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Autor Beitrag
Thema: Nächste Änderung der GewO
Ullrich

Antworten: 37
Hits: 2.285.385
23.11.2023 07:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für die schnelle und fundierte Rückmeldung. Dann werde ich mich mit unserem Programmanbieter mal in Verbindung setzen.
Thema: Nächste Änderung der GewO
Ullrich

Antworten: 37
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RE: Nächste Änderung der GewO 21.11.2023 17:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo ins Forenland,

mit der letzten Änderung der GewO wurde auch die Ausländerbehörde in den Verteiler aufgenommen. Nach einer kürzlichen Programmumstellung haben wir jetzt den Effekt, dass jede Meldung - also auch die eines deutschen Gewerbetreibenden - an die Ausländerbehörde rausgeht.

Bisher war ich der Annahme, dass diese nur die "ausländischen" Meldungen erhalten. Jedoch finde ich diese Regelung weder in der GewO noch in der GewAnzV.

Oder wird die in § 14 Abs. 8 Nr. 12 GewO benannte Regelung der regelmäßigen Datenübermittlung an "die Ausländerbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz" so ausgelegt, dass das nur die Meldungen mit Ausländerbeteiligung sein können?

Wer kann mir hier weiter helfen? Die von mir gelesene Gesetzesbegründung kann es jedenfalls nicht.
Thema: Elekroinstallation
Ullrich

Antworten: 7
Hits: 127.342
RE: Elekroinstallation 18.02.2022 07:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Morgen,

das ist eine Frage an die Bauaufsicht, welche die Zulässigkeit im jeweiligen Gebiet beurteilt.

Gewerberechtlich ist es völlig irrelevant und müsste angemeldet werden, so eine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich dort stattfindet (Büro). Ein Lager wäre nicht anzeigepflichtig, da i.d.R. von dort kein Kundenkontakt stattfindet.
Thema: UG - neue GFin nicht erreichbar
Ullrich

Antworten: 1
Hits: 199.730
RE: UG - neue GFin nicht erreichbar 27.10.2021 10:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

warum soll die UG mit Zwang zur Anmeldung gebracht werden? Nur weil eine Eintragung im Handelsregister vorhanden ist?

Eine Anmeldung hat doch nur dann zu erfolgen, wenn die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit festgestellt wird. Und das haben Sie nach Vorortkontrolle verneint. Also sehe ich keinen Grund für Ihr weiteres Handeln.

Das Handelsregister sagt doch nur aus, dass eine Firma gegründet und nunmehr eingetragen ist. Aber ob sie bereits tätig ist, geht daraus nicht hervor. Ebenso kann eine Firma im HR eingetragen sein, welche z.B. unter die Befreiungstatbestände des § 6 GewO (Urproduktion, Ingenieurbüro usw.) fällt und gar nicht anzeigepflichtig ist.

Also: nicht jeder Eintrag im HR zieht automatisch eine Gewerbeanmeldung nach sich.
Thema: Gewerbeanmeldeformular Geschäftsbezeichnung
Ullrich

Antworten: 4
Hits: 61.609
RE: Gewerbeanmeldeformular Geschäftsbezeichnung 13.07.2021 09:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Es gibt nur ein aktuelles Formular. Das genannte Formular mit dem Eintrag des Namens in die Felder 3 und 4 ist das alte. Dort wo die Geschäftsbezeichnung in Feld 3 eingetragen werden kann, ist das aktuell gültige.

Die jeweiligen Muster sind als Anlagen in der Gewerbeanzeigeverordnung zu finden.
Thema: Todesfall Einzelunternehmer und Fortführung
Ullrich

Antworten: 2
Hits: 83.093
RE: Todesfall Einzelunternehmer und Fortführung 12.07.2021 11:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

der § 46 hat nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Bedeutung. Für diese Fälle könnte z.B. der überlebende Ehegatte das Gewerbe ohne erneute Erlaubnis, aber mit neuer Gewerbeanmeldung, weiterführen.

Bei nicht erlaubnisbedürftigen Gewerben ist das Gewerbe vom Fortführenden anzumelden.

Über eine notwendige Erlaubnis haben Sie keine Angaben gemacht, so dass ich davon ausgehe, dass diese - und somit der § 46 - keine Rolle spielt.

Wie Sie beschrieben haben, hat die Ehefrau das Gewerbe seither weitergeführt. Also ist sie anzeigepflichtig (und ggfs. wie von Ihnen beschrieben - später der Bruder).

Für die Anmeldung der GbR wäre das Urteil des Familiengerichts notwendig. Ich würde auch den Steuerberater darauf hinweisen, dass bis zu deren (möglichen) Anmeldung das Impressum der Firma falsch ist und von der zuständigen Stelle geahndet werden kann.
Thema: GmbH Satzungssitz / Verwaltungssitz
Ullrich

Antworten: 6
Hits: 416.337
11.05.2021 09:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Nur nach dem GmbH-Gesetz wird in Satzungs- und Verwaltungssitz einer Firma unterschieden.

Satzungssitz ist dabei der in § 4a GmbHG definierte und von der Gesellschaft bestimmte (formale) Sitz einer Firma = Briefkastenadresse. Unter dieser Anschrift muss sie sicherstellen, dass sie postalisch erreichbar ist und sich nicht den Gläubigern entziehen darf. Wird dies nicht mehr gewährleistet, können Sanktionen getroffen werden. Ein Satzungssitz muss grundsätzlich im Inland liegen.

Der Begriff des Verwaltungssitzes ist gesetzlich nicht definiert und hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt. Er wird als der Ort angesehen, wo sich die Firma tatsächlich befindet, von wo aus Entscheidungen getroffen werden und kann auch im Ausland liegen.

Da uns nur das Gewerberecht und somit die Ausübung der tatsächlichen Tätigkeit vor Ort interessiert, ist für uns nur der Verwaltungssitz maßgeblich. Liegt dieser in unserer Zuständigkeit, ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Befindet sich nur der Satzungssitz bei uns, muss dort zwar ein Briefkasten angebracht sein, jedoch rechtfertigt dies mangels Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung.
Thema: Betriebssitz bei Wegzug ins Ausland
Ullrich

Antworten: 4
Hits: 60.281
RE: Abmeldung von Amts wegen 29.04.2021 08:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

hier heißt es Fakten sammeln und dann nach § 14 Abs. 1 Satz 3 GewO tätig werden ("Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.").
Thema: 12. Bundesfachtagung Gewerberecht
Ullrich

Antworten: 28
Hits: 1.621.646
RE: 12. Bundesfachtagung Gewerberecht 10.09.2020 08:03 Forum: Seminare und Veranstaltungen


Das ist zwar schade, aber absolut nachvollziehbar, da viele Dinge momentan einfach nicht kalkulierbar sind.

Dann bis zum nächsten Jahr!
Thema: Nicht festgesetzte Märkte
Ullrich

Antworten: 23
Hits: 294.183
08.09.2020 15:22 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Genauso ist es auch. Das Schlimme daran ist, dass das in den anderen Bundesländern keinen interessiert und alles weiter so praktiziert wird, als gäbe es entsprechende Regelungen.
Thema: Nicht festgesetzte Märkte
Ullrich

Antworten: 23
Hits: 294.183
RE: Marktfestsetzung 01.09.2020 12:17 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Dann bitte auf dieser Seite ganz oben auf den Button "Database" gehen und den Beitrag unter der 10. Bundesfachtagung auswählen.
Thema: Büroservice
Ullrich

Antworten: 1
Hits: 55.637
16.07.2020 15:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

gib mal in den obigen "Suchen"-Button das Wort "Büroservice" ein. Dann wird Dir Einiges dazu angezeigt.

Zahlenmäßig gibt es keine Begrenzung, wie viele Anmeldungen zulässig sind, da es vielmehr danach geht, wie viele tatsächlich ihre Betriebsstätte vor Ort haben. Unter den von Dir beschriebenen Gegebenheiten dürfte es - außer dem Büroservice - keine weitere Anmeldungen geben. Als Grundlage kannst Du § 4 Abs. 3 GewO nehmen, in dem Du Dich auf den Begriff der Niederlassung berufst.

Eine Niederlassung liegt dann vor, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit tatsächlich ausgeübt wird. Zwar ist eine Niederlassung nicht zwingende Voraussetzung, jedoch müsste dann das Gewerbe auf die Wohnanschrift angemeldet werden, die sich im Normalfall im Ausland befindet.

Allgemein zum Thema gibt es zwei sehr schöne Urteile vom Amtsgericht Leipzig, Az. 5 K 532/13 vom 16.07.2015 und 5 K 599/13 vom 13.08.2015.
Thema: unselbstständige Zweigstelle
Ullrich

Antworten: 17
Hits: 170.251
02.07.2020 08:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das ist ein nicht anzeigepflichtiger Vorgang. Es ändert sich doch an dem Betrieb nichts - er befindet sich noch an der selben Stelle, übt die selben Tätigkeiten aus, usw.. Lediglich der "gewerbliche Formular-Status" ist ein anderer.
Selbst wenn es nunmehr zur Hauptniederlassung werden würde, weil diese im bisherigen Ort aufgegeben wird, erfolgt doch keine Meldung.

Für beide Fälle gibt es keine Rechtsgrundlage.
Thema: OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen?
Ullrich

Antworten: 10
Hits: 94.892
02.07.2020 08:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Im 11. Infobrief von X-Gewerbeanzeige stand diese Handlungsempfehlung drin. Sie bildet aus meiner Sicht aber nur eine technische Lösung, welche auf keiner rechtlichen Grundlage basiert.

Mit der empfohlenen Ab- und Anmeldung sollte man aber bedenken, dass für den Gewerbetreibenden auch entsprechende Folgen entstehen, indem er z.B. auf Grund der Neuanmeldung durch das Finanzamt eine neue Steuernummer bekommt, welche eigentlich nicht notwendig ist. Die jahrelange Liquidität gegenüber Geschäftspartnern / Großhändlern geht für das abgemeldete Unternehmen verloren, weil ein neues Unternehmen mit Stand "Null" geschaffen wird. Usw.

Von daher sollte man vorsichtig mit solchen (ungesetzlichen) Varianten umgehen, auch wenn es von der technischen /informativen Seite her so gewollt ist. Hier ist erst mal der Gesetzgeber gefragt, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Wir handhaben den Fall so, dass auf den Abmeldungen der austretenden Gesellschafter als künftiger Gewerbetreibender der verbleibende Gesellschafter mit den Zusatz des Einzelgewerbetreibenden eingetragen wird. Außerdem empfehlen wir dem Verbleibenden, sich von den Ausscheidenden eine Kopie der Abmeldung geben zu lassen. Damit dürfte der Informationsfluss in allen Richtungen ohne Probleme und zusätzlichen Aufwand funktionieren.
Thema: Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte
Ullrich

Antworten: 6
Hits: 71.342
RE: Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte 18.12.2019 14:56 Forum: Gaststättenrecht


§ 12 GastG kann aus meiner Sicht keine Rechtsgrundlage sein, weil zum einen der besondere Anlass fehlt und es sich zum anderen bei Shisha´s nicht um die Abgabe von Speisen oder Getränken handelt. Dafür wird es ja eine Erlaubnis nach § 2 GastG geben. Ich würde hier eher eine Auflage nach § 5 GastG favorisieren.
Thema: Nicht festgesetzte Märkte
Ullrich

Antworten: 23
Hits: 294.183
08.10.2019 16:39 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Die Vorträge der 10. BFT sind im Forum unter dem Button "Database" bereits seit einiger Zeit eingestellt.
Thema: 14 Jahre im Netz
Ullrich

Antworten: 7
Hits: 422.941
RE: 14 Jahre im Netz 23.01.2019 09:00 Forum: Wünsche und Kritik


Hallo Herr Land,

vielen Dank an Sie und Ihr Team für die bisherigen 14 Jahre des Forums. Es hat sich im Laufe der Jahre zu einer guten fachlichen Unterstützung bei der täglichen Arbeit entwickelt. Die ständig steigende Zahl der Nutzer spricht schon alleine für die Qualität und davon lebt das Forum auch. Aber die Nutzer allein garantieren keinen dauerhaften Selbstläufer. Deshalb ist es um so anerkennenswerter, mit welchem Aufwand Sie und Ihr Team das Forum inkl. die jährliche Bundesfachtagung am Laufen halten.

Dafür ein herzliches Danke und weiterhin viel Power und Ideen, damit das Bisherige weiter erfolgreich fortgesetzt werden kann .

Viele Grüße aus der Ober- in die Niederlausitz.
Thema: Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten
Ullrich

Antworten: 6
Hits: 141.405
RE: Auflage Eintrittsgeld 29.10.2018 15:57 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Das ist wohl war!
Thema: Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten
Ullrich

Antworten: 6
Hits: 141.405
RE: Festgesetzter Jahrmarkt - Eintrittsgeld 29.10.2018 15:39 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

danke für die bisherigen Rückmeldungen.

@Josefine H.: Über das Straßengesetz/Sondernutzung ist nach meinem Wissen keine Möglichkeit gegeben. Die Festsetzung der Veranstaltung erfolgte ja über die GewO. Öffentlicher Verkehrsraum wurde zudem nicht in Anspruch genommen, so dass es zu keiner Sondernutzung gekommen ist.

@Maliklaus: Es wurde keine entsprechende Auflage aufgenommen. Lediglich mündlich wurde der (langjährige und wissentliche) Veranstalter darauf hingewiesen, dass er dazu nicht berechtigt ist. Aber wie man merkt, reicht das eben nicht.

Sollte es keine anderen Varianten mehr geben, werde ich Ihren Vorschlag aufgreifen und bei der nächsten Festsetzung entsprechend formulieren. Für mich stellt sich allerdings noch die Frage, ob ich das, was im § 71 GewO bereits geregelt ist, überhaupt als Auflage aufnehmen kann? verwirrt Aber tue ich es nicht, gibt es offensichtlich keine Ahndungsmöglichkeit ...
Thema: Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten
Ullrich

Antworten: 6
Hits: 141.405
Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten 26.10.2018 09:52 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Morgen ins Forenland,

folgende Problematik beschäftigt mich noch so kurz vor dem Wochenende:

Ein großer Trödelmarkt, welcher in den letzten Jahren unwissend als Spezialmarkt festgesetzt war, wurde nunmehr als Jahrmarkt beschieden. In der Konsequenz bedeutet dies ja, dass der Veranstalter kein Eintrittsgeld verlangen darf. Darauf wurde er auch vor Durchführung ausdrücklich hingewiesen. Wie es zu erwarten war, konnte bei Kontrolle der Veranstaltung natürlich festgestellt werden, dass tatsächlich Eintritt kassiert wurde.

Nun stellt sich die Frage der entsprechenden Ahndungsmöglichkeit. Nach einem Blick in die Gewerbeordnung habe ich keinen Verstoß gegen § 71 bei den OWi-Tatbeständen gefunden. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, worüber eine entsprechende Ahndung erfolgen kann? Weißnicht

Danke und ein schönes WE.
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