VoPi
Routinier
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Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
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Eventuell ein "Buchstabendreher", sollte vielleicht DSW heißen (Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. in Bad Homburg).
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt VoPi aus Struceberch.
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116
15.06.2012 15:47 |
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Solon
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Taron-Arnsberg
Tripel-As
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
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Hallo
Ich hatte vor 10 Jahren einen ähnlichen "Anbieter" bei uns gehabt. Dem habe ich eine Gewerbeuntersagung ins Haus geschickt und sofort vollstreckt. Das Verwaltungsgericht hat die Sache bestätigt (wie oben bereits erwähnt und zitiert) und sogar Herr Marcks gab im "Landmann Rohmer" seinen gewerberechtlichen Segen (§ 35, Rd.-Nr. 62).
Ich habe nicht abgewartet, bis irgendwann einmal ein oberstes Zivilgericht die Sache rechtskräftig und unanfechtbar für unlauter bzw. sittenwidrig erklärte (dann würde man die nie rankriegen).
Es kommt ordnungsrechtlich/gewerberechtlich allein darauf an, ob dieses Schreiben objektiv geeignet ist, die Empfänger in die irrige Annahme zu versetzen, es handele sich um ein kostenloses Angebot (ggfs. mit kostenpflichtigen Zusatzoptionen). Noch perfider ist die Sache, wenn zugleich gefragt wird, ob das Unternehmen noch besteht oder sich andere Änderungen ergeben haben. Will man denen dies mitteilen.. schwupps, dann hat man einen Vertrag unterschrieben..(so die aktuelle Masche von der Gewerbe-Auskunftszentrale).
Und den Nachweis zu erbringen, dass damals diese Masche geeignet war, die Empfänger in die Irre zu führen, war eigentlich relativ leicht: Ich habe etwa 5 % der Inserenten repräsentativ angeschrieben und gefragt, ob ihnen bei der damaligen Unterschrift bewusst war, dass sie damit einen (teuren) Vertrag für einen (nutzlosen) Interneteintrag eingegangen waren (die Adressen standen ja im Internet). 100 % der Rückmeldungen bestätigten, dass ihnen nicht bewußt war, worauf man sich da eingelassen hatte. Viele hatten den "Vertrag" angefochten. Lustig war, dass der Anwalt damals behauptet hatte, dass deren Kunden mit deren Leistung höchst zufrieden seien und als Beweis legte er mehrere Kundenadressen vor, die dies angeblich bestätigen könnten. Der Schuß ging aber nach hinten los..... Alle gaben an, übern Tisch gezogen worden zu sein.
Interessant war auch, dass einige zähneknirschend gezahlt hatten und dann meinten, die Sache sei vom Tisch... Nix da, der "Vertrag" verlängerte sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, was dann eine neue (Folge-)Rechnung nach sich zog.
Als ich dann darlegen konnte, dass nach Befragung der "Kunden" tatsächlich eine (leider nicht strafbare) Täuschungshandlung vorlag -auch wenn im Kleingedruckten ausdrücklich von einem Angebot die Rede war- hatte ich die Gewerbeuntersagung ausgesprochen, weil der Kernbereich der Gewerbetätigkeit in einem unlauteren Handeln lag. Anders hätte es ausgesehen, wenn das Unternehmen lediglich einmalig einen Verstoß gegen das UWG begangen hätte. Dann wäre es nicht Sache der Ordnungsbehörde gewesen, hier Einhalt zu gebieten, sondern zivilrechtliche Angelegenheit eines Mitbewerbers oder Sache des DSW.
Genauso hatte es das VG gesehen.
Die Bewertung, ob die Tatbestände zu einer Unzuverlässigkeit vorliegen, obliegt allein (zunächst) der Ordnungsbehörde. Man muss nicht abwarten, bis am St- Nimmerleinstag der BGH entschieden hat. Gefahrenabwehr (was ja nun mal das Gewerberecht gewährleisten soll) verlangt zügige Entscheidungen. Und man kann -nach ordentlichen Recherchen- relativ schnell zum Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen zu einer Gewerbeuntersagung vorliegen.
Ebenso bei Straftaten. Man muss nicht abwarten, ob und wann ein (notorischer) Straftäter rechtkräftig verurteilt wurde. Die Akten holen und wenn diese darlegen, dass er/sie die Straftaten objektiv begangen hat, ist Schluß mit Gewerbeausübung, selbst wenn (mal wieder) gegen Geldbußen/Sozialstunden und und und nach § 153a StPO eingestellt wird. Gewerbechtlich ist es völlig wurscht, ob vorwerfbar und schuldhaft gehandelt wurde und ob tatsächlich ein Strafurteil ergeht. Nur wenn ein klassischer Freispruch herauskommt (bzw. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO), ist man gewerberechtlich außen vor. Aber ich traue jedem Kollegen/Kollegin zu, die Feststellung treffen zu können, ob ojektiv eine Straftat begangen wurde oder nicht (auf subjektive Merkmale kommt es nicht an).
Also:
Wo auch immer ein solches Unternehmen aufkreuzen sollte:
Traut Euch, zügig ein 35er-Verfahren aufzunehmen. Zwar mag man Euch ganz schnell mit irgendwelchen "Schadensersatzforderungen" drohen, aber das ist -wie bei meinen WanderlagerFreunden auch- übliche Drohgebärde von den Abzockern.
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101
18.06.2012 11:59 |
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Solon
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C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Der Städte- und Gemeindebund hat sich jetzt auch geäußert.
siehe unter Mitteilungen Recht und Verfassung
Az.: I/1 013-00-1 Kostenpflichtige Eintragungen in Auskunftsregistern
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101
20.06.2012 15:12 |
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Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
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Hi aus Herzogenrath,
hier der Text:
StGB NRW-Mitteilung vom 20.06.2012
Kostenpflichtige Eintragungen in Auskunftsregistern
Die GVV-Kommunalversicherung weist als kommunaler Eigenschadenversicherer auf folgendes hin:
„In unverminderter Intensität bieten sich einzelne Firmen – zurzeit insbesondere die „Gewerbeauskunft-Zentrale „GWE“ – den Kommunen
und ihren Einrichtungen in unaufgefordert eingesandten Angebotsschreiben an, Registereintragungen oder auch eventuelle Korrekturen bestehender Daten für den Adressaten vorzunehmen. Dabei wird vom äußeren Erscheinungsbild und der Darstellungsweise der Eindruck erweckt, dass diese Eintragung kostenlos ist. Das Angebotsformular enthält z. B. in großer, hervorgehobener Schrift oberhalb der Unterschriftszeile die Aussage: „Rückantwort gebührenfrei per Fax bis…“.
Tatsächlich aber befindet sich im seitlich klein gedruckten Text zu ergänzenden allgemeinen Informationen in wenig transparenter Weise u. a. die Erklärung, dass der Adressat mit seiner Unterschrift den Auftrag zu einer entgeltlichen Eintragung mit zweijähriger Laufzeit des Vertrages zu einer monatlichen Gebühr von – zumeist – ca. 40 EUR zzgl. MwSt erteilt. Dies sind immerhin ca. 1.200 EUR für eine Leistung, die für den kommunalen Adressaten regelmäßig weder sinnvoll noch als entgeltlicher Auftrag überhaupt gewünscht ist.
Die erste Rechnung versendet der Anbieter – wenig überraschend – erst in einem Zeitpunkt, zu welchem die eingeräumte 14-tägige
Widerrufsfrist verstrichen ist.
Die unseriös erscheinende Vorgehensweise solcher Firmen ist nicht nur Gegenstand zunehmender öffentlicher Diskussion, sondern
mittlerweile auch Gegenstand einzelner gerichtlicher Verfahren. Leider gibt es aus jüngster Zeit Urteile zweier Amtsgerichte aus dem
Kölner Bereich, die trotz der Fragwürdigkeit der Werbemethode im Ergebnis die Wirksamkeit einer entgeltlichen Auftragsvergabe bestätigen.
Es werden allerdings – z. T. auch mit unserer Unterstützung – weitere Verfahren in anderen regionalen Bereichen initiiert, um eine anders
lautende Entscheidungspraxis zu erreichen.
Das Ergebnis zur rechtlichen Wirksamkeit dieser Geschäfte bleibt zurzeit also offen. Daher ist es zur vorsorglichen Schadenvermeidung, und
um sich auch unnötigen Ärger in der Auseinandersetzung mit solchen Firmen zu ersparen, unbedingt ratsam, intern alle Abteilungen vor
solchen vermeintlich harmlos erscheinenden Angeboten zu warnen und keine im Detail ungeprüften Aufträge zu erteilen. Vornehmlich
werden gegenwärtig städtische Schulen, Kindergärten, Heime und Betriebe angeschrieben, bei denen man sich offenbar eine höhere
Erfolgsaussicht zur Abgabe der Unterschrift verspricht – was unserer Erfahrung nach auch durchaus zutrifft.
Falls es zu einer – was die Entgeltlichkeit betrifft – unbeabsichtigten Beauftragung gekommen ist, sollten Sie zu allererst den Vertrag sowohl
wegen Irrtums als auch wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auch sollten Sie die Zahlung verweigern und uns den Sachverhalt zur
versicherungsrechtlichen Prüfung übersenden. Wir können dann je nach Einzelfall entsprechende weitere Hinweise zur Erfolgsaussicht und
zur Vermeidung eines drohenden Eigenschadens geben.“
Wir bitten um Beachtung, Information des Personals und ggf. Kontaktaufnahme mit der GVV-Kommunalversicherung.
Hat jemand die Entscheidungen der Amtsgerichte aus dem Kölner Raum??
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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116
20.06.2012 15:28 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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zusammen!
Ich habe gerade im Newsletter unserer IHK eine Mitteilung über ein Urteil des BGH zur Unwirksamkeit einer überraschenden Entgeltklausel für den Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis gefunden.
Näheres kann in einer Pressemitteilung des BGH und im Urteil des VII. Zivilsenats vom 26.7.2012 - VII ZR 262/11 - (PDF-Dokument) nachgelesen werden.
Vielleiht hilft das Urteil auch im Fall der Gewerbeauskunft-Zentrale weiter.
Sonnige Grüße aus Nordhessen
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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131
22.08.2012 13:45 |
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
Ich hatte soeben in der Eingangspost von der IHK Köln 30 Broschüren über "Offertenschwindel" erhalten, die wir auslegen und an Gewerbe-"Anmelder" aushändigen sollen. Das Merkblatt wurde von IHK und der Polizei zusammen entwickelt. Das scheint eine größere Aktion zu sein. Im Netz habe ich u.a. noch das beigefügte Infoblatt der "Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder" gefunden.
Mal schauen, ob es was bringt
.
Eine schöne restliche Woche wünscht
Roland Kissau
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146
06.11.2012 09:42 |
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Sebastian Langer
Foren As
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anbei mal das neueste Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.
Nun werden die einzelnen Ämter einer Verwaltung angeschrieben.
Grüße aus dem zur Zeit bewölktem Norden
Sebastian
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101
14.11.2012 09:51 |
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Steffen Balzer
Haudegen
Dabei seit: 28.08.2008
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101
18.03.2013 13:52 |
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Master-of-Desaster
Grünschnabel
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Beiträge: 8
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anbei ein aktuelleres Urteil.
Grüße und schönes Wochenende !
Arno
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101
22.03.2013 15:19 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Jetzt ist Ordnungsgeld festgesetzt worden:
GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH: LG Düsseldorf hat über Ordnungsgeldantrag des DSW entschieden! - 02.05.2013
Die nach Erlass der Entscheidungen des LG Düsseldorf (Urteil vom 15.4.2011, 38 O 148/10), des OLG Düsseldorf (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/1) sowie des BGH (Beschluss vom 6.2.2013, I ZR 70/12) weiterhin versendeten Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zum Anlass genommen, die Verhängung eines Ordnungsgeldes zu beantragen.
Mit Beschluss vom 23.04.2013 (38 O 148/10) hat das LG Düsseldorf nunmehr entschieden und gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt.
Die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH hatte sich darauf berufen, dass dasjenige Formular, welches Gegenstand des bisherigen Verfahrens war, inzwischen geändert worden sei. Das LG Düsseldorf hat dies nicht gelten lassen. Es führt in der Begründung des Beschlusses aus, dass das Verbot in seinem Kernbereich betroffen sei, da das Formular in seinen wesentlichen Elementen der Täuschung darüber, daß es sich um ein werbliches Angebot handelt, erhalten geblieben sei.
RA Peter Solf, Geschäftsführer des DSW: "Wir können nicht ausschließen, dass die GWE auch wieder gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Ebenso lässt sich nicht ausschließen, dass die GWE weiterhin - nach nunmehr vier gerichtlichen Verbotsentscheidungen - ihre Angebotsformulare versendet. Wenn das der Fall ist, werden wir beim LG Düsseldorf erneut ein Ordnungsgeld beantragen und hoffen, daß dies dann höher ausfallen wird. Die notorische und massenhafte Überziehung von Gewerbetreibenden mit solchen Formularen, die ein erhebliches Täuschungspotential bieten und in etlichen Fällen auch zu einer Täuschung geführt haben, muss endlich ein Ende finden!".
Quelle: http://www.dsw-schutzverband.de/de/news/...asp?id=123&nb=1
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101
02.05.2013 16:24 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Jetzt ist sogar der SPIEGEL auf die Truppe aufmerksam geworden und verkündet, dass der vordergründige Geschäftsführer tatsächlich nur Strohmann ist.
Mehr hier:
Bericht in SPIEGEL Online vom 13. Oktober 2013
Gut ist, dass offenbar endlich die Staatsanwaltschaft aktiv wird. Nachdem die Rechtsprechung zuletzt gegen Abzocker verschärft vorgegangen ist, kann man schon annehmen (und hoffen), dass es zu einer Veurteilung kommt.
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101
13.10.2013 11:54 |
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Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
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Razzia wegen Betrugsverdacht |
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Razzia wegen Verdachts des Betruges
Nach intensiver Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere unter Betrugsverdacht stehende Firmen im Frechener Gewerbegebiet, in Hürth und im Kölner Westen durchsucht. Darunter auch drei Anwaltskanzleien. Das bestätigte auf Anfrage Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann. Am vergangenen Donnerstag hatten etwa hundert Fahnder 16 Firmen durchsucht, die in Zusammenhang mit der in Düsseldorf ansässigen „Gewerbeauskunftszentrale“ stehen. Dem Unternehmen wird Betrug und Täuschung vorgeworfen, weil es mit einer geschickten Masche schon zahlreiche Unternehmer in die Irre geführt haben soll.
Die Firma verschickte Briefe auf grauem Öko-Papier, die den Anschein eines amtlichen Briefes erwecken. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre Daten, wie Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und Internetadresse, zu überprüfen oder einzutragen und den Brief unterschrieben zurückzusenden. Dabei wird eine genaue Frist gesetzt, bis wann der Brief beantwortet sein muss. Reagiert ein Unternehmer nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, erhält er im Anschluss ein erneutes Schreiben, das ebenfalls wieder wie ein Behördenschreiben aufgemacht ist. Viele der Unternehmen unterschreiben den Brief und wundern sich kurze Zeit später, wenn eine Rechnung ins Haus flattert. Erst dann bemerken sie, dass sie Opfer einer Abo-Falle geworden sind. Denn im Kleingedruckten steht, dass die Unternehmer mit ihrer Unterschrift einen Vertrag für den Eintrag in einem Online-Gewerberegister abgeschlossen haben.
4500 Anzeigen
Für die Dauer von 24 Monaten sollen die Firmen dafür insgesamt knapp 570 Euro bezahlen. Die Masche ist nicht neu, aber offenbar erfolgreich. „Wir haben 4500 Anzeigen von Firmen vorliegen, die sich geprellt fühlen“, so der Oberstaatsanwalt. Auch aus dem Rhein-Erft-Kreis sollen zahlreiche Firmen betroffen sein. In Frechen gingen Schreiben bei einem städtischen Kindergarten und bei einem Verein ein, die unterschrieben zurückgeschickt wurden. „Wir haben alle städtischen Einrichtungen, wie Kindergärten, VHS und Schulen schon vor längerer Zeit informiert und gebeten, auf die Briefe nicht zu reagieren“, sagte Stadtsprecher Thorsten Friedmann.
Einer der Geschäftsführer kommt aus Frechen. Der 38-Jährige fällt im Stadtgebiet stets mit seinem gelben italienischen Sportwagen auf. Gegenüber Bekannten soll er erzählt haben, dass 50 Prozent der herausgeschickten Briefe sofort von den Unternehmen bezahlt würden. Weitere 25 Prozent, nachdem sich das zum Firmenumfeld gehörende Inkassobüro eingeschaltet hat. Der Frechener war auf Nachfrage nicht zu sprechen.
Oberstaatsanwalt Möllmann stützt sich auf ein BGH-Urteil: „Der Gesamteindruck der Aufmachung des Schreibens unterliegt dem Tatvorwurf der Täuschung.“
Quelle: http://www.ksta.de/frechen/staatsanwalts...4,24514858.html
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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101
14.10.2013 13:52 |
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S04
Eroberer
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Guten Morgen,
kam heute morgen bei mir per Mail rein.
http://www.handwerk-nrw.de/aktuelles/gew...le-ausgabe.html
Zufälligerweise bin ich gestern Abend bei dieser Pseudo-Anwaltssendung auf RTL (Posch kämpft für Dein Recht!) auch drauf gestoßen. Da wurde über einen Fall mit der GWE berichtet, natürlich hat der RA Posch alles geregelt!!!
Grüße,
Sven
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101
21.11.2013 08:13 |
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Schoenhardt
Eroberer
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In der Sendung am 20.11.2013 um 20.15 Uhr ging es um 2 Jungunternehmerinnen, die von der Gewerbeauskunftszentrale angeschrieben wurden und dieses Angebot unterschrieben haben. Man muss sich einfach mal die Mühe machen und das ganze geschehen anschauen.
Helga
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116
25.11.2013 13:40 |
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S04
Eroberer
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In der Sendung wurden zwei Fälle behandelt. Einmal diese Krankenkassengeschichte wegen der Lichtempfindlichkeit und einmal ein Fall von zwei Jungunternehmerinnen gegen die GWE.
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101
25.11.2013 13:18 |
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Christiane
Routinier
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Ich habe mir die in der Mediathek vorhandenen 20 Minuten! angesehen. Da geht es wirklich um das kranke Mädchen.
Der zweite Fall steht offensichtlich nicht im Internet zur Verfügung.
Schade eigentlich.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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101
25.11.2013 15:12 |
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Ullrich
Tripel-As
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Hallo zusammen,
das Thema "GWE" findet seine jähe Fortsetzung. Es gibt nunmehr die Firma BGW UG, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bundesstadt Bonn, die in diese Fußstapfen tritt und nunmehr das BundesGewerbe-Verzeichnis für Einträge anbietet. Die Aufmachung ist "verblüffend" ähnlich - siehe Anlage.
Viele Grüße
Ullrich
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116
26.11.2013 13:45 |
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Civil Servant
Foren Gott
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ich kann nur empfehlen, dass die Empfänger dieses Schunds die Sache zügig dem DSW in Bad Homburg melden. Da außerdem strafrechtlich ermittelt wird, macht es sicher auch Sinn, die StA entsprechend zu informieren, damit die ggf. Zusammenhänge recherchiert und ins lfd. Strafverfahren einfließen lässt.
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101
26.11.2013 14:14 |
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LKKS
Kaiser
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Danke für die Info über die neue Masche, ich ahbe für unseren Beritt gleich mal eine Pressemeldung daraus gebastelt.
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101
26.11.2013 14:56 |
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