Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? |
Walter B
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Zitat: |
Original von Meike
Wenn jmd. keine Eigeninteressen mehr an bestimmten Möglichkeiten eines Produktes hat, warum sollte er diese dann entwickeln und verbauen?
Gruß
Meike |
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Darf ich raten?
Vielleicht weil er dieses Produkt verkaufen und mit diesem Produkt weiterhin Gewinn erzielen möchte?
Habe ich jetzt was gewonnen?
__________________ Gruß vom Walter
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321
26.07.2010 18:06 |
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Solon
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Meike
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Hallo Walter,
nein Du hast nichts gewonnen, da du vergessen hast, dass alle Produkte sich eigentlich an die "Spielregeln" zu halten haben.
Wären die Hersteller nur Hersteller müssten Sie für sich eine andere Kosten-Nutzen-Risiko-Abwägung ansetzen.
Stell Dir vor nach dem Augsburger Strafverfahren sei die Mussvorschrift des §33 e GewO eingehalten worden und alle betroffenen
Bauartzulassungen wären zurück genommen worden.
Für den Hersteller der betroffenen Produkte hätte dies einen Komplettausfall in der Produktion bedeutet.
Und andere Hersteller hätten sich gefreut, da deren Produktion angekurbelt worden wäre.
- Warum sollte sich ein Hersteller nochmal in die Gefahr begeben durch ein derartiges Verfahren, - wenn es in Konsequenz durchgeführt worden wäre-, Marktanteile und Profit zu verlieren.
Würde man dann vielleicht noch eine Zuverlässigkeits-Prüfung, wie beim Spiehallenkonzessionär ansetzen,
würde sich ein Hersteller, wenn ihm versteckte Möglichkeiten in den Automaten nachgewiesen würden der Gefahr aussetzen, dass er keinerlei
Anträge auf Bauartzulassung mehr stellen dürfte. - Da würde es einige Stellschrauben geben, um Ursache und Wirkung effektiv und vor allem nachhaltig anzugehen.-
Wenn Du meinst, dass das alte Kamellen sind, dann schau dir das nächste Beispiel nach neuer SpielV an.
Stell Dir vor nach der ersten "Platten-Welle" mit den Manipulationsmöglichkeiten Ende 2007 hätte die PtB sofort die
Mussvorschrift des §33 e GeWO umgesetzt und die Bauartzulassung zurück genommen, dann hätte der Hersteller
ein Problem gehabt, d.h. Komplettausfall, aber dem Aufsteller wäre es egal gewesen.
Aber was erfolgte?
Das sieht eher nach Verhandlungen und Kompromissen aus und wenn man derartig arbeitet, ist der Verlauf absehbar,
d.h. eine Welle nach der anderen kam, bis heute.
Wäre der Hersteller nur Hersteller und müsste sich mit seinen Produkten in einem reinen Produktwettbewerb messen,
glaubt ihr, dass ihr dann immer noch die ständigen "Schweiß"- und Klebearbeiten durchführen müsstet, um die Automaten
zumindest äußerlich sicher zu bekommen?
Warum sollte er bestimmte technische / Programmmöglichkeiten entwickeln oder verbauen, wenn es seine Existenz bedrohen kann,
wenn diese gefunden werden? - Und gefunden werden diese früher oder später ALLE!
Gruß
Meike
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322
27.07.2010 05:54 |
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Solon
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Meike
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Gruß an alle,
offensichtlich ist das was seit Jahren mit den Wechselplatten&Co. passiert gar nicht "schlimm" für die Beteiligten.
Denn es wird als "nicht signifikant" bezeichnet, so nachlesbar in der Stellungnahme der AMA vom 30.03.2010
"Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland"
Zitat:
"Betrugs- und Kriminalitätsfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb von GGSG sind im signifikanten Umfang nicht bekannt."
Gruß
Meike
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323
28.07.2010 05:35 |
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Meike
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Nachtrag:
Ich habe jetzt mal ein paar
- da gibt es ja noch sehr viele, aber ich wollte die erste Seite nicht sprengen-
der "Betrugs- und Kriminalitätsfälle" aus dem "Archiv" nach vorne geholt, die ich persönlich als sehr signifikant bezeichnen würde.
Offenbar wird gerne vergessen, dass nur Geldspielgeräte, die nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut sind,
zugelassene werden dürfen.
Wenn in wiederholtem großen Ausmaß etwas anderes festgestellt wird,
kann man also auch in diesem Punkt mit Tatsachen belegen,
dass die Spielverordnung nicht eingehalten wurde.
Gruß
Meike
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324
28.07.2010 05:55 |
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petergaukler
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Zitat: |
Original von Meike
Nachtrag:
Ich habe jetzt mal ein paar
- da gibt es ja noch sehr viele, aber ich wollte die erste Seite nicht sprengen-
der "Betrugs- und Kriminalitätsfälle" aus dem "Archiv" nach vorne geholt, die ich persönlich als sehr signifikant bezeichnen würde.
Offenbar wird gerne vergessen, dass nur Geldspielgeräte, die nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut sind,
zugelassene werden dürfen.
lassung -
Wenn in wiederholtem großen Ausmaß etwas anderes festgestellt wird,
kann man also auch in diesem Punkt mit Tatsachen belegen,
dass die Spielverordnung nicht eingehalten wurde.
Gruß
Meike |
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PTb zulassung nur manipulationssicher !!
das sind z,b .die geraete mit coolfire technik von novomatic ,
die hatten nie probleme
dagegen novoline 1 und vor allem novoline 2 war hiervon betroffen
in fast jeder imbissbude wo sie standen waren manipulierte cpu-s drin
dies wurde von novomatic mit einem update und der verplombung der cpu-s behoben
somit haben die manipulateure bewaehrung vom hersteller erhalten
novomatic ist das recht , denn welcher hersteller will schon aerger mit den behoerden ,auch wenn dieser im ausland sitzt
pg.
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325
28.07.2010 09:42 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Peter,
hat dir da jemand etwas glaubhaft versichert oder wie kommst Du darauf?
Gruß
Meike
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326
30.07.2010 05:46 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Peter,
hat dir da jemand etwas glaubhaft versichert oder wie kommst Du darauf?
Gruß
Meike |
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hallo,
das ist 100 % !!
hab ich selber gesehen nd weitere
infos direkt von einer loewen niederlassung erhalten
aber wie gesagt die sache ist vorbei
es gab das update mit versigelung des computers
und gut ist es !
das coolfire system ist praktisch vom aufsteller nicht veraenderbar
da es eine feste board ist , kein hdd.vorhanden
so ist es auch richtig
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327
30.07.2010 08:39 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
wie ich hörte hatte man ja neue Betätigungsfelder für die Prüfer gesucht,
aber stieß dann an ein paar kleine "Probleme".
Aber was prüfen denn die Prüfer tatsächlich?
Sie prüfen jedenfalls nicht, ob mit dem Automaten mit PtB Plakette tatsächlich die SpielV eingehalten wird.
Wer prüft also überhaupt, ob die Automaten mit PtB Plakette die SpielV einhalten?
- wie wir mehrfach lesen konnten, prüft die PtB lediglich einen Geldtransfer pro Zeitintervall, d.h. nur einen minimalen Teil des Automaten und zudem nicht das Spiel
- die Ordnungämter müssen nur die PtB-Plakette prüfen, d.h. Ablaufdatum, ob die Plakette am passenden Automaten angebracht ist etc.,
da sie sich auf die Bauartzulassung verlassen können müssen
- die Polizei prüft nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, wenn Anhaltspunkte vorliegen, das entgegen der Bauartzulassung oder ohne ein Automat betrieben wurde
- der §7-Prüfer prüft nur, ob der Automat dem entspricht was die PtB zugelassen hat
Gruß
Meike
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329
31.07.2010 06:54 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Guten Morgen Günter,
da Du immer auf das Niveau achtest, damit jmd. ernst genommen wird - Zitat Ende -
erklär doch mal bitte, nach welchen §§ diese Höchstgewinne pro Spiel legal sind,damit die Zulassung ernst genommen werden kann?
Gruß
Meike |
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Hallo Meike,
Deine o. a. Aufforderung an Günter verstehe ich nicht !
Die gewerbliche Betätigung ist nach dem Grundgesetz grundsätzlich frei.
Ausnahme:
Sie ist durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt.
Also kannst Du auch nur fragen, nach welchen §§ etwas nicht erlaubt ist.
Grüße
__________________ gmg
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330
26.08.2010 13:07 |
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Meike
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Hallo gmg,
Du solltest Dir noch mal ein paar Gesetze und Verordnungen durchlesen, vor allem die, die aufgrund
eines Gesetzesvorbehalts erlassen wurden, da Du da offensichtlich einiges falsch verstanden hast.
Selbst im StGB gibt es §§, die dem Bürger erklären, was legal ist, z.B. §32 StGB
Gruß
Meike
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331
27.08.2010 05:53 |
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alfi1950
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332
06.01.2011 13:54 |
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