Forum-Gewerberecht

» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Hallo Walter,

nein Du hast nichts gewonnen, da du vergessen hast, dass alle Produkte sich eigentlich an die "Spielregeln" zu halten haben.

Wären die Hersteller nur Hersteller müssten Sie für sich eine andere Kosten-Nutzen-Risiko-Abwägung ansetzen.

Stell Dir vor nach dem Augsburger Strafverfahren sei die Mussvorschrift des §33 e GewO eingehalten worden und alle betroffenen
Bauartzulassungen wären zurück genommen worden.

Für den Hersteller der betroffenen Produkte hätte dies einen Komplettausfall in der Produktion bedeutet.
Und andere Hersteller hätten sich gefreut, da deren Produktion angekurbelt worden wäre.

- Warum sollte sich ein Hersteller nochmal in die Gefahr begeben durch ein derartiges Verfahren, - wenn es in Konsequenz durchgeführt worden wäre-, Marktanteile und Profit zu verlieren.

Würde man dann vielleicht noch eine Zuverlässigkeits-Prüfung, wie beim Spiehallenkonzessionär ansetzen,
würde sich ein Hersteller, wenn ihm versteckte Möglichkeiten in den Automaten nachgewiesen würden der Gefahr aussetzen, dass er keinerlei
Anträge auf Bauartzulassung mehr stellen dürfte. - Da würde es einige Stellschrauben geben, um Ursache und Wirkung effektiv und vor allem nachhaltig anzugehen.-

Wenn Du meinst, dass das alte Kamellen sind, dann schau dir das nächste Beispiel nach neuer SpielV an.

Stell Dir vor nach der ersten "Platten-Welle" mit den Manipulationsmöglichkeiten Ende 2007 hätte die PtB sofort die
Mussvorschrift des §33 e GeWO umgesetzt und die Bauartzulassung zurück genommen, dann hätte der Hersteller
ein Problem gehabt, d.h. Komplettausfall, aber dem Aufsteller wäre es egal gewesen.

Aber was erfolgte?

Das sieht eher nach Verhandlungen und Kompromissen aus und wenn man derartig arbeitet, ist der Verlauf absehbar,
d.h. eine Welle nach der anderen kam, bis heute.

Wäre der Hersteller nur Hersteller und müsste sich mit seinen Produkten in einem reinen Produktwettbewerb messen,
glaubt ihr, dass ihr dann immer noch die ständigen "Schweiß"- und Klebearbeiten durchführen müsstet, um die Automaten
zumindest äußerlich sicher zu bekommen?

Warum sollte er bestimmte technische / Programmmöglichkeiten entwickeln oder verbauen, wenn es seine Existenz bedrohen kann,
wenn diese gefunden werden? - Und gefunden werden diese früher oder später ALLE!


Gruß
Meike



Gepostet am 27.07.2010 um 05:54 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50009#post50009


Beitrags-Print by Breuer76