Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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Hallo alle miteinander!
Nach zwei Jahren 'Bühnenabstinenz' konnte ich wieder als Referierender an der BFT teilnehmen.
Es hat mir großen Spaß gemacht und die Veranstaltung hat mir insgesamt mal wieder richtig gut gefallen.
Dem Wunsch von Puz_zle
Zitat: |
Gleichzeitig meine Bitte anbetenan die „Vortragenden“ es den Kollegen @Civil Servant und @Maliklaus gleichzutun Spitze!und ihre Referate der interessierten Forengemeinde zeitnah zur Verfügung zu stellen. |
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komme ich gerne nach und stelle meinen Vortrag als PDF-Dokument (leider ohne 'Katastrophe'-Video) ein
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Kurze Witze |
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Füße hoch - hier kommt ein Flachwitz:
Was ist die Lieblingsspeise von Piraten? — Kapern
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Thema: Kurze Witze |
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Kommt ein Pferd in den Blumenladen und fragt die Floristin:
Ham' Se ma geritten?
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Thema: Bewacherregister /Fehler |
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und
zusammen!
Die Fehler oder Unwägbarkeiten des BWR sind in der Tat vielfältig.
Eine Wachperson (WP), die in meinem alten und -unverändert- neuen Zuständigkeitsbereich mit Wohnsitz gemeldet ist, wurde nach meiner Bestätigung nicht meiner Behörde zugeordnet, sondern dem Landkreis.
Verstehe das, wer will
Heute auch wieder ein interessanter Fall:
Ein Bewachungsunternehmen in meinem Zuständigkeitsbereich teilt mir mit, dass bei der Eingabe einer WP als Neumeldung ein Pop-Up-Meldung erscheint, nach der bei der Eingabe die für den Wohnsitz der WP zuständige 34a-Behörde angegeben werden soll.
Soviel mir bekannt ist, soll diese Zuweisung ja gerade vom BWR geleistet werden!
Die einzige Möglichkeit wäre, dass der Behörde vielleicht noch kein Regionalschlüssel zugewiesen werden konnte.
Falls das von den Bewachungsgewerbetreibenden geleistet werden soll, wäre es ausgesprochen hilfreich, dies
1. zu kommunizieren (online und im Info-Brief) und
2. auf der BWR-Homepage an prominenter Stelle auf eine entsprechende Liste hinzuweisen und dort auch gleich zu verknüpfen.
Aktuell finde ich noch nicht einmal über Suchmaschinen geschweige denn über die URL=https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Bewacherregis
ter/bewacherregister_node.html]BWR-Startseite[/URL] auch nur irgendeinen Hinweis auf eine solche Liste.
@Angelika Sichert: Herzlich willkommen im Forum.
Ihr Problem ist auch mir bekannt. Lassen Sie diese WP'en außer Betracht. Wenn diese nach Fristablauf immer noch nicht von den tatsächlich zuständigen (alten) Betriebssitzbehörden bestätigt wurden und [k]nicht[/k] den Wohnsitzbehörden zugewiesen werden konnten, dann fallen sie alle an das Unternehmen zurück. Dort wird man sich dann Gedanken machen müssen, was denn falsch gelaufen ist.
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter |
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und
aus Nordhessen
Laut § 15 b Abs. 4 MaBV ist eine Erklärung des Gewerbetreibenden über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ausreichend:
Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 3 über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren durch ihn und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abgibt. Die Erklärung kann elektronisch erfolgen.
Die Vorlage der Erklärung muss allerdings in einem Bescheid (am besten im Erlaubnisbescheid) angeordnet werden.
Mir erschließt sich leider nicht, warum der Gesetzgeber
in seiner unendlichen Güte und Weisheit die Vorlage dieser Erklärung nicht zwingend vorschreibt (analog der Vorlage des Prüfungsberichts nach § 16 MaBV). Immerhin ist eine Muster-Erklärung der MaBV beigefügt.
Das wäre eine klare Ansage an alle weiterbildungspflichtigen Gewerbetreibenden.
Was mir mehr Kopfschmerzen bereitet ist der Umstand, dass im § 15 b Abs. 1 MaBV folgendes steht:
Der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin gilt als Weiterbildung.
Stellt sich die Frage, ob das nur für die Gewerbetreibenden gilt oder auch für die Beschäftigten, denn in Abs. 4 findet sich eine Formulierung, die die Aussage in Abs. 1 konterkariert:
[I]Für zur Weiterbildung verpflichtete Gewerbetreibende und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten, die im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau
oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin sind, beginnt die Pflicht zur Weiterbildung drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses.[I]
Ist der Ausbildungsabschluss nur als erste anerkennungsfähige Weiterbildung zu betrachten oder ersetzt sie auch künftige Weiterbildungsmaßnahmen?
In der MaBVwV sollte auch auf diesen Aspekt eingegangen werden.
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Bundesfachtagung 2016 |
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und
ins Forenland,
ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich und ganz herzlich beim Kollegen Puz_zle bedanken, dessen aktuelle Synopsen des § 34a GewO und der (beabsichtigten) Änderung der BewachV mir bei der Vorbereitung meines Vortrag sehr weitergeholfen haben.
Mit dem reinen Artikel-Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften säße ich wahrscheinlich noch immer an meinem Vortrag.
Viele Grüße aus Nordhessen und allen ein erholsames Wochenende.
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Thema: Bundesfachtagung 2016 |
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aus Nordhessen!
Was lange währt wird endlich gut. Vielen Dank an die umtriebigen 'location scouts'. Attraktiver Veranstaltungsort und Unterkunft.
Bis zur Veranstaltung werden sicherlich wieder interessante Themen auf der Tagesordnung stehen.
Freue mich schon darauf neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu pflegen.
Grüße aus Nordhessen
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Thema: 7. Bundesfachtagung Gewerberecht 2015 |
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und
zusammen!
Bedanken möchte ich mich beim gesamten Orga-Team und den guten Geistern der COEX für die gute Vorbereitung der Veranstaltung. das Wichtigste wurde ja schon weiter oben geschrieben.
Eine Bemerkung in eigener Sache sei mit erlaubt:
Bei dieser Bundesfachtagung war ich zum ersten Mal Redner zu einem Thema der Veranstaltung. Das war für mich eine völlig neue Erfahrung, saß ich doch bisher immer im Publikum.
Danke für die Unterstützung im Vorfeld wie auch für die Resonanz unmittelbar nach dem Vortrag sowie die Meinungen und mitgeteilten Eindrücke zu meinem Vortrag.
Mal sehen, ob der
Gesetzgeber tatsächlich die BewachV in einigen Bereichen ändert und auf diesem Weg ein weiterer Vortrag zum Thema möglich wird.
nach der Bundesfachtagung ist vor der Bundesfachtagung. Also auf nach Mecklenburg-Vorpommern in 2016!
Grüße aus Nordhessen
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Thema: 7. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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@Kramer-Cloppenburg:
Zitat: |
Ich freue mich schon, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen wiederzusehen. |
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...und ich freue mich darauf, den langjährigen und souverän agierenden 'Zeremonienmeister' der Bundesfachtagung wieder in Aktion zu erleben (und ich dürfte nicht der Einzige sein).
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Logischer Schaden an Festplatte - kennt sich da jemand aus? |
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Hallo Comet,
zunächst
im Forum.
Vorweg gesagt: Ich stimme Delius zu.
Im Übrigen: Welches Unternehmen Ihnen die Auskunft zum möglichen Defekt im Wegeg einer 'Ferndiagnose' gegeben hat, ist doch im Hinblick auf die gestellte Frage völlig ohne Belang. Wichtig ist nur der Hinweis auf einen Festplattenschaden.
Bei Ihrer Darstellung könnte man leicht auf die Idee kommen, Sie wollten Werbung für das Unternehmen machen (was im Übrigen nach Nr. 5.2 der Forum-Regeln nicht zulässig ist).
Gern weise ich auf den Text auf der nachstehenden Schultafel hin; insbesondere auf das Verwenden von Suchmaschinen.
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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aus Nordhessen!
@ Franzose:
Danke für die Informationen. Damit Sie nicht noch mehr E-Mails versenden müssen, habe ich die Hinweise der IHK Rostock als Verknüpfung hier hinterlegt.
@all:
Die Hinweise kann man sich auch als PDF-Merkblatt herunterladen (siehe Symbol am Ende des IHK-Beitrags).
Grüße aus Nordhessen
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Thema: Welchen Broker wählen ? |
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Hallo tizer,
meineer Ansicht nach sind das Forum und seine NutzerInnen nicht die richtige Plattform, um Auskünfte, Empfehlungen oder Anregungen für irgendeine Anlageform zu geben. Letztendlich hat jede/r seine eigenen Vorstellungen, wie das vorhandene Vermögen oder einen Teil davon (lang-, mittel, kurzfristig) angelegt werden soll.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihr Vermögen in die (Büro-)Ausstattung und die Werbung für Ihren Friseursalons mit Flugblättern zu investieren? Da könnte (momentan vielleicht?) die beste Vermögensanlage sein.
Vielleicht sollten Sie sich auch an ein Geld-/Anlageinstitut Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe wenden.
Selbstverständlich steht Ihnen auch das weltweite Netz und seine Sozialmedien-Plattformen für weitere Nachforschungen zur Verfügung.
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Thema: Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes |
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Nachtrag zu meinem vorstehenden Post:
Die Änderungen durch den Artikel 11 des Kleinanlegerschutzgesetztes sind bereits in die Online-Ausgabe der GewO eingearbeitet worden. (Mein
an die Online-Redaktion des BMJuV).
Die komplette Online-Ausgabe der GewO gibt es hier. Dort kann man sich auch eine PDF-Version auf den Rechner ziehen.
Den geänderten § 157 GewO kann man über diese Verknüpfung nachlesen.
Alle vorstehenden Quellen können gedruckt, kopiert und gespeichert werden.
Allen ein entspanntes und sonniges Wochenende.
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