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Autor Beitrag
Thema: 2019-05-27 Prozessauftakt GSG-Datenmanipulation
L.Duke

Antworten: 24
Hits: 9.013
27.05.2019 11:13 Forum: Spielrecht


Wie steht's mit der "Unschuldsvermutung"? Kopfkratz

Gibt es bereits eine rechtskräftige Entscheidung, oder warum werden die gesicherten Sachen bereits jetzt versteigert?
Thema: new gaming expo: Messe 2016 abgesagt
L.Duke

Antworten: 2
Hits: 1.363
RE: new gaming expo: Messe 2016 abgesagt 14.10.2015 18:44 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von petergaukler

hi

es wird zeit , dass die städte / gesetzgeber unterhaltungsgeräte aller art aus der vg.-besteuerung herausnehmen , so kann man wieder ohne grosse zusatzkosten flipper - touchgeräte - fahrsimulatoren und videospiele
aufstellen , dann wäre auch eine messe ohne gsg .sinnvoll !

pg.


Moin Respekt Danke
Thema: Glücksspiel: manipulieren ./. optimieren
L.Duke

Antworten: 1
Hits: 1.952
14.10.2015 18:41 Forum: Spielrecht


Ist doch mal eine sehr interessante Frage:

PS: Läuft eigentlich auch ein Strafverfahren gg die Verantwortlichen bei der PTB und dem Gerätehersteller?

Wo bleibt die Antwort?
Thema: Peter Eibas Situationsanalyse
L.Duke

Antworten: 118
Hits: 52.168
14.10.2015 18:39 Forum: Spielrecht


thread ist zwar schon etwas älter, aber heute aktueller denn je.

Nicht das hier Langeweile aufkommt. großes Grinsen
Thema: Glücksspiel? - Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte .......
L.Duke

Antworten: 0
Hits: 880
Glücksspiel? - Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte ....... 28.05.2013 12:03 Forum: Spielrecht


Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte .......


Lesen

http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=4909


Danke
Thema: Peter Eibas Situationsanalyse
L.Duke

Antworten: 118
Hits: 52.168
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte ....... 28.05.2013 12:00 Forum: Spielrecht


Moin


.
Thema: EuGH Vorlageverfahren C-440/12 vom 03.10.2012
L.Duke

Antworten: 4
Hits: 5.812
EuGH Vorlageverfahren C-440/12 vom 03.10.2012 21.03.2013 12:29 Forum: Spielrecht


EuGH Vorlageverfahren C-440/12 vom 03.10.2012


„Kanzlei der BRD“ vertritt „Metropol Spielstätten Unternehmergesellschaft“ vor dem EuGH …..


Bei meinem letzten Besuch beim Großhändler hat mir ein Kollege erklärt,

dass Rechtsanwalt Hansen in Absprache mit den BA- Verbänden gemeinsam bzw. in Kooperation mit der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ die „Kanzlei der BRD“ das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH (C-440/12) als Vertreter der o.g. Klägerin führen soll.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...eichen=C-440/12 http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=31.1
2.2222&Aktenzeichen=C-440/12



Grundsätzlich scheint eine Kooperation mit einer namhaften Kanzlei nicht verwerflich.

Doch bei der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ handelt es sich genau um die Kanzlei, von der sich die Bundesrepublik (BRD) in zahlreichen Verfahren gegen Automatenaufsteller vertreten lässt.

Ich habe selbst ein Staatshaftungsverfahren vor dem LG Bonn erlebt, wo sich die BRD gegen einen Automatenaufsteller von der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ vertreten lassen hat.

http://www.redeker.de/main-V2.php/de/anwalt/vita.php?anw=10


Ob dem RA Hansen und seinen Verbänden nicht klar ist, dass sie hier ein Bock zum Gärtner gemacht haben?

Oder sollte mit dieser Vorgehensweise ganz sicher gestellt werden, dass das Verfahren im Interesse der BRD entschieden wird?

Wir alle hoffen, dass nunmehr vom EuGH erkannt und bestätigt wird, dass wir keine Umsatzsteuer zahlen können, weil wir keine vereinnahmen können und dann vertritt die „Kanzlei der BRD“ die Firma Metropol Spielstätten Unternehmergesellschaft gegen Finanzamt Hamburg-Bergedorf! Wand
Thema: Peter Eibas Situationsanalyse
L.Duke

Antworten: 118
Hits: 52.168
08.11.2012 12:41 Forum: Spielrecht


Lesen Rundmail erhalten:

Ein kleiner und kostenloser Aufklärungskurs von Peter Eiba – Teil 2

Dein Automatenaufsteller – das unbekannte Wesen?

Es war einmal eine Zeit vor vielen, vielen Jahren, so um 1970, da trugen die jungen Männer lange Haare und die Mädchen kurze Röcke, die Beatles lösten sich auf, Deutschland wurde Dritter bei der WM in Mexiko und Apollo 13 funkte zur Erde : „Houston, wir haben ein Problem!“
Es war die Zeit der elektromechanischen Glücksspielautomaten und die Zeit des Flippers. Auf den Plattentellern der jungen Generation lief die Dopple-LP „Tommy“ der britischen Rockband „The Who“, auf der ein blinder Junge beschrieben wird, der es am Flipperautomaten bis zum „Pinball Wizard“, zum Flipper-Weltmeister, schafft. Die Geldspiel-Geräte waren verständlich, einfach zu bedienen. Das Automatenspiel war kontrollierbar und nachvollziehbar für jeden. Die Automatenindustrie machte uns kleinen und mittelständischen Aufstellern noch keine Konkurrenz mit eigenen Spielhallen und Maschinen, deren Innenleben nur sie kannte und beeinflussen konnte. Schöne, alte Automatenwelt? Ja, eigentlich schon...

Dein Aufsteller – ein Krimineller?

Und jetzt kommt ein dickes Aber. Schon damals herrschte ein nicht tot zu bekommendes Missverständnis. Den Missverständnissen zwischen den Geschlechtern dieser Zeit rückte der Aufklärungspapst Oswald Kolle mit seinem Film „Dein Mann - das unbekannte Wesen“ zu Leibe. Vielleicht müsste man heute, da es damals unterblieb, endlich einen Aufklärungsstreifen mit dem Titel und dem Inhalt „Dein Automatenaufsteller – das unbekannte Wesen“ drehen.
Warum?
Es gibt wohl kaum einen Beruf in Deutschland, über den so viel Falsches, Schlechtes oder Missverständliches geschrieben oder gedacht wird wie über den des Automatenaufstellers. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung – auch in vielen Medien – ist der klassische Automatenaufsteller keinesfalls ein Kleinkrimineller oder sogar ein Ganove.Beides dürfte er auch nicht sein: Denn um überhaupt eine Konzession für eine Spielhalle zu erhalten oder sie zu behalten, müssen zwei ganz strenge Voraussetzungen erfüllt sein: Der Automatenaufsteller darf weder vorbestraft noch Steuern schulden. Und seine Spielhalle ist auch kein gesetzfreier Raum, sondern der Automatenaufsteller muss eine Vielzahl von Gesetze, Auflagen und Reglementierungen beachten bzw. einhalten. In den Spielhallen darf – im Gegensatz zu den staatlichen Casinos – kein Alkohol ausgeschenkt werden. Zutritt haben nur Erwachsene, die Dauer des Spiels, die Anzahl der Automaten und der mögliche Höchstverlust pro Stunde sind ganz genau vorgeschrieben. Es gibt baurechtliche Vorschriften und in allen Bundesländern – bis auf Bayern – wird mit der Vergnügungssteuer sogar noch eine zusätzliche Steuer von den Kommunen erhoben, die andere Unternehmer nicht zu tragen haben.Wir kleinen und mittelständischen Automatenunternehmer sind – bis auf ein paar Schwarze Schafe, die es leider in jeder Branche leider gibt - sauber. Rechtlich gesehen ist der Automatenunternehmer, wenn man das alles weiß, also kein unbekanntes Wesen.

Automatenindustrie durchleuchten

Dieser Satz gilt allerdings nicht für die Automatenindustrie. Anrüchige Spiele wie das Token-Spiel (Fungames), merkwürdige Jackpotausschüttungen oder elektronische Glücksspielautomaten, die weder vom Aufsteller, noch von der Kripo, den Ordnungsämtern, der Physikalisch Technischen Prüfanstalt, dem Gesetzgeber, dem Kartellamt oder von der Politik zu kontrollieren sind, gehen allein auf das Konto einer sich mehr monopolisierenden Automatenindustrie. Und auch deren Glitzerpaläste auf der Grünen Wiese, deren unerträglicher Lobbyismus, deren angebliches Sprechen in unserem Namen wollen wir kleinen und mittelständischen Automatenunternehmer nicht. Die Automatenindustrie und ihr Tun – sowohl auf dem politischen Parkett als auch in ihren Forschungsanstalten – sind es, die kritisch beleuchtet und hinterfragt werden müssten. Doch mit einer ganzen Batterie von Nebelwerfern – über Verbandsfunktionäre, „Fachzeitschriften“, Sponsoren, Lobbyisten, Hauptstadtflüsterern bis hin zu ehemaligen Politikern, die nun in Vorstands- und Aufsichtsratssesseln Platz genommen haben, wird dieser Status aufrecht erhalten.

Der Spieler spielt nicht gegen seinen Aufsteller

Kommen wir wieder zum Automatenaufsteller zurück. Beim Automatenspiel selber, ist da der Automatenaufsteller das unbekannte Wesen? Fast scheint es so, wenn man den Stammtischparolen, den Zockerreden oder gar den Politikern oder Medien glauben soll. Da wird ein Bild vom Automatenaufsteller gezeichnet, das nichts, aber auch gar nichts mit der Realität zu tun hat. Da sahnt der Automatenaufsteller nur ab, entnimmt beliebig Geldbeträge aus den Automaten und füllt sie nach eigenem Gutdünken oder Profitinteresse halb oder gar nicht auf. Nach dieser gängigen Meinung – übrigens auch in vielen Foren verbreitet – spielt der Spieler gegen den Automatenaufsteller und seine Maschine. Das ist so falsch wie die Erde eine Scheibe ist, Bayern morgen an Preußen fällt oder Greuther Fürth in diesem Jahr deutscher Meister wird.Denn tatsächlich hat der Automat direkt mit dem Aufsteller nichts zu tun. Das Gerät hat ein geschlossenes System, in das wir kleinen und mittelständischen Aufsteller gar nicht eingreifen können. Vielmehr treffen sich die Spieler vor den Automaten, beobachten, wie viel Geld eingeworfen wird – und spielen so gegeneinander.
Wie bei den meisten anderen Spielen, etwa Skat, Schafskopf oder Poker auch. Mit anderen Worten: Der eine Spieler wirft Geld in den Automaten, der andere holt es sich wieder heraus. Das Automatenspiel ist letztlich so auch ein Beobachtungsspiel.Der Automatenaufsteller stellt lediglich den Raum und die Maschinen zur Verfügung, er ist quasi Veranstalter des Spiels, aber nicht Spielpartner oder gar Gegner des Spielers. Dafür, dass er unter anderem Raum und Maschinen zur Verfügung stellt, Miete, Strom, Heizung, Wasser und Steuern bezahlt und Personal beschäftigt – von der Servicekraft über den Techniker bis hin zur Putzfrau – bekommt der Automatenaufsteller einen Anteil des Spielumsatzes, höchstens 10 Prozent. Das Geld im Automaten sieht er oft wochenlang nicht. Natürlich will und muss der Automatenunternehmer Geld verdienen. Doch er verdient bei weitem nicht diese Summen, die immer wieder kolportiert werden.

Lassen wir mal die Hosen komplett runter:
Die rund 240 000 Spielautomaten sorgten im vergangenen Jahr für einen Umsatz von 4,1 Milliarden Euro. Das macht pro Jahr und Gerät einen Umsatz von 17 083 Euro, im Monat von 1 423 Euro, am Tag von 47 Euro und pro Stunde (bei 4 Stunden Spielzeit pro Gerät am Tag) lediglich 12 Euro in der Stunde. Und wie gesagt: Das ist der Umsatz, nicht der Gewinn! Wenn man das weiß, ist der Automatenaufsteller kein unbekanntes Wesen mehr.

Fördert dein Automatenaufsteller die Spielsucht?

Und was ist mit der Spielsucht? Generell gilt, was ich schon in meiner Aufklärungsbroschüre „Hände weg vom kleinen Glück“ (Augsburg 2002/2003) geschrieben habe. Sucht ist etwas, was man sich nicht leisten kann. Weder gesundheitlich, sozial oder finanziell. Wer spielt und kein Geld hat, beziehungsweise durch das Spiel sein ganzes Geld verliert, der hat ein Problem. Wir wollen vielmehr den Spieler, der maßvoll spielt, der mit dem Spiel kein Problem hat. Für den maßvollen Spieler oder den Gelegenheitszocker bedeutet das Geldspiel Entspannung und Zeitvertreib. Er hofft auf den Kick beim „kleinen Glück“ im tristen Alltag.
Der Automatenaufsteller fördert auch nicht die Spielsucht. Menschen haben, seitdem sie aufrecht gehen, immer gespielt. Der Mensch ist ein „homo ludens“, ein Spieler. In den Spielhallen wird das Spielbedürfnis mit Regeln und Auflagen kanalisiert und unter staatlicher Aufsicht gestellt. Dieses „kleine Glück“, also das Automatenspiel zu verbieten, würde bedeuten, dass die Branche mit ihren Spielern in die Hinterhöfe und in die Kriminalität abrutscht und für den Staat nicht mehr kontrollierbar wäre.Wir kleinen und mittelständischen Automatenaufsteller wollen das Problem der Spielsucht nicht bagatellisieren. Jeder Spielsüchtige ist ein Spielsüchtiger zu viel. Das gilt auch für das Suchtverhalten in anderen Bereichen. Laut „Deutsches Rotes Kreuz“ (DRK) sind 2,5 Millionen Deutsche alkoholabhängig, 2,7 Millionen betreiben Alkoholmissbrauch, rund 40 000 Menschen sterben danach pro Jahr in der Bundesrepublik an den direkten oder indirekten Folgen übermäßigen Alkoholgebrauchs.
Rund 20 Millionen Deutsche rauchen, davon sollen 60 bis 70 Prozent nikotinabhängig sein. Bis zu 140 000 Bundesbürger sterben jährlich, so Schätzungen, an Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen und an Lungenerkrankungen, die auf das Rauchen bzw. auf den Tabakkonsum zurückgehen.Ich will das Leid Süchtiger auch nicht vergleichen oder relativieren. Und ich will hier gar nicht zur abgeleierten Standardantwort bei Statistiken kommen, die besagt: Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast. Nein, ich will die Zahlen nur mal etwas sezieren. Schon die Zahlen für Alkohol- oder Nikotinabhängigkeit variieren stark und werden unterschiedlich hoch angegeben. Wenn man genau hinschaut, beruhen sie auf „Schätzungen“, „Berechnungen“ oder „Angaben“ oder „bis-zu“-Formulierungen, die nicht immer genau nachzuvollziehen sind oder unterschiedliche Bewertungsgrundlagen haben. Und das soll bei der Spielsucht anders sein?Laut „Fachverband Glücksspielsucht e.V.“ gibt es in Deutschland rund 500 000 Menschen mit problematischen oder pathologischem Spielverhalten. Mit dem Spiel am Geldspielautomaten wurden im vergangenen Jahr, wie schon erwähnt, rund 4,1 Milliarden Euro umgesetzt. Machen wir mal eine Rechnung nach Adam Riese auf – und teilen diesen Umsatz nur durch die Spieler mit problematischen und pathologischem Spielverhalten (4,1 Milliarden: 500 000 Spieler). Das würde ein Jahresverlust von 8 200 Euro pro „Suchtspieler“ ergeben, einen Monatsverlust von 683,- Euro und einen Tagesverlust von 23,-Euro.

Auch wenn diese Verluste im Vergleich zu Schilderungen von Spielsüchtigen
in den Medien oder in entsprechenden Foren eher noch gering (für die Betroffenen natürlich zu hoch) erscheinen, so bleibt doch die grundlegende Frage: Und was ist mit dem Umsatz des Millionenheers an Gelegenheitsspieler, das wir in dieser Rechnung völlig außen vor gelassen haben? Werfen diese Spieler nichts in die Automaten?
Was ich mit dieser Rechnung sagen will: Entweder stimmen die Umsatzzahlen nicht und sie liegen viel höher. Das kann ich angesichts der peniblen Auflagen und Kontrollen der Spielhallen nicht glauben. Zur Erinnerung: Dem Spielhallenbetreiber, der die Umsatzahlen frisiert, drohen ja nicht nur steuer- und strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch der Entzug der Konzession, also der Entzug seiner Lebensgrundlage.
Es mag einige Schwarze Schafe in diesem Bereich geben, aber um eine Umsatzbilanz nach unten auf „nur“ noch 4,1 Milliarden Euro zu frisieren, bedürfte es schon einer kriminellen Vereinigung oder einer Verschwörung, an der nicht nur alle Aufsteller, sondern auch Finanz- und Ordnungsämter mitmachen müssten. Und selbst eingefleischte Freunde von Verschwörungstheorien müssen sich an dieser Stelle eingestehen: Die Zahl der Mitwisser wäre einfach zu groß, als dass diese Sauerei nicht an Tageslicht käme...Oder die von Zahl der Spielsüchtigen stimmt nicht. Und das halte ich viel eher für wahrscheinlich. Solche Zahlen beruhen auf Vermutungen oder Schätzungen. Im besten und honorigsten Fall wird die Zahl der Spielsüchtigen, die sich an die entsprechenden Fachverbände und Selbsthilfsorganisationen wendet, hochgerechnet nach dem Motto:
Zu uns kommen mehr Spielsüchtige als je zuvor, also muss auch die Gesamtzahl der Spielsüchtigen zugenommen haben.
Das ist eine Milchmädchenrechnung, denn sie berücksichtigt weder die zugenommene Bereitschaft Süchtiger, sich therapieren zu lassen oder sich zumindest Rat zu holen, noch die zugenommene gesellschaftliche Akzeptanz und öffentlichen Wirksamkeit solcher Organisationen. Sie berücksichtigt auch nicht die Selbstauflagen unserer Branche, mit der wir auf die von einer Spielsucht ausgehenden Gefahren hinweisen.Auch die zweite Behauptung, die Zahl der Spielsüchtigen nehme ständig zu, kann so nicht aufrecht erhalten werden. Die dafür immer wieder genannte Umsatzzahl von 4,1 Milliarden Euro kann jedenfalls dafür kein Beleg sein, denn der jährliche Umsatz der Branche mit Spielautomaten bewegt sich schon seit Jahren in diesem Bereich.Ich stehe im ständigen Dialog mit Selbsthilfsorganisationen und entsprechenden Fachverbänden. Und diese fordern zu Recht Transparenz und Offenheit in unserer Branche ein. Aber angesichts der von mir aufgemachten Rechnung fordere ich das umgekehrt auch von meinen Gesprächspartnern.

Das ist doch nicht zu viel verlangt, oder?
Ich freue mich auf eine rege Diskussion und einen offenen Meinungsaustausch.
Thema: HOCHVERRAT der AUFSTELLERVERTRETER
L.Duke

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HOCHVERRAT der AUFSTELLERVERTRETER 27.08.2012 14:18 Forum: Spielrecht



Finanzielle Ausstattung des BA e.V. – und persönlich Vorteile des Ehrenpräsidenten


Auzug aus dem Schreiben der

NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Geschäftsführung Uwe Christiansen

an

Bundesverband Automatenunternehmer e.V.
Herrn Karl Besse

u.a. zur „gerätebezogene BA-Mitgliedsbeiträge
und "persönlichen Vorteile bei der Gerätebelieferung"

ANFANG:

[ ……… ] Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass unser Unternehmen im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses, ohne jede Gegenleistung, gerätebezogene BA-Mitgliedsbeiträge für den Bundesverband Automatenunternehmer bei Abnehmern von Löwen-Produkten einzieht. Wir haben insoweit, und das ist Ihnen bestens bekannt, trotz einer kartellrechtlich unsicheren Lage, eine Ihrem Verband entgegenkommende Praxis etabliert.
Diese Praxis wurde dem Bundeskartellamt Ihrerseits mit Schreiben vom 22. Dezember 2003 erläutert, das Kartellamt hat dem Verfahren nicht widersprochen. Wir haben also trotz erheblicher kartellrechtlicher Schwierigkeiten mit dazu beigetragen, die finanzielle Ausstattung Ihres Verbandes sicherzustellen, indem wir gerätebezogene BA-Mitgliedsbeiträge von unseren Abnehmern eingezogen haben.

[ ……… ] Sollte bis dahin kein Widerruf erfolgt sein, werden wir den bisher von NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH für den Bundesverband Automatenunternehmer e.V. treuhänderisch durchgeführten Einzug von gerätebezogenen Mitgliedsbeiträgen von Ihren Mitgliedern nicht mehr vornehmen.

[ ……… ] NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH wird ferner den durch Ihre falschen Aussagen im Kreis der Automatenaufsteller entstandenen falschen Eindruck richtig stellen; auch dafür werden wir erhebliche Geldbeträge, etwa im Rahmen von PR-Maßnahmen, im Rahmen von Werbung etc., aufwenden, die selbstverständlich dann, wenn kein angemessener Widerruf und keine angemessene Richtigstellung erfolgt, in einem deutlich höheren Rahmen liegen werden, als wenn der BA versucht , den uns entstandenen Schaden durch eine Richtigstellung wenigstens zu minimieren. Wir behalten uns jedenfalls vor, Ihnen die Kosten für diese für uns jetzt gebotenen Maßnahmen aufzugeben.
Wir bedauern, dass das bis vor kurzem gute und vertrauensvolle Verhältnis zwischen dem Bundesverband Automatenunternehmer und unserem Haus wegen des von Ihnen, Herr Besse, verfassten Schreibens nachhaltig gestört ist.

[ ……… ] Ein Bonmot der besonderen Art zum Abschluss: Die von Ihnen, sehr geehrter Herr Besse, als Geschäftsführer eines Aufstellunternehmens in Mechernich, erbetene bevorzugte Lieferung von weiteren durch Sie telefonisch bestellten NOVO LINE Geldgewinnspielgeräten halten wir im Kontext Ihres Schreibens für besonders bemerkenswert. Honi solt qui mal y pense.

Mit freundlichen Grüßen
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Uwe Christiansen
Sprecher der Geschäftsführung


ENDE


Hinweis:
Karl Besse ist Präsident des DAV (Deutscher Automatenverband) und Ehrenpräsidenten des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA)
Thema: SH versagt - Staatsauftrag nicht erfüllt - Spielbanken werden privatisiert
L.Duke

Antworten: 8
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04.11.2011 12:01 Forum: Spielrecht


Das ist das Ergebnis davon, wenn Leitungswasser gepredigt und auf Sylt Champagner gesoffen wird! wut
Thema: Gauselmann AG – Kandidat für die Lobbykratie-Medaille
L.Duke

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Gauselmann AG – Kandidat für die Lobbykratie-Medaille 04.11.2011 11:57 Forum: Spielrecht


Gauselmann AG – Kandidat für die Lobbykratie-Medaille

Nominiert für die Lobbykratie-Medaille, weil die Spielautomaten-Firma es geschafft hat, über eine Million Euro an Parteien zu überweisen, ohne ein einziges Mal in den Rechenschaftsberichten dieser Parteien aufzutauchen.

Die Unternehmensgruppe Gauselmann ist der größte Hersteller von Spielautomaten in Deutschland und zugleich Betreiber der Merkur-Spielotheken. Im Frühjahr 2011 wurde publik, dass Firmengründer Paul Gauselmann seine Manager seit 1990 regelmäßig dazu aufgefordert hat, ausgewählte Abgeordnete und Parteigliederungen finanziell zu unterstützen. Gauselmann selbst hat die Schecks dann gebündelt und an die Adressaten verschickt.

mehr:
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/11/gauselmann/

Glückwunsch zur Nominierung Applaus
Thema: games & business Heft 07/2011 "Kluger Wandel"
L.Duke

Antworten: 10
Hits: 7.812
14.10.2011 11:43 Forum: Spielrecht


Meine lieber Arne, mach nicht solche Sprüche, wer hoch steigt wird tief fallen ................


Seht zu, dass alle Glücksspielgeräte identische Auszahlquoten haben und nicht per Chipkarte verändert werden können und schon werden die "Tante-Emma-Läden" die gleiche "Ware" anbieten wie die "Supermärkte".

Das würde das Aus für die meisten "Supermärkte" bedeuten.
Thema: Ausweispflicht und die Chip-Karte für den Spielgast kommen!!
L.Duke

Antworten: 2
Hits: 3.503
14.10.2011 11:37 Forum: Spielrecht


In Österreich wird der Schwarzhandel blühen. Respekt



Verkaufe 3 "Chipkarte" mit Spielzeitguthaben gegen Höchstgebot. Applaus


Wie viele "Chipkarte" hättens gärn?
Thema: CDU-Politiker Siegfried Kauder wird die IMA 2012 eröffnen
L.Duke

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CDU-Politiker Siegfried Kauder wird die IMA 2012 eröffnen 14.10.2011 11:33 Forum: Spielrecht


Der CDU-Politiker Siegfried Kauder wird die IMA 2012 eröffnen.
Nach dem Europaabgeordneten Elmar Brok 2011 wird Siegfried Kauder am 17. Januar 2012 die IMA eröffnen.


Der 60-jährige CDU-Politiker ist Mitglied des Deutschen Bundestages für den Kreis Schwarzwald-Baar und Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Siegfried Kauder arbeitet seit 1978 als Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen, ist Referent in der Anwaltsfortbildung sowie Gastdozent an der Fachhochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen.

Traditionell wird der Ehrengast am ersten Tag der IMA im Rahmen des Festaktes eine Eröffnungsrede halten und anschließend mit Vertretern der Automatenbranche die Messehallen begehen.



01.06.11 09:30
Von: NewsAktuell

/ VDAI-Vorsitzender Gauselmann: "3 x NEIN!"
Berlin/Espelkamp
(ots)

- Erneut hat der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI),
Paul Gauselmann, massive Schadensersatzforderungen gegen Länder und Kommunen in
Aussicht gestellt, wenn die Änderungen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag wie bisher vorgesehen in Kraft
treten sollten. Hierbei könnte es sich um Schadensersatzforderungen
in Höhe von mehreren Milliarden Euro handeln, die auf die Städte und
Gemeinden zukommen. Er hoffe, so Gauselmann, allerdings immer noch
auf die Vernunft führender Politiker.

Paul Gauselmann: "Sofern die im Glücksspieländerungsstaatsvertrag
angekündigten Forderungen der Länder umgesetzt würden, müssten in
einer kurzen Frist bis zu zwei Drittel der rund 150.000 in den
gewerblichen Spielhallen aufgestellten Geräte vom Markt genommen
werden."

Alle größeren Spielcenter, aber auch viele Einzelspielhallen,
müssten geschlossen werden. "Da hängen langfristige Mietverträge und
Kreditverträge dran, aber Entschädigungsregelungen sind im
Staatsvertrag nicht vorgesehen. Derartige Schließungen kämen einer
kalten Enteignung gleich, von der nicht nur die Spielhallenbetreiber,
sondern auch deren Vermieter betroffen sind", so Paul Gauselmann auf
der Anhörung der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg.

Gauselmann steht mit seiner Auffassung nicht allein da, denn auch
der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder,
warnte vergangene Woche davor, den neuen Glücksspielstaatsvertrag wie
geplant zu beschließen und macht verfassungsrechtliche Bedenken
geltend.

usw.

Pressekontakt:
Dirk Lamprecht
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Tel.: 030 24087760
Thema: Lobbyismus und Spielrecht
L.Duke

Antworten: 23
Hits: 14.261
14.10.2011 11:15 Forum: Spielrecht


Gauselmann Gruppe präsentiert sich auf dem diesjährigen Landespresseball NRW in Gütersloh

Veröffentlicht am 13.10.2011 17:01 Uhr
Espelkamp/Gütersloh. Am 8. Oktober 2011 wurde der alljährliche Landespressball NRW in Gütersloh gefeiert. Traditionell wurde die Gala mit einem Debütanten-Defilée eröffnet und Stargäste wie Boney M. feat. Liz Mitchel und die Valendras sorgten für Party-Stimmung auf der Tanzfläche. Neben dem illustren Programm mit Musikacts, tollem Gala-Buffet, großer Tombola-Verlosung und weiteren Attraktionen luden auch die Geräte der ostwestfälischen Spielemacher zum Verweilen ein.

"Der Landespresseball ist jedes Jahr erneut eine hervorragende Präsentationsplattform für die Gauselmann Gruppe", so Mario Hoffmeister, Leiter Zentralbereich Kommunikation Gauselmann Gruppe. "Kontakte werden geknüpft und vertieft und unsere Geräte, wie z.B. die modernen Multigamer in edlem Casinodesign, passen hervorragend in die Location und runden mit Spaß und Spiel das ohnehin schon attraktive Abendprogramm perfekt ab."

Die Gauselmann Gruppe präsentierte auf dem Landespresseball unter anderem neue Produkte, wie z.B. den Himmelsstürmer, ein neues Gerätedesign, welches mit seinem schwebenden Monitor und der komfortablen Sitzposition zur Zeit das absolute Highlight bei den Spielgästen ist. Außerdem wurden auch die neuen Spielepakete der Saison, Magie 2011 Deluxe II und Magie 2011 Elite II, gezeigt. In diesem Jahr sorgten ein Kicker und der Airhockey Taifun, der seit Jahren bei den Ballgästen ganz hoch im Kurs steht, für Abwechslung abseits der Tanzfläche und Spielspaß der Extraklasse!


Quelle: Gauselmann AG
Thema: Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
L.Duke

Antworten: 9
Hits: 14.554
14.10.2011 11:06 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von jasper
Zeigefinger Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
Respekt


Spielhalle und Fastfood im Gewerbegebiet

Artikel aus der Leonberger Kreiszeitung vom 14.10.2009

Rutesheim Der Gemeinderat hat mit der Mehrheit von einer Stimme den Bebauungsplan für das neue Gewergebiet am Autobahnanschlussgeändert. Dabei sind kritische Stimmen gegen die geplante Spielhalle quer durch alle Fraktionen laut geworden. Von Arnold Einholz

Es kommt äußerst selten vor, dass eine Entscheidung im Rutesheimer Gemeinderat so knapp ausfällt. Mit neun Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung hat das Gremium in seiner Sitzung am Montag grünes Licht für eine Spielhalle mit Bowlingcenter im neuen Gewerbegebiet am Autobahnanschluss gegeben.
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, musste der Bebauungsplan geändert werden. Dieser sah bislang vor, dass keine Vergnügungsstätten in dem Gebiet zulässig sind.
verwirrt Kopfkratz

Quelle: http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2238227_0_9223_-spielhalle-u
nd-fastfood-im-gewerbegebiet.html




Aus der Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2009

1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

- Änderungen des Bebauungsplanentwurfs (Werbeanlagen/Entertainment-/ Bowlingcenter)

Bürgermeister Dieter Hofmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bürgermeister a.D. Robert Hess von der Firma Schmidtgruppe. Herr Hess erläuterte das Unternehmen, das in Vollzeit über 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland bietet.
Der Betrieb gewerblicher Geld-Gewinn-Spielgeräte ist gesetzlich detailliert geregelt. Die maßgebenden Bau-Ordnungs-Jugendschutz- und gewerberechtlichen Bestimmungen werden strikt eingehalten. In einer Gaststätte sind max. 3 Geräte zulässig. In Spielstätten max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m² Grundfläche pro Gerät (in 2-er Gruppen mit Trennwänden). Es dürfen keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit entstehen. Die Laufzeit beträgt pro Spiel mindestens 5 Sekunden, der Höchsteinsatz 0,20 €, der Höchstgewinn 2,00 €, die maximale Gewinnsumme pro Stunde beträgt 500 € und der durchschnittliche max. Stundenverlust 33 €. In der Praxis sind es durchschnittlich rund 15 €. Jugendliche haben keinen Zutritt und der Ausschank von Alkohol ist nicht zulässig. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in einer Anfrage des Landtages bestätigt, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen in den gewerblichen Spielhallen gewährleistet ist und sich in der Überwachung keine Probleme zeigen. Bei 4 Konzessionen à 12 Spielgeräten in der vorgesehenen Spielhalle beträgt die jährlich zu zahlende Vergnügungssteuer rd. 140.000 bis 150.000 €. Hinzu kommen Gewerbesteuerzahlungen

http://www.rutesheim.de/servlet/PB/menu/1261863/index.html


Das war doch klar, die kaufen sich die Kommunen mit der Vergnügungssteuer!! Wand

Je größer die Industriespielhallen, je mehr gibt es an Vergnügungssteuer.


Das passt doch wunderbar hierzu: http://forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8945
Thema: Oktober 2011--- Hat Bally-Wulff es geschafft?
L.Duke

Antworten: 7
Hits: 3.967
RE: Oktober 2011--- Hat Bally-Wulff es geschafft? 14.10.2011 11:01 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gmg
Wie man einem Bericht in der FAZ vom 10. 10. 2011 entnehmen kann, trägt der Gerätehersteller Bally-Wulff (seit 3 Jahren im Portfolio der Schmidt-Gruppe) mittlerweile bereits mit 50 Millionen Umsatz zum Ergebnis der Schmidt-Gruppe bei.
Mittlerweile beschäftigt Bally-Wulff rund 220 Menschen.

Arne Schmidt ist zuversichtlich, dieses Ergebnis in 3 - 4 Jahren ZU VERDOPPELN! Respekt

Grüße


und seit wie vielen Jahren ist die „Schmidt-Gruppe“ im Portfolio der NOVOMATIC AG (Austria)?
Thema: Lobbyistenarbeit pare excellence
L.Duke

Antworten: 321
Hits: 195.487
22.08.2011 13:36 Forum: Spielrecht


Moin
Verschoben in den richtige thread

AWI = Lobbyisten GmbH


Zitat:
Original von Rosewood

Zitat:
Präventionsbeauftragte der AWI hat Arbeit aufgenommen – Ergänzung zu Schulungsmaßnahmen

Berlin. Die Präventionsbeauftragte der AWI, Frau Dipl.-Psych. Florentine Larbig, hat ihre Beratungstätigkeit für kleine und mittlere Aufstellunternehmen aufgenommen. Frau Larbig steht als Ansprechpartnerin für Aufstellunternehmer zur Verfügung, die Fragen oder Probleme im Umgang mit problematischen Spielgästen haben. Die Beratungstätigkeit ergänzt die Schulungsmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. angeboten werden. Aufstellunternehmer und Mitarbeiter können sich bei Fragen oder Problemen an sie wenden.

Frau Larbig ist als Psychologische Psychotherapeutin im „Spieler-Projekt“, Verhaltenstherapie Falkenried in Hamburg tätig und nimmt die Tätigkeit bei der AWI „nebenamtlich“ wahr. Sie ist neben einer festen telefonischen Sprechzeit am Dienstag zwischen 15 und 16 Uhr (Tel.: 030 24087768) nach Vereinbarung erreichbar. Für diesen Fall sollten Name und Telefonnummer auf der Mailbox hinterlassen werden, da Frau Larbig dann in entsprechenden Zeitfenstern neben ihrer Praxistätigkeit Kontakt aufnehmen wird.

Sie verfügt aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit in der Beratung und Behandlung problematischer und pathologischer Glücksspieler über entsprechende Erfahrung und ist darüber hinaus in wissenschaftlichen Projekten und als Dozentin tätig. Ziel ihres Einsatzes ist es, bei auftretenden Problemen zusätzliche fachliche Beratung anbieten zu können und ggf. entsprechende Hilfestellungen zur Übermittlung Betroffener ins Hilfesystem zu geben.



Quelle: http://www.awi-info.de/index.php/site/news/385
Thema: Ergebnisse des PTB-Workshop zur GSG Sicherheit?
L.Duke

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22.08.2011 13:29 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

nachdem wir hier alle im Forum das Protokoll der letzten Konsultationsveranstaltung der PTB mit den "Inspektoren" (Zitat Ende )
lesen durften

Frage: Hat schon jemand etwas gehört, wann es den nächsten workshop gibt?
Der nächste sollte vielleicht mehrtägig sein und dann als tatsächlicher "workshop" mit Darstellung von Arbeitsergebnissen.

Gruß
Meike


Der erste PTB-"workshop" war doch offenkundig eine Farce, was sollte ein zweiter PTB-"workshop" für einen Sinn machen?

Laut wikipedia ist "ein Workshop ist ein Lehrgang, in dem der Moderator den anderen Teilnehmern nicht immer fachlich voraus sein muss – oft handelt es sich um einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmer auf gleicher Ebene. Praxisbezogene Lehrgänge gehen teils über Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch hinaus und schaffen Neues oder geben den Teilnehmern Anregungen für weitere Entwicklungen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Workshop
Thema: Klage gg. Spielhallengesetz
L.Duke

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22.08.2011 13:19 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von „Radio Westfalica“

Gauselmann verklagt Berlin- Allein in Berlin geht es um Schadensersatz in Milliardenhöhe- allein in Berlin. -.

Die Espelkamper Gauselmann-Gruppe klagt gegen das Berliner Spielhallengesetz. Es ist nach Meinung des Unternehmens verfassungswidrig. Berlin hatte das Gesetz mit strengen Auflagen für Spielhallen im Mai beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Erlaubnis für eine Spielhalle nach fünf Jahren abläuft. Das greife in die Berufsfreiheit des Unternehmens ein und sei eine rechtswidrige Enteignung. Dazu käme, dass das Gesetz die Automatenwirtschaft zwingt, persönliche Daten ihrer Kunden zu notieren. Die Glücksspielbranche will die Privatsphäre der Gäste aber schützen.
Die Gauselmann-AG kritisiert, dass Kunden dadurch in illegale Spielbetriebe abwandern. Auch andere Unternehmen der Branche würden künftig klagen. Allein in Berlin geht es um Schadensersatz in Milliardenhöhe.

Siehe: http://www.radiowestfalica.de/nachrichten/muehlenkreis/detail-ansicht/artic
le/gauselmann-verklagt-berlin.html






Lesen Man lese und staune:

„Schadensersatz in Milliardenhöhe“ - MILLIARDENHÖHE allein in Berlin!

In Berlin wird scheinbar noch richtig Geld verdient Respekt
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