ab 1.7. . 2021 gilt in der Gastroaufstellung folgendes :
ab 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Regelungen zum Glücksspielstaatsvertrag und die daraus resultierende Anbindung an die spielformübergreifende Sperrdatei.
Betroffen von der verpflichtenden Abfrage der Spielgäste sind neben den Spielhallen auch die Geräte in der Gastronomie-Aufstellung.
Ob dies wohl auch für die Geldspieler in Autobahnraststätten / Tankstellen / Cafe Casinos usw.
Wenn der GlüStV der Länder zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft tritt, gelten die dort festgelegten Regeln für alle Geräte in der Aufstellung, unabhängig vom Aufstellungsort.
Es wird sicherlich interessant werden zu prüfen, ob sich auch alle Gerätebetreibern an die Regeln halten. Und z. B. auch die Autobahnraststätten sollten bei einer Überprüfung nicht vergessen werden...
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