Forum-Gewerberecht

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Hallo 96er,

hattest Du den von mir eingestellten link nicht gelesen?

In Sachsen-Anhalt sollen nun die Gewerbeämter in ihrer Zuständigkeit

"das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten"

aufgenommen bekommen.


Das kann nicht funktionieren!
Die Kommunen können das nicht, da sie weder über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten (denn mit dieser Zuständigkeit ist es ja nicht getan),
noch über die Qualifikationen verfügen.


Gruß
Meike



Gepostet am 05.03.2011 um 06:13 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58616#post58616


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