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Thema: Neulich inner Halle.... |
gelroy
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auf den hinverbrannten Nonsens von Dir gehe ich gar nicht ein.
Meine Antwort mit dem Mysteriegewinn galt dem Erlebnis mit den sprudelnden Münzen.
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Thema: Neulich inner Halle.... |
gelroy
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yepp, da sitzt der Chef im Büro oder auf seiner Yacht und vergibt nach Gutdünken etwas Spielgeld an die Kunden.
Vielleicht sind das aber auch nur die Mysteriegewinne die es bei den Novos beim Umbuchen gibt.....
Also leider nix für die Aluhutträger und Verschwörungstheoretiker. Alles dokumentiert und völlig in Ordnung.
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Thema: Unwissenheit ? |
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Zitat: |
Original von petergaukler
Folgendes habe ich in den Medien gefunden !
Bad Mergentheim Spielhallen- und Gaststättenkontrolle
In Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) haben Polizei und andere Behörden wie das Ordnungsamt am Mittwoch Spielhallen und Gaststätten kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 14 Verstöße festgestellt. Dabei ging es vor allem um die neue Spiel-Verordnung. Seit November müssen Spieler eine Chip-Karte nutzen, die Gewinne und Verluste dokumentiert.
STAND
14.2.2019, 15:25 Uhr
Chipkarte / dokumentiert ??
pg. |
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Du bist echt ein anstrengender Vogel. Du weisst genau was gemeint ist und dass es von dem Journalisten einfach schlecht formuliert bzw. recherchiert wurde.
Get a life!
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Thema: 2018-10-19 Großeinsatz gegen Clankriminalität in Marl |
gelroy
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was ich nicht verstehe: warum wird ständig stolz auf die "kleine Nadelstiche" verwiesen? Für mich ist das eher ein Armutszeugnis. Warum wird nicht mit der grossen Keule jegliches illegalles Verhalten unterbunden und verfolgt? Klappt beim Knöllchen für Falschparken doch auch.....
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Thema: 2018-09-25 Die Spielerkarte |
gelroy
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Das Betreiben eines Löwen Gerätes ohne automatischen logout ist noch lange keine OWI oder illegal.
Und dass manch Aufsteller versucht, die Grenzen des juristisch erlaubten auszutesten kann man langsam auch verstehen.
Vor allem wenn das OA vor Ort war und den Abstand der Geräte mit dem Zollstock misst und wegen einem Zentimeter eine Anzeige schreibt. Oder hier darüber fabuliert wird, dass ein Aufkleber am Gerät zur Änderung der Bauartzulassung führt und damit illegales Glückspiel veranstaltet wird.
Oder in Hamburg der Auftsteller seine ACHT Geräte an den stillen Tagen nicht betreiben darf, schräg gegenüber der Imbiss fünf Geräte dicht an dicht betreibt (zwei davon "Unterhalter") und die Gäste Schlange stehen und rauchend und saufend an den Geräten zocken.
Und das wenn er will rund um die Uhr und nicht erst ab 12 Uhr wie der Aufsteller der sich mit geschulten Mitarbeitern und zusätzlichen SINNLOSEN Verordnungen, die nicht den geringsten Effekt zur Eindämmung der Spielsucht haben, rumärgern muss.
Oder die Gäste gehen direkt in das frisch renovierte Automatencasino mit hunderten von Automaten, dicht an dicht ohne jegliche Beschränkungen.
Man muss sich das mal zu Gemüte führen: Aufsteller sollen ihre Hallen wegen Mindestabstand schliessen und dürfen nur acht Geräte betreiben und die Stadt knallt nur wenige hundert Meter entfernt einen Automatenpalast hin, mit Geräten gegen die die beim Aufsteller erlaubten GSG so harmlos wie Kaugummiautomaten wirken.
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Thema: Stadt Köln versagt bei Spielautomaten-Steuer |
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verstehe ich nicht, was in Köln passiert?
Völlig unabhängig vom Glücksspielstaatsvertrag muss doch monatlich eine Vergnügungssteueranmeldung abgegeben werden? Ebenso wie die USt. Erklärung.
Oder was ist die "Glücksspielsteuer"?
Oder teilt in Köln das Finanzamt jeden Monat den Aufstellern mit, was sie gerne hätten
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Thema: Wer kann antworten ? |
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Wozu brauchst Du das?
Bist Du Spielhallenbetreiber oder Mitarbeiter einer Behörde?
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Thema: 2018-09-25 Die Spielerkarte |
gelroy
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Zitat: |
Original von gmg
...
1) Verwendung /Installation (auch Aufsetzgen gilt bereits als Installlation) durch den Aufsteller --> Veränderung der zugelassenen Bauart.
2) Nutzung und / oder Verwendung durch den Spieler--> illegales Glücksspiel an der nicht mehr zugelassenen Bauart....
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wo steht das geschrieben, wer behauptet das?
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Thema: TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft ! |
gelroy
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Zitat: |
Original von Pit
Hallo,
liege ich da richtig das die Anzeigen der Jackpotanlagen weiterhin
genutzt werden können als
a) Infoanzeige für Spielhallenspezifische Inhalte ( Infos zum Sozialkonzept,
Infos zur TR5 o.ä.)
oder
b) Darstellung der Jackpotauslösung von Sevenspielepaketen. Die Verbindung
zu den Spielgeräten ist kabellos und erfolgt über akustische Signale.
Beide Lösungen werden von ADP angeboten.
Hintergrund ist, dass das OA bei der Begehung gesagt hat ich solle die Anlagen
abbauen. Kann mir jemand weiterhelfen mit näheren Informationen die ich
an das OA weiterleiten kann?
Gruß der Pit |
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Musst Du dem OA beweisen, dass etwas legal ist? Oder müssen nicht die Herren Dir nachweisen, dass etwas illegal ist?
Weil dann kommt als nächstes die Kaffemaschine, der Kühlschrank und die Beleuchtung Deiner Halle.
Und wenn sie keine Ahnung haben, dann sollen sie sich erstmal schlau machen und dann die Stillegung verlangen.
Langsam wird es absurd....
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Thema: Warum wird das reagierende Spielsystem Geheim gehalten? |
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Zitat: |
Original von BrainTopping
Beim GSG kommt es zu massiven Gewinnballungen. Das funktioniert aber nicht mit einem echten Zufall. Aber der ist ja auch nicht vorgeschrieben.
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Das ist eine Behauptung und kein Beweis.
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Thema: Glücksspiel macht reich |
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Könnt Ihr zwei mal Aufhören hier immer Zeugs aus dem Ausland bis hinunter ins ferne Asien zu posten?
Oder wenigsten in den Titel schreiben, dass es sich ums Ausland handelt?
Das nervt, ständig etwas zu lesen und Zeit zu verschwenden und meist nur an der URL am Ende dann festzustellen, dass es sich wieder ums Ausland handelt und VÖLLIG unerheblich für dieses Forum hier ist.
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Thema: Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
gelroy
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mal abgesehen davon, dass Du leicht paranoid bist, redest Du auch noch dummes Zeug.
Die sarnowtec Verkäufe müssen ja sehr bescheiden sein, wenn hier mit solchen Falschinfos Kunden geködert werden sollen.
Sarnowtec schützt vor Losverfahren
Zitat: |
Original von Zündi
Nebelkerzen,nichts als Nebelkerzen
Anscheinend werden extra Falschinformierer in diesen und meinen Thread geschickt. Wo sind die beiden Forengötter die rechtlich einwandfreie Beratung bitte abliefern.
Nochmal für alle die es immer noch nicht verstehen😬😬😬
Der paragraph 6, also jugend und suchtschutz kann nur mit einer biometrisch einwandfreien Zutrittskontrolle erfüllt werden. Nur wer den 6er als Spielhallenbetreiber erfüllt, kann WENN BEI SEINER GENEHMIGUNGSBEHÖRDE kein automatisierter Sperrdateianschluß vorliegt darauf verweisen, dass erst mal das Land diesen bereitstellen muss. Ein Vertrag, das ist zu begreifen muss von beiden Parteien eingehalten werden.
2.Sichtweise,davon völlig unabhängig. Zunächst zumindest.
Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt nur dann das Losverfahren, wenn alle Spielhallen die gleichen Vorraussetzungen haben. Dann müssen sie in den TOPF.
Rüstet nun ein Berliner, Bremer oder sonst irgendeiner der bis 30.6.2017 gekillt werden soll, seine Spielhalle zur Erfüllung der 6er Auflagen nach, dann muss er nicht in den Lostopf, so sagt es das Bundesverwaltungsgericht.
Dazu muss erfüllt werden
1.biometrie mit Datenschutz und nicht mit Identhilfsmittel wie Perso!!!
2.100% Kontrolle am Eingang,auch wenn die Aufsicht strickt.
3.Eignungsbestätigung der Zutrittskontrolle einer anerkannten Suchthilfe Organisation.
4.Nachtrag mit nachgebessertem Suchtkonzept ist per Einschreiben/Rückschein zu senden.
Das alles gibt es nunmal nur bei der einen Anlage von sarnowtec. Dies ist eine Info die aktuell immens wichtig, ja lebensrettend sein kann. Es ist keine Werbung!!!
Also, alles aber kein Lostopf. |
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Thema: Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
gelroy
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was für ein sinnloses Gelaber. Wenn gelost, wird gelost - egal wie Deine Halle aussieht. Oder denkst Du es gibt markierte Lose für besonders tolle Hallen?
Zudem gibt es momentan keine rechtliche Grundlage, wie auch immer ausgestattete Hallen zu bevorzugen. Sind alle Vorgaben erfüllt, werden alle Hallen gleich behandelt. Was darüber hinaus geht ist reines Privatvergnügen.
Zitat: |
Original von PickAss68
.... dass einem dies in einem Losverfahren gegen andere Hallen genau den Vorsprung beschert, seine Konzession zu behalten.
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Thema: Aktionswoche der Steuerfahndung |
gelroy
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hast wahrscheinlich recht und der Steuerfahnder nimmt sein Verlängerungskabel und knotet es an ein Kabel, welches im Automat rumhängt. Und der VDAI Anschlussstecker von diesem Kabel ist auch nicht eingesteckt, wie man klar auf dem vergrösserten Bild sehen kann.
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Thema: Aktionswoche der Steuerfahndung |
gelroy
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also dieses Gerät wird er mit dem Mas3tec so wie auf diesem Bild dargestellt auf jeden Fall nicht auslesen.
Das ist eine uralt Möhre die mit Sicherheit keine aktuelle PTB Zulassung besitzt und nicht betrieben werden darf.
Und auch der geheimste Gauselmann Spezialsoftwareausleseprototyp wird nicht helfen, wenn das VDAI Kabel einfach so im Gerät baumelt und nicht mal angeschlossen ist
Schön wäre es, wenn hier etwas differenzierter berichtet werden würde, solche Kisten stellt sich heutzutage keiner mehr in seine Spielhalle, die findet man nur in den einschlägig bekannten Cafetreffs etc.
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Thema: Universelle Prozentsatzkarte - Gab es dazu bereits Prüfungen? |
gelroy
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Zitat: |
Original von petergaukler
hi
wie kommst du gerade auf den superstar ?
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und was soll diese Antwort mit diesem smiley?
Es steht ein z.B. davor! Es hätte jedes Löwen GSG mit coolfire genannt werden können ... Star .. Gaminator ..etc.
funktioniert aber in keinem deutschen GSG, zumindest in korrekter Primärauftsellung mit laufender Zulassung.
Mag bei dubiosen Geräten in Kulturvereinen anders aussehen, aber dort ist ja wohl eh egal welche Quote die haben
Und Meike, auch hier hätte mal wieder ein "Ok, sorry, da habe ich mich wohl geirrt" mehr gebracht als der alberne Kirchenspruch.
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Thema: Universelle Prozentsatzkarte - Gab es dazu bereits Prüfungen? |
gelroy
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Du glaubst jetzt aber nicht ernsthaft, das man das Teil z.B. in einen Superstar aus dem Hause Löwen steckt und damit die Quote manipulieren kann??
Wenn dem so ist, kann ich Dich wahrhaftig nicht mehr ernst nehmen!
Oder soll hier nur Stimmung gegen oder für was auch immer gemacht werden?
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Thema: Zulassungszeichen mit Laufzeit bis 10. 11. 2018 |
gelroy
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langsam wird die Paragraphenreiterei echt albern!
Selbstverständlich kann das Gerät bis zu dem in der Zulassung stehenden Datum unverändert in der Aufstellung verbleiben.
Das möchte ich sehen, dass hier ein Aufsteller Probleme bekommt weil er nicht in vorauseilendem Gehorsam VOR Ablauf eine (sinnlose!) Prüfung durchführen lässt.
Und nicht den Zollstock vergessen und sofort einschreiten, sobald der Geräteabstand um 1cm unterschritten wurde.
Und natürlich alles um den Spieler zu schützen!
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