Forum-Gewerberecht

» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Nachtrag:

Ich habe jetzt mal ein paar

- da gibt es ja noch sehr viele, aber ich wollte die erste Seite nicht sprengen-

der "Betrugs- und Kriminalitätsfälle" aus dem "Archiv" nach vorne geholt, die ich persönlich als sehr signifikant bezeichnen würde.


Offenbar wird gerne vergessen, dass nur Geldspielgeräte, die nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut sind,
zugelassene werden dürfen.
lassung -



Wenn in wiederholtem großen Ausmaß etwas anderes festgestellt wird,
kann man also auch in diesem Punkt mit Tatsachen belegen,
dass die Spielverordnung nicht eingehalten wurde.



Gruß
Meike[/quote]


PTb zulassung nur manipulationssicher !!


das sind z,b .die geraete mit coolfire technik von novomatic ,
die hatten nie probleme
dagegen novoline 1 und vor allem novoline 2 war hiervon betroffen
in fast jeder imbissbude wo sie standen waren manipulierte cpu-s drin
dies wurde von novomatic mit einem update und der verplombung der cpu-s behoben
somit haben die manipulateure bewaehrung vom hersteller erhalten
novomatic ist das recht , denn welcher hersteller will schon aerger mit den behoerden ,auch wenn dieser im ausland sitzt

pg.



Gepostet am 28.07.2010 um 09:42 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50083#post50083


Beitrags-Print by Breuer76