Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Meike[/i]
Wenn ein Landtag beschließt, dass die Ordnungsbehörden plötzlich
für "das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" zuständig sein sollen,
dann frag mal einen Verwaltungsbeamten nach dem Stundenanteil in seiner Ausbildung,
in der ihm das Strafrecht und die taktischen Komponenten gelehrt wurden, um das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten möglich zu machen.
[/quote]

Hallo Meike,

aber wenn einem Verwaltungsbeamten neue, ihm fremde Aufgaben zugeteilt werden, dann muss doch dafür Sorge getragen werden, dass er diese Aufgaben auch angehen kann. Bist du sicher, dass es nicht entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt, durch die ein Verwaltungsbeamter eine entsprechende Zusatzqualifikation erwerben kann? Einem Fleischer wird schließlich auch nicht plötzlich gesagt, er solle Brötchen backen, ohne dass der Arbeitgeber dafür sorgt, dass er das beigebracht bekommt.



Gepostet am 18.03.2011 um 12:42 von:
Benutzer: 96er
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59152#post59152


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