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» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Hallo gmg,

Du solltest Dir noch mal ein paar Gesetze und Verordnungen durchlesen, vor allem die, die aufgrund
eines Gesetzesvorbehalts erlassen wurden, da Du da offensichtlich einiges falsch verstanden hast.

Selbst im StGB gibt es §§, die dem Bürger erklären, was legal ist, z.B. §32 StGB


Gruß
Meike



Gepostet am 27.08.2010 um 05:53 von:
Benutzer: Meike
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