noch immer illegale fungames in den clubs |
petergaukler
Kaiser
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noch immer illegale fungames in den clubs |
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hallo,
es ist schon seltsam ,aber es gibt illegale fungames in hülle u. fülle in den teestuben vereinen clubs u. kneipen ,obwohl diese art von
unterhaltung seit 2006 verboten ist und sogar als illegales glücksspiel
bestraft werden kann,
hier seien die orte heidelberg, mannheim,nussloch,waibstadt,sinsheim,neckarbischhofsheim u.viele mehr im neckar-odenwalds kreis zu nennen ,
dieses gebiet wird von aufstellern aus diesem raum bestens bedient,
hauptsächlich handelt es sich um novomatic geraete magic games 1 , magic games 2 und multi games , auch sind ein paar gamepark geraete dabei die aus griechenland kommen,
hier muss der gesetzgeber durchgreifen ,ordnungsamt-zoll-bka. lka usw. müssen hier tätig werden.
gruss p.g.
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1
10.07.2008 11:12 |
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Solon
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tapier
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RE: noch immer illegale fungames in den clubs |
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falls es jemanden interessiert.
Gelsenkirchen, Üchtingstraße - Ehemalige Spielhalle, heute Teestube.
MG1 & 2 und Tokengeräte, wie auch Wettannahme.
100m Luftlinie vom Ordnungsamt entfernt.
Soviel dazu...
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2
10.07.2008 11:19 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: noch immer illegale fungames in den clubs |
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gestern war ich in heilbronn und musste am bahnhof umsteigen-
heilbronn - weststrasse ansaessiges ordnungsamt !!!
50 meter weiter rechte seite oeffentliche gaststube betreiber sind na ja .
wohl bekannt
verbotene multi games in allen variationen gesehen am 9.7.2008
in heilbronn nähe bahnhof name der stube bagog oder so aehnlich.
p.g.
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3
10.07.2008 13:17 |
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nm2201
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Leider gibt es die bei uns auch, aber ich mache inzwischen jedes Mal eine OWI-Anzeige! Die Spielhallenbetreiber dürfen es nicht, warum also andere Vereine/ Gaststätten??
__________________ (Spielhallen, Wahlen, ordungsbehördliche Bestattungen)
nm2201 aus OWL
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5
10.07.2008 14:00 |
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gmg
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Hallo nm2201,
hier in NRW ist das Problem nach meiner Meinung nicht mit dem Problem in anderen Bundesländern zu vergleichen.
Hier sind grosse Teile der Ordnungsämter durch verschiedene angebotene Informationsveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen recht gut informiert worden, wie sie gegen die FUNGAMES vorgehen können. Es handelte sich aber auch bei diesen Veranstaltungen leider nicht um Veranstaltungen, die vom Wirtschaftsministerium des Landes NRW angeboten worden sind.
Ausnahmen gibt es natürlich leider immer noch tapier !
Ich habe noch einmal meinen "alten Beitrag"
FUNGAMES - und KEIN ENDE ??
hervorgeholt.
Ich bitte also alle, die es angeht, falls möglich Informationen unter diesem threat zu posten. Für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte ich bis zum Ende meines Urlaubes ( = Ende Schulferien NRW ) keine zentralen Ansprechpartner von den Ministerien genannt bekommen haben, werde ich hier einen entsprechenden Vordruck einstellen, der dann von allen Interessierten abgerufen, ausgefüllt und dann über die Ministerien den entsprechend zuständigen Ordnungsämtern zugesandt / gemailt werden kann.
Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen:
ICH HABE KEINEN BOCK MEHR AUF FUNGAMES !!
Dabei ist es total egal, ob noch einige verirrte Spielhallenbetreiber meinen, ihre Spielhallen mit Fungames ausstatten zu müssen, oder ob sich, wie die flächige Begehung des Saarlandes ergeben hat, die "Sekundäraufstellung" oder auch " der Grauer Markt" genannt, damit ausstaffiert.
Alle Entscheidungsträger sind über das Ergebnis der flächigen Begehung des Saarlandes informiert worden. Es ist auch vorgestellt worden, wie man die Ordnungsämter mit den benötigten zusätzlichen Informationen ausstatten kann, damit diese die Seuche effektiv bekämpfen können.
Man kann es dem Wirtschaftsministerium des Saarlandes nicht hoch genug anrechnen, dass dort, als erstem Wirtschaftsministerium der Bundesrepublik Deutschland, der Weg gefunden und begangen worden ist, den Wissensstand der Ordnungsämter des Saarlandes in Bezug auf die Begehung und qualifizierte Überprüfung von Spielstätten aller Art
deutlich zu verbessern !
Der Weg ist somit bekannt und schon einmal erfolgreich gegangen worden !
Es gilt jetzt, eventuelle Informationsdefizite der Ordnungsämter in den entsprechenden anderen Teilen des Bundesrepublik Deutschland zu beheben, damit diese "Seuche FUNGAMES" endlich aus der gesamten Aufstellung verschwindet !!
Grüße
__________________ gmg
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6
10.07.2008 18:21 |
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Rosewood
Haudegen
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Zitat: |
ICH HABE KEINEN BOCK MEHR AUF FUNGAMES !! |
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Und ich hab kein Bock mehr auf Dauerregen! Mal im Ernst, man sollte die Sache mit den Fungames nun nicht persönlich nehmen. Das die vom Markt gehören ist völlig klar und auch so schnell wie möglich mit allen rechtstaatlichen Mitteln. Aber zum Kreuzzug sollte man es vielleicht nicht kommen lassen.
Ein wenig mehr Gelassenheit und man erreicht oftmals mehr.
Und Ausdrücke wie sollten in einer sachlichen Diskussion besser nicht verwendet werden, so etwas kennt man sonst nur aus einem ganz dunklen Kapitel der deutschen Geschichte und dahin möchte man ja wohl nicht in die Nähe gerückt werden.
Grüße
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7
11.07.2008 08:58 |
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petergaukler
Kaiser
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hi,
man sollte in jedem fall gegen die noch aufgestellten fungames
vorgehen ,es ist zwar alles nicht mehr so wie vor 4 oder 5 jahren,
aber es wird derzeit noch viel schwarzgeld damit verdient und
das ist gegenüber den gesetzestreuen aufstellern nicht fair !
das ist das gleiche wie mit dem nichtraucherschutzgesetz
das ignorieren viele gastwirte einfach auch , weil es eben nicht kontrolliert wird ode nur r unzureichend ,
das ist eben typisch , für unsere ordnungsaemter
zu wenig leute u.a.
na ja dann wird es eben noch in 10 jahren magic games geben !
ich hoffe aber nicht !
p.g.
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8
12.07.2008 23:57 |
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John-Lautner
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Ich glaube da braucht jemand ganz dringend Erholungsurlaub - nicht daß wir irgendwann in der Bild lesen müssen: " Beamter läuft Amok - 100 Spielautomaten mit Vorschlaghammer zertrümmert "
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9
14.07.2008 07:29 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
nachdem nun schon einige konkrete Örtlichkeiten eingestellt wurden,-
und ich gehe davon aus, dass die Ordnungsämter und Polizeidienststellen mitlesen-,
bitte ich auch nochmal daran zu denken, dass es die Möglichkeit der Abschöpfung gibt.
Und dies sowohl nach Ordnungswidrigkeitenrecht, als auch nach Strafrecht.
Wer in diesem Bereich noch unsicher ist, dem kann geholfen werden
Gruß
Meike
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10
15.07.2008 18:44 |
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jasper
Kaiser
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http://www.presse-service.de/data.cfm/static/719573.html
Gemeinsame Kontrollaktion von Stadt und Polizei erfolgreich
Illegale Geldspielautomaten stillgelegt
Mannheim. Aktuell haben der Fachbereich Sicherheit und Ordnung, das Steueramt und die Polizei Spielautomaten in Gastronomiebetrieben der Neckarstadt und der Innenstadt kontrolliert. „Die Aktion hatte zum Ziel, illegal betriebene Spielgeräte festzustellen und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht zu leisten“, teilte der für Sicherheit und Ordnung zuständiges erste Bürgermeister Christian Specht mit. Neun Automaten wurden stillgelegt.
In einem Lokal fand das Kontrollteam acht Geldspielautomaten, obwohl nur drei erlaubt sind - fünf Geräte wurden sofort außer Betrieb genommen. In einem Kiosk befanden sich drei Spielautomaten ohne die erforderlichen Geeignetheitsbescheinigungen – auch diese drei Geräte wurden sofort stillgelegt. Die Verantwortlichen wurden angezeigt und müssen nun mit Bußgeldern rechnen.
In einem weiteren Fall deutete ein sichergestellter Gewinnplan darauf hin, dass ein als Unterhaltungsgerät getarnter Automat als Geldspieler genutzt wurde. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel weiter und wird die Staatsanwaltschaft einschalten.
Im Verlauf der Kontrollaktion ergaben sich Hinweise auf verschiedene gaststättenrechtliche Verstöße und auch Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Diese führen je nach Sachlage zu weiteren Maßnahmen gegen die jeweiligen Wirte bis hin zu Anzeigen.
Mit den auch künftig geplanten, unangekündigten Schwerpunktkontrollen wollen Stadtverwaltung und Polizei dem Problem der zunehmenden Spielsucht entgegentreten. Es geht um aktive Suchtprävention. Die „Automatenzocker“ weisen nach Studien zum Glücksspielverhalten der Deutschen mit acht Prozent den höchsten Anteil pathologisch Spielsüchtiger auf.
Hintergrund
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erhält derzeit vermehrt Hinweise auf Verstöße gegen die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielVO). Sie regelt u.a., wo und wie viele Spielautomaten aufgestellt werden dürfen. Spielautomaten, bei denen der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), dürfen nur aufgestellt werden in 1. Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben, 2. Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder 3. Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.
In Schank-, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher dürfen höchstens drei Geldspielgeräte aufgestellt werden. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je zwölf Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch zwölf Geräte nicht übersteigen.
Die SpielVO untersagt auch die Aufstellung und den Betrieb von so genannten Fun Games, wenn auf der Grundlage der Spielergebnisse Gewinne ausgezahlt werden. Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig, wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können. Gerade durch das zusätzliche Aufstellen dieser „Fun Game“-Geräte versuchen einzelne Gastronomen die Begrenzung auf höchstens drei Geldspielgeräte zu umgehen. Die Geräte vermitteln den Anschein fehlender Gewinnmöglichkeiten in Geld. In Wirklichkeit werden aber erzielte Punktegewinne in Geld ausbezahlt, wodurch es sich letztlich um Geldspielgeräte handelt.
Verstöße gegen die SpielVO können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gegebenenfalls kann auch Strafbarkeit wegen illegalen Glücksspiels in Betracht kommen. In diesem Fall stünde auch die gaststättenrechtliche Konzession zur Disposition.
Zudem müssen Spielgeräte beim Steueramt angemeldet werden. Das gewerbliche Halten von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit (z.B. Dartspielgeräte mit Zähleinrichtung, Spiel-, Geschicklichkeits- und sonstige Unterhaltungsgeräte) in Gastwirtschaften, Spielhallen, Nachtlokalen, Bars, Vereins- und ähnlichen Räumen sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten unterliegt der Besteuerung nach der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28. November 2006. (di/29.1.09)
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11
29.01.2009 19:09 |
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stadtmädl
Mitglied
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Hallo !
Was mich an der Sache ärgert ist, dass wir auch so einen Fall haben - und niemanden interessierts. Die Polizei war schon zwei Mal dort - hat festgestellt:
Neben 3 GSG ein Magic Game und ein Multi-Game
Die Staatsanwaltschaft hat kein Interesse an einer Verfolgung.
Und...der Gastwirt grinst einem noch frech ins Gesicht...
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12
30.01.2009 10:59 |
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Meike
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Hallo Stadtmädl,
warum glaubst Du, dass das Aufstellen von einem "Magic Game" und einem "Multi Game" etwas für die StA ist?
Hattet ihr einen Verdacht §284 StGB?
Warum wirst nicht Du tätig ?
Hattest Du schon mal den §29 a OwiG genutzt?
Gruß
Meike
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13
30.01.2009 18:15 |
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stadtmädl
Mitglied
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Bayern
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Hallo Meike,
also am 27.09.07 hatten wir das Bistro (Konzessioniert als Schankwirtschaft) kontrolliert und neben zwei Geldspielgeräten (ohne Geeignetheit) 1 Magic GamesII, 1 Multi-Games, 1 PlayMaster und ein Internetterminal festgestellt. Die Aufstellerlaubnis der Aufstellerin war in einer anderen Stadt ausgestellt. Dort nachgefragt erhielt ich zur Antwort, dass dort ein Verfahren bei der StA anhängig sei. (in Bezug auf das Internetterminal). Wir luden die Aufstellerin vor. In diesem Gespräch wurde mündlich angeordnet die nicht zulässigen Automaten bis ... zu entfernen. Dies wurde zugesagt. Ein Bußgeld wegen Aufstellen ohne Geeignetheit wurde verhängt und brav bezahlt. Die Automaten wurden entfernt. Im April 2008 wurden durch die örtliche PI wiederrum die genannten Automaten festgestellt. Allerdings wurde nicht festgehalten, ob das Internetterminal noch vorhanden ist. Aber "man hört" dass man dort nach wie vor Internetwetten abschließen kann. Allerdings konnte ich noch keinen "Zocker" dazu überreden mir eine Spielquittung vorzulegen. Diese wäre lt. Kripo erforderlich. Inzwischen wurden alle Fenster verdunkelt und ein Zugang in den (Raucher-) "Club" ist nunmehr versperrt. Ein "verdeckter"Zugang nicht möglich. Das Verfahren bei der StA wurde inzwischen eingestellt.
Wie soll ich vorgehen?
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14
02.02.2009 08:49 |
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Corleis
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Auch wenn die Frage an Maike direkt gerichtet ist sage ich
daß Sie diese Frage im Öffentlichen Teil stellen.
Es wäre schön, auch im Interesse der Glaubwürdigkeit aller korrekten Beamten, wenn die Anweisung Ihres Vorgesetzten von höherer Stelle widerrufen würde und die Behörde alle erdenklichen Schritte einleiten würde um dem Betreiber das Handwerk zu legen und die Gewinne aus der illegalen Aufstellung abzuschöpfen, damit Nachahmer gewarnt sind.
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15
02.02.2009 14:30 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Stadtmädel,
die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens heißt nicht, dass da jemand
"kein Interesse dran hat".
Da macht es sich Dein Chef etwas leicht mit §153 ff StPO.
Die originäre Zuständigkeit hier liegt doch bei Euch, oder warum sieht Dein Chef das anders?
Zudem regelt §33 c ff GewO die Aufstellung. Warum glaubst Du, dass Ihr Straftaten nachweisen müsst?
Wie schon geschrieben und auch durch David bestätigt, bringt manchmal nur der §29 a OwiG
die nachhaltige Einsicht.
Den §29a OwiG "stört" das strafrechtlich eingestellte Verfahren übrigens auch nicht, sondern
"begünstigt" ihn.
Abs. 4 "Wird gegen den Täter ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder wird es eingestellt,
so kann der Verfall selbstständig angeordnet werden."
Gruß
Meike
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16
03.02.2009 18:34 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Hallo nm2201,
hier in NRW ist das Problem nach meiner Meinung nicht mit dem Problem in anderen Bundesländern zu vergleichen.
Hier sind grosse Teile der Ordnungsämter durch verschiedene angebotene Informationsveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen recht gut informiert worden, wie sie gegen die FUNGAMES vorgehen können. Es handelte sich aber auch bei diesen Veranstaltungen leider nicht um Veranstaltungen, die vom Wirtschaftsministerium des Landes NRW angeboten worden sind.
Ausnahmen gibt es natürlich leider immer noch tapier !
Ich habe noch einmal meinen "alten Beitrag"
FUNGAMES - und KEIN ENDE ??
hervorgeholt.
Ich bitte also alle, die es angeht, falls möglich Informationen unter diesem threat zu posten. Für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte ich bis zum Ende meines Urlaubes ( = Ende Schulferien NRW ) keine zentralen Ansprechpartner von den Ministerien genannt bekommen haben, werde ich hier einen entsprechenden Vordruck einstellen, der dann von allen Interessierten abgerufen, ausgefüllt und dann über die Ministerien den entsprechend zuständigen Ordnungsämtern zugesandt / gemailt werden kann.
Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen:
ICH HABE KEINEN BOCK MEHR AUF FUNGAMES !!
Dabei ist es total egal, ob noch einige verirrte Spielhallenbetreiber meinen, ihre Spielhallen mit Fungames ausstatten zu müssen, oder ob sich, wie die flächige Begehung des Saarlandes ergeben hat, die "Sekundäraufstellung" oder auch " der Grauer Markt" genannt, damit ausstaffiert.
Alle Entscheidungsträger sind über das Ergebnis der flächigen Begehung des Saarlandes informiert worden. Es ist auch vorgestellt worden, wie man die Ordnungsämter mit den benötigten zusätzlichen Informationen ausstatten kann, damit diese die Seuche effektiv bekämpfen können.
Man kann es dem Wirtschaftsministerium des Saarlandes nicht hoch genug anrechnen, dass dort, als erstem Wirtschaftsministerium der Bundesrepublik Deutschland, der Weg gefunden und begangen worden ist, den Wissensstand der Ordnungsämter des Saarlandes in Bezug auf die Begehung und qualifizierte Überprüfung von Spielstätten aller Art
deutlich zu verbessern !
Der Weg ist somit bekannt und schon einmal erfolgreich gegangen worden !
Es gilt jetzt, eventuelle Informationsdefizite der Ordnungsämter in den entsprechenden anderen Teilen des Bundesrepublik Deutschland zu beheben, damit diese "Seuche FUNGAMES" endlich aus der gesamten Aufstellung verschwindet !!
Grüße |
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gibts ja gar nicht unglaublich ----aber wahr !!!!!!
habe in einem wettbüro (ausländ.betreiber)
in einer stadt -süddeutschland
magic games2 und multi games voll in betrieb gesehen
scheint niemand mehr zu interessieren !
gruss
pg.
|
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17
26.08.2010 16:24 |
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Walter B
Routinier
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Zitat: |
Original von petergaukler
gibts ja gar nicht unglaublich ----aber wahr !!!!!!
habe in einem wettbüro (ausländ.betreiber)
in einer stadt -süddeutschland
magic games2 und multi games voll in betrieb gesehen
scheint niemand mehr zu interessieren !
gruss
pg. |
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Dann hau hier nicht auf den Putz, Du Trottel, sondern setze die Anschrift hier rein.
Zusätzlich die Anschrift an Meike und gmg.
Du bist wirklich ein Komiker vom Feinsten.......
__________________ Gruß vom Walter
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18
26.08.2010 18:21 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Peter,
ruf bitte das örtlich zuständige Ordnungsamt in Süddeutschland an.
Ich bin kein bundesweit tätiger Ordnungswidrigkeitenanzeigedienst.
Und bitte teile nicht nur mit, dass dort MG stehen, sondern auch, dass dort ein illegales Wettbüro betrieben wird.
Gruß
Meike
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19
27.08.2010 05:10 |
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