Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH |
barnie
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Hallo gmg!
Bist Du denn der Meinung, dass die 4,5 Milliarden Euro Umsatzsteuer, die angesichts der maroden Haushaltslage dringend für die öffentlichen Kassen benötigt werden, der Grund dafür sein dürfen, dass der BFH so entscheidet, obwohl er nach juristischen Gesichtspunkten und insbesondere angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eigentlich genau anders herum hätte entscheiden müssen?
Vielleicht sollten wir dann unser Verständnis vom Rechtsstaat neu definieren. Mein Vorschlag:
"Recht ist das, was dem Staat die meisten Steuern einbringt."
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101
10.02.2011 15:12 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Hallo Anders
- ich habe keine Vorsteuer berücksichtigt
Grüße |
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Was meinst Du denn, wie hoch der prozentuale "Vorsteuervorteil" bei einem "normal - Automatenaufsteller" ist?
Ich habe die "Vorsteuer" berücksichtigt und werde totzdem noch mit etwa 16% Umsatzsteuer belastet.
Zitat: |
Original von gmg
Hallo Anders
Rein vorsorglich:
Weitere Ausführungen zu diesem Thema erfolgen durch mich nicht.
Grüße |
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Das wundert mich nicht im Geringsten. - Nachvollziehbare und zudem rechtlich begründbare "Ausführungen" zur Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze werden Dir genauso wenig einfallen können, wie dem BFH.
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102
10.02.2011 22:33 |
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Solon
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rosebud
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hi,
grüsse
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103
10.02.2011 23:04 |
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L.Duke
Eroberer
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Wer keine Umsatzsteuer vereinnahmt, der kann auch keine abführen.
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104
12.02.2011 16:48 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
L.Duke
Wer keine Umsatzsteuer vereinnahmt, der kann auch keine abführen.
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Stimmt sicherlich, aber reicht das auch aus um die Rechtmäßigkeit zu propagieren?
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105
13.02.2011 08:39 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von L.Duke
Wer keine Umsatzsteuer vereinnahmt, der kann auch keine abführen. |
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@duke
@anders
@alle
Ganz sooo einfach wird das in der Tat nicht seini.
Passender wäre:
"Wer keine Umsatzsteuer vereinnahmt kann, der kann auch keine abführen."
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106
14.02.2011 07:57 |
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Wilde Irene
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Beschwerde bei der EU-Kommission
Info:
UAVD e.V. beschwert sich bei der EU-Kommission gegen die BRD
Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz
Gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung der BRD und den entsprechenden Entscheidungen der Gerichte der BRD
Gemäß einstimmigem Beschluss der UAVD-Mitgliederverstammlung vom 29.03.2011 wurde vom UAVD-Vorstand bei der EU-Kommission (Brüssel) eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingerecht.
Als Vertreter der von der Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz in der BRD betroffenen Automatenaufsteller beschwert sich der UAVD e.V. gegen die gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung der BRD und den entsprechenden Entscheidungen der Gerichte der BRD und zwar mit dem Ziel, gegen die BRD nach Art. 259 AEUV ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang zu setzen.
Sach- und Rechtslage:
http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=407&Itemid=60
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108
10.06.2011 17:37 |
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petergaukler
Kaiser
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ich denke mal ,
da geht nix mehr
gruss pg.
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109
10.06.2011 22:16 |
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barnie
Foren As
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Kurzer Zwischenbericht:
Laut aktueller Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts liegt die Akte im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 523/11 zur Zeit beim Berichterstatter. Ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar.
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110
20.09.2011 08:08 |
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anders
Kaiser
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RE: Verfassungsbeschwerde |
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Kennen wir das nicht schon?
Unrecht wird sofort entschieden (EuGH-Urteil)
Recht dauert eben etwas länger!Oder holt man sich erst die Weisungen?
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111
20.09.2011 08:59 |
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bandick
Kaiser
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http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=1422&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=33e2e83933
Mit BA Nachricht-Aktuell vom 5.01.2011 haben wir Sie über das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.11.2010, Az. XI R 79/07, informiert. Der BFH hat entschieden, dass die Umsätze gewerblicher Betreiber von Geldspielgeräten aufgrund der Neuregelung des § 4 Nr. 9 Bst. b UStG steuerpflichtig und nur bestimmte (Renn-) Wetten und Lotterien von der Steuer befreit sind.
Der BFH konnte über diese Rechtsfrage erst entscheiden, nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Juni 2010 mit seiner Vorlageentscheidung in der Rechtssache Leo-Libera, Rs. C-58/09, geklärt hatte, dass es den Mitgliedsstaaten gestattet ist, nur bestimmte Glücksspiele mit Geldeinsatz zu besteuern.
Nachdem gegen das genannte BFH-Urteil vom 10.11.2010 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Aktenzeichen 1 BvR 523/11 eingereicht worden ist, gibt es eine dienstinterne Rundverfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz vom 17. August 2011, von der wir leider erst jetzt Kenntnis erlangt haben. Darin hat die OFD Koblenz ihre Finanzämter angewiesen, die Einsprüche gegen Umsatzsteuerbescheide betreffend Umsätze mit Geldspielgeräten ruhen zu lassen und auch weiterhin Aussetzungen der Vollziehung zu gewähren.
Erst nach der Entscheidung des BVerfG werden die offenen Umsatzsteuerbescheide im Sinne des Urteils neu erörtert werden. Aufstellunternehmern wird daher empfohlen, unter Verweis auf die Rundverfügung der OFD Koblenz vom 17. August 2011 Umsatzsteuerbescheide betreffend Umsätze mit Geldspielgeräten nicht bestandskräftig werden zu lassen.
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112
05.10.2011 08:49 |
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anders
Kaiser
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Hallo bandick,
vielen Dank für Deine zeitnahe Information.
Ein schöner Tag für die bisher immer noch in der Ungewissheit lebenden Gewerbetreibenden der Glücksspielbranche?Oder etwa doch nicht, weil es ja nur einen ganz kleinen und unbedeutenden Teil der Glücksspielbranche trifft?
Schon seit vielen Jahrzehnten wird die mit vielen Ausnahmeregelungen versehene Umsatzsteuerproblematik im deutschen Glückspiel nicht einheitlich geordnet. Irgendwie hat man inzwischen schon den Eindruck gewonnen, dass auch eine einheitliche Glücksspielbesteuerung ohne Ausnahmen jeglicher Art zu einer nationalen Rechtssicherheit führen könnte. Und wer will das schon?
Umso erfreulicher ist es, dass selbst die OFD Koblenz offenbar große Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer im deutschen Teilglücksspiel hat. Denn sonst wäre doch mit Sicherheit die Aussetzung der Vollziehung nicht zugelassen worden.Wo findet man den Text des Erlasses der OFD Koblenz? Ist bekannt, warum man in Koblenz der Ansicht ist, dass es ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung gibt? Gibt es dort etwa einen „heißen Draht“ zum BVerfG nach Karlsruhe? Ist es vielleicht gar so, dass das BVerfG der Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR523/11) stattgeben will? Immerhin liegt die Verfassungsbeschwerde nun schon sieben Monate in Karlsruhe. Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerden werden doch schneller abgewiesen.
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113
05.10.2011 21:49 |
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bandick
Kaiser
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die begriffe "schnell" und "gericht" in einem satz? das geht doch eigentlich gar nicht zusammen. sieben monate sind zwar in der tat eine lange zeit, aber deshalb würde ich noch keine rückschlüsse auf den verlauf ziehen. ich weiß, es ist unbefriedigend, aber letztlich werden wir nichts anderes tun können als abzuwarten. der anna-normalbürgerin und dem otto-normalbürger sind da nach wie vor die hände gebunden.
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06.10.2011 12:18 |
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barnie
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Ein wenig verwunderlich ist es schon, dass die OFD Koblenz nun dazu übergegangen ist, dass die Umsatzsteuer-Einsprüche weiter ruhen sollen und insbesondere, dass auf Antrag wieder AdV gewährt werden soll. Immerhin hat der BFH in bereits zwei Entscheidungen die Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung bestätigt. Die Tatsache, dass gegen das BFH-Urteil vom 10.11.2010 Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, würde für sich genommen eigentlich nicht für eine AdV ausreichen. Es muss also mehr dahinter stecken, dass die OFD Koblenz ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Der Text der Verfassungsbeschwerde dürfte der OFD Koblenz kaum vorliegen, da dieser nicht veröffentlicht wurde, es sei denn, es gibt wirklich eine gute Verbindung von Koblenz nach Karlsruhe...
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115
07.10.2011 08:12 |
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gmg
Foren Gott
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Die vom BA angesprochene Verfügung kenne ich nicht.
Es gibt allerdings eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt (NfD) vom 18. 07. 2011.
Grüße
__________________ gmg
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116
07.10.2011 08:43 |
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Meike
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Hallo gmg,
ist das nicht ungewöhnlich, dass eine derartige Verfügung, wie auf einen Antrag AdV zu reagieren ist, mit NfD versehen ist?
Ich hatte noch "Aktenklarheit, Aktenwahrheit" gelernt und dann gibt es auch noch die "Spielregeln" zum Willkürverbot.
Da finde ich die hier angesprochene Vorgehensweise sehr seltsam
VG
Meike
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07.10.2011 08:51 |
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barnie
Foren As
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Hallo gmg,
könntest Du bitte sagen, welchen Inhalt die Verfügung der OFD Frankfurt v. 18.07.2011 hat.
Danke im Voraus!
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118
07.10.2011 09:50 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
ist das nicht ungewöhnlich, dass eine derartige Verfügung, wie auf einen Antrag AdV zu reagieren ist, mit NfD versehen ist?
Ich hatte noch "Aktenklarheit, Aktenwahrheit" gelernt und dann gibt es auch noch die "Spielregeln" zum Willkürverbot.
Da finde ich die hier angesprochene Vorgehensweise sehr seltsam
VG
Meike |
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Hallo Meike,
mich wundert es schon, dass Du bei Deinem Kenntnisstand etwas seltsam findest!
Die fehlende Rechtssicherheit begleitet doch das gesamte deutsche Glücksspiel in allen Berreichen.
Speziell die Umsatzsteuerproblematik läuft doch schon seit mindestens 1979, weil spätestens zu diesem Zeitpunkt u. a. die 6.Mehrwertsteuerrichtline nicht umgesetzt wurde. Vorsätzlich oder nur fahrläsig?
Nicht die Spielregeln sollten hier angesprochen werden, sondern die ständige Willkür und Rechtsunsicherheit, die haben weder die Bürger noch die Gewerbetreibenden verdient. Kann man hier nicht schon von einer Rechtsbeugung sprechen?
Wenn man den bestehenden Zeitraum der Rechtsunsicherheit betrachtet, dann muss man doch feststellen, dass der Gesetzgeber offensichtlich auf gewisse Steuereinnahmen gar nicht angewiesen ist.
Oder war man damals schon viel weiter und hat aufgrund einer künftigen Arbeitsplatzproblematik gleich die Arbeitsmarktbeschaffungmaßnahmen gesetzlich mit berücksichtigt? Dann wäre es natürlich eine ganz große Leistung gewesen. Jedenfalls hat man damit zumindest viele Arbeitsplätze bei den Behörden (Finanzämter, Richter, etc.) erhalten können. Erfreulich ist dabei aber auch, dass die Rechtsanwälte über Jahrzehnte immer wieder gut beschäftigt werden konnten.
Gruß
anders
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120
07.10.2011 11:20 |
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