Forum-Gewerberecht
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Hallo Meike,
jetzt werden wohl [B]Dongle- und Vernetzungssteuerungsmöglichkeiten [/B]von Glücksspielgeräten erstmalig auch politisch von einer anderen Seite betrachtet. Leider geht es auch dabei „nur“ um die steuerrechtliche Problematik durch die unkontrollierbare Verschiebungsmöglichkeit der Geldeinsätze bzw. des Spielergewinns.
Die [B]strafrechtliche Relevanz [/B]von werksmäßig vorgebereitetem illegalem Glücksspiel, der [B]Spieler- bzw. Verbrauchschutz [/B]und insbesondere ein allzeit [B]überprüfbarer transparenter Wettbewerb [/B]unter den Veranstaltern von Glücksspiel bleiben (zunächst) weiterhin außen vor.
Langsam scheint der Eisberg auseinander zu brechen. Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) dürfte der Anfang einer scheinbar endlosen Kette sein. Warum sollte es in den anderen Bundesländern anders zugehen?
Auch hier werden Ursache und Wirkung deutlich:
[B]Ursache[/B]: Dongle- und Vernetzungssteuerungsmöglichkeiten
[B]Wirkung[/B]: Missachtung des Geldwäschegesetz, kein Spieler- bzw. Verbrauchschutz, intransparenter Wettbewerb
Financal Intelligance Unit (FIU),
[URL=http://www.bka.de/profil/zentralstellen/fiu/fiu01.html]http://www.bka.
de/profil/zentralstellen/fiu/fiu01.html[/URL]
Gepostet am 19.09.2009 um 09:45 von:
Benutzer: jasper
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