Glücksspiel und Geldwäsche |
Meike
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Glücksspiel und Geldwäsche |
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Gruß an alle,
nachdem die PTB plötzlich eine Ferneinwirkungsmöglichkeit auf ein nicht näher definiertes
Geldmanagement per Technischer Richtlinie zu ließ, stellte ich hier das Thema mit der Frage ein
"was sagt der Finanzminister dazu?".
In anderer Sache hatte nach langem, offensichtlich sehr hartnäckigem Bohren, welches sogar zu Gestzesänderungen führte,
das Bundesfinanzministerium reagiert und was daraus dann wurde,
ist hier nachlesbar:
http://www.stern.de/politik/deutschland/lasche-geldwaesche-bekaempfung-stra
fanzeige-gegen-ministerpraesident-oettunger-1508210.html
Die "Erlebnisse" des Anzeigenerstatters, welche er seit Jahren in der Sache sammelt, wurden u.a. in dem Buch
"Anklage unerwünscht. Korruption und Willkür in der deutschen Justiz", Eichborn Verlag 2007,Roth/Nübel/Fromm
verarbeitet.
Auszüge davon könnt ihr nachlesen unter:
http://www.gluecksspielsucht.de/materialien/anklage_unerwuenscht.pdf
Gruß
Meike
P.S.:
Der Vollständigkeithalber eine Reaktion auf die Anzeige konnte man bei der bupris bereits nachlesen
http://www.bupris.de/druckversion_presse...n_pm150909.html
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 19.09.2009 07:16.
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19.09.2009 06:52 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Hallo Meike,
jetzt werden wohl Dongle- und Vernetzungssteuerungsmöglichkeiten von Glücksspielgeräten erstmalig auch politisch von einer anderen Seite betrachtet. Leider geht es auch dabei „nur“ um die steuerrechtliche Problematik durch die unkontrollierbare Verschiebungsmöglichkeit der Geldeinsätze bzw. des Spielergewinns.
Die strafrechtliche Relevanz von werksmäßig vorgebereitetem illegalem Glücksspiel, der Spieler- bzw. Verbrauchschutz und insbesondere ein allzeit überprüfbarer transparenter Wettbewerb unter den Veranstaltern von Glücksspiel bleiben (zunächst) weiterhin außen vor.
Langsam scheint der Eisberg auseinander zu brechen. Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) dürfte der Anfang einer scheinbar endlosen Kette sein. Warum sollte es in den anderen Bundesländern anders zugehen?
Auch hier werden Ursache und Wirkung deutlich:
Ursache: Dongle- und Vernetzungssteuerungsmöglichkeiten
Wirkung: Missachtung des Geldwäschegesetz, kein Spieler- bzw. Verbrauchschutz, intransparenter Wettbewerb
Financal Intelligance Unit (FIU),
http://www.bka.de/profil/zentralstellen/fiu/fiu01.html
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2
19.09.2009 09:45 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
die Aufforderung von Herrn Reeckmann, GF der BupriS, an den Gesetzgeber ist sicherlich aussagekräftig:
" die Anwendung des Geldwäschegesetzes auf andere Glücksspielanbieter".
Laut Geldwäschegesetz sind die "Spielbanken" Verpflichtete im Sinne des Gesetzes und
haben u.a. eine Identifizierungspflicht, wenn jemand für 2000,-€ Spielmarken einkauft.
Im gewerblichen Spielrecht gibt eine Prüfoberbehörde den gewerblichen Glücksspielanbietern
die Möglichkeit im Rahmen einer Vernetzung per Ferne auf das "Geldmanagement" einzuwirken,
in vielen Spielhallen stehen im Spielbereich EC-Terminals, es kann mit Kreditkarte bezahlt werden,
es können werthaltige PIN-Nummern für das paysafecard-System gekauft werden, welche
dann in den Internetbereichen in den Spielhallen in den entsprechenden Bereichen eingelöst werden können
und ähnliches habe ich dort bereits gesehen.
Ihr dürft nicht vergessen, dass die Zeit der "Groschengräber" vorbei ist und Ihr Casinogeräte habt, welche lediglich eine kleine Besonderheit aufweist,
das "Kontrollmodul" = eine Zeitverzögerung von Umwandlungsprozessen werthaltiger Spielberechtigungen in Bargeld und umgekehrt .
Dass das Kontrollmodul nicht die Spielzeiten erfasst, zeigte "das Experiment" zur Anhörung im Gesundheitsausschuß, am 01.07.2009,
im Auftrag von Herrn Prof. Meyer doch sehr eindrucksvoll.
Im Protokoll zur Sitzung auf S.9 kann jeder noch mal nachlesen, dass die Zeiten für die Umwandlung
80,-€ pro Stunde eingehalten wurden
und der Spieler dann nach 3-stündigem Umwandllungsprozess das gesamte Geld in 8 min verspielt hatte.
Gruß
Meike
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3
20.09.2009 08:03 |
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r2d2
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Zum Zusammenspiel von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und der Glücksspiellobbyisten siehe „AMA“ an Günther Oettinger
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20.09.2009 12:52 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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RE: Glücksspiel und Geldwäsche |
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Pressemeldung, Berlin, Dezember 2009
BALLYWULFF.net
Online-Management für Spielstätten und Gastronomie
Die Vernetzung von Unterhaltungsautomaten und Geldspielgeräten sowie kompletter Spielstätten gehört für eine große Zahl von Automatenunternehmern inzwischen zum selbstverständlichen Managementwerkzeug. In der Gastronomie scheiterte eine Vernetzung oftmals an fehlenden Anschlussmöglichkeiten ans Internet. BALLY WULFF hat auch diese Lücke geschlossen und bietet mit einem UMTS-Router an Stelle eines Filial-PCs
eine genial einfache und ebenso zuverlässige Lösung. Durch die Ersparnis im Hardwarebereich liegt der BALLY WULFF-Preis für die Gastronomievernetzung bis zu 60% unter den Angeboten vergleichbarer Wettbewerbsprodukte.
Bei der Vernetzung von Spielstätten greift BALLY WULFF auch auf die Erfahrungswerte mit früheren Systemen und Vorgängermodellen zurück. „Das beginnt schon mit der Art der Vernetzung innerhalb einer Spielstätte, wo Sicherheit und Schnelligkeit Trumpf sind“, verrät ein BALLYWULFF.net-Kollege. Im Frühjahr 2010 ist auch eine weitere Entwicklung marktreif: Dann kann BALLYWULFF.net nicht nur Wechselgeldtresore auslesen, sondern managt auch automatisch den internen geschlossenen Geldkreislauf einer Spielstätte. „Damit erfüllen wir alle grundlegenden Anforderungen unserer Kunden“, erklärt das BALLY WULFF.net-Team.
Für die optimale Kundenbetreuung
wurde ein kompetentes BALLYWULFF.net Team aufgebaut, das von der perfekten Beratung über die komplette Installation bis hin zur Schulung und „Telefonseelsorge“ bei Problemen alles aus einer Hand bietet. Das jüngste Mitglied der BALLYWULFF.net Truppe, Christian Bridger mit Wirkungsbereich Süddeutschland, kann inzwischen auf über ein Jahr Praxiserfahrung zurückblicken: „Jede Kundenberatung und jedes Installationskonzept erfordert von uns die absolut individuelle Berücksichtigung von Kundenwünschen. Das modulare System von BALLYWULFF.net ist dabei von Vorteil. Und jedes Gerät mit
VDAI-Schnittstelle
können wir mit unserem System vernetzen, ganz gleich, von welchem Hersteller.“
BE 17.12.09
Ansprechpartner:
Bally Wulff Entertainment GmbH
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard Eber
Maybachufer 48 - 51
12045 Berlin
Tel.: 030-62002-226
Fax: 030-62002-222
E-Mail: b.eber@bally-wulff.de
Internet: www.ballywulff.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Wilde Irene: 01.01.2010 18:25.
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5
01.01.2010 18:24 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
aufgrund des drohenden erneuten Vertragsverletzungsverfahren wird sich aktuell viel mit dem Thema "Geldwäsche" auseinander gesetzt.
In einigen Bundesländern sollen nun sogar die Gewerbeämter mit eingebunden werden
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fil.../d2969lge_5.pdf
- ich möchte niemandem zu Nahe treten, aber das kann nicht funktionieren -
Im Landtag BW hat man sich nun u.a. zum Thema "Geldwäsche und Glücksspiel" geäußert
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5572_d.pdf
„Danach sind der Polizei Baden-Württemberg im Jahre 2008, dem Jahr des Inkrafttretens
der Novellierung des Geldwäschegesetzes, 813 Geldwäscheverdachtsanzeigen
mitgeteilt worden. Im gleichen Jahr wurden in der PKS 271 Fallzahlen im Bereich
der Geldwäsche (§ 261 StGB) registriert; eine Zuordnung zu Immobilien- und
Versicherungsgeschäften sowie des Glücks- und Wettspielgewerbes erfolgt nicht.“
5. welche Vorkehrungen in den staatlichen Spielbanken zur Bekämpfung der
Geldwäsche getroffen wurden und wie die entsprechende Überwachung bei
Spielhallen und Wettbüros gewährleistet wird.
Zu 5.:
Die Spielbanken in Baden-Württemberg sind im Rahmen der Spielbankerlaubnis
verpflichtet, die bestehenden Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz in
seiner jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Spielbanken haben nach der
Neuregelung des Geldwäschegesetzes ihre Dienstanweisung zur Durchführung
der Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz zum 1. September 2008 grund -
legend überarbeitet und mit dem Landeskriminalamt abgestimmt. Das Regierungspräsidium
Karlsruhe als zuständige Aufsichtsbehörde hat der Dienstanweisung
am 14. August 2008 zugestimmt.“…..
„Die Betreiber von Spielhallen und Wettbüros gehören nicht zum Kreis der nach
§ 2 Abs. 1 GwG Verpflichteten und unterliegen damit auch nicht den im Geld -
wäschegesetz statuierten Verpflichtungen.
Im Übrigen sind entsprechend den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags
Sportwettbüros nicht erlaubt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe geht konsequent
gegen die Betreiber von Sportwettbüros vor. Im Zeitraum vom 1. Oktober
2007 bis 15. Dezember 2009 wurden 762 Untersagungsverfügungen erlassen.“
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6
03.03.2011 13:59 |
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96er
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Hallo Meike,
was genau kann denn nach deiner Ansicht nicht funktionieren? Meinst du die gesetzlichen Verpflichtungen? Oder die Feststellung von entsprechenden Straftaten?
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7
04.03.2011 15:37 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo 96er,
hattest Du den von mir eingestellten link nicht gelesen?
In Sachsen-Anhalt sollen nun die Gewerbeämter in ihrer Zuständigkeit
"das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten"
aufgenommen bekommen.
Das kann nicht funktionieren!
Die Kommunen können das nicht, da sie weder über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten (denn mit dieser Zuständigkeit ist es ja nicht getan),
noch über die Qualifikationen verfügen.
Gruß
Meike
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8
05.03.2011 06:13 |
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Meike
Foren Gott
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9
14.03.2011 08:56 |
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gmg
Foren Gott
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Grüße
__________________ gmg
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10
14.03.2011 10:32 |
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Meike
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Gerne,
ich denke, dass die Tagung sehr spannend wird.
Denn gerade das Thema Glücksspiel ist dabei sehr ergiebig, wenn man sich mit den "Wegen" beschäftigt:
http://www.bka.de/profil/zentralstellen/...ericht_2008.pdf
„3.3.1 Online-gambling
Die Auswertung von mehreren Verdachtsanzeigen führte
zu der Erkenntnis, dass ein Konglomerat von in- und ausländischen
Gesellschaften sowie verschiedenste Gesellschaftskonten
zur Geldwäsche mittels Internet-Glücksspielen
genutzt wurden. Dabei wurden illegal erlangte Gelder
als Wett- und Spieleinsätze deklariert und auf Konten von
Online-Casinos transferiert. Durch die Betreiber der Online-
Casinos erfolgte eine Vermischung der inkriminierten Summen
mit legalen Spieleinsätzen und Bruttospielerträgen. Die
daraus resultierenden Millionenbeträge wurden über „Offshore
Firmen“ auf die Konten der Täter zurücküberwiesen.“
bzw. wenn man sich damit beschäftigt wie wenig Verdachtsanzeigen geschrieben werden - das passt nicht mit dem GWG überein -
http://www.bka.de/profil/zentralstellen/...ericht_2009.pdf
Verdachtsanzeigen: Anzahl pro Jahr
Glücksspiel (Wetten)
in 2009 = 55
in 2008 = 43
in 2007 = 41
erstattet durch:
Spielbanken
in 2009 = 8
in 2008 = 4
in 2007 = 7
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15.03.2011 12:29 |
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96er
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Hallo Meike,
doch, den Link hatte ich gesehen - dennoch ließ deine Feststellung "das kann nicht funktionieren" mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu. Danke für's Aufklären. Aber wenn die Zuständigkeiten verändert werden, dann ändert sich dadurch doch auch automatisch die Rechtslage, sodass den Gewerbeämtern die rechtlichen Möglichkeiten zugestanden werden. Oder nicht? An welche fehlenden technischen Möglichkeiten denkst du denn?
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12
15.03.2011 12:43 |
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Meike
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Hallo 96 er,
die Frage ist quasi selbsterklärend.
Fangen wir mit der Grundlage, der Ausbildung an.
Wenn ein Landtag beschließt, dass die Ordnungsbehörden plötzlich
für "das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" zuständig sein sollen,
dann frag mal einen Verwaltungsbeamten nach dem Stundenanteil in seiner Ausbildung,
in der ihm das Strafrecht und die taktischen Komponenten gelehrt wurden, um das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten möglich zu machen.
Gruß
Meike
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16.03.2011 08:17 |
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96er
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Zitat: |
Original von Meike
Wenn ein Landtag beschließt, dass die Ordnungsbehörden plötzlich
für "das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" zuständig sein sollen,
dann frag mal einen Verwaltungsbeamten nach dem Stundenanteil in seiner Ausbildung,
in der ihm das Strafrecht und die taktischen Komponenten gelehrt wurden, um das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten möglich zu machen.
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Hallo Meike,
aber wenn einem Verwaltungsbeamten neue, ihm fremde Aufgaben zugeteilt werden, dann muss doch dafür Sorge getragen werden, dass er diese Aufgaben auch angehen kann. Bist du sicher, dass es nicht entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt, durch die ein Verwaltungsbeamter eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben kann? Einem Fleischer wird schließlich auch nicht plötzlich gesagt, er solle Brötchen backen, ohne dass der Arbeitgeber dafür sorgt, dass er das beigebracht bekommt.
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15
18.03.2011 12:42 |
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Meike
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Hallo 96-er,
der Fleischer wird auch nach einer mehrwöchigen Fortbildungsmaßnahme nicht den Bäcker ersetzen können.
Und da der Bäcker Spezialwerkzeug hat, die der Fleischer nicht kaufen kann, fehlt ihm zudem das Handwerkzeug, so dass ihm selbst die beste Fortbildungsmaßnahme nichts nützt.
Gruß
Meike
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16
18.03.2011 14:55 |
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96er
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Hallo Meike,
da bin ich anderer Meinung. Ich bin mir sogar relativ sicher, dass ein Fleischer innerhalb weniger Wochen in der Lage ist, das Brötchen backen zu lernen. Er wird es allerdings wohl nicht schaffen, auch das Backen der verschiedenen Brotsorten, Kekse, Kuchen usw. hinzubekommen - aber das soll er ja auch nicht.
Und das entsprechende Spezialwerkzeug für einen Bäcker dürfte einem Fleischer ebenso zugänglich sein - zumal, wenn er die Unterstützung der Handelskammer oder Handwerksinnung erhält. In diesem Punkt würde ich dir also widersprechen.
Davon abgesehen kommt es zudem auch auf die Affinität jedes Einzelnen zu dem Thema an. Ein guter Fleischer, der sich generell für Lebensmittel und deren Verarbeitung interessiert, ist wahrscheinlich sogar ein besserer Bäcker als sein unmotiviertes Pendant. Oder meinst du nicht?
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17
21.03.2011 13:10 |
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Meike
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Sorry 96-er,
was für ein Quatsch!
Du solltest Dich mal bei Deiner Handwerkskammer erkundigen, wie die das sehen oder lies Dir mal die Beiträge von unserem Forumsmitglied Kuckuck durch, welche Probleme die Handwerkskammer macht auch bei gelehrnten Handwerkern.
Gruß
Meike
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18
22.03.2011 06:52 |
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96er
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Liebe Meike,
das ist keineswegs Quatsch, sondern macht voll und ganz Sinn.
Forumsbeiträge von einem Kuckuck konnte ich leider nicht finden, aber bei unserem Beispiel ist die Handwerkskammer doch wohl auf der Seite der Fleischer und hat ein grundlegendes Interesse daran, diesen das Brötchenbacken beizubringen. Warum sollten die sich also querstellen?
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19
22.03.2011 11:51 |
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Meike
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96-er,
Du hast geschrieben:
"Davon abgesehen kommt es zudem auch auf die Affinität jedes Einzelnen zu dem Thema an."
Das ist Quatsch!
Es kommt maßgeblich auf eine fundierte Ausbildung an!
Nur weil einer eine "Affinität" zum Polizeiberuf hat, kann er ihn deshalb noch lange nicht ausüben!
Und wenn ein Bundesland in derart abgemahnt wird:
http://www.dewezet.de/portal/nachrichten...rid,304649.html
Brüssel (dpa) - Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern tun nach Ansicht der EU-Kommission nicht genug gegen Geldwäsche. Die beiden Bundesländer hätten nur unzureichend Aufsichtsbehörden zur Überprüfung des Finanzsektors eingerichtet. Die Bundesregierung muss sich innerhalb von zwei Monaten zu dem Vorwurf äußern. In letzter Konsequenz kann die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Mit dem EU-Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche werden Institutionen des Finanzsektors in die Pflicht genommen.
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fil.../d2969lge_5.pdf
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten
im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-
Anhalt den von der Landesregierung am 23. November 2010 beschlossenen
§ 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), geändert durch Artikel 61 des Gesetzes
vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 709), wird wie folgt geändert:
Zu § 1 h):
Buchstabe h) dient der Umsetzung des Artikels 37 der Richtlinie 2005/60/EG in nationales
Recht im Rahmen des Landes Sachsen-Anhalt. Durch Hinzufügung des Gesetzes
über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten zu dem Katalog
wird es ermöglicht, eine Festlegung darüber zu treffen, welche Stelle für die zur
Wahrnehmung der sich aus dem Geldwäschegesetz ergebenden Aufgaben im Rahmen
des Landes Sachsen-Anhalt verantwortlich ist.
Dann werden Aufsichtsbehörden gefordert.
Eine "Aufsichtsbehörde" sollte über umfangreiches Fachwissen verfügen und dies ist mit Verlaub bei den Kommunen nicht vorhanden.
Gruß
Meike
P.S.: In diesem Forum gibt es im Übrigen umfangreiche Suchmechanismen auch nach Mitgliedern und deren Beiträgen.
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22.03.2011 12:35 |
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