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» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «
[quote][i]Original von Meike[/i]
Guten Morgen Günter,
da Du immer auf das Niveau achtest, damit jmd. ernst genommen wird - Zitat Ende -
erklär doch mal bitte, [B]nach welchen §§ diese Höchstgewinne pro Spiel[U] legal [/U]sind,[/B]damit die Zulassung ernst genommen werden kann?
Gruß
Meike[/quote]
Hallo Meike,
Deine o. a. Aufforderung an Günter verstehe ich nicht !
Die gewerbliche Betätigung ist nach dem Grundgesetz grundsätzlich frei.
[U]Ausnahme:[/U]
Sie ist durch gesetzliche Regelungen [B]eingeschränkt[/B].
Also kannst Du auch nur fragen, nach welchen §§ etwas [B]nicht erlaubt ist.[/B]
Grüße
Gepostet am 26.08.2010 um 13:07 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=50996#post50996
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