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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ec cash verbot in spielhallen ! 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,5018 Bewertungen - Durchschnitt: 6,50
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von rosebud
hi,

"Spielregeln des Landesglückspielgesetz " , genau das ist hier die Frage.

Nämlich die Rechtsfrage : Wie weit geht die Regelungskompetenz der Länder in diesem Zusammenhang ?

Was dürfen die Länder regeln im Zusammenhang mit Spielhallen und was nicht ?
Ist beispielsweise Rückwirkung zulässig ?

Wir klären das jetzt.

grüsse


Okay rosebud.
Das ist doch mal eine klare Ansage.

Wer zahlt die Rechnung??

Geld haben die potentiellen Auftraggeber ja mehr als genug.

Grüße

__________________
gmg
281 23.11.2013 21:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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rosebud rosebud ist männlich
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hi,

ICH zahle die Rechnung !

Und ICH kläre die Reichweite des Landesglückspielgesetzes (nur 33i oder mehr?).

Die ersten VGs und OVGs rudern bereits zurück.
Was die sog. Übergangsregelungen angeht, so sind die nicht mal das Papier wert auf dem sie stehen.


grüsse
282 23.11.2013 21:48 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Solon
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Meike
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Hallo rosebud,

dass die Banken ihre Geldausgabeautomaten quasi überall aufstellen dürfen, weil SIE dazu die Genehmigung haben, ist unbestritten

ABER

DU darfst diese nicht in DEINEM Betrieb aufstellen lassen.

Und dazu kenne ich persönlich keine "Übergangsregelungen".

Also was meinst Du denn?

Welche Gerichte rudern bei was zurück? Hast Du die Quellen / Az. Datum?

Hier in NRW gibt es beim §16 Abs. 6 AG GlüStV

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...&sg=0#det276993

(6) In einer Spielhalle im Sinne des Absatz 1 sind

..........

2. das Aufstellen, Bereithalten oder die Duldung von technischen Geräten zur Bargeldabhebung, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten sowie

3. Zahlungsdienste nach § 1 Absatz 2 und Zahlungsvorgänge im Sinne des § 1 Absatz 10 Nummern 2, 4, 6, 9, 10 und 11 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 74 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), in der jeweils geltenden Fassung unzulässig.



KEINE Übergangsregelung.

Hinzu kommt, dass der §33 i GewO

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33i.html

ausdrücklich die Möglichkeit der nachträglichen Auflagen ermöglicht, denn es heißt:


1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, ................................... Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste.....................; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.............



Und auch beim §33 i GewO sind KEINE Übergangsregelungen zu beachten.


Daher erschließt es sich mir überhaupt nicht auf was Du klagst.


VG
Meike
283 24.11.2013 09:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

die Rechtsfrage ist folgende :

Geht Bundesrecht vor Landesrecht oder nicht ?


grüsse
284 24.11.2013 13:50 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
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Hallo Rosebud,

kannst Du es nicht konkretisieren, Du zahlst doch schließlich für das Verfahren wie Du geschrieben hast.

Und was ist mit dem von Dir behaupteten angeblichen "zurückrudern" von Gerichten?

Hast Du dazu keine Quellenangaben?

VG
Meike
285 25.11.2013 17:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Geht Bundesrecht vor Landesrecht oder nicht ?


Kommt wie so oft darauf an.

Im Glücksspielrecht gibt es kein Bundesrecht, nur den Staatsvertrag, ebensowenig im Spielhallenrecht.

Bundesrecht ist allerdings die GewO und die früher für Spielhallen einschl. Regelung des § 33i.

Die Spielhallen sind aber aus dem normalen Gewerberecht hinausgenommen worden, und der jew. lex specialis Regelung der landesrechtlichen Gesetzgebung unterworfen worden.

Was auch wesentlich treffender ist als die frühere Regelung der Spielhallen über das Gewerberecht, denn in Spielhallen findet Glücksspiel statt und kein harmloses Unterhaltungsspiel.
286 25.11.2013 20:30 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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War da nicht extra eine Grundgesetz-Änderung im Jahr 2006? (siehe Art. 74 Abs. 1 Nr.11 GG)

Und nicht zu vergessen: "Art. 72 GG – Ländergesetze bei konkurrierender Gesetzgebung

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat."

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 25.11.2013 22:02.

287 25.11.2013 21:55 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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hi,

beim ZAG hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz "Gebrauch" gemacht.

Die Länder dürfen nur lokal (radizierte) Verordnungen treffen, aber nicht in Bundesgesetze hineinregieren (SPVO, ZAG, GewO etc.).

grüsse
288 25.11.2013 22:47 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
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Hallo rosebud,

wir haben es doch hier nun mehr als ausführlich erläutert, dass das ZAG in keinerlei

Gesetzeskonkurrenz mit den Ausführungsgesetzen der Länder zum GlüStV steht.



Sei doch so nett und setze ins Forum weswegen genau Dein Rechtsanwalt die Klage eingereicht hat.

Das ist vollkommen unverständlich.



Und zu Deiner Behauptung der "rückrudernden Gerichte" hast Du auch keine Quelle?


VG
Meike
289 26.11.2013 04:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

musst noch ein bischen warten - sind laufende Verfahren .


grüsse
290 26.11.2013 08:44 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Seltsam... Wenn die Gerichte schon zurückgerudert haben, dann können es ja wohl kaum laufende Fälle sein. Und wenn es in die nächste Instanz geganen sein sollte, dann kann ja von Zurückrudern kaum die Rede sein. Kopfkratz

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291 26.11.2013 10:24 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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aah, das bekannte muster smile



deutschland: "ich kann in laufenden verfahren keine auskunft erteilen"
amerika: "ich kann aus gründen der nationalen sicherheit keine auskunft erteilen"
schweiz:"aufgrund des bankgeheimnisses kann ich keine auskunft erteilen"


übersetzung entweder:
wir haben scheisse gebaut und keiner soll's merken,
oder: wir sind noch nicht ganz mit dem bestechen und vertuschen durch -
kommen sie auf jeden fall in zwei monaten noch mal wieder bzw. vergessen sie am besten den mist sofort wieder.


292 26.11.2013 11:36 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo rosebud,




Und zu Deiner Behauptung der "rückrudernden Gerichte" hast Du auch keine Quelle?


VG
Meike


Ja, und das verwundert mich sehr.
Zumal rosebud ja seine Geschäfte völlig ohne Geldausgabeautomaten betrieben hat.
Siehe seine Beiträge vorher.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum er jetzt so am Rad dreht?
War doch überhaupt nicht nötig, jetzt hier die Wutz rauszulassen.

__________________
Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
293 26.11.2013 14:51 mistral ist offline E-Mail an mistral senden Beiträge von mistral suchen
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Was muß, dass muß.....

Dann vllt. noch einmal zurück zum Thema:

In diesem Jahr habe ich bei der Begehung von Dutzenden von Kozessionen keine "Geldausgabeautomaten der kritischen Art" (welcher Art auch immer) mehr in der Aufstellung vorgefunden.


Also:
Geht doch!! Applaus

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 04.12.2013 13:19.

294 04.12.2013 13:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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komme gerade aus Brandenburg wo EC Cash noch erlaubt ist und aktiviert war am cash recycler

Zumindest ist mir das vom Personal so gesagt worden. Angeblich gibts dazu was schriftlich von der Stadt
295 05.12.2013 22:38 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von immo2012
komme gerade aus Brandenburg wo EC Cash noch erlaubt ist und aktiviert war am cash recycler

Zumindest ist mir das vom Personal so gesagt worden. Angeblich gibts dazu was schriftlich von der Stadt


Das ZAG ist ein Bundesgesetz und gilt damit auch in BRB.

Welche Halle in welcher Stadt ?
Gerne per PN.

Grüße

__________________
gmg
296 06.12.2013 07:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von immo2012
komme gerade aus Brandenburg wo EC Cash noch erlaubt ist und aktiviert war am cash recycler

Zumindest ist mir das vom Personal so gesagt worden. Angeblich gibts dazu was schriftlich von der Stadt


Das ZAG ist ein Bundesgesetz und gilt damit auch in BRB.

Welche Halle in welcher Stadt ?
Gerne per PN.

Grüße


sorry bin kein Blockwart
297 06.12.2013 07:44 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

ich hätte da mehrere Adressen :

Die 3 Automatensäle der Baden-Württembergischen Spielbanken .


grüsse
298 06.12.2013 08:44 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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als ICH das letzte mal auf spielhallen mit aktivem ec-automat hingewiesen
habe, wurde mein beitrag unkenntlich gemacht.

was denn nun?

im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...
299 06.12.2013 17:09 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
malexx malexx ist männlich
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Zitat:
Original von lodermulch

im übrigen kann man sowohl in der gauXXXX als auch in der
XXXXolino halle immer noch per karte geld bekommen...



Hallo an alle!

Hier wird es interessant! Wo und Wann? Und vor allem wie?

Scheinheiligkeit in Sachen Spielerschutz?

Gruß
300 07.12.2013 20:02 malexx ist offline E-Mail an malexx senden Beiträge von malexx suchen
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