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» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Hallo Dieter,

wie ich hörte hatte man ja neue Betätigungsfelder für die Prüfer gesucht,
aber stieß dann an ein paar kleine "Probleme".



Aber was prüfen denn die Prüfer tatsächlich?

Sie prüfen jedenfalls nicht, ob mit dem Automaten mit PtB Plakette tatsächlich die SpielV eingehalten wird.



Wer prüft also überhaupt, ob die Automaten mit PtB Plakette die SpielV einhalten?

- wie wir mehrfach lesen konnten, prüft die PtB lediglich einen Geldtransfer pro Zeitintervall, d.h. nur einen minimalen Teil des Automaten und zudem nicht das Spiel

- die Ordnungämter müssen nur die PtB-Plakette prüfen, d.h. Ablaufdatum, ob die Plakette am passenden Automaten angebracht ist etc.,
da sie sich auf die Bauartzulassung verlassen können müssen

- die Polizei prüft nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, wenn Anhaltspunkte vorliegen, das entgegen der Bauartzulassung oder ohne ein Automat betrieben wurde

- der §7-Prüfer prüft nur, ob der Automat dem entspricht was die PtB zugelassen hat




Gruß
Meike



Gepostet am 31.07.2010 um 06:54 von:
Benutzer: Meike
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