ec cash verbot in spielhallen ! |
Guenter
Tripel-As
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Ich habe dieser Tage zum ersten Mal Geld in einer Spielhalle gezogen. Gleich zweimal. Praktisch ist das schon, ich mußte nicht die nächste Sparkasse suchen.
Günter
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141
19.07.2012 09:12 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
ohne Kassen wird auch das Risiko von Raubüberfällen abnehmen.
Gerade in diesem Bereich müssen dringend kriminalpräventive Konzepte flächendeckend implementiert werden.
http://www.wz-newsline.de/lokales/wupper...sdorf-1.1085320
Ronsdorf. In der vergangenen Nacht haben vier maskierte Männer eine Spielhalle an der Lüttringhauser Straße überfallen. Wie die Polizei mitteilt, stürmten sie am Donnerstag gegen 0.05 Uhr die Räume. Zwei bedrohten die Spielhallenaufsicht (45) mit einem Messer und einer Pistole, der Dritte sicherte die Eingangstür ab, der vierte postierte sich am Hinterausgang und hielt einen 32-jährigen Gast mit einem Messer in Schach. Von der Frau an der Kasse forderten sie die Tageseinnahmen. Mit dem Bargeld flüchteten die Vier dann in unbekannte Richtung.
...................
Bereits im März war die Spielhalle Schauplatz eines Überfalls. Damals fielen Schüsse, ein Passant wurde verletzt. Der Fall ist bisher nicht aufgeklärt. esk
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142
31.08.2012 16:21 |
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Solon
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Man
Foren As
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In Rheinland Pfalz wird das jetzt so in der Praxis angewendet:
Du benötigst Geld via EC Karte, dann bekommst du es auch. Aber du musst ein Produkt zB Erdnüsse für einen Euro dazu kaufen. Möchtest du also 100€ abhaben, bekommst du 101€ belastet und eine Schachtel Erdnüsse dazu. Soviel dazu.
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143
05.09.2012 09:39 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Man,
auch dazu gibt es eine klare Stellungnahme der zuständigen Aufsichtebehörde der BAFIN.
In dieser umfassenden Stellungnahme kann man auch nachlesen, dass es sich bei derartigen Fällen NICHT um das erlaubnisfreie Ec-Cash-Back-Verfahren,
wie wir es z.B. vom Supermarkt her kennen, handelt.
Um hier Straftaten zu verhüten wurde diese Stellungnahme mit ausdrücklicher Genehmigung der BAFIN allen Aufstellerverbänden weiter geleitet, damit diese ihre angeschlossenen Unternehmen entsprechend informieren können.
Ebenso wurde mit ausdrücklicher Genehmigung die Information dazu von mir hier im Forum eingestellt und ich erhielt danach von Spielhallenbetreibern Anfragen zur Stellungnahme der BAFIN, damit es ihnen möglich ist sich rechtskonform zu vrehalten, abzuschätzen, ob das richtig ist, was ihnen von A,B oder C als problemlos "verkauft" wurde.
Ich bin sehr froh, dass die BAFIN dies ermöglicht hat, denn das ZAG ist keine leichte "Kost" und einige Spielhallenbetreiber, wie ich hörte, hatten doch recht "seltsame" Empfehlungen erhalten, was angeblich erlaubnisfrei sei.
Im Zahlungsdienstaufsichtsgesetz werden die entsprechenden Straftaten mit dem angedrohten Strafmaß dazu erfasst. Der Nachweis der Straftat erfordert den Nachweis, dass diese Zahlungsdienste "erbracht" wurden.
In vielen mir bis jetzt bekannten Ländergesetzen / Spielhallengesetzen wurde ein Owi-Tatbestand aufgenommen, welcher das "Anbieten" dieser Zahlungsdienste bereits bußgeldbewährt.
Und das ist ganz wichtig, um hier Straftaten vom Ansatz her bereits zu unterbinden.
Dass hier nun ein Mehr an Kontrolle durch die Ordnungsbehörden gestemmt werden muss und auch das Schauen hinter die "Theke" erforderlich wird, ist klar, aber notwendig.
VG
Meike
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144
06.09.2012 04:34 |
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dieter116
König
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Ist die se Kontrolle auch Zuständigkeit der OÄer ?
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145
06.09.2012 05:31 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Original von Man
In Rheinland Pfalz wird das jetzt so in der Praxis angewendet:
Du benötigst Geld via EC Karte, dann bekommst du es auch. Aber du musst ein Produkt zB Erdnüsse für einen Euro dazu kaufen. Möchtest du also 100€ abhaben, bekommst du 101€ belastet und eine Schachtel Erdnüsse dazu. Soviel dazu. |
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Das ist in unserem gemeinsamen Bundesland nicht erlaubt, da es sich ebenso um eine Leistung nach dem ZAG handeln dürfte.
In Hessen besteht eigentlich keine Notwendigkeit mehr, sich überhaupt noch ein EC-Karten-Terminal anzuschaffen bzw. zur Verfügung stellen zu lassen.
Die ersten Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale laufen bereits, zeitgleich erhalten die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten die entsprechenden Strafanzeigen zur weiteren Ermittlung.
Dass sich die Betreiber welche hierbei erwischt werden von ihrer Spielhallenerlaubnis verabschieden dürfen wird die weitere gewerberechtliche Folge dieses (Verzeihung) idiotischen Verhaltens sein. Wenn eine derartig klare Regelung, wie sie das Hess. Soielhallengesetz in § 5 Abs. 5 vorsieht auf dummdreiste Art und Weise ("Rewe darf das doch auch") zu umgehen versucht, hat auch nichts Besseres verdient.
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147
06.09.2012 09:49 |
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Man
Foren As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Man,
auch dazu gibt es eine klare Stellungnahme der zuständigen Aufsichtebehörde der BAFIN.
In dieser umfassenden Stellungnahme kann man auch nachlesen, dass es sich bei derartigen Fällen NICHT um das erlaubnisfreie Ec-Cash-Back-Verfahren,
wie wir es z.B. vom Supermarkt her kennen, handelt.
Um hier Straftaten zu verhüten wurde diese Stellungnahme mit ausdrücklicher Genehmigung der BAFIN allen Aufstellerverbänden weiter geleitet, damit diese ihre angeschlossenen Unternehmen entsprechend informieren können.
Ebenso wurde mit ausdrücklicher Genehmigung die Information dazu von mir hier im Forum eingestellt und ich erhielt danach von Spielhallenbetreibern Anfragen zur Stellungnahme der BAFIN, damit es ihnen möglich ist sich rechtskonform zu vrehalten, abzuschätzen, ob das richtig ist, was ihnen von A,B oder C als problemlos "verkauft" wurde.
Ich bin sehr froh, dass die BAFIN dies ermöglicht hat, denn das ZAG ist keine leichte "Kost" und einige Spielhallenbetreiber, wie ich hörte, hatten doch recht "seltsame" Empfehlungen erhalten, was angeblich erlaubnisfrei sei.
Im Zahlungsdienstaufsichtsgesetz werden die entsprechenden Straftaten mit dem angedrohten Strafmaß dazu erfasst. Der Nachweis der Straftat erfordert den Nachweis, dass diese Zahlungsdienste "erbracht" wurden.
In vielen mir bis jetzt bekannten Ländergesetzen / Spielhallengesetzen wurde ein Owi-Tatbestand aufgenommen, welcher das "Anbieten" dieser Zahlungsdienste bereits bußgeldbewährt.
Und das ist ganz wichtig, um hier Straftaten vom Ansatz her bereits zu unterbinden.
Dass hier nun ein Mehr an Kontrolle durch die Ordnungsbehörden gestemmt werden muss und auch das Schauen hinter die "Theke" erforderlich wird, ist klar, aber notwendig.
VG
Meike |
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Verstehe das also so, dass es nicht erlaubt ist. Dann sollte man sich mal in den großen Gauselmann Hallen und in Schmidt Hallen in Rheinland Pfalz umschauen, dort überall ist es gängig wie ich es beschrieben habe.
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148
06.09.2012 16:16 |
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LKKS
Kaiser
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149
06.09.2012 18:26 |
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lodermulch
Haudegen
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das ist, mit verlaub, blödsinn.
die ordnungsämter(*) schauen seit eh und je absichtlich weg - mit dem argument,
dass wegen zu dünner personaldecke nicht kontrolliert werden kann.
(*) gut, vielleicht nicht ALLE ordnungämter. vielleicht gibt es irgendwo
tatsächlich das berühmte dorf voller gallier, das den widerstand gegen
die römer aufsteller noch nicht aufgegeben hat - aber ich zumindest kenne es nicht, obwohl ich republikweit bereits mit mindestens 10
OA mitarbeitern in 10 städten kontakt hatte.
aktueller sachstand z.b. in amberg/bayern, an diesem wochenende:
kunde will am gauselmann-tresen geld mit der ec-karte ziehen, wechseltante sagt: "sicher, gerne. dann muss ich ihnen aber irgendwas dazu verkaufen, da gibts neue gesetze. rauchen sie?"
wie sieht's aus, freunde im öffentlichen dienst:
seid ihr alle geschmiert worden, oder hat euch ver.di mit dem TVÖD zum jahrtausendwechsel jegliche motivation, den job vernünftig zu erledigen, geraubt?
gebt mir ein zeichen - einen hornstoß - leuchtet das bat-signal !!!
wenn ich hier im forum freundlich gebeten werde, verspreche ich:
diverse user werden ab dann hier täglich mindestens 1 spielhalle veröffentlichen, in der definitiv aktuell gegen das ZAG verstossen wird.
wechselnde adressen, bundesweit.
solange ihr wollt.
na , ist das ein angebot?
[Mod on] Bitte die Foren-Regeln beachten! [Mod off] |
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150
06.09.2012 21:33 |
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LKKS
Kaiser
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w
Zitat: |
ie sieht's aus, freunde im öffentlichen dienst:
seid ihr alle geschmiert worden, oder hat euch ver.di mit dem TVÖD zum jahrtausendwechsel jegliche motivation, den job vernünftig zu erledigen, geraubt |
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?
Ganz vorsichtig mit solchen latenten Unterstellungen junger Freund.
Sonst hole ich mir beim Forenbetreiber die Zugangsdaten und schreibe einen weiteren Brief an meinen Staatsanwalt.
Ganz , ganz vorsichtig sogar.....
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151
07.09.2012 06:52 |
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lodermulch
Haudegen
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ok - wir nehmen dann einmal das große internet-menü mit doppelt sarkasmus-radar für den herrn hier über mir, bitte
das war jetzt ehrlich gesagt nicht die reaktion, die ich mir erhofft hatte,
(auch, wenn meine formulierung natürlich total daneben ein
wenig pointiert war)
dann laß es mich halt anders darstellen:
wäre es für die mitarbeiter in den kommunen eine arbeitserleichterung,
wenn irgendjemand so etwas wie eine "schwarze liste" aller spielhallen
zur verfügung stellen würde, in denen illegal auszahlungen per ec-karte
getätigt werden?
theoretisch, da die OÄ ja bekanntlich beim bekanntwerden einer straftat/einer ordnungswidrigkeit handeln MÜSSEN, sollte dann doch eine tägliche massen-push-mail an ,
was weiß ich, "abteilungsleiter@oa-dingsstadt" mit einem link auf den entsprechenden thread ausreichen -
oder gibt es da probleme, die ich nicht bedacht habe?
alleine das dadurch aufgebaute drohszenario sollte normalerweise schon wirkung zeigen ?
über eine rückmeldung würde ich mich freuen - ich bin kein §"$%§$
- ich formuliere nur manchmal etwas zu schwungvoll
und um mir in dieser hinsicht treu zu bleiben:
wen du mit so behauptungen wie "dann hole ich mir die zugangsdaten" beglückst - falls dir tatsächlich irgendwas in dieser richtung gelänge,
UND du wider erwarten zusätzlich die zuordnung der IP beim TK-unternehmen erwirken könntest , UND wir argumentationshalber davon ausgehen, dass ich keinen anonymizer nutze
.... dann also sollte klar sein, aus welcher richtung hypotethische briefe an hypothetische staatsanwälte geschrieben werden würden -
"ausspähen von daten" ist aktuell ein recht sensibles thema und allemal häufiger von öffentlichem interesse als die inanspruchnahme von GG art. 5-1 (jedenfalls außerhalb der scientology church
)
zur kenntnis: verfassungsbeschwerde gegen TKG 111-113
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152
07.09.2012 10:08 |
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Man
Foren As
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Hessen
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Zitat: |
Original von lodermulch
das ist, mit verlaub, blödsinn.
die ordnungsämter(*) schauen seit eh und je absichtlich weg - mit dem argument,
dass wegen zu dünner personaldecke nicht kontrolliert werden kann.
(*) gut, vielleicht nicht ALLE ordnungämter. vielleicht gibt es irgendwo
tatsächlich das berühmte dorf voller gallier, das den widerstand gegen
die römer aufsteller noch nicht aufgegeben hat - aber ich zumindest kenne es nicht, obwohl ich republikweit bereits mit mindestens 10
OA mitarbeitern in 10 städten kontakt hatte.
aktueller sachstand z.b. in amberg/bayern, an diesem wochenende:
kunde will am gauselmann-tresen geld mit der ec-karte ziehen, wechseltante sagt: "sicher, gerne. dann muss ich ihnen aber irgendwas dazu verkaufen, da gibts neue gesetze. rauchen sie?"
wie sieht's aus, freunde im öffentlichen dienst:
seid ihr alle geschmiert worden, oder hat euch ver.di mit dem TVÖD zum jahrtausendwechsel jegliche motivation, den job vernünftig zu erledigen, geraubt?
gebt mir ein zeichen - einen hornstoß - leuchtet das bat-signal !!!
wenn ich hier im forum freundlich gebeten werde, verspreche ich:
diverse user werden ab dann hier täglich mindestens 1 spielhalle veröffentlichen, in der definitiv aktuell gegen das ZAG verstossen wird.
wechselnde adressen, bundesweit.
solange ihr wollt.
na , ist das ein angebot? |
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Wow super getroffen, ok ein wenig überzogen, aber im Kern genau das was ich selbst auch denke!
Sehr guter Vorschlag ich beteilige mich an der Aktion, auch von mir würde es wöchentlich Adressen geben! Wäre eigentlich eine Win-Win Situation. Einfach Adressen abfahren, Strafeverfahren oder Bußgeldbescheide einleiten, Kassen der Stadt füllen sich!
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153
07.09.2012 19:47 |
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René Land
Administrator
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Hallo in die Runde,
ich möchte nur vorsorglich darauf hinweisen, dass unsere Foren-Regeln eine solche Aktion via Forum nicht zulassen.
Ich kann mir jedoch vorstellen, dass meine Kollegen durchaus an Informationen per Telefon, E-Mail ... interessiert wären.
Freundliche Grüße aus der Lausitz
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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154
07.09.2012 21:54 |
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Meike
Foren Gott
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................und ich möchte rein vorsorglich darauf hinweisen, dass anonyme Anzeigen für den Nachweis der Straftat immer recht problematisch sind
und bitte nicht wie bei "Fungames & Co." anfänglich handhaben.
Da gab es einige die dann sofort eine §284-er-Anzeige erstattet haben, nur weil der verbotene Automat aufgestellt war, nach dem Motto "Da kann man doch nur illegales Glücksspiel mit betreiben "Such die Straftat, jetzt".
Auch hier gibt es eine Unterscheidung zwischen Owi und Straftat.
Hallo Man,
hallo lodermulch,
Frage: Habt Ihr eine Quittung / Kassenzettel oder ähnlich für Euren "Wareneinkauf Plus" erhalten?
Es würde mich interessieren , wie das genau aussah, d.h. wurde z.B. MWSt. für die Erdnüsse ausgewiesen?
VG
Meike
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155
09.09.2012 05:44 |
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gelroy
Foren As
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außerhalb von Deutschland
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jetzt mal ganz ehrlich: Geht es hier darum, dass sich erwachsene Menschen Bargeld mit ihrer EC Karte holen oder um eine schwerstkriminelle Tat, welche die FDGO und die Gesellschaft in Deutschland bedrohen?
Man könnte fast meinen, das zweite ist der Fall. Arbeitet euch doch an Dingen ab, die die Gesellschaft wirklich weiter bringen. Da wollen Erwachsene tatsächlich ihre Zeit damit verbringen, von Spielhalle zu Spielhalle zu fahren und dann zu notieren, wo man mit einer EC Cash Karte Geld bekommt.
An die privaten Hilfssherrifs: Fragt lieber in eurer Gemeinde wie ihr in eurer Freizeit tatsächlich Gutes tun könnt.
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156
09.09.2012 11:18 |
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Man
Foren As
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Zitat: |
Original von Meike
................und ich möchte rein vorsorglich darauf hinweisen, dass anonyme Anzeigen für den Nachweis der Straftat immer recht problematisch sind
und bitte nicht wie bei "Fungames & Co." anfänglich handhaben.
Da gab es einige die dann sofort eine §284-er-Anzeige erstattet haben, nur weil der verbotene Automat aufgestellt war, nach dem Motto "Da kann man doch nur illegales Glücksspiel mit betreiben "Such die Straftat, jetzt".
Auch hier gibt es eine Unterscheidung zwischen Owi und Straftat.
Hallo Man,
hallo lodermulch,
Frage: Habt Ihr eine Quittung / Kassenzettel oder ähnlich für Euren "Wareneinkauf Plus" erhalten?
Es würde mich interessieren , wie das genau aussah, d.h. wurde z.B. MWSt. für die Erdnüsse ausgewiesen?
VG
Meike |
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Gesucht und gesucht, aber leider nicht gefunden. Egal wenn ich die Tage wieder in der Ecke bin, dann hebe ich ihn auf. Man vierliert ja kein Geld, man hebt es quasi ab und kauft halt für 1€ Erdnüsse dazu. Ich nutze die Hallen schon immer gerne als "Bankautomat", weil man halt nicht lange suchen muss.
Klar könnte ich auch was anderes machen, wie es jemand über mir fordert, aber genau das ist wieder typisch. Geht es um Spielhallen werden alle plötzlich ruhig und machen lieber nichts. Wer Adressen braucht einfach PN an mich. Wobei es wirklich easy ist welche zu finden. Den Nachweis hat man super schnell, hinfahren mit Kollege als Zeuge Geld abheben fertig.
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157
09.09.2012 12:37 |
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Meike
Foren Gott
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Ach gelory,
ist es mal wieder so weit, dass erklärt wird, was doch viel wichtiger ist als..
Und dann wieder der Schwenk zu den "erwachsenen Menschen", die doch nur...
Hallo zusammen,
alle ohne rosarote Brille sollten vielleicht mal in die PKS ihres Bundeslandes schauen,
http://www.lka.nrw.de/media/Dokumente/Be...2011_Anhang.pdf
hier z.B. für NRW
dann kann man z.B. feststellen
- da gibt es 1/ 4 weniger Raubüberfälle auf Tankstellen, als auf Spielhallen
- da kann man z.B. feststellen, wie hoch die Anzahl der Opfer war
- da kann man auch feststellen wie hoch der Prozentsatz der ermittelten Täter Jugendliche waren
u.v.m.
Und dies ist nur ein Deliktsbereich.
VG
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158
09.09.2012 12:41 |
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Beobachter
Doppel-As
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Hallo,
nein man bekommt kein beleg. Holt man sich 100 Euro, bekommt man 99 Euro ausbezahlt. Der eine Euro ist dann für Chips, Erdnüsse etc. und wird nicht ausbezahlt.
Auf dem Kontoauszug wird das Konto für 100 Euro belastet.
@ MAN und Lodermulch eure Texte hören sich so an als ob ihr aktiv in Spielhallen unterwegs seid, nicht aus Kontrolle sondern um dort auch zu Spielen.
Es gibt gute Angebote von Caritas und Co. jeder ist seines eigenes Glückes Schmied und als Spieler sollte man auf sich selbst schauen und nicht Versuchen die Welt zu verbessern indem man dieses Gewerbe finanziell weiter unterstützt und aus Rache Gedanken diese anzeigt etc.pp.
Dieses habe ich auch gemacht, aber dadurch habe ich nichts gewonnen,
dafür sind andere Zuständig wenn diese auch die Möglichkeiten und auch das Personal sowie die Rechtssicherheiten dazu haben.
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159
09.09.2012 18:37 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
dann laß es mich halt anders darstellen:
wäre es für die mitarbeiter in den kommunen eine arbeitserleichterung,
wenn irgendjemand so etwas wie eine "schwarze liste" aller spielhallen
zur verfügung stellen würde, in denen illegal auszahlungen per ec-karte
getätigt werden? |
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Natürlich. Und wenn man sich as Zeuge zur Verfügung stellt ist man um so mehr willkommen.
Die Ordnungsämter, oder besser noch die als Aufsicht zuständigen Kreisordnungsämter (gilt jetzt nur für Hessen) sind personell garantiert nicht so aufgestellt, dass sie jede Spielhalle zu jeder Zeit und rund um die Uhr überwachen können. Gibt daneben auch noch "andere Arbeit auf dem Hof".
Ich gehöre auch zu diesem Personenkreis und weiß wie es personell bei mir und meinen Kollegen aussieht.
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Deswegen stoßen solche Pauschalvorwürfe wie
"Ihr tut nix..."
"Ihr lasst Euch schmieren..."
"Ihr macht die AUgen zu .."
natürlich besonders sauer auf.
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160
10.09.2012 07:01 |
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