ec cash verbot in spielhallen ! |
gmg
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
"Spielregeln des Landesglückspielgesetz " , genau das ist hier die Frage.
Nämlich die Rechtsfrage : Wie weit geht die Regelungskompetenz der Länder in diesem Zusammenhang ?
Was dürfen die Länder regeln im Zusammenhang mit Spielhallen und was nicht ?
Ist beispielsweise Rückwirkung zulässig ?
Wir klären das jetzt.
grüsse |
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Okay rosebud.
Das ist doch mal eine klare Ansage.
Wer zahlt die Rechnung??
Geld haben die potentiellen Auftraggeber ja mehr als genug.
Grüße
__________________ gmg
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281
23.11.2013 21:19 |
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Solon
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rosebud
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hi,
ICH zahle die Rechnung !
Und ICH kläre die Reichweite des Landesglückspielgesetzes (nur 33i oder mehr?).
Die ersten VGs und OVGs rudern bereits zurück.
Was die sog. Übergangsregelungen angeht, so sind die nicht mal das Papier wert auf dem sie stehen.
grüsse
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282
23.11.2013 21:48 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo rosebud,
dass die Banken ihre Geldausgabeautomaten quasi überall aufstellen dürfen, weil SIE dazu die Genehmigung haben, ist unbestritten
ABER
DU darfst diese nicht in DEINEM Betrieb aufstellen lassen.
Und dazu kenne ich persönlich keine "Übergangsregelungen".
Also was meinst Du denn?
Welche Gerichte rudern bei was zurück? Hast Du die Quellen / Az. Datum?
Hier in NRW gibt es beim §16 Abs. 6 AG GlüStV
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...&sg=0#det276993
(6) In einer Spielhalle im Sinne des Absatz 1 sind
..........
2. das Aufstellen, Bereithalten oder die Duldung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten sowie
3. Zahlungsdienste nach § 1 Absatz 2 und Zahlungsvorgänge im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummern 2, 4, 6, 9, 10 und 11 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 74 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), in der jeweils geltenden Fassung unzulässig.
KEINE Übergangsregelung.
Hinzu kommt, dass der §33 i GewO
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33i.html
ausdrücklich die Möglichkeit der nachträglichen Auflagen ermöglicht, denn es heißt:
1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, ................................... Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste.....................; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.............
Und auch beim §33 i GewO sind KEINE Übergangsregelungen zu beachten.
Daher erschließt es sich mir überhaupt nicht auf was Du klagst.
VG
Meike
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283
24.11.2013 09:18 |
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rosebud
Routinier
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hi,
die Rechtsfrage ist folgende :
Geht Bundesrecht vor Landesrecht oder nicht ?
grüsse
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284
24.11.2013 13:50 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosebud,
kannst Du es nicht konkretisieren, Du zahlst doch schließlich für das Verfahren wie Du geschrieben hast.
Und was ist mit dem von Dir behaupteten angeblichen "zurückrudern" von Gerichten?
Hast Du dazu keine Quellenangaben?
VG
Meike
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285
25.11.2013 17:55 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Geht Bundesrecht vor Landesrecht oder nicht ? |
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Kommt wie so oft darauf an.
Im Glücksspielrecht gibt es kein Bundesrecht, nur den Staatsvertrag, ebensowenig im Spielhallenrecht.
Bundesrecht ist allerdings die GewO und die früher für Spielhallen einschl. Regelung des § 33i.
Die Spielhallen sind aber aus dem normalen Gewerberecht hinausgenommen worden, und der jew. lex specialis Regelung der landesrechtlichen Gesetzgebung unterworfen worden.
Was auch wesentlich treffender ist als die frühere Regelung der Spielhallen über das Gewerberecht, denn in Spielhallen findet Glücksspiel statt und kein harmloses Unterhaltungsspiel.
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286
25.11.2013 20:30 |
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rosebud
Routinier
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hi,
beim ZAG hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz "Gebrauch" gemacht.
Die Länder dürfen nur lokal (radizierte) Verordnungen treffen, aber nicht in Bundesgesetze hineinregieren (SPVO, ZAG, GewO etc.).
grüsse
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288
25.11.2013 22:47 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo rosebud,
wir haben es doch hier nun mehr als ausführlich erläutert, dass das ZAG in keinerlei
Gesetzeskonkurrenz mit den Ausführungsgesetzen der Länder zum GlüStV steht.
Sei doch so nett und setze ins Forum weswegen genau Dein Rechtsanwalt die Klage eingereicht hat.
Das ist vollkommen unverständlich.
Und zu Deiner Behauptung der "rückrudernden Gerichte" hast Du auch keine Quelle?
VG
Meike
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289
26.11.2013 04:48 |
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rosebud
Routinier
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hi,
musst noch ein bischen warten - sind laufende Verfahren .
grüsse
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290
26.11.2013 08:44 |
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Kay Löffler
König
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Seltsam... Wenn die Gerichte schon zurückgerudert haben, dann können es ja wohl kaum laufende Fälle sein. Und wenn es in die nächste Instanz geganen sein sollte, dann kann ja von Zurückrudern kaum die Rede sein.
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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291
26.11.2013 10:24 |
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lodermulch
Haudegen
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aah, das bekannte muster
deutschland: "ich kann in laufenden verfahren keine auskunft erteilen"
amerika: "ich kann aus gründen der nationalen sicherheit keine auskunft erteilen"
schweiz:"aufgrund des bankgeheimnisses kann ich keine auskunft erteilen"
übersetzung entweder:
wir haben scheisse gebaut und keiner soll's merken,
oder: wir sind noch nicht ganz mit dem bestechen und vertuschen durch -
kommen sie auf jeden fall in zwei monaten noch mal wieder bzw. vergessen sie am besten den mist sofort wieder.
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292
26.11.2013 11:36 |
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mistral
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo rosebud,
Und zu Deiner Behauptung der "rückrudernden Gerichte" hast Du auch keine Quelle?
VG
Meike |
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Ja, und das verwundert mich sehr.
Zumal rosebud ja seine Geschäfte völlig ohne Geldausgabeautomaten betrieben hat.
Siehe seine Beiträge vorher.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum er jetzt so am Rad dreht?
War doch überhaupt nicht nötig, jetzt hier die Wutz rauszulassen.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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293
26.11.2013 14:51 |
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immo2012
Routinier
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komme gerade aus Brandenburg wo EC Cash noch erlaubt ist und aktiviert war am cash recycler
Zumindest ist mir das vom Personal so gesagt worden. Angeblich gibts dazu was schriftlich von der Stadt
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295
05.12.2013 22:38 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von immo2012
komme gerade aus Brandenburg wo EC Cash noch erlaubt ist und aktiviert war am cash recycler
Zumindest ist mir das vom Personal so gesagt worden. Angeblich gibts dazu was schriftlich von der Stadt |
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Das ZAG ist ein Bundesgesetz und gilt damit auch in BRB.
Welche Halle in welcher Stadt ?
Gerne per PN.
Grüße
__________________ gmg
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296
06.12.2013 07:23 |
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immo2012
Routinier
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von immo2012
komme gerade aus Brandenburg wo EC Cash noch erlaubt ist und aktiviert war am cash recycler
Zumindest ist mir das vom Personal so gesagt worden. Angeblich gibts dazu was schriftlich von der Stadt |
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Das ZAG ist ein Bundesgesetz und gilt damit auch in BRB.
Welche Halle in welcher Stadt ?
Gerne per PN.
Grüße |
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sorry bin kein Blockwart
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297
06.12.2013 07:44 |
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rosebud
Routinier
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hi,
ich hätte da mehrere Adressen :
Die 3 Automatensäle der Baden-Württembergischen Spielbanken .
grüsse
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298
06.12.2013 08:44 |
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lodermulch
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als ICH das letzte mal auf spielhallen mit aktivem ec-automat hingewiesen
habe, wurde mein beitrag unkenntlich gemacht.
was denn nun?
im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...
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299
06.12.2013 17:09 |
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malexx
Mitglied
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Zitat: |
Original von lodermulch
im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...
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Hallo an alle!
Hier wird es interessant! Wo und Wann? Und vor allem wie?
Scheinheiligkeit in Sachen Spielerschutz?
Gruß
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300
07.12.2013 20:02 |
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