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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? 16 Bewertungen - Durchschnitt: 6,6316 Bewertungen - Durchschnitt: 6,63
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ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
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Deine Idee ist prinzipiell sehr gut Erhard.
Das mal vorweg.

Aber das Problem ist, das die meisten Aufsteller das Vertrauen in irgendwelche Verbände gänzlich verloren haben!

Eigentlich wäre eine Partei möglicherweise die bessere Alternative - es gibt ja bereits einen Verband der unabhängig ist.

Verbände über Verbände lösen anscheinend die gesamte Problematik nicht.
Daher die Variante Partei.
Aber nicht nur für Aufsteller, sondern generell eine Partei der mittelständischen Unternehmer (PMU).

Alternativ sollten sich mindestens 20.000 Aufsteller zusammenschließen um im PETITIONSAUSSCHUß zu versuchen direkt Einfluss auf die Legislative zu nehmen!



Und nun kommt das größte Problem: Die Einigkeit der Aufsteller auch in der Realität zusammenzufassen und dementsprechend zu bündeln, ohne das sich untereinander gegenseitig an die Gurgel gegangen wird

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
261 10.10.2007 20:49 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
Solon
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Meike
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Das ist zwar jetzt etwas off-topic, aber muss mal sein:

Hallo Erhard,

ich stimme Dir zu 100 % zu.

Ich glaube, dass wir oft von den Aufstellern nicht verstanden werden, weil wir eine grundsätzlich andere Einstellung haben, eventuell berufsbedingt, bzw. wir machen unseren Beruf, weil wir so sind, wie wir sind.

Wir sind quasi wie bei Pawlow darauf konditioniert Ungerechtigkeit und Ungereimtheiten zu sehen und wenn bei uns der "Speichelfluss" einsetzt, fangen wir an zu analysieren, die Thematik aufzurollen und dann die sich daraus ergebende Aufgabenstellung anzupacken.


Wenn unsere "Branche" mit dem Nasenring durch die Stadt geführt würde, würden wir alle in einer Reihe stehen und dagegen angehen.

Wir haben zwar kein Streikrecht, aber nutzen dafür unser Demonstrationsrecht, setzen uns hin und schreiben und transportieren unsere Probleme über die Presse.


Hallo Tosh,

Deine Idee mit der Petition finde ich klasse.

Ihr solltet aber wissen, dass der Petitionsausschuß 1:1 von der Parteien-Sitzverteilung aufgebaut ist, wie der Bundestag.

Ich glaube jedoch nicht das eine neue Partei Eure Probleme lösen kann.
Ihr habt doch schon Probleme einen zweiten Verband mit Kraft zu unterstützen.

Solidarität ist gefragt.

Ich denke, dass wir hier im forum viele Problematiken analysiert haben und noch weitere Aufgabenstellungen gemeinsam analysieren können und jetzt muss man eine gemeinsame Basis aufbauen, um diese zu lösen.


Für mich persönlich ist der erste Ansatz, dass die technischen Richtlinien sofort geändert werden müssen. Es darf keine Ferneinwirkungsmöglichkeit auf GGSG geben, damit eine schon bestehende Wettbewerbsverzerrung nicht noch forciert wird.



Gruß Meike
262 11.10.2007 06:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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magnum magnum ist männlich
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Moin

Die Sache mit der Petition ist gut! Einige Aufsteller haben bereits vor einigen Wochen ein entsprechendes Schreiben an ihren Landtag geschickt.

Bei allen Diskussionen muß dem interessierten Leser doch eins auffallen:

Alle Mißstände, Kungeleien usw. wurden von einer kleinen Gruppe engagierter Leute aufgedeckt.Respekt

Da gibt es eine lustige Werbung für ein schweizer Kräuterbonbon. Dort ist der Slogan:

"Wer hats erfunden?"großes Grinsen

Nimmt man diesen Satz und meditiert kurz, so kommt man zu dem Schluß.......

Na???

Der einzige unabhängige Verband!Applaus Respekt

Nun fragt sich der Branchenfremde, warum wird dieser Verband denn nicht massiv unterstützt?Kopfkratz

Warum werden weiterhin Beiträge an Verbände gezahlt, die eine herstellerfreundliche Politik und Lobbyarbeit leisten?Kopfkratz

Warum werden Verbände unterstützt, die nicht gegen eine Gerätegeneration protestiert haben, die dem Aufsteller kein Geld mehr zum Leben läßt?Kopfkratz

Warum werden Verbände unterstützt, die eine Vergnügungssteuer mit 10% für kalkulatorisch abwälzbar halten und mit 12% nicht?Kopfkratz

Warum werden Verbände unterstützt, die größtenteils von Geräteherstellern, mit naturgemäß anderen Interessen, finanziert werden?Kopfkratz

Das kann doch einfach nicht funktionieren. Da gab es in der Vergangenheit doch einige Beispiele.
So z.B. die Finanzierung der Fleischkontrolleure durch die Fleischindustrie, um nur ein Beispiel zu nennen!schimpf

Der kleine Aufsteller hat keine Zeit sich mit solchen Dingen zu beschäftigen? Dann übergebt diese Aufgabe doch!Applaus

Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser unabhängige Verband bei entsprechender Unterstützung viel bewegen kann!smile


Danke
263 11.10.2007 09:58 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Das illegale Glücksspiel in Stuttgart breitet sich aus.

"Die Stadt hat jüngst im Verwaltungsausschuss einen Situationsbericht vorgelegt. Daraus geht hervor: Die Lage ist angespannter denn je. Hauptproblem sind die illegalen Automatenspielgeräte, die so genannten Fun Games. Bislang war das Ordnungsamt von 1000 illegalen Geräten in den 3000 Stuttgarter Gaststätten und 55 Spielhallen ausgegangen, doch jüngste Erhebungen und Stichprobenkontrollen „deuten darauf hin, dass diese Zahl möglicherweise zu niedrig gegriffen war“, heißt es in dem Bericht. Etwa 3000 illegale Geräte dürften „eine realistischere Größenordnung“ sein - wobei Ausländervereine, Internetcafes und Wettbüros in dieser Aufzählung noch nicht berücksichtigt seien. Entgegen dem bundesweiten Trend, räumt die Verwaltung kritisch ein, verzeichnet Stuttgart im Bereich Fun Games einen enormen Zuwachs.

http://www.ez-online.de/lokal/stuttgart/...ikel1286262.cfm


Kopfkratz

@magnum,na wer spielt da den "Dummen"?

und damit steht Stuttgart nicht alleine da ,den es gibt bundesweit noch genügend andere Städte mit illegal aufgestellten Fungames.

und es handelt sich dabei nicht um zugelassene Geldspielgeräte mit o. ohne Fernwirkung


gruss tm
264 13.10.2007 15:06 TM ist offline Beiträge von TM suchen
Meike
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Hallo TM,

danke, dass Du den Artikel eingestellt hast.

Da sieht man mal wieviele Fungames, alleine noch in Spielhallen und Gaststätten stehen.

Und diese werden sicherlich auch durch Techniker gewartet, Ersatzteile kann man dafür auch noch kaufen und manche, vor allem die großen, teuren sind sogar geleast.

Ich habe leider noch nie eine Anzeige von einem Techniker oder Vertriebler erhalten, wo welche Fungames stehen.

So ist das halt mit der Doppelmoral.

Ordnungsämter und Polizeibehörden sollen sich um die Illegalität kümmern, aber bis sie diese im Einzelnen gefunden, begründet und sich gegen Gutachten gewehrt haben, will man noch dran verdienen.

Und wenn ordentlich arbeitende Aufsteller dabei wirtschaftlich den Bach runter gehen,weil die ganzen illegalen Geräte links und rechts in anderen Lokalitäten stehen, ist es einigen völlig egal, weil sie verdienen auch an der Illegalität.



Gruß Meike
265 13.10.2007 15:37 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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hallo tm

Ich kann eigentlich nur eins sagen:

Erschreckend !!!

Und dann frage ich weiter:

Wo bleibt die Anfrage aus Stuttgart zu einer Informationsveranstaltung, um den Wissensstand der Kollegen aus den Ordnungsämtern bezüglich der FUNGAME-Problematik zu verbessern ??


Vielleicht kann ja das mitlesende Ministerium mal einen kleinen Hinweis über bestehende Schulungsmöglichkeiten erteilen ??
Vielleicht sogar für das ganze Bundesland ??



Grüße

__________________
gmg
266 13.10.2007 16:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
TM TM ist männlich
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Hallo Meike,

müssen nun die Techniker die Ermittlungen führen obwohl schon
ordentlich arbeitende Aufsteller die Ordnungsämter und Polizeibehörden
weitgehend informiert haben.

lt. Artikel ist doch bekannt wo und wie illegale Fungames betrieben werden.
nach meiner Kenntniss auch noch in NRW zb. noch in Wuppertal o. Kölln.

gruss TM
267 15.10.2007 16:58 TM ist offline Beiträge von TM suchen
Meike
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Hallo TM,

zwischen Anzeigenerstattung und "Ermittlungen führen" ist ein sehr großer Unterschied.

Wenn die Techniker anzeigen würden, wo sie welches Fungame repariert haben, wäre dies doch ausreichend.- Statt dessen werden kleine pseudo-legalisierende Zusatzgeräte eingebaut.

Wenn der Vertrieb/Hersteller angezeigt hätte, wo welches Fungame auch noch wenige Monate vor der neuen SpielV hin ausgeliefert worden ist, wäre das auch äußerst hilfreich.- Statt dessen gab es Sonderklauseln in den Verträgen.

Wenn keinerlei Ersatzteile mehr für Fungames für den deutschen Markt verkauft würden, wäre dies auch hilfreich.- Statt dessen gibt es bei Großhändlern noch Fungames (Restbestände) zu kaufen.

Wenn keine Leasingbank in Deutschland mehr Fungames kreditieren würde, wäre das auch hilfreich. - Statt dessen machen sie noch einen Eigentumsvorbehalt gelten, wenn man 8-Platz-Roulettetische beschlagnahmt.

Und so gibt es viele hilfreiche Dinge, die alle tun könnten, wenn sie ein tatsächliche Interesse an einem sauberen Markt hätten,- ohne selbst Ermittlungen zu führen.


Erstmal verdienen alle ihr Geld an den illegalen Spielgeräten und wenn es dann brennt wird die Polizei und das OA gerufen.

Doppelmoral heißt für mich, die Illegalität zu produzieren, Geld daran zu verdienen, der Polizei und den OAs durch jahrelange Prozesse personelle Kapazitäten zu binden und auf der anderen Seite nachdem alles ins Uferlose gewachsen ist, anzuspornen, damit die illegalen Geräte dann wieder vom Markt kommen.

Das gleiche Spiel erleben wir z.Zt. doch wieder mit den WLAN-Terminals, die Voreinstellungen für online-Casinos haben und den Tipomaten.

Wer sich dann vor so einen Karren noch spannen lässt, ist für mich absolut unglaubwürdig, hat es einfach nicht verstanden oder ist....................



Gruß Meike
268 15.10.2007 19:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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hallo Meike,

wenn Ordnungsamt und Polizeibehörde in den letzten 5 Jahren übersehen wo und wie illegale Fungames stehen ,dann kann ich auch nicht helfen.

gruss TM
269 15.10.2007 20:20 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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Es ist doch Allseits bekannt, dass sich die Ordnungs- und Polizeibehörden mit den Unzulänglichkeiten des Spielrechts nicht explizit beschäftigen. Dieses Thema wird leider nur am Rande behandelt. Selbst Richter und Staatsanwälte verirren sich und beurteilen Sachverhalte/Gerichtsurteile falsch, Manchmal erscheint es einem so, als würden nur die Leitzätze gelesen unglücklich
Dabei sind die Regeln der Gewerbeordnung, Spielverordnung und Strafgesetzbuch eindeutig.
Die Automatenbetreiber haben vielfältige Möglichkeiten gegen Konkurrenten vorzugehen, UWG usw.
Jedoch sollten sie dies auch verwirklichen und nicht nur Jammern!
Ansonsten wird sich an der Situation der kleinen Automatenaufstellern nichts verändern!

__________________
Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
270 15.10.2007 22:53 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
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Hallo Meike, hallo Erhard,

habe ich das richtig verstanden, dass trotz eindeutiger Gesetzeslage nur der „Letzte“ im Bunde (Automatenaufsteller) die Umsetzung einer Rechtsordnung/Veränderung herbeiführen kann?

Ist es vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben, dass bereits bei den Ermittlungen alle mit dem Delikt befassten Unternehmen und Personen berücksichtigt werden müssen? Wenn das nicht vorgesehen ist, dann ist der katastrophale Ist-Zustand doch vorsätzlich gewollt!

Für mich ergeben sich hieraus folgende Forderungen in und für Deutschland:

Automatenindustrie -

1. Das Anbieten und in den Verkehr bringen von Automaten und Ersatzteilen, die nicht den Bedingungen der Spielverordnung vom 01.01.2006 entsprechen, führen zur Anklage.

2. Angeklagt werden kann nur, der Gesamt-Aufsichtsrat, Gesamt- Beirat, Gesamt -Vorstand, Gesamt-Geschäftsführung, etc.

Automatenhandel -

3. Das Anbieten und in den Verkehr bringen von Automaten und Ersatzteilen, die nicht den Bedingungen der Spielverordnung vom 01.01.2006 entsprechen, führen zur Anklage.

4. Angeklagt werden kann nur, der Gesamt-Aufsichtsrat, Gesamt- Beirat, Gesamt- Vorstand, Gesamt-Geschäftsführung, etc.

Finanzierungsunternehmen –

5. Das Verleihen, Leasen, Finanzieren, etc. von Automaten und Ersatzteilen, die nicht den Bedingungen der Spielverordnung vom 01.01.2006 entsprechen, führen zur Anklage.

6. Angeklagt werden kann nur, der Gesamt-Aufsichtsrat, Gesamt- Beirat, Gesamt-Vorstand, Gesamt-Geschäftsführung, etc.

Automatenbetreiber und Automatenaufsteller –

7. Das Erwerben, Aufstellen und Betreiben von Automaten und Ersatzteilen, die nicht den Bedingungen der Spielverordnung vom 01.01.2006 entsprechen, führen zur Anklage.

8. Angeklagt werden kann nur, der Gesamt-Vorstand, Gesamt-Geschäftsführung, Eigentümer, etc.

Sonstiges -

9. Nicht gewerbsmäßig tätige Automatenaufsteller, Automatenbetreiber, also alle diejenigen, die nicht unter die vier aufgeführten Gruppen fallen und den Bedingungen der Spielverordnung vom 01.01.2006 nicht unterliegen, machen sich zunächst auf der gleichen Grundlage und weiteren zusätzlichen Straftaten schuldig.

Bestraft werden können also nur, die jeweils Verantwortlichen, die nach innen und außen das Unternehmen vertreten, persönliche Interessen haben und sich mit ihren Entscheidungen finanzielle und andere Vorteile, etc. erhoffen oder erzielen.

Ist doch alles ganz einfach, oder?

Gruß anders
271 16.10.2007 14:03 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

in den Feinheiten der Formulierung hätte ich es etwas anders geschrieben, aber inhaltlich stimme ich Dir zu 100% zu.

De facto hat der §284 StGB nicht einmal einen Versuchstatbestand und das macht das Leben des Ermittlers verdammt schwer.

Und wie das Rechtssystem ad absurdum geführt wurde, konnte man doch schön im Augsburger Strafverfahren nachlesen. Den PTB-Prüfbericht hatte der UAVD eingestellt und so war für jeden erkennbar, dass die Beschuldigten im Strafverfahren selbst und alleine überhaupt nicht dazu in der Lage waren, die Veränderungen / Manipulationen an den GGSG vorzunehmen.

Aber wie sah es denn mit dem Verfahren gegen die Hersteller aus?


Und jetzt gehen die Hersteller hin, sagen der Oberbehörde, die damals die Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte, z.B. die Unregelmäßigkeit des "verschwundenen" Buchgelds, dass es dringend wirtschaftlich notwendig ist, dass per Vernetzung und Ferneinwirkung aufs Geldmanagement eingewirkt werden darf und prompt werden die technischen Richtlinien geändert.

Die, die damals die Unregelmäßigkeiten in ihrem Prüfbericht beschrieben haben, machen jetzt das Zugeständnis des Einwirkens / Veränderns von Entnahmen via Vernetzung.

Und daher finde ich Beiträge, wie von TM, Zitat:"wenn Ordnungsamt und Polizeibehörde in den letzten 5 Jahren übersehen wo und wie illegale Fungames stehen, dann kann ich auch nicht helfen", etwas leicht strukturiert.

Und die neue "Fungame-Generation" wird z.Zt. auch wieder flächendeckend aufgestellt. Dann wird es wieder jahrelange Rechtsstreitigkeiten geben und im Schluß schreit wieder alles nach OA und Polizei und die sollen aufräumen.

Ich denke, dass man nur mit einem ganzheitlichen Ansatz die Lage in den Griff bekommt.

Es soll sich niemand "rausstehlen" können. Es kann doch nicht sein, dass einige Geld an der Illegalität verdienen können und die lässt man laufen.



Gruß Meike
272 16.10.2007 16:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

271 Antworten und 10.586 Hits sprechen zu dem Thema: “Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?“, doch für sich!

Nach Abschluss der Fehlersuche (!) haben die Fakten doch mehr oder weniger eindeutig gezeigt, wo das Übel im deutschen Glücksspielrecht liegt und wie es angefasst werden muss.

Irgendwo oder immer nur am“ Schwanz“ anzufangen oder herumzuschnipseln, hat doch auch in der Vergangenheit noch nie etwas positives und sinnvolles gebracht. Deshalb ist der einzige und wohl erfolgreichste Weg, direkt am „Kopf“ und damit bei den Verursachern anzufangen.

Übrigens gilt das für alle Branchen. Man stelle sich nur einmal mal vor, eine z. B. im Ausland ansässige Geschäftsführung eines weltweit tätigen Lebensmittelunternehmens müsste komplett in Deutschland vor einem Gericht erscheinen, weil die angebotene und in den Verkehr gebrachte Ware nicht den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entspricht (es geht hier nicht um die üblichen oder möglichen Produktveränderungen). Es geht um den Einsatz von manipulierten, verdorbenen und verbotenen Produkten und Zutaten gleich welcher Art, Habsucht, Mißbrauch, Betrug, finanzielle Vorteilsnahme, Bevorteilung gegenüber dem Mitbewerber und vorrangig dem Verbraucherschutz.

Die rechtliche Maßnahmen: Wenn die gesamte Geschäftsführung nicht zu dem angegeben Gerichtstermin erscheint, dann ist das Unternehmen automatisch verpflichtet sämtliche vorhandene Ware innerhalb von sieben Tagen aus dem deutschen Markt zu nehmen.

Sollte das Gericht die Mängel bestätigen, ist das Unternehmen gehalten, dieses Produkt und die gesamte Produktpalette nicht mehr in Deutschland herzustellen, anzubieten oder zu vertreiben. Außerdem ist automatisch der Vertrieb über Dritte, Schwester- und Tochterunternehmen, auch aus der EU, gleich unzweideutig mit untersagt.

Das ist oder wäre ein Verbraucherschutz!!!


Abschließend noch einmal zurück zum deutschen Glücksspiel. Ist es nicht an der Zeit, mal ein Gesetzgebungsverfahren im Glücksspielbereich von der ersten Stunde an zu begleiten und alle Beteiligten mit ihren „Ansichten“ einmal namentlich voll zu erfassen?

Vielleicht finden dann endlich auch einmal die betroffenen Mitarbeiter der Behörden und ihr tägliches Gegenüber (Aufsteller) Gehör.

Zumal beide ja nichts mehr zu verlieren haben und nur ordentlich miteinander umgehen möchten.

Gruß anders
273 17.10.2007 16:57 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Wendet euch an eure Politiker, schreibt eurem Bundestagsabgeordeten, Wirtschaftsministerium u.s.w.
Betreibt doch Lobbyarbeit von unten. Schreibt wieder und immer wieder.
Schreibt auch den Medien, irgendwann wird man auf euch aufmerksam.
Das ist Syssiphusarbeit und wird den einen oder anderen mit der Zeit nerven, jedoch solltet ihr nicht aufhören.
Einige Landespolitiker sollen mit der derzeitigen Situation auch nicht glücklich sein. Unterstützt sie doch mit euren Schreiben!

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274 17.10.2007 19:19 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
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Hallo anders,

ich persönlich hätte mit dem von Dir vorgeschlagenen Weg keine Probleme.

Aber anscheinend hat man mal wieder, mit der mangelnden Transparenz wie immer und dem gleichen Personenkreis wie immer, etwas Neues ausgeknobelt, welches Anfang November vorgestellt werden soll.

Aufgrund dessen habe ich auch gleich eine Einladung zu einem "Fachgespräch", welche ich gestern erhielt, postwendend abgesagt. Das kann nur eine Showveranstaltung, mit viel Presse und wenig Fachgespräch werden, denn von den neuen "Plänen" wissen nicht mal die Referenten, die nicht aus der Industrie kommen.



Ich kann Erhard nur beipflichten.

Quält mit Briefen.


Gruß Meike
275 18.10.2007 05:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Gruß an Alle,

wie ich lesen musste, kann der angeblich unproblematische Paradigmenwechsel, d.h. tanzende Jungfrauen / Punktspiel ist prüftechnisch nicht zu beachten, zu einigen Problemen in der rechtlichen Würdigung der Cheatspieler führen.

Da ich zum Thema Spielrecht Gutachten, egal wie parteiisch, sammel, meine Frage:

Hat jemand das im forum Funautomaten, Thema: Der gruselige Oktober-Ein Rückblick, angepriesene "ausführliche Gutachten mit Einschätzung der rechtlichen Situation" und könnte mir dies per PN oder mail zukommen lassen?

Danke!


Gruß Meike
276 04.11.2007 10:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an Alle,

da wir nun ins Zeitalter TR 4.0 ankommen,
das Thema hier nochmal zum Abgleich.

Gruß
Meike
277 10.09.2008 19:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Gruß an Alle,

da wir nun im Zeitalter TR 4.1 angekommen sind,
das Thema hier noch mal zum Abgleich.

Gruß
jasper

http://berlin.ptb.de/SPIELGERAETE/RICHTL/TECHNISCHE_RICHTLINIE_4.1_2009-04
278 19.05.2009 08:02 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Gruß an alle,

anbei mal ein Blick über die Grenze, welche rechtlichen Schritte dort aktuell
gegangen werden

"Glücksspielriese vor Gericht"

.... bestehe der dringende Verdacht auf Verletzung des Glücksspielgesetzes sowie auf Verletzung des Spielerschutzes....

http://www.woche.at/graz/aktuell/6540/


Gruß
Meike
279 13.12.2009 09:37 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Und wieder einmal ein interessanter Denkansatz für den Spielerschutz:

Zitat on
......das künftig nur noch mit Münzen (max. 50 Cent) gespielt werden darf und ein Spiel nicht länger als 20 Sekunden dauern darf, gefolgt von einer Unterbrechung.
zitat off


Grüße

__________________
gmg
280 13.12.2009 10:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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