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Hallo zusammen,
so langsam trudeln bei mir die Schulungsnachweise der Mitarbeiter ein.....
Laut § 7 Abs. 2 LGlüG (B.-W.) ist die Schulung durch eine in Baden-Württemberg tätigen Einrichtung der Suchthilfe (http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Fac...Suchthilfe.aspx) durchzuführen. Aufgrund des großen Andrangs ist eine sofortige Schulung aller Spielhallenmitarbeiter im Land nicht möglich. Daher reicht es laut MWi zunächst einmal aus, eine verbindliche (namentliche) Anmeldung bei einer der o. g. Einrichtungen vorzulegen.
Einigen Unternehmen war die Wartezeit wohl zu lange und haben ihre Mitarbeiter durch ein in Östereich ansässiges (privates ??) Institut - wohl auch mit Zweigstelle in Deutschland - schulen lassen.
Weiß jemand, ob solche "fremde" Schulungsnachweise anerkannt werden können? Hat jemand das ähnliche "Problem"
Grüße
M. o. D.
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