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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

Ähhm...
Sollen wir hier irgendwie verar.... werden?
Am Besten Du erkundigst Dich mal bei den Leuten wo Du den Besten Zugang zu hast.

Als Steuerfahnder ist es für Dich doch ein Leichtes an die Angaben zu kommen die Du hier herausfragen willst.


Und Deine Unterstellungen hier finde ich ehrlich gesagt sehr DREIST!

NUR weil die MA`der Behörden nicht in der Lage sind, bestimmte Aktionen an bestimmten Geräten nachzuvollziehen, wird derjenige der die Geräte hat gleich KRIMINALISIERT!

Seht mal zu, das Ihr Euch schulen lasst von Euren Chefs bzw. von Dozenten die Ahnung haben von den Geräten!

Warum muss zwangsläufig ein Kabel durchgeschnitten sein?
Warum kann nicht eine andere Möglichkeit in Betracht kommen?
Warum fragst Du nicht den Betreffenden selbst weshalb ein Ausdruck nicht klappt?

Kann es nicht auch sein, das vielleicht ein spezieller Drucker her muss?
Kann es nicht auch sein, das nur bestimmte Einstellungen vor dem Ausdruck erfolgen müssen?
Kann es nicht auch sein, das dieses Gerät nur vom Hersteller ausgedruckt (oder vom Aufsteller gegen nicht unerhebliche Mehrkosten nachgerüstet) werden können?



Der Steuerfahnder hat seine Arbeit so zu machen, das er gesetzesgetreu zum richtigen Ergebnis kommt!
Das heisst logischerweise auch, das er sich IMMER ZU weiterbilden MUSS!!
Das müssen wir Techniker und Aufsteller EBENSO, nur mit dem Unterschied, das Unser Eins sehr oft dafür bezahlen muss aus der eigenen Tasche.

Die Staatsdiener haben da bestimmt ganz andere Möglichkeiten - gerade die Beamten, so denke ich.



Greetz


Tosh



Gepostet am 23.08.2007 um 22:07 von:
Benutzer: ToshBerlin
Der Original-Beitrag :
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