unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (11): « erste ... « vorherige 2 3 4 5 6 [7] 8 9 10 11 nächste »
Zum Ende der Seite springen Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH 21 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2921 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2921 Bewertungen - Durchschnitt: 8,29
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.390
Nächster Level: 41.283.177

2.727.787 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo anders,

nun die Rechtsunsicherheit, die durch das Nicht-Handeln der Politik, der Verordnungsvielfalt für ein EIN Thema und der sich selbst relativierenden Rechtsprechung entsteht, ist das Eine, aber wann etwas nfD - Nur für den Dienstgebrauch- ist, ist etwas ganz Anderes.

Dazu gibt es klare Spielregeln, d.h. die Information muss "schutzbedürftig" sein.

Wann ein Beamter aber etwas "außer Vollzug" setzen darf, muss transparent geregelt sein. Daher mein Hinweis auf das Willkürverbot und mein Unverständnis.


VG
Meike
121 07.10.2011 12:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.234.893
Nächster Level: 1.460.206

225.313 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Beim BVerfG sind wohl auch noch andere Beschwerden anhängig. Applaus Respekt

SIEHE:

USt. auf Glücksspielumsätze: Von nichts kommt nichts ….

Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze

Die ersten Finanzbehörden folgen scheinbar den nachvollziehbaren Begründungen, warum ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen bereits bei summarischer Prüfung offenkundig sind.
Dank der Komplexität der Sachlage ist schon ein genaueres Hinsehen von Nöten um die dann jedoch offenkundig fehlende Praktikabilität einer Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen zu erkennen.


>>>> http://www.uavd.de/index.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von alfi1950: 07.10.2011 13:00.

122 07.10.2011 12:50 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

barnie barnie ist männlich
Foren As


Dabei seit: 12.11.2008
Beiträge: 88
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S teuerberater


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 496.814
Nächster Level: 555.345

58.531 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,
ich danke Dir für den grundsätzlichen Hinweis auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der AdV. Welche Veranlassung könnte denn eine OFD haben, AdV (mit oder ohne Sicherheitsleistung) zu gewähren. Als Voraussetzung müssen doch immer ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuererhebung bestehen, oder kommt es auch vor, dass eine OFD mal "spaßeshalber" solch eine AdV an ihre Finanzämter verfügt?

Reicht denn die Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde für das Bestehen solcher ernstlichen Zweifel grundsätzlich aus? Oder müssen weitere Umstände vorliegen?

Die Gerichte jedenfalls ordnen AdV regelmäßig nur dann an, wenn z.B. in Rechtsprechung, Literatur oder in der Verwaltung unterschiedliche Rechtsauffassungen zu dem Thema bestehen.
123 07.10.2011 12:58 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.390
Nächster Level: 41.283.177

4.242.787 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo barnie,

zur Beantwortung Deiner Fragen bin ich natürlich nicht der richtige Ansprechpartner.

Nur ein kurze Richtigstellung:
Die OFD gewährt keine AdV.
Das ist die Aufgabe des zuständigen Finanzamtes.

Grüße

__________________
gmg
124 08.10.2011 12:46 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.405.471
Nächster Level: 8.476.240

70.769 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

es ist doch wohl aber so, dass der "kleine Sachbearbeiter" oder das örtliche Finanzamt ohne eine Weisung, eigenmächtig keine AdV gewährt.

Bisher haben sich doch gerade die Finanzämter auch nach vorliegenden Urteilen immer mit sehr massiven Briefen gegen eine AdV ausgesprochen. Erst, wenn die entsprechenden Weisungen, woher sie auch immer kamen, in schriftlicher Form vorlagen ging die "Post" ab. Bei der nächstbesten Möglichkeit hat man dann aber wieder nach dem altem Schema weitergemacht.

Die Finanzämter haben es in der heutigen Zeit eben besonders schwer, wenn ständig die Experten- und Lobbygesetze in den normalen Alltag fließen. Ich wette mit Dir, dass die fachkundigen Beamte schon aufgrund ihrer täglichen Erfahrungen den ganzen Wahnsinn um das deutsche Glücksspiel mit Sicherheit ablehnen. Wenn es anders wäre, dann wäre es schon sehr traurig um diese loyalen Bürger.

Viele Gesetze der letzten Jahre, waren einfach das Papier nicht wert, auf dem es stand! Was sind das eigentlich für Gesetze, wenn sie erst in Karlsruhe "verkehrsfähig" gemacht werden müssen? Darf man so etwas überhaupt "Gesetz" nennen oder handelt es sich doch nur um Experten- und Lobbyanträge?

Und offenbar müssen wir auch in den nächsten Jahren mit solchen "Stümpergesetzen" rechnen und das schlimme daran ist, auch noch danach leben.

Gruß
anders
125 08.10.2011 16:47 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.475
Nächster Level: 8.476.240

1.264.765 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von anders

Und offenbar müssen wir auch in den nächsten Jahren mit solchen "Stümpergesetzen" rechnen und das schlimme daran ist, auch noch danach leben.

Gruß
anders



Fragen:
Aus welchen Berufsgruppen stammen die meißten Personen ab, die maßgeblich an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind?

Werden Gesetze nicht vorsätzlich so formuliert, dass deren "rechtliche Eindeutigkeit“ erst in langen kostenintensiven Einspruchs- und Gerichtsverfahren erarbeitet werden muss?

Wer profitiert schlussendlich von solchen Verfahren zur Aufklärung von "Stümpergesetzen"?
126 09.10.2011 09:58 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.405.471
Nächster Level: 8.476.240

70.769 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von jasper

Fragen:
Aus welchen Berufsgruppen stammen die meißten Personen ab, die maßgeblich an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind?
Sind das nicht die "selbsternannten Experten" und "gesteuerten Lobbyisten"? Aber auch die Politiker sind offenbar inkompetent, denn nicht nur bei dem Glücksspiel hapert es, sondern auch bei vielen anderen (neuen) Gesetzen. Warum gehen die Gerichte eigentlich nicht massiver gegen die "Verursacher" in ihren Urteilen vor?
Zitat:
Werden Gesetze nicht vorsätzlich so formuliert, dass deren "rechtliche Eindeutigkeit“ erst in langen kostenintensiven Einspruchs- und Gerichtsverfahren erarbeitet werden muss?
Dann haben die Gesetze aus der Kaiserzeit ja mehr als nur eine berechtigte Alibifunktion. Wenn diese nicht mehr zur Anwendung kämen, hätten wir ja nur noch "Schr..." da.

Deshalb kann man die Bürger mit weniger Gesetzen viel glücklicher und zufriedener machen, als ständig immer nur auf die Quantität zu setzen.

Wie viele Gesetze werden jährlich eigentlich geschaffen?
Zitat:
Wer profitiert schlussendlich von solchen Verfahren zur Aufklärung von "Stümpergesetzen"?

Muss die Frage nicht lauten: "Wer profitiert davon nicht?"

Die Antwort könnte (müsste) dann wohl sein: "Der Bürger!"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 09.10.2011 11:30.

127 09.10.2011 11:27 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.390
Nächster Level: 41.283.177

2.727.787 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo anders,

die Berufsfrage ist schnell beantwortet

http://www.bundestag.de/dokumente/datenh...1/03_11_01.html

Grundberufe: Top-Ranking: Berufsgruppen (88)

Geistes- und Naturwissenschaftler
Rechts- und Vollstreckungswesen
Lehrer


VG
Meike
128 09.10.2011 12:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
rosebud rosebud ist männlich
Routinier


Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.296.878
Nächster Level: 2.530.022

233.144 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von alfi1950
Beim BVerfG sind wohl auch noch andere Beschwerden anhängig. Applaus Respekt

SIEHE:

USt. auf Glücksspielumsätze: Von nichts kommt nichts ….

Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze

Die ersten Finanzbehörden folgen scheinbar den nachvollziehbaren Begründungen, warum ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen bereits bei summarischer Prüfung offenkundig sind.
Dank der Komplexität der Sachlage ist schon ein genaueres Hinsehen von Nöten um die dann jedoch offenkundig fehlende Praktikabilität einer Umsatzbesteuerung von Glücksspielumsätzen zu erkennen.


>>>> http://www.uavd.de/index.


Hi,

Hintergrund für die "neue" Sicht der OFD ist sicherlich auch der neue Glücksspielstaatsvertrag bzw. die beschlossenen Regelungen in Schleswig-Holstein.

Sämtliche Online-glückspielangebote werden ohne Umsatzsteuer angeboten.

Besteuerung: 20% vom Hold. Klare Sache .


grüsse
129 09.10.2011 12:56 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.390
Nächster Level: 41.283.177

2.727.787 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Rosebud,

auch in diesem Punkt haben Herr Arp,Kubicki&Co. keine klare Linie in ihr Gesetz gebracht, sondern vielmehr den Weg für viele Klagen bundesweit bereitet.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...che-17-1100.pdf

siehe §40, 41

Die Spielhallen sollen weiterhin die Umsatzsteuer leisten, aber das online-Glücksspiel soll nur vom Rohertrag (Einsatz - Gewinn) die 20% leisten, es sei denn der Veranstalter trägt nicht das Spielrisiko, dann vom Tischgeld.


VG
Meike
130 09.10.2011 17:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.475
Nächster Level: 8.476.240

1.264.765 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo Rosebud,

auch in diesem Punkt haben Herr Arp,Kubicki&Co. keine klare Linie in ihr Gesetz gebracht, sondern vielmehr den Weg für viele Klagen bundesweit bereitet.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/1100/drucksache-17-1100.p
df


siehe §40, 41

Die Spielhallen sollen weiterhin die Umsatzsteuer leisten, aber das online-Glücksspiel soll nur vom Rohertrag (Einsatz - Gewinn) die 20% leisten, es sei denn der Veranstalter trägt nicht das Spielrisiko, dann vom Tischgeld.


VG
Meike


Und was für einen Beruf hat dieser Herr Kubicki? - Anwälte sorgen sich halt richtig um den Fortbestand ihrer Berufsstand Applaus siehe Berufsgruppen 88: "Rechts- und Vollstreckungswesen"

Es düfte doch im nationalem Steuerecht eindeutig geregelt sein, dass allein die Umsätze die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, von der Umsatzsteuer befreit sind. - Von "online-Glücksspiel" ist im § 4 Nr. 9 b UStG NICHTS zu finden!!

Der BFH bzw. der EuGH darf sich schon mal warm laufen .........

Nur schade, dass es Arp, Kubicki & Co. nicht persönlich trifft!! Wand
131 09.10.2011 18:28 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
rosebud rosebud ist männlich
Routinier


Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.296.878
Nächster Level: 2.530.022

233.144 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







hi,

wieso, der EUGH hat bereits festgestellt, dass die Bundesregierung die "Bedingungen und Beschränkungen" festlegen darf also festlegen kann welche Glückspiele umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht.
Es wird also zukünftig "Online-Glückspiele" geben, welche umsatzsteuerpflichtig sind und solche, die es nicht sind !
Allerdings müssen sich die Bundesländer dann mit dem Bundesfinanzminister über jede einzelne Glückspielform einigen ! Das wird ein Spass , denn wenn ein Glückspiel umsatzsteuerpflichtig ist, dann kann das Bundesland keine Glückspielabgabe erheben (vgl. § 40 Schleswig-Holstein).
Lösung des Problems : Alle Glückspielformen umsatzsteuerpflichtig, dann gehen Kubicki und Co. mit ihrem Gesetz baden.

grüsse
132 09.10.2011 19:26 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.475
Nächster Level: 8.476.240

1.264.765 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@rosebud

na dann warten wir mal auf Dinge die da kommen oder nicht kommen.
133 09.10.2011 21:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
barnie barnie ist männlich
Foren As


Dabei seit: 12.11.2008
Beiträge: 88
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S teuerberater


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 496.814
Nächster Level: 555.345

58.531 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Allerdings können nur solche Glücksspiele der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, die auch für eine umsatzbesteuerung geeignet sind. Welche Glücksspiele das sind, hat der EuGH bislang nicht entschieden, weil man ihm diese Frage nicht vorgelegt hat. Eine Voraussetzung ist aber zumindest, dass die Steuer proportional zu dem Preis erhoben wird, die der einzelne Endverbraucher (Spielgast) für die ihm gewährte Leistung (das Spiel) zahlt. Wobei allerdings Bemessungsgrundlage nur das sein darf, was dem Unternehmer zur Deckung seiner Kosten verbleibt.

Kann mir bitte einer der Umsatzsteuerbefürworter erklären, wie das beim Automatenspiel funktionieren soll?

Zur Erfüllung der Anforderungen, müssten die Spielgeräte genau erfassen, was der einzelne Spielgast einsetzt und welcher Teil davon in die Kasse fällt, weil nur das der Umsatzsteuer unterworfen werden darf.

Abgesehen davon müsste die Spielverordnung eine Regelung enthalten, dass in den vorgeschriebenen (gedeckelten) Höchsteinnahmen pro Stunde die Umsatzsteuer enthalten ist. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.2009 zu den Inklusivstundensätzen der Berufsbetreuer (1 BvR 2374/07), da andernfalls die Umsatzsteuer nicht vom Endverbraucher getragen wird, sondern vom Unternehmer. Dies verstößt gegen das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.

Vielleicht hat ja auch die OFD Koblenz diese Probleme erkannt und sieht daher ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung des Automatenspiels.

Es bleibt weiter spannend...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von barnie: 10.10.2011 08:52.

134 10.10.2011 08:50 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.390
Nächster Level: 41.283.177

2.727.787 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo barnie,

ich bin kein Umsatzsteuerexperte, das gleich vorne weg, daher mag meine Frage etwas simpel gestrickt sein..

Habe ich als Kunde denn nicht Anspruch auf eine Rechnung mit Ausweisung der Mehrwertsteuer, wenn ich eine Dienstleistung
oder Ware kaufe, welche sich außerhalb eines SB-Warenautomaten befindet?

Anders formuliert, wenn ich in eine Spielhalle gehe, der Menschen, die auch gerne Umsatzsteuer zahlen, wie sie in den Medien immer angeben
oder in eine Spielbank, die nach der letzten EUGH-Entscheidung analog der Spielhallen zu besteuern sind und möchte eine Quittung zu den Spielverträgen,
d.h. den Einsätzen, die ich geleistet hatte, um mich an einem Glücksspiel zu beteiligen, muss man mir diese nicht geben?


Wie wird die freundliche Aufsicht reagieren, wenn ich ihr sage, dass ich für die 20,-€, die ich im Novostar gerade in Punkte getauscht hatte
- laut PtB war damit das Spiel erledigt- eine Quittung haben möchte?

Bringt mir das dann das nächste Hausverbot?

Und wie wird der nette Croupier reagieren, bei dem freundlichen "nichts geht mehr", wenn ich dazwischen rufe "und wo ist meine Quittung?"


Fragen über Fragen, die doch eigentlich einfach beantwortet werden müssten, wenn man einen Wirtschaftszweig der Umsatzsteuer unterwirft, oder nicht?


VG
Meike
135 10.10.2011 10:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.405.471
Nächster Level: 8.476.240

70.769 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

Deine Fragen sind ja schon ein Teil der seit vielen Jahrzehnten herrschenden Umsatz-/Mehrwertsteuerproblematik.

Die Probleme werden von Jahr zu Jahr und mit jedem Urteil komplizierter.

Alle Versuche eine klare und einheitliche Lösung zu erlangen, scheiterte immer daran, das die Gerichte einschließlich des BFHs offenbar Angst vor den Folgen Ihrer Entscheidungen hatten.

Es geht da ja schließlich auch um die persönlichen Belange: z. B. Beförderungen oder Loyalität und Parteizugehörigkeit etc.

Deshalb immer wieder der Hinweis auf das fehlende "Nationale Glücksspielrecht ohne Ausnahmen jeglicher Art".

Damit kann man schon einmal einen ganz großen Teil der strittigen Probleme, so auch im Bereich der Automaten und Automatentechnik problemlos lösen?

Deshalb: Nicht wer ständig fordert hat eine Anspruch auf besondere Rechte!

Gruß
anders
136 10.10.2011 12:20 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.475
Nächster Level: 8.476.240

1.264.765 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von anders

Deshalb: Nicht wer ständig fordert hat eine Anspruch auf besondere Rechte!

Gruß
anders


„Alles, was das Böse braucht um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun
.“
137 10.10.2011 17:06 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.390
Nächster Level: 41.283.177

2.727.787 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

wie sieht es denn nun mit der Quittung / Rechnung mit ausgewiesener MwSt aus?

Bekomme ich die nun von Euch oder zahlt ihr alle keine Umsatzsteuer? Oder habe ich da keinen Anspruch drauf? Werde ich dann wieder auf ein Hausrecht verwiesen, ähnlich "nur für spielende Gäste, die keine Quittungen verlangen".


VG
Meike
138 10.10.2011 17:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
barnie barnie ist männlich
Foren As


Dabei seit: 12.11.2008
Beiträge: 88
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S teuerberater


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 496.814
Nächster Level: 555.345

58.531 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,
Deine Frage ist wirklich schön. Aber die Quittung kann Dir der Aufsteller leider nicht ausstellen. Woher soll er denn wissen, wieviel von dem, was Du investiert hast, der Umsatzsteuer unterliegt? Der Umsatzsteuer unterliegt nur der Teil der Einsätze, der in die Kasse fällt.

Es gibt ja auch den denkbaren Fall, dass Du zunächst 20 € einwirfst, die dann in die Kasse fallen und am Ende 50 € gewinnst, die Du Dir aus den Röhren des Automaten auszahlen lässt. Der Aufsteller hat dann auf die 20 € , die in die Kasse gefallen sind, 19 % USt. abzuführen, die ausgezahlten 50 € werden hingegen nicht als Abzugsposten berücksichtigt, weil diese die Kasseneinnahme nicht mindern.

Wie Du siehst, sticht Du mit Deiner Frage in ein Wespennest. Es zeigt, dass die Umsätze aus Geldspielgeräten für die Umsatzsteuer nicht geeigent sind, da die USt. nicht proportional zum Preis der Leistung erhoben wird.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von barnie: 10.10.2011 21:41.

139 10.10.2011 21:37 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.405.471
Nächster Level: 8.476.240

70.769 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

ich bin ziemlich sicher, dass Du weder von einem Hallenmitarbeiter noch von einem Aufsteller eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommst/bekommen kannst. Es geht dabei u. a. um den Geldeinsatz. Beispiele:

Ein Kunde wirft 4,00 € ein und verspielt alles ohne auch nur einmal gewonnen zu haben.

alternativ

Ein Kunde wirft 4,00 € ein. Von dem Betrag gehen 1,00 € in die Kasse und 3,00 € in die Röhre.

alternativ

Ein Kunde wirft 4,00 € ein und gewinnt unter Berücksichtigung des Einsatz 6,00 €. Der Einsatz ist voll in der Kasse gelandet.

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten!

Wie kann ein Hallenmitarbeiter überhaupt wissen, was der Kunde eingesetzt, möglicherweise verloren oder aber gewonnen hat?

Wer unter den gegenwärtigen Glücksspiel-Bedingungen eine Rechnung mit einem Hinweis auf die Mehrwertsteuer erteilt, ist ein wirklicher Zauberkünstler. Über die rechtliche Bewertung muss man doch wohl kein Wort mehr verlieren.

Es gibt also viele sachliche Gründe das Mehrwetsteuersystem im deutschen Glücksspiel (einheitlich) abzuschaffen.

Selbst ein Finanzbeamter wird bei den vorsätzlich geschaffenen, unklaren Verhältnissen nicht in der Lage sein, den Mehrwersteueranteil korrekt zu errechnen und die Richter verstehen das Mehrwertsteuersystem im deutschen Glücksspiel schon lange nicht mehr, denn sonst würden sie mit Sicherheit ganz andere Entscheidungen treffen.

Ein Trauerspiel, was sechszehn Bundesländer alles so schaffen. Einmal wird einer AdV stattgegeben, einmal nicht. Nicht nur nationaltätige Unternehmen müssen dabei doch an ihrem gesunden Menschenverstand zweifeln.

Gruß
anders

Hallo barnie,

hattest Du nicht irgendwann einmal ein Mehrwertsteuerbeispiel eingebracht?

Du hast doch immer so schöne logische Beispiele aus der Praxis, wenn es um die Mehrwertsteuer geht.

Ich sehe soeben, dass Du bereits tätig geworden bist.

Gruß
anders
140 10.10.2011 22:40 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Seiten (11): « erste ... « vorherige 2 3 4 5 6 [7] 8 9 10 11 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 21.010
Antworten: 4
Änderung der Zustellungsfiktion i. V. m. dem PostModG Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.12.2023 04:48 von Puz_zle     05.02.2024 05:41 von Puz_zle   Views: 78.878
Antworten: 1
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 67.542
Antworten: 4
1. Speyer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verb [...] Seminare und Veranstaltungen   17.11.2023 10:53 von webmaster     17.11.2023 10:53 von webmaster   Views: 59.657
Antworten: 0
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 107.214
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 106.428 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.498.041


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 225 | Gesamt: 0.396s | PHP: 99.75% | SQL: 0.25%