodiert, und wird weiter ansteigen.

Ich denke, langfristig wird sich das nicht besser regeln lassen. Man kann den Hersteller für sein Werk verstärkt in die Pflicht nehmen.

Zitat:
Original von Meike
"Die Hersteller von Geldspielgeräten müssen diese an die neuen Anforderungen anpassen, wobei ihnen eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt wird."

Auch das halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Die Gesetzgebung hinkt der aktuellen Entwicklung immer um einige Jahre hinterher. In der Zeit haben Unternehmer die Möglichkeiten, die sich ihnen boten, genutzt, was natürlich und verständlich ist. Man muss den Menschen schon eine Übergangsfrist einräumen, sich auf neue Regelungen umzustellen.

Zitat:
Original von Meike
"Mit den Änderungen in § 3 wird die Anzahl der zulässigen Geld- und Warenspielgeräte, die in Schank- und Speisewirtschaften u. ä. aufgestellt werden dürfen, in der Regel von drei auf ein Gerät abgesenkt. Drei Geräte sind zum einen weiterhin in Betrieben zulässig, bei denen auf Grund der besonderen örtlichen Lage eine Gefährdung Jugendlicher auszuschließen ist, weil sie sich dort nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Autobahnraststätten. Zum anderen können drei Spielgeräte weiterhin aufgestellt werden in Betrieben, zu denen Jugendliche schon aus rechtlichen Gründen keinen Zutritt haben. Dies betrifft z.B. die Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher und die so genannten Rauchergaststätten."

Das ist wirklich nicht der Renner. Jugendschutz hieße für mich, dass es Bereiche gibt, in denen Glücksspiel erlaubt ist, und Bereiche, wo es nicht erlaubt ist. Ob nun ein, zwei oder drei Geräte im Imbiß stehen, interessiert Jugendliche nicht.

Autobahnraststätten sehe ich da nicht als ein Problem an. Welcher Jugendliche setzt sich schon mit 17 in sein Auto, um dort sein Geld zu verspielen? Das wird eine Ausnahme bleiben.
Bedenklich finde ich, dass Mehrfachkonzessionen verboten werden sollen, während im Gastronomiebereich weiter bis zu drei Geräte aufgestellt werden können. Das verwischt die Grenzen zwischen Gastronomie und Spielhalle.

Ich würde die Gastronomieaufstellung ganz abschaffen, oder, wenn sie erhalten werden soll, abhängig von der Größe des Betriebes 1-2 Geräte zulassen. Das gewährleistet keinen Jugendschutz, aber die Gatroaufstellung wäre wieder auf ein normales Maß reduziert (der Automat in der Kneipe um die Ecke), und große Betriebe wie Autobahnraststätten dürften 2 Geräte aufstellen.

Zitat:
Original von Meike
"Die personengebundene Spielerkarte kann somit allenfalls mittelfristig vorgeschrieben werden. Daher kommt zunächst die Einführung einer personenungebunden Spielerkarte in Betracht, mit der die Freigabe des Spielgeräts (wie mit einem Schlüssel) ermöglicht wird."

Eine Spielerkarte würde dann Sinn machen, wenn die personengebundene Nutzung sichergestellt wäre, Und wenn es Maximalwerte für die Spielzeit und den Verlust geben würde, die das Eintreten von Spielsucht erschweren, und einen langfristigen finanziellen Ruin unmöglich machen.

Da kann man diskutieren, soviel man will, skandinavische Länder bekommen das vielleicht hin, aber in Deutschland wird es so etwas zur Zeit einfach nicht geben.

Günter
206 07.06.2012 18:50 Guenter ist offline Beiträge von Guenter suchen
Meike
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Hallo Guenter,
hallo zusammen,

für alle die, die sich wie das BMWI mit den rechtlichen Begebenheiten einer Bauartzulassung, einer Nachtragszulassung
und wann man wie einen Widerruf oder eine Rücknahme dieser verwaltungsrechtlich korrekt erlässt, bzw. erlassen muss genauso schlecht auskennen,
wie mit dem Umstand wer wann sich so auf Autobahnraststätten aufhalten kann, anbei der link zum §18 Abs.1 StVO

http://dejure.org/gesetze/StVO/18.html

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; ...


Und das mal ganz davon abgesehen, dass es auch in Deutschland schon die Möglichkeit des Führerscheins ab 17 für Autos gibt und dass es viele Autobahnraststätten gibt, die auch über Verbindungswege von der Stadt per Fahrrad "besucht" werden können.





Das zeigt schön das Grundproblem der gesammelten Diskussionsentwürfe:
Da denken sich einige Leute etwas, besprechen sich, entwerfen etwas ohne sich mit den rechtlichen Begebenheiten, geschweige denn dem tatsächlichen Vollzug auseinander zu setzen.


VG
Meike
207 08.06.2012 04:32 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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meike -

bei allem Respekt vor deinem fundierten hintergrundwissen und der
von dir investierten zeit

-->

erstens:
das beispiel mit den raststätten wirkt , obzwar technisch möglich , denn doch stark konstruiert.

"hey, jungs- lasst uns heute abend mal nicht in die innenstadt, sonder (um unseren illegalen spieltrieb zu befriedigen Augenzwinkern ) die autobahn langknattern - ich kenne da raststätte xy, da hängt ein adp magie automat direkt neben der treppe zum klo, da prüft niemand unsere ausweise,das ist voll attraktiv da!"

...widerspricht ziemlich der normalen lebenserfahrung, nicht wahr?
ich habe jedenfalls in den letzten 20 jahren keine trauben von jugendlichen an derartigen orten gesehen - und das wird aller voraussicht nach auch dann nicht ändern, wenn man die kleine schnittmenge aus (jugendliche unter 18) und (jugendliche über 17) und (jugendliche in autobahn-nähe) und (jugendliche mit potentiellem interesse an speilautomaten) betrachtet.

zweitens (und sehr viel wichtiger):
die ganze sache mit den automaten in schank- und speisewirtschaften ist ein SO eindeutiges bauernopfer, um kritiker verstummen zu lassen, dass es auffälliger schon gar nicht mehr geht. wir hatten gerade erst die erweiterung von 2 auf 3 geräte bekommen, die keinerlei negative auswirkungen für die spieler (d.h. mehr süchtige) - und keinerlei positive auswirkungen für die branche (d.h. mehr umsatz) mit sich gebracht hat.

wieder einmal die lebenswirklichkeit: in kneipen etc. stehen zu 95% uralte, verwarzte und unattraktive geräte, die den wirten von kleinstaufstellern aufgeschwatzt werden. niemand, aber auch wirklich NIEMAND geht in eine kneipe, um an den geräten zu spielen - da kommt bestenfalls mal ein 10er oder ein 20er rein, während man am tresen eine runde mit den kumpels knobelt. und unter-18-jährige bekommen vom wirt die empfehlung, sich nicht beim rausgehen die tür in den hintern zu schlagen.

ein anderes segment sind die "kültür verein" etc. , die als umgehungsgründung derzeit überall aus dem boden schiessen; auch hier kann offensichtlich die "1 statt 3" regelung keine besserung bewirken.

nein, dieses angebot der branche ist m.e. nur eine nebelkerze, um sagen zu können "hey, wir tun doch was! sogar freiwillig!"... findest du es wirklich lohnenswert, hier zeit und energie in eine optimierung der formulierung zu investieren? wäre es nicht von der vorgehensweise her sinnvoller, an den wirklich dringenden baustellen (punktspiel, mehrfachkonzession, suchtprävention, zentrales sperr-register) anzusetzen und das auch deutlich zu kommunizieren?

nur meine meinung. Weißnicht
208 08.06.2012 10:13 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Hallo lodermulch,

es geht doch nicht darum, was A oder B so meint, sondern um eine Rechtssystematik.
Das Gesetz behandelt immer abstrakte Sachverhalte und das Gesetz muss hinreichend bestimmt sein!


Da gibt es aber ein Bundesministerium, welches offenbar Gesetzesentwürfe nach irgend einem persönlichen Verständnis
oder einem Verständnis Dritter ändert und aushöhlt wie es Lust und Laune hat und sich dabei noch nicht einmal
mit den Grundzügen des deutschen Rechts
- hier am Beispiel: "Wer darf denn auf Autobahnen fahren, wer darf eine Raststätte aufsuchen."
auseinander setzt.


Das ist das Problem und nichts anderes!


Es muss hier ganz klar hinterfragt werden, wer macht denn in Berlin die Gesetzesentwürfe und nach welchen Grundlagen?


VG
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209 09.06.2012 04:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

ist zwar off topic, aber da es auch hier um Transparenz staatlichen Handelns geht anbei ein interessanter link


http://www.lobbycontrol.de/blog/index.ph...te-fuer-merkel/


Und falls dann wieder - rein vorsorglich - ein Beitrag kommt, wieviel Steuereinnahmen, Arbeitsplätze etc. eine liberale Politik uns allen bereitet, auch hier ein interessanter link

http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...e-11769721.html


Und wenn man sich dann überlegen will, wie man illegales Glücksspiel, Straftaten - auch im Internet- wirkungsvoll unterbinden möchte, bitte beide links noch einmal aktivieren und lesen.


VG
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210 13.06.2012 04:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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- Merkur Spielothek GmbH -

Zitat on
.....Das BMWi hat zwischenzeitlich den Evaluierungsbericht zur Spielverordnung erarbeitet und Ende 2010 vorgelegt. Bei der potenziellen Änderung der Spielverordnung geht es unter anderem um die Wiedereinführung der vierjährigen Laufzeit von Geld-Gewinnspielgeräten sowie um Qualifizierungsanforderungen für Spielstättenbetreiber. Selbstbeschränkende Maßnahmen werden bei der Evaluierung grundsätzlich positiv bewertet.
Beispielhaft hier eine Aufzählung der laut Herrn Ministerialdirigent Schönleitner zu regelnden Sachverhalte:

1. Verhinderung des Umwandelns von Punkten in Geld vor Spielbeginn an GGSG,

2. kartenbasierte „Spielgerätesperren“ (bezogen auf den Spieler könnten das „Spielberechtigungen“ sein) sowie

3. Präventionskonzepte im Sinne niederschwelliger Hilfs- und Beratungsangebote, d. h. die Schulung insbesondere des Personals in den Spielstätten zur besseren Erkennung von Spielern mit problematischem Spielverhalten....


Zitat aus dem Merkur Spielothek GmbH, Espelkamp, Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010, veröffentlicht am 13.02.2012 im Bundesanzeiger.


Meine Frage:
Die "Verhinderung des Umwandelns von Punkten in Geld vor Spielbeginn an GSG" scheint irgendwie nicht mehr im Focus der Betrachtungen zu stehen, oder bin ich nicht zutreffend informiert?

Grüße

__________________
gmg
211 09.07.2012 14:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo zusammen,

statistisch gesehen, müsste eigentlich mal wieder ein neuer Diskussionsentwurf der SpielV verschickt werden.


Da ich immer noch hoffe, dass das BMWI sich der längst existierenden Rechtsprechung (BFH , BVerwG) im nächsten Entwurf annimmt,
anbei auch der Link zum Hinweis auf weitere Rechtsprechung, die eine Überarbeitung des letzten Entwurfs notwendig macht.

Geldspielgeräte in einer Tankstelle


VG
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212 17.08.2012 05:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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http://www.welt.de/print/wams/nrw/articl.../Game-Over.html

Welt am Sonntag16.09.12


Game Over

.................................
Unterstützung bekommt das Wirtschaftsministerium von der Automatenwirtschaft.

Experten kritisieren den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Für die Suchtprävention bringe so eine Karte gar nichts und dem Jugendschutz diene sie auch nicht. "Die Spielerkarte ist Symbolpolitik. Es bedarf einer ausgereiften Lösung mit einer personalisierten Karte", sagt Ilona Füchtenschnieder, Leiterin der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW. Es sei besser, die Systematik der Geräte zu entschärfen und Verluste zu begrenzen. Allerdings glaube sie daran "aufgrund der starken Lobby der Geräteaufsteller" nicht.

Auch Stefan kann beim Thema Spielerkarte nur müde lächeln. "Das bringt überhaupt nichts. So eine Karte stachelt uns Zocker doch noch weiter an. Dann wird man versuchen, an möglichst viele Karten zu kommen und spielt wieder an mehreren Automaten gleichzeitig. Und für den Jugendschutz bringt das auch nichts. Wer spielen will, der spielt. Meine Erfahrung ist: Der Zugang zum Automat ist immer möglich."
213 16.09.2012 08:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Der nächste Banküberfall, Raubüberfall wird nicht lange auf sich warten lassen bei dem neuen ausgeklügelten Spielerschutz Applaus
Die nächste Generation steht schon in den Startlöchern beim kleinen Glück.

Vielleicht trifft es DICH?!
214 16.09.2012 12:40 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
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Hallo zusammen,

anbei der Hinweis auf eine Aktion von Lobbycontrol.

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.ph...ebeneinkuenfte/

....................
Peer Steinbrück will jetzt freiwillig seine Einkünfte offen legen. Aber wieso hängt es vom guten Willen eines Politikers ab, ob wir erfahren, von wem er wie viel Geld erhalten hat? Wir wollen die Steinbrück-Debatte nutzen, um endlich strikte Transparenzregeln für alle Abgeordnete durchzusetzen. Unterstützen Sie unsere Unterschriftenaktion für transparente Nebeneinkünfte und wirkungsvolle Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung !

Am 18.10. verhandelt die Rechtstellungskommission des Bundestages über das Thema Nebentätigkeiten. Mehr Transparenz ist noch nicht sicher: FDP und Union geben sich zwar als große Steinbrück-Kritiker, haben aber in den letzten Jahren selbst bessere Transparenzregeln und Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung blockiert. Unglaublich, aber wahr: Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption immer noch nicht umgesetzt. Am 17.10. wird es zu diesem Thema eine Anhörung im Bundestag geben
...................................
215 10.10.2012 05:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Commo,

ich antworte Dir hier,

denn hier kannst Du nachlesen, wer sich was wann gedacht hatte.

Letztlich müssen wir wieder auf die Veröffentlichung des nächsten Entwurfs der SpielV warten.

VG
Meike



P.S.: Und hier http://www.awi-info.de/ kannst Du nachlesen was der neue Fachverband will und dann können wir hinterher abgleichen, wer denn "gewonnen" hat, denn was die Bundesdrogenbeauftragte, Gesundheitsministerien usw. wollen, ist hinreichend bekannt.


D.h. wir können dann irgendwann nachlesen, wer sich durchsetzen konnte.


" Die Mitglieder des Fachverbandes Gastronomie-Aufstellunternehmer bestimmten in ihrer Vorstandswahl den Aufstellunternehmer Jörg Schintze aus Essen zu ihrem Vorsitzenden. Jörg Schintze ist seit Jahren engagiert in der politischen Arbeit aktiv und vertritt kompetent die Brancheninteressen. Das Amt des Stellvertreters übernahm Detlev Grass aus Bremen. Georg Koselka aus Oberammergau wurde zum Schatzmeister gewählt. Den Vorstand komplettieren die Beisitzerin Sabine Dittmers-Meyer (Verden) und die Beisitzer Thomas Kießling (Hof) und Michael Stang (Offenbach).

Nach der erfolgreichen Wahl betonte Jörg Schintze, dass der Erhalt der Aufstellung von drei Geldspielgeräten in der Gastronomieaufstellung die derzeit dringendste Aufgabe des Verbandes ist.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 13.02.2013 17:02.

216 13.02.2013 16:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike


" Die Mitglieder des Fachverbandes Gastronomie-Aufstellunternehmer bestimmten in ihrer Vorstandswahl den Aufstellunternehmer Jörg Schintze aus Essen zu ihrem Vorsitzenden. Jörg Schintze ist seit Jahren engagiert in der politischen Arbeit aktiv und vertritt kompetent die Brancheninteressen. Das Amt des Stellvertreters übernahm Detlev Grass aus Bremen. Georg Koselka aus Oberammergau wurde zum Schatzmeister gewählt. Den Vorstand komplettieren die Beisitzerin Sabine Dittmers-Meyer (Verden) und die Beisitzer Thomas Kießling (Hof) und Michael Stang (Offenbach).

Nach der erfolgreichen Wahl betonte Jörg Schintze, dass der Erhalt der Aufstellung von drei Geldspielgeräten in der Gastronomieaufstellung die derzeit dringendste Aufgabe des Verbandes ist.


Jörg Schintze....da war doch mal was---- Lesen

Was war das noch?

Was ist aus der Sache geworden?

Grüße

__________________
gmg
217 13.02.2013 18:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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gmg,

Du kennst offenbar immer die Geschichte zum Menschen,

nun hiernach war er noch Bundesvorsitzender

http://www.ags-hamburg-mitte.de/pdf/AGS-Bundeskonferenz.pdf

und aktuell

http://www.spd.de/spd_organisationen/ags...B8FB8506521BBC9

ist er jetzt nicht einmal mehr Mitglied des Bundesvorstands



Jedenfalls kann man nun den Satz


"Jörg Schintze ist seit Jahren engagiert in der politischen Arbeit aktiv und vertritt kompetent die Brancheninteressen."


auch entsprechend gewichtig lesen.


Danke gmg für die Aufklärung.
218 14.02.2013 05:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo zusammen,

mit Mail vom 22.02.2013 bekommen nun die Verbände die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf Stand 21.02.2013.

Da bin ich nun sehr gespannt wie laut sich dort einige freuen werden, siehe z.B. die großzügige Übergangsfrist von FÜNF Jahren
im Gaststättenbereich zum Abbau von 2 Geldspielgeräten mit gleichzeitiger ÄUßERST großzügiger Ausnahmeregelung, dass dann doch drei
Geldspielgeräte bleiben dürfen.

Nur ganz selten bekommt man so viele Seiten zum Lesen, dass sich im Endeffekt doch nichts verbessern wird, ganz im Gegenteil
will man nun einige neue bzw. alte Tore weit öffnen.


VG
Meike
219 23.02.2013 09:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

wann ist Fristende für eventuelle Stellungnahmen?


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 23.02.2013 13:20.

220 23.02.2013 13:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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