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96-er,
Du hast geschrieben:
"Davon abgesehen kommt es zudem auch auf die Affinität jedes Einzelnen zu dem Thema an."
Das ist Quatsch!
Es kommt maßgeblich auf eine fundierte Ausbildung an!
Nur weil einer eine "Affinität" zum Polizeiberuf hat, kann er ihn deshalb noch lange nicht ausüben!
Und wenn ein Bundesland in derart abgemahnt wird:
[URL]http://www.dewezet.de/portal/nachrichtenticker_EU-Zwei-Bundeslaender-t
un-zu-wenig-gegen-Geldwaesche-_arid,304649.html[/URL]
Brüssel (dpa) - Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern tun nach Ansicht der EU-Kommission nicht genug gegen Geldwäsche. Die beiden Bundesländer hätten nur unzureichend Aufsichtsbehörden zur Überprüfung des Finanzsektors eingerichtet. Die Bundesregierung muss sich innerhalb von zwei Monaten zu dem Vorwurf äußern. In letzter Konsequenz kann die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Mit dem EU-Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche werden Institutionen des Finanzsektors in die Pflicht genommen.
[URL]http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/parlamentsdokumentation
/d2969lge_5.pdf[/URL]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten
im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-
Anhalt den von der Landesregierung am 23. November 2010 beschlossenen
§ 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten
vom 8. Mai 1991 (GVBl. LSA S. 81), geändert durch Artikel 61 des Gesetzes
vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 709), wird wie folgt geändert:
Zu § 1 h):
Buchstabe h) dient der Umsetzung des Artikels 37 der Richtlinie 2005/60/EG in nationales
Recht im Rahmen des Landes Sachsen-Anhalt. Durch Hinzufügung des Gesetzes
über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten zu dem Katalog
wird es ermöglicht, eine Festlegung darüber zu treffen, welche Stelle für die zur
Wahrnehmung der sich aus dem Geldwäschegesetz ergebenden Aufgaben im Rahmen
des Landes Sachsen-Anhalt verantwortlich ist.
Dann werden Aufsichtsbehörden gefordert.
Eine "Aufsichtsbehörde" sollte über umfangreiches Fachwissen verfügen und dies ist mit Verlaub bei den Kommunen nicht vorhanden.
Gruß
Meike
P.S.: In diesem Forum gibt es im Übrigen umfangreiche Suchmechanismen auch nach Mitgliedern und deren Beiträgen.
Gepostet am 22.03.2011 um 12:35 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59249#post59249
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