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» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Nachtrag:

Ich habe jetzt mal ein paar

- da gibt es ja noch sehr viele, aber ich wollte die erste Seite nicht sprengen-

der "Betrugs- und Kriminalitätsfälle" aus dem "Archiv" nach vorne geholt, die ich persönlich als sehr signifikant bezeichnen würde.


Offenbar wird gerne vergessen, dass nur Geldspielgeräte, die nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut sind,
zugelassene werden dürfen.


Wenn in wiederholtem großen Ausmaß etwas anderes festgestellt wird,
kann man also auch in diesem Punkt mit Tatsachen belegen,
dass die Spielverordnung nicht eingehalten wurde.



Gruß
Meike



Gepostet am 28.07.2010 um 05:55 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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