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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? 16 Bewertungen - Durchschnitt: 6,6316 Bewertungen - Durchschnitt: 6,63
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Meike
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Hallo gmg,

der Ansatz, dass ein Spieler Schadensersatzansprüche geltend macht,
da Spielautomaten entgegen der Glücksspielgesetze
hergestellt und betrieben wurden, ist interessant.


Denk bitte an die Schreiben des BMWI und das letzte "Verbändegespräch" indem großzügig Übergangszeiten für Spielautomaten gewährt wurden, welche nicht der SpielV entsprechen.

Gruß
Meike
281 13.12.2009 17:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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Gruß an alle,

aus welchem Teil der SpielV das BMWI und die PTB die 1000,- Euro - Grenze haben, fragen sich viele von uns,
nun soll es hier ein Problem mit den sogenannten "Action Games" einiger PTB-zugelassener Glücksspielautomaten geben.

Viele von uns kennen die "Action Games" bereits von den illegalen Glücksspielautomaten.

Wer weiß genaueres.

Gruß
Meike
282 15.12.2009 05:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Carlo Carlo ist männlich
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Solange es solch vom BMWI, der PTB und den Gerätehersteller gesteuerten "Nachbesserungsaktonen" gibt, kann von einer "umgesetzten" Spielverordnung sich nicht gesprochen werden.
283 16.12.2009 16:35 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Meike
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Hallo Carlo,

absolut richtig.

Um das zu erkennen, benötigt man auch keine "Expertenbefragung", sondern braucht sich nur die ersten Seiten der Bauartzulassungen anschauen.


Gruß
Meike
284 19.12.2009 08:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Carlo Carlo ist männlich
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Wie es scheint, sind hier Ganz & Gemeine Käfte am wirken um das Forum platt zu machen!

Die Thema müssen in der Tat verdamt heiß sein für einige wenige!
285 23.12.2009 14:48 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

richtig erkannt carlo !
Respekt Respekt Respekt
286 23.12.2009 21:32 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
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Hallo Carlo,

offensichtlich wurde das Informationsfreiheitsgesetz bis jetzt viel zu selten angewandt, so dass man mit dem hiesigen Informationsfluß überhaupt nicht umgehen kann.

Erschwerend kommt hinzu, dass nun plötzlich niemand mehr sagen kann, dass er das nicht gewusst hatte.


Gruß
Meike
287 24.12.2009 05:37 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Wer meint das Rad neu erfinden zu müssen,
bitte nochmal hier nachlesen!

Gruß
Meike
288 08.02.2010 16:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Lieber gmg,

ein schlechtes Gedächtnis muss wirklich ein Segen sein.


Gruß
Meike
289 13.07.2010 07:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und insbesondere am Thema Glücksspiel im Zusammenhang mit Spielautomaten interessiert.

Ich war immer der Ansicht, dass Gesetze (wie hier die SpielV) allgemeinverständlich formuliert werden müssen.
Auch das BMJ (zumindest die letzte Ministerin, Frau Zypries) hat dieses Problem erkannt:

Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (MdB) beim Symposium der Gesellschaft für deutsche Sprache am 25. November 2006 in Berlin
(...)
III. Wenn es in Deutschland um die Sprache der Gesetze und das Juristendeutsch insgesamt geht, dann wird zumeist die mangelnde Verständlichkeit gerügt. Ich meine, man sollte diesen Vorwurf durchaus ernst nehmen. „Was nicht mehr begriffen werden kann, das ist nicht mehr“, hat Hegel zu Beginn des 19. Jahrhunderts über die damalige Rechtsordnung geschrieben. (...) Eine Rechtsordnung, die selbst in ihren Grundzügen nicht mehr von ihren Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird, kann auf Dauer nicht bestehen.
(...)

Das Gezerre um die Begrifflichkeiten auf dem Sektor Spielgeräte hatten wir doch nun jahrelang (was sind Unterhaltungsspielgeräte?, sind Token Geld?, sind Punkte Gewinne? usw.) Ich fürchte, wir fangen jetzt wieder bei Null an, nur die Begriffe, die zu definieren sind, ändern sich.

Die Klärung wird wieder über die Gerichte erfolgen, spätestens, wenn die ersten Spielhallen leergeräumt werden. Dann wird sich zeigen, welche Rechtsauffassung Bestand haben wird.

Gruß

__________________
Kai-Uwe

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kai-Uwe: 13.07.2010 10:21.

290 13.07.2010 10:20 Kai-Uwe ist offline E-Mail an Kai-Uwe senden Beiträge von Kai-Uwe suchen
Meike
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Hallo Kai-Uwe,

willkommen im Forum.


Vor falschen Auslegungen von eindeutig formulierten Gesetzen und Verordnungen kann man sich nicht schützen.


Wie will man sich davor schützen, dass irgend jemand plötzlich behauptet, dass der Umwandlungsprozess von Bargeld in Punkte ein Spiel sei?


Das lässt sich weder rational, noch per Gesetz oder Rechtsprechung erklären, aber es hat viele gefreut, die damit enorme Umsätze erzielen können
und diese verteidigen daher diese Behauptungen. Man ruft "Wirtschaftsförderung" und andere fühlen sich ebenfalls bestätigt usw.

Es gibt bereits die Rechtsprechung zu Punktspielgeräten durch das Bundesverwaltungsgericht seit dem 30.03.2007.

Die muss nur angewendet werden.


Gruß
Meike
291 14.07.2010 05:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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neue spielverordnung mal wieder umgehen !!

hallo,


das mit ag. spielen soll aktuell in den neuesten tr 4.o -4.1 - 8-2010
der novolines mit drin sein

das bedeutet 1000 euro gewinn pro spiel
und dann gibt es oben drauf die ag spiele 50 oder 100 aus diesen kann dann
nochmals zig 1000 euro gewonnen werden ,
also nichts mit hoechstgewinn von 10000
sondern 5000-50000 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

so einfach umgeht man die neue spielvero. --kein spielerschutz

hier muss der gesetzgeber sofort reagieren !!!!!!

es geht eben alles so weiter !!!
292 14.07.2010 08:26 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Hallo Peter,

könntest Du mir anhand eines konkreten Automaten, der nach der TR 4.1 seine Zulassung erhalten hatte,
dies an einem konkreten Spiel erklären.

Denn wenn das so ist, wie Du sagst, wäre das ganze Prozedere der "Umlabelaktionen", die zur Zeit stattfinden
auf Kosten der Aufsteller, auch nur eine "Spielroutine", die sich dann vielleicht im Jahresturnus wiederholen muss.


Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 16.07.2010 04:53.

293 16.07.2010 04:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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hallo,

ein befreundeter loewen automaten techniker

hat es mir erklaert

diese genannten geraete nach tr 4.1 kommen im herbst von novomatic

auf den markt

und werden jetzt schon auf den haus messen von den loewen niederlassungen

angeboten

es handelt sich um die neuen novoline geraete

2011 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wand Wand Wand
294 16.07.2010 08:19 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
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Hallo Peter,

wenn wir davon ausgehen, dass das korrekt ist, was Dein befreundeter Techniker sagt, so gibt es die AGs dann mit der
"Umlabelaktion". Ich kenne AGs bereits von den alten illegalen Automaten.

Das Problem ist, dass die PtB weder das Spiel, noch die Spielzeit prüft.

Damit Mann das Nichtprüfen begründet, hatte Mann dann das Spiel mal eben selbstständig neu definiert als Umwandlungsprozess.

Es wird also nur das Wandeln von Bargeld in Punkten und zurück geprüft, was die "Prüfung" natürlich wahnsinnig erleichtert, aber
dem Missbrauch Tür und Tor öffnet, wie schon im ersten Schreiben im Oktober 2007 zu den "Fehlentwicklungen" eingestanden wurde.


Wenn Deine Informationen stimmen, wird es offensichtlich in Deutschland bald Verhältnisse wie in Österreich geben und dann wird wieder
ein Schreiben über "Fehlentwicklungen" kommen und das ganze Prozedere beginnt erneut.


Da können wir doch alle froh sein, dass Mann so weitsichtig ist und die alte Linie treu beibehält, damit auch auf lange Sicht die Mitarbeiter der
Firma Profectis ihren Job behalten.

Und offensichtlich zahlen die Aufsteller doch gern, oder?


Und da es hier keinen Herrn Pilz gibt, interessiert sich offensichtlich auch die Politik nicht dafür.

http://www.peterpilz.at/data_all/anfNovo.pdf



Gruß
Meike
295 16.07.2010 18:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: neue spielverordnung mal wieder umgehen !!

Zitat:
Original von petergaukler
das mit ag. spielen soll aktuell in den neuesten tr 4.o -4.1 - 8-2010
der novolines mit drin sein

das bedeutet 1000 euro gewinn pro spiel
und dann gibt es oben drauf die ag spiele 50 oder 100 aus diesen kann dann
nochmals zig 1000 euro gewonnen werden ,
also nichts mit hoechstgewinn von 10000
sondern 5000-50000 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

so einfach umgeht man die neue spielvero. --kein spielerschutz

hier muss der gesetzgeber sofort reagieren !!!!!!

es geht eben alles so weiter !!!

Da würde ich erst einmal abwarten, und nicht auf einen Techniker vertrauen. Bisher habe ich nur von Gewinnen gehört, die inclusive AGs einen maximalen durchschnittlichen Wert von 1000 Euro in einem Spiel erreichen, die AGs also nutzen, um Gewinne nicht abschneiden zu müssen.

Es gab während der Einführung der 1000-Euro-Grenze vereinzelte Geräte, die noch nicht so ganz die Anforderungen erfüllten. Das einzige mir bekannte Multigamer-Spielepaket, welches über so etwas wie AGs (ich vergesse die entsprechenden Bezeichnungen immer) höhere Gewinne ermöglichte, war Gamebox von Bally Wulff. Die Geräte sind relativ selten, und haben inzwischen meist ein Update mit Action Star bekommen - ebenfalls mit so etwas, wie AGs, aber mit reduzierten Höchstgewinnen.

Bei Novomatic sollte man abwarten, bis man die entsprechenden Spielepakete gesehen hat. Schimpfen kann man dann immer noch.

Günter
296 17.07.2010 01:36 Guenter ist offline Beiträge von Guenter suchen
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hallo,
meike
genau so wird es kommen -oesterreichische verhaeltnisse !!

nur statt den einsatzmultiplikatorenwuerfel gibt es bei uns eben den
punktespeicher -der universell einsetzbar ist .

das freut die hersteller ,

was da in at. abgeht sollte uns nachdenklich machen ,die fa.

novomatic hat da alle faeden in der hand

und bei uns bestimmen die auch schon wo es langgeht ,

paule g. hat da eindeutig das nachsehen ,
auch wenn er es nicht wahr haben will.


gruss


peter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 17.07.2010 16:51.

297 17.07.2010 16:50 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
sunrise sunrise ist männlich
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wer es nicht glauben will besuche doch einfach einen Löwen-Großhandel. Dort finden keine Einlasskontrollen statt und man kann die neuen Spielepakete nach 4.1 bespielen.

Die Höchstgewinne, so wird einem dann ausführlich erklärt, sind als Einzelgewinne natürlich auf 1000€ begrenzt. Die gleichzeitig mit dem Höchstgewinn gewonnenen 50 AG sollte man erst dann abspielen, wenn man die 1000€ vom Punktespeicher in den Geldspeicher transferiert hat (Dauer 2 Stunden)
Erst dann werden die 50 AG taktisch so abgespielt dass Gewinne auf dem Punktespeicher die 1000 € nicht erreichen. So kann man dann weiterhin mehrere Tausend € durch einen anfänglichen Einzelgewinn von 1000 € und 50 AG gewinnen.

adp wird das Nachsehen haben - die waren nicht so "innovativ".



es grüßt sunrise
298 17.07.2010 21:05 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Und was unterscheidet nun diese AGs von den Sonderspielen bzw. Multispielen der alten SpVO ?
299 18.07.2010 06:12 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo sunrise,
Gruß an alle,

das ist dann das alte Problem des angeblich "unproblematischen" Spiel im Spiel,
- das hier von einigen Menschen der PtB und des BMWI gesellschaftsfähig gemacht wurde-
und wenn innerhalb des Spiels im Spiel, noch ein Spiel
mit eigenem Gewinnzähler vorhanden ist, dann wird das von diesen natürlich auch nicht kontrolliert.

In 2007 hätte sofort die Reißleine gezogen werden müssen und es hätten TR erstellt werden müssen, die die Einhaltung der SpielV
tatsächlich prüfbar machen u.a. in Bezug auf die Spielzeiten mit dem max. Gewinnmöglichkeiten, - die im Übrigen nicht 1000,-€ pro Spiel sind-,
was leider von vielen auch vergessen wurde.

Zur Erinnerung:
§13 Abs. 1 Nr.1 SpielV
"Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden; dabei darf der Einsatz 0,20Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen."


Gruß
Meike
300 18.07.2010 07:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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