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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Meike
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Hallo Jasper,

in welchem Bundesland hast Du das denn gelesen?

In NRW heißt es bereits nach Spielbankgesetz

§ 5
Jugend- und Spielerschutz, Zugangskontrolle
..................................
(4) Geldbezugsautomaten sind in den Spiel- und Automatensälen nicht gestattet.


VG
Meike
181 17.09.2012 16:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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Hier ein Beispiel von unzähligen, die es bei Einhaltung des ZAG nicht geben dürfte



http://www3.e110.de/index.cfm?event=page...kcid=1&id=60229


Reihenweise Bulgaren reingelegt



Hamburg (dapd-nrd). Ein 40-Jähriger soll sich in Hamburg mindestens 250.000 Euro durch Kontoeröffnungs- und Überweisungsbetrug erschlichen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann seit August 2010 mindestens 52 Betrugsdelikte beging, wie ein Polizeisprecher am Donnerstag mitteilte. Dabei überredete er bulgarische Staatsangehörige, bei verschiedenen Banken Konten zu eröffnen. Darauf überwies er mit gefälschten Überweisungsanträgen Geld, das er an Automaten in Kasinos und Spielhallen abhob. Dort können unbegrenzt Beträge abgehoben werden.

Als die Beamten dem 40-Jährigen auf die Schliche kamen, observierten sie ihn über einen längeren Zeitraum und schlugen in der vergangenen Woche zu. Der Mann wurde einem Haftrichter vorgeführt und seine Wohnung nach Beweismitteln durchsucht.

28.09.2012 Ta
182 29.09.2012 06:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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ich kapier nun eines nicht ist ec-cash nun in spielhallen verboten oder nicht
in allen spielhallen welche ich kenne kann man ec-cash aktuell noch weiter benutzen
183 29.09.2012 15:52 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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du kapierst so vieles nicht, deshalb bist du das Klientel um eine Spielhalle zu eröffnen.
In jedem anderen Gewerbe würdest du mit wehender Fahne unter gehen!

Immo2012 ist für mich ein Bespiel für .... ach ich lass es lieber.
184 29.09.2012 17:06 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
Meike
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Hallo immo,

ich persönlich kenne keine einzige Spielhalle, die eine Erlaubnis der BAFIN hat.

VG
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185 30.09.2012 08:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo immo,

ich persönlich kenne keine einzige Spielhalle, die eine Erlaubnis der BAFIN hat.

VG
Meike


also aktuell verboten weil keine bafin erlaubnis aber keiner kümmert sich darum
komisch

kann aber sein das die lokalen ordungsämter mit der rechtslage überfordert sind
186 30.09.2012 10:04 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Die lesen wohl hier mit....Auch in Rheinland Pfalz nicht mehr möglich.
Einige haben aber schon wieder neue Möglichkeiten gefunden, sie lassen sich kleine Bankautomaten in ihren Vorräumen aufstellen.
187 01.10.2012 08:08 Man ist offline E-Mail an Man senden Beiträge von Man suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von immo2012
Zitat:
Original von Meike
Hallo immo,

ich persönlich kenne keine einzige Spielhalle, die eine Erlaubnis der BAFIN hat.

VG
Meike


also aktuell verboten weil keine bafin erlaubnis aber keiner kümmert sich darum
komisch

kann aber sein das die lokalen ordungsämter mit der rechtslage überfordert sind


hallo,
das kann ich nur bestätigen ,
bei uns / baden- württembergische stadt 123.000 einw.
70 spielhallen kann man OHNE EINSCHRÄNKUNG bargeld abheben großes Grinsen
seitens des oa. keine kontrollen bis dato .durchgeführt !


pg.
188 01.10.2012 08:24 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
jasper
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Zitat:
Original von Man
Die lesen wohl hier mit....Auch in Rheinland Pfalz nicht mehr möglich.
Einige haben aber schon wieder neue Möglichkeiten gefunden, sie lassen sich kleine Bankautomaten in ihren Vorräumen aufstellen.


Bankautomaten in Vorräumen, sollte das eine legale Lösung sein?
189 01.10.2012 10:31 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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wahrscheinlich ja, aber:
den stellst nicht DU auf, sondern die betreibende bank.
und warum sollte die bank einen automaten aufstellen? hm?

richtig, aus dem selben grund wie du: um damit
an idioten geld zu verdienen.
rechne schon mal
mit freudiger erregung deiner kunden, wenn 1x nen fuffi nachtanken
10€ kostet smile smile ´
190 01.10.2012 11:22 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
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Wenn ein Bankomat durch ein Institut mit entsprechender Erlaubnis aufgestellt und dann entsprechend
außerhalb der Spielstätte betrieben wird,
ist das doch OK. Was sollte dagegen sprechen?
191 01.10.2012 18:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Zitat:
Original von Meike
Wenn ein Bankomat durch ein Institut mit entsprechender Erlaubnis aufgestellt und dann entsprechend
außerhalb der Spielstätte betrieben wird,
ist das doch OK. Was sollte dagegen sprechen?


Ist ein Vorraum einer Spielstätte, außerhalb der Spielstätte?
192 01.10.2012 22:53 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Jasper,

das kommt drauf an, ob es zum konzessionierten Betrieb gehört oder nicht.

Wenn der Vorraum, der Eingangsbereich der Konzession x ist und mit konzessioniert wurde, gehört er nach m.E. zur Spielhalle dazu,

aber bei vielen Mehrfachkonzessionen kenne ich "Vorräume" als öffentliche "Verkehrsfläche", die ebenfalls zu anderen

Gewerbebetrieben gehören, dann sicherlich nicht.

Das wird im Einzelfall immer vor Ort entschieden werden müssen, bzw. der Konzessionär wird wissen, ob die Fläche zu seinem Gewerbebetrieb gehört oder allgemein ist.

VG
Meike
193 02.10.2012 04:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zusätzlich muß natürlich die Vorgaben in dem entsprechenden "Landesspielhallengesetz" berücksichtigt werden...

Grüße

__________________
gmg
194 02.10.2012 07:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
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Zitat:
Original von gmg
Zusätzlich muß natürlich die Vorgaben in dem entsprechenden "Landesspielhallengesetz" berücksichtigt werden...

Grüße



@Meike

Danke

@gmg

Meinst Du, dass sich diese nicht notifizieren "Landesspielhallengesetze" auch auf nicht konzessionierte Vorräume beziehen?
195 02.10.2012 07:22 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: ec cash verbot in spielhallen !

hallo an gmg .u.
meike u.a.
in baden württemberg verbietet nun das neue Landesgl.-spielges.
nach verkündung jeglichen betrieb von ec cashsystemen oder ähn.
in spielhallen
frage;

wie verhält es sich eigentlich ,wenn in einer 3er halle also
36 geräte in einem verbund dazwischen aber separat eine gaststätte vom
automatenaufsteller mit betrieben wird
der hier nun in der gaststätte sein eccash terminal weiter betreibt
die spieler müssen also nur 2 meter aus der halle - in die gaststätte um dann dort ohne gebühr ect. bargeld zu ziehen
erlaubt oder nicht ?

gruss

pg.
196 26.11.2012 08:50 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
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Hallo PG,

bei Gesetzen ist es immer ganz wichtig auf den Adressaten zu schauen

- beim ZAG, auf den, der die Zahlungsdienste erbringt

- beim Spielhallengesetz, auf die "Spielhalle" und den, der diese betreibt.

- und wenn im öffentlichen Verkehrsraum, egal ob öffentlich rechtlich gewidmet oder tatsächlich öffentlich ein kreditführendes Institut
aus welchem Grund auch immer einen EC-Automaten aufhängt, dann ist dies der Adressat, weil durch diesen der Zahlungsdienst erbracht wird



VG
Meike
197 27.11.2012 05:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo PG,

bei Gesetzen ist es immer ganz wichtig auf den Adressaten zu schauen

- beim ZAG, auf den, der die Zahlungsdienste erbringt

- beim Spielhallengesetz, auf die "Spielhalle" und den, der diese betreibt.

- und wenn im öffentlichen Verkehrsraum, egal ob öffentlich rechtlich gewidmet oder tatsächlich öffentlich ein kreditführendes Institut
aus welchem Grund auch immer einen EC-Automaten aufhängt, dann ist dies der Adressat, weil durch diesen der Zahlungsdienst erbracht wird



VG
Meike


hallo meike

so wie mir mitgeteilt wurde
soll es sich um ein system handeln wie z.b bei rewe und vielen anderen
unternehmen
man bezahlt etwas (z.b. nüsse oder 1 lutscher für 10 cent ) mit creditkarte und bekommt dann bares
soviel man will !
Augen rollen


pg.
198 27.11.2012 08:25 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Dell Dell ist männlich
Grünschnabel


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Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von Meike
Hallo PG,

bei Gesetzen ist es immer ganz wichtig auf den Adressaten zu schauen

- beim ZAG, auf den, der die Zahlungsdienste erbringt

- beim Spielhallengesetz, auf die "Spielhalle" und den, der diese betreibt.

- und wenn im öffentlichen Verkehrsraum, egal ob öffentlich rechtlich gewidmet oder tatsächlich öffentlich ein kreditführendes Institut
aus welchem Grund auch immer einen EC-Automaten aufhängt, dann ist dies der Adressat, weil durch diesen der Zahlungsdienst erbracht wird



VG
Meike


hallo meike

so wie mir mitgeteilt wurde
soll es sich um ein system handeln wie z.b bei rewe und vielen anderen
unternehmen
man bezahlt etwas (z.b. nüsse oder 1 lutscher für 10 cent ) mit creditkarte und bekommt dann bares
soviel man will !
Augen rollen


pg.


Tja,
Nüsse und Lutscher verbieten?
199 27.11.2012 16:04 Dell ist offline E-Mail an Dell senden Beiträge von Dell suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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das wird nicht viel bringen; man sollte ggf. stattdessen das personal besser schulen, um so etwas zu vermeiden wie in der


****


...denn dort wird immer noch völlig anstandslos von der teamleiterin eine ec-karte angenommen und der kunde bekommt sein geld ausgezahlt - ganz direkt, ohne tüddelei mit schein-verkäufen von nüssen oder lutschern oder sonstigem schnickschnack - sogar auf eine quittung wird verzichtet.

auf direktes nachfragen entgegnet die dame, dass man da wohl etwas falsch verstanden haben müsse, daran sei selbstverständlich nichts verbotenes, das habe man schliesslich immer schon so gemacht und gedenke auch, es weiter zu tun, und im übrigen täten alle anderen das auch.
[Mod on]
Bitte die Foren-Regeln beachten
[Mod off]
200 27.11.2012 19:09 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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