Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten  |
r2d2
Tripel-As


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Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten |
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Hat das BMWi aufs „eigene“ Pferd gesetzt?
Der Auftrag zur Erstellung einer „Studie“ zur
"Evaluierung der Novelle der SpielV im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels"
wurde an das Institut für Therapieforschung (IFT) vergeben.
Diese Studie wird maßgeblich durch Herrn Prof. Dr. Bühringer betreut. Somit dürfte der Interessenkonflikt bereits im Vorfeld offenkundig sein!
Dr. Bühringer zum Mittagessen beim den Glücksspielindustrielobbyisten:
„Beim traditionellen AMA-Mittagessen mit Politikern und Verbandsspitzen widmete sich Gastredner Professor Dr. Gerhard Bühringer der Frage, wie es zu erklären sei, dass ein Mensch zum pathologischen Spieler wird. Er stellte ein komplexes Erklärungsmodell vor, das den genetischen Einfluss und frühkindliche Erfahrungen miteinbezieht und sich an den Punkt herantastet, an dem die „kritische Vulnerabilität“, das heißt die Verletzbarkeit unter bestimmten Bedingungen pathologisches Spiel bewirken kann. Allerdings gebe es noch großen Forschungsbedarf, bevor man Möglichkeiten der Prävention finden könne,so Professor Bühringer.“ (Quelle pdf unten)
Bereits 2004:
Per Dinner-Rede zur heutigen Markbeherschung der Herstelleraufsteller (VDAI)
Das Ergebnis einer Sitzung der Glücksspielindustrielobbyisten bzw. der Herstelleraufsteller vom VDAI und deren Verbündeten vom 26. Mai 2004:
Zitat Herstelleraufsteller - Protokoll:
„Die Dinner-Rede von Herrn parlamentarischen Staatssekretär im BMWA Dr. Ditmar Staffelt (MdB) aus Anlass des gemeinsamen AMA-Mittagessen am 26.05.2004 wird von allen Verbänden positiv bewertet. Die Aussage, dass mit einer Änderung der Spielverordnung bei einem sehr günstigen Verlauf der Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Ministerien bereits Ende 2004 gerechnet werden kann, stimmt die Branche optimistisch.“(Quelle pdf unten)
ACHTUNG
:
Die SpielV das Ergebnis von Lobbyistenarbeit und Dinner-Rede!
Bei Beachtung der Teilnehmerliste kann mit „Branche“ nur die zahlende Glücksspielindustrielobby und deren Partner gemeint sein!
Als Gegenleistung für diese „Herstelleraufsteller- Spielverordnung“ („VDAI-Verordnung“) sollte die BRD die von etwa 6000 Automatenaufsteller gemeinschaftsrechtswidrig erhobene Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze behalten dürfen und auch zukünftig erheben!
– BRD und Herstelleraufsteller waren/sind sich einig:
Zitat Herstelleraufsteller - Protokoll:
„2. Umsatzsteuer auf Geldgewinn-Spielgeräte Am 26.05.2004 fand vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburq die mündliche Verhandlung in der Rechtssache C-453/02 "Linneweber" statt. Die Plädoyers des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland (vertreten von der Kanzlei Redeker, Dahs, Sellner & Widmaier) sowie der Klägerin (vertreten von Herrn Prof. Dr. Martin Nettesheim) zielten beide auf die Vereinbarkeit der Umsatzsteuer auf Geldgewinn-Spielgeräte mit der 6. EU-Umsatzsteuer- Richtlinie. Die Plädoyers ergänzten sich. Die Vertreter der Bundesregierung sprachen sich also für den Erhalt der Umsatzsteuer auf Geldgewinn-Spielgeräte aus.“
Ergebnis
:
Beinahe 6.000 verkaufte Automatenaufsteller, bzw. die fehlgeschlagene Marktbereinigung
Wer oder was ist Professor Bühringer?
Das IFT wurde als unabhängiges Forschungsinstitut 1973 in München in einer gemeinnützigen Rechtsform u.a. von Prof. Dr. Gerhard Bühringer (damalige Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie) gegründet.
Quelle: http://www.ift.de/
Bereits in den Jahren 2003 und 2004 bezog die „IFT“ jeweils 84.000 EUR von der Glücksspiel-Lobby „AMA“.
Siehe hierzu ANLAGE unter D. Aktionen Pos. 5902 / ITF München (84.000 EUR / 84.000 EUR) Quelle: „AMA-Lohnliste“ / pdf-Anlage: „AMA_IFT_Budget_2003_2004“
Mehr über das Zusammenspiel „Herstelleraufsteller“ und Prof. Dr. Gerhard Bühringer hier:
http://www.google.de/search?
Frage an BMWi und PTB:
Wie unabhängig bzw. korruptiert wird die „Studie“ zur
"Evaluierung der Novelle der SpielV im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels"
ausfallen?
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14.09.2009 18:53 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo r2d2,
die Empfehlung des Fachbeirat Glücksspielsucht ( im Internet für jeden nachlesbar )
vom 02.07.2009 zu der Auftragsvergabe an Herrn Prof. Dr. Bühringer ist eindeutig:
"Der Fachbeirat bedauert es, dass Interessenkonflikte bei der Vergabe nicht berücksichtigt wurden."
Somit ist es offensichtlich jedem bekannt, was Du als Anlage eingestellt hattest und obwohl es
offensichtlich eindeutige Empfehlungen von Fachleuten gab, erfolgte die Auftragsvergabe trotzdem.
Ich verstehe nicht, warum sich ein Ministerium so angreifbar macht?
Gruß
Meike
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2
15.09.2009 05:51 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Hallo Meike,
die über viele Jahrzehnte von der Geräteindustrielobby gepflegte Zusammenarbeit und das von r2d2 beschriebene „Umsatzsteuergeschenk“, dürfte dazu geführt haben, dass sich Geräteindustrielobby und BMWi soooooo sicher fühlen.
Gemeinsame Leichen können über Generationen verbinden.
Hallo r2d2
ein aufschlussreicher Bericht und ein interessanter „google- Fundus“.
Beispiel DER SPIEGEL
Zitat:
„Über den Peutinger-Verein finanziert Gauselmanns Branche das "Institut für Therapieforschung" mit, in dem gestandene Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie, die Psychologen Johannes Brengelmann und Gerhard Bühringer, an der langen Leine des Westfalen die Thesen des Spielsuchtforschers Meyer bekämpfen.“
Siehe: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument...520&top=SPIEGEL
Jetzt ist auch klar, was beim auf der "Dinner-Rede" der Geräteindustrielobby mit "Branche" gemeint war: die Gauselmann Branche
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3
15.09.2009 06:55 |
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b.vitt
Grünschnabel
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alle!
Ich werde solche Machenschaften dieser Lobbyisten nicht länger unwidersprochen hinnehmen!
Herr Prof. Dr. Bühringer, Sie haben Post!
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4
15.09.2009 14:31 |
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r2d2
Tripel-As


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Glücksspielindustrie zahlte bislang mindestens 174.436,00 EURO an Prof. Bühringer
pdf Datei: „AMA Bühringer Rechnung“ Seite 4
Zitat: Seite 4, pdf Datei: „AMA Bühringer Rechnung“ Anlage unten:
„Für eine Expertise zu den Unterschieden zwischen Slot-Machines und Geld-Gewinn-Spiel-Geräten hat Prof. Bühringer dem VDAI einen Betrag von 6.436 € in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird nach dem AMA- Schlüssel zwischen den Verbänden aufgeteilt. Der BA macht allerdings zur Bedingung, dass die Expertise nur zur Abwehr der Forderungen des Landes Brandenburg Verwendung findet.“
Die Einnahmen des Professors durch die Glücksspielindustrielobbyisten beläuft sich somit auf mindestens 174.436,00 EURO
Damit dürfte die unabhängige „Kompetenz“ dieses Herrn Professors zweifelsfrei anzuzweifeln sein.
Scheinbar gibt es für das BMWI nur solch einem seit Jahren AMA- gesponserten Schreiberling oder er hat ein AMA- Empfehlungsschreiben dem BMWi vorgelegt.
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6
20.09.2009 12:56 |
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Meike
Foren Gott
 

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Gruß an alle,
unter der Überschrift "Expertenbefragung zur Weiterentwicklung von Geldspielgeräten"
las ich nun in einem Anschreiben einer GmbH
"Sie wurden in einem Zufallsverfahren aus einer Liste von Spielstätten ausgewählt,
die uns das zuständige Ordnungsamt ihrer Gemeinde zur Verfügung gestellt hat."
Das hört sich so nach kostenneutral an, ist das richtig?
Wie muss ich mir das vorstellen?
Haben alle Gemeinden im Bund kostenlos eine Datei mit all ihren §33 i - GewO - Konzessionären zur Verfügung gestellt
und diese Datei wurde dann in eine Gesamtdatei erfasst und dann hat ein Zufallsgenerator
eine Auswahl getroffen?
Gerade die Kommunen kennen sicherlich die umfangreichen datenschutzrechtlichen Gespräche die zu führen sind,
wenn Dateien erstellt werden, bzw. Daten aus Datenbänken genommen werden, um diese in neue
Datenbänke zu implementieren,
so das ich etwas verwundert war.
Der Satz in dem Anschreiben der GmbH
"Die Gemeinde hatte dabei keinen Einfluss auf die Inhalte der Studie und keinen Einfluss auf die Auswahl der Spielstätten."
animiert natürlich, aufgrund dieser Abgrenzung, zur Frage, wer denn im Einzelnen Einfluß darauf hatte?
Der Schlußsatz irritierte mich etwas
"Aus diesem Grund bitten Sie auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie
die Spitzenverbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft (VDAI, DAGV, BA, FORUM) ausdrücklich um Ihre Teilnahme."
Wurden alle Verbände aus der Lobbyliste des Bundestages, die irgend etwas mit der SpielV,- wenn auch nur im weitesten Sinne, weil sie damit Handeln-, zu tun haben, angeschrieben, ob sie die GmbH unterstützen wollen mit einem Aufruf an die Angeschriebenen oder wurde da auch schon vorher eine Auswahl getroffen, wen man anspricht?
Ein Anschreiben des BMWI, welches quasi als Anlage beigeheftet ist, finde ich auch erstaunlich,
da sich dieses nun an
"Betreiber und Betreiberinnen von Spielhallen und Gaststätten"
richtet.
Was ist denn nun mit "Gaststätten" gemeint?
Meint man konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften mit Alkoholausschank ?
Was ist mit den Schank- und Speisewirtschaften ohne Alkoholausschank und den anderen
möglichen Aufstellörtlichkeiten, die die SpielV vorgibt?
Findet dort keine Expertenbefragung statt?
Werden auch die Experten in den "Vereinswirtschaften" ohne Alkoholausschank, aber mit entsprechender
Erlaubnis gem. § 33 c Abs. 3 GewO und die dortigen Spieler befragt?
Denn wenn es um die "Repräsentativität der Untersuchung" ( Zitat Ende ) geht,
kann man nicht vorher schon 50 % der möglichen Aufstellörtlichkeiten
und x % an Experten und Spielern ausschließen, oder?
Gruß
Meike
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7
12.12.2009 08:01 |
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r2d2
Tripel-As


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@Meike/alle!
Haben alle Gemeinden im Bund kostenlos eine Datei mit all ihren §33 i - GewO - Konzessionären zur Verfügung gestellt und diese Datei wurde dann in eine Gesamtdatei erfasst und dann hat ein Zufallsgenerator eine Auswahl getroffen?
Oder waren Dr. Bühringer, das BMWi und die Glücksspielindustrielobbyisten wieder gemeinsam Mittagessen?
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8
12.12.2009 12:28 |
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gmg
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Schon interessant, dieses Anschreiben.
Vor allen Dingen würde mich natürlich auch diese Datenbank interessieren, in der sich alle Aufstellorte von Spielgeräten befinden sollen.
Vor der habe ich natürlich noch nie gehört.
War es eventuell das örtliche Telefonbuch ?
Gäbe es diese Datenbank, dann hätten die Spielgerätehersteller es auch einfacher, Software-Updates installieren zu lassen. Man müsste ja nur noch die geschätzten 80. - 100.000 Aufstellorte in der Republik abfahren und hätte die Klarheit, ob sich dort problembehaftete Geräte in der Aufstellung befinden.
Außerdem könnte man dann auch etwas leichter den Gesamtumsatz der Branche (wie auch immer man "Branche" definiert) greifen.
Wer war denn im Verteilerkreis des eingestellten Anschreibens ?
Es geht ja vorgeblich an die "Experten der Branche".
Also an die Gerätebetreiber und an die Spieler ????
Entschuldigung, ich will ja niemandem "auf den Schlips treten".........
aber für mich sind die Experten dann doch andere Personen!
Vorschlag: Wie wäre es mit den Gerätesachverständigen (den vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer von der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle) ?
Oder will man keine unangenehmen Argumentationsketten ??
Grüße
__________________ gmg
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9
13.12.2009 09:06 |
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Meike
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Hallo gmg,
da Du auch die Feinheiten des Datenschutz kennst, warst Du sicherlich genau so erstaunt wie ich.
Zu den "Experten" hätte ich persönlich auch noch einige Vorschläge von Berufsgruppen, welche sachdienlich behilflich sein könnten, z.B. aus dem öffentlichen Dienst heraus.
Gruß an alle,
für alle, die sich noch nie mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit von der Erhebung von Daten,
der Speicherung von Daten (wie und für welchen Zeitraum ), der Übermittlung von Daten ( auf welchem Weg und an wen) befassen mussten
anbei ein link für das erste Verständnis, was so berücksichtigt werden muss.
http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html
Denn hier speziell müssen immer verfahrensentscheide Fragen gestellt werden, z.B.:
Hatte eine öffentliche Stelle oder eine private Stelle Daten abgefragt?
Welcher Grund wurde benannt, um an die Daten zu gelangen?
Welche Daten wurden in Gänze übermittelt?
usw.
Gruß
Meike
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10
13.12.2009 09:24 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
Zu den "Experten" hätte ich persönlich auch noch einige Vorschläge von Berufsgruppen, welche sachdienlich behilflich sein könnten, z.B. aus dem öffentlichen Dienst heraus.
Gruß
Meike |
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Ach, hast Du auch kein Anschreiben bekommen ?
Ist ja klar > zu unbequem !
Kennst Dich aus in der Branche, kannst Lesen, Schreiben, Reden, Denken !
Solche Experten werden wohl nicht gesucht !
Grüße
__________________ gmg
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11
13.12.2009 10:27 |
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Meike
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Hallo gmg,
hier wird der Begriff des "Experten" offensichtlich an Konzessionen
und speziellem Freizeitverhalten festgemacht. - da falle ich komplett durchs Raster -
Die Definition des "Experten", die hier offensichtlich vom BMWI, der GmbH für angewandte Sozialwissenschaft und dem Institut für Therapieforschung verwandt wird, kannte ich zwar noch nicht, aber
wir haben in diesem Bereich doch lernen müssen, dass es schon mal gerne die ein oder andere neuartige Definition gibt, wenn es benötigt wird.
Es lässt eben entsprechende Rückschlüsse auf die handelnden Personen zu,
wenn wissenschaftliche Arbeit so beginnt.
Da hatte der Fachbeirat (s.o.) ausdrücklich, vorausschauend gewarnt, aber sie waren offensichtlich nicht die "Experten", gem. der Definition des BMWI, auf die man hören sollte.
Ansonsten wird "Experte" wie folgt definiert:
http://www.wissiomed.de/pdf_dateien/experte.pdf
Gruß
Meike
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12
13.12.2009 17:12 |
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Kay Löffler
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§ 14 GewO?
Zitat: |
6) 1Die erhobenen Daten dürfen nur für die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen verwendet werden. 2 Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden.
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13
14.12.2009 00:02 |
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Kay Löffler
König
   
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Guten Morgen, Meike.
Ich gehöre nicht zum Gewerbeamt, deswegen kann ich Deine Frage nicht konkret beantworten. Ich weiß aber, dass die Gewerbeanmeldungen per PC erfolgen und dass die Anmeldungen an eingie Stellen weitergeleitet werden, z.B. auch zur statistischen Auswertung etc.
Sicher wird noch ein Kollege mitlesen, der uns das genau erklären kann.
Bis dahin
Kay
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15
14.12.2009 08:38 |
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Meike
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Hallo Kay,
mir konnte noch kein Kollege vom OA erklären, woher die gerasterten Daten stammen können,
bzw. auf welcher Rechtsgrundlage diese weiter gegeben worden wären.
Gruß an alle,
weiß denn jemand, wann die Ausschreibung des BMWI
in "Weiterentwicklung von Spielgeräten" geändert wurde ?
Gruß
Meike
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16
14.12.2009 16:07 |
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Anna

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Hallo Meike,
vielleicht ist das ja eine ganz neue Studie, die nur zufällig auch vom IFT durchgeführt wird.
viele Grüße, Anna
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17
14.12.2009 18:18 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Anna,
aufgrund der von r2d2 eingestellten Informationen wäre eine derartige Studie vom IFT natürlich denkbar,
aber was hat das BMWI damit zu tun und wie kamen sie an die Daten der Konzessionäre?
Und vor allem
"Wer zahlt?"
diese Studie.
Aufgrund des Titels und dem Kreis der Experten würde mir spontan der ein oder andere einfallen,
aber sicherlich nicht der Bund.
Gruß
Meike
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18
15.12.2009 06:07 |
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Anna

Foren As
   
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Hallo Meike,
na ja, oder das BMWI versteht die Studie zur Evaluierung der Spielverordnung anders als wir. Vielleicht ist sie als Service für die Anbieter zur Verbesserung der Geräte gedacht? Aber warum geben die sowas dann nicht selbst in Auftrag? Verstehe ich nicht.
viele Grüße, Anna
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19
15.12.2009 12:30 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Anna,
da hier u.a. einige Gewerberechtsreferenten im Forum mitlesen, gehe ich
davon aus, dass da sicherlich von Menschen nachgefragt wird, die einen Anspruch auf Antwort haben.
Eine bundesdeutsche Anfrage an alle OAs erfolgt nämlich üblicher Weise über einen Dienstweg.
Bis jetzt, obwohl ich weiß, dass viele schon hinterfragen, woher die Daten der Spielhallenbetreiber kommen,
die in eine bundesdeutsche Datei, welche gerastert ist nach Konzessionären, eingepflegt worden sei ( so sieht es jedenfalls im Anschreiben aus ),
konnte bis jetzt noch keine Antwort gefunden werden.
Gruß
Meike
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20
16.12.2009 05:02 |
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