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Thema: AOK als Gewerbebetrieb? |
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Hallo liebe Forum-Leser!
Bei uns wurde durch die IHK eine Gewerbeanmeldung der AOK übersandt. In dieser wurde die Vermittlung von Versicherungen angemeldet. (Gewerbetreibender wäre der Vorstand) Unterschrieben ist sie allerdings von einem Mitarbeiter der IHK. Den Gewerbeschein hat dieser der AOK bereits übersandt.
Wird die AOK tatsächlich als Gewerbebetrieb tätig ?
Oder vermittelt diese nicht vielmehr Kundenkontakte an bestehende Versicherungsgesellschaften?
Da diese Meldung offensichtlich in ganz Oberfranken durch die IHK durchgeführt wurde, würde mich interessieren, ob es jemanden im Forum gibt, der diese Meldung bekommen und möglicherweise verarbeitet hat. Nach unserer Auffassung ist die Meldung falsch - aber wie soll eine Korrektur bzw. Zurückweisung erfolgen, wenn die IHK die Bestätigung bereits verschickt hat?
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Thema: Meldepflichtig??? |
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schon...aber er hat immerhin noch das gleiche Geburtsdatum...
Ich werde jetzt eine Abmeldung und Anmeldung vornehmen. Von Amts wegen und mit dem Vermerk "Identitätswechsel vorher...nachher..."
So! Und jetzt wünsche ich ein schönes Wochenende...
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Thema: Meldepflichtig??? |
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Nein, es gibt keine Möglichkeit "alias" Namen bzw. zweite Geburtsdaten zu erfassen. Vorallem "versteht" das kein Mensch. Wenn ich eine Auskunft über die Person A.B. erteile und 2 Personen erscheinen...Dann denkt man ja gleich mal an eine GbR...
Zum Zeitpunkt der Gewerbemeldung hies er aber A.B. also war doch die Gewerbemeldung richtig...
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Thema: Meldepflichtig??? |
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Danke für die zahlreichen Rückmeldungen - Aber... unabhängig von ausländerrechtlichen und sonstigen Personenstands-/Strafsachen....und so ärgerlich wie das alles ist...mir geht es immer noch um die Frage: Gewerbeummelden ja oder nein?! Erzwingen kann ich die Änderung nicht, meldepflichtig ist sie (offensichtlich auch nach euerer Meinung) nicht !? Also lass ich alles so wie es ist...und dann....
dann bin ich jetzt schon neugierig, unter welchem "Pseudonym" dann die ersten Anfragen kommen. Das kann doch auch nicht Sinn und Zweck einer Gewerberegistrierung sein...
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Thema: Meldepflichtig??? |
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Zum Zeitpunkt der Gewerbeanzeige hieß er A.-B. (mit scheinbar richtigen Ausweis - ich denke mal eine Prüfung der Echtheit ist mir als Gewerbesachbearbeiter ja nicht möglich) - Ich weiß ja nicht unter welchen Voraussetzungen die Behörde in Bagdad Ausweise ausstellt, aber das ist nun schon der zweite Fall in dem ein Iraker plötzlich mit einem Ausweis daher kommt, der die Namensgebung vollkommen ändert - aber das ist nun wirklich der erste Fall, der auch das Geburtsdatum geändert hat. Wie sowas möglich ist????
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Thema: Meldepflichtig??? |
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Hallo Frau Runge,
ich denke nicht, dass ein gewerberechtlicher Owi-Tatbestand gegeben ist, weil er ja zum Zeitpunkt der Gewerbemeldung auch so geheißen hat, so gemeldet war, und auch entsprechende Ausweispapiere hatte.
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Thema: Meldepflichtig??? |
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Hallo Ingo!
Vielen Dank für deine Einschätzung.
Unglaublich, aber wahr....die genannte Person war legal (halt mit einem anderen Ausweis, anderem Namen usw.) in Deutschland. Hat sogar ein Haus gekauft. Die Erkenntnis, dass er jetzt anders heißen will (oder immer geheißen hat?) habe ich von den Kollegen des Ausländerwesens und des Standesamtes, weil auch mehreren Kindern unter dem bisherigen Namen eine Namenserteilung gegeben wurde - die jetzt alle geändert werden sollen. Nebenbei wurde die Frau zu diesen Kindern - und mittlerweile auch der Bruder eingeschleust. Angezeigt wurde das Ganze bereits bei der StA. Glauben kann man das irgendwie nicht. Jedenfalls ist er jetzt mal über Nacht 2 Jahre jünger geworden. Super, oder?
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Thema: Meldepflichtig??? |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben hier einen aktuellen Fall einer Person, die seit 15 Jahren hier lebt und unter dessen bisherigen Namen ein Gewerbe gemeldet hat und auch tatsächlich führt. Jetzt, im Jahr 2013 legt er einen irakischen Reisepass vor, der ihn mit einem völlig anderem Namen und auch anderem Geburtsdatum ausweist. Der Pass wurde vom LKA untersucht und keine Anhaltspunkte auf eine (Ver-)Fälschung gefunden. Meine Frage nun: Ist das nun ein meldepflichtiger Vorgang nach § 14 GewO ? Kann ich diese Person nun zu einer Gewerbeummeldung auffordern und ggf. zwingen? Oder vielleicht eine Ab- und Anmeldung?
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Thema: noch immer illegale fungames in den clubs |
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Hallo Meike,
also am 27.09.07 hatten wir das Bistro (Konzessioniert als Schankwirtschaft) kontrolliert und neben zwei Geldspielgeräten (ohne Geeignetheit) 1 Magic GamesII, 1 Multi-Games, 1 PlayMaster und ein Internetterminal festgestellt. Die Aufstellerlaubnis der Aufstellerin war in einer anderen Stadt ausgestellt. Dort nachgefragt erhielt ich zur Antwort, dass dort ein Verfahren bei der StA anhängig sei. (in Bezug auf das Internetterminal). Wir luden die Aufstellerin vor. In diesem Gespräch wurde mündlich angeordnet die nicht zulässigen Automaten bis ... zu entfernen. Dies wurde zugesagt. Ein Bußgeld wegen Aufstellen ohne Geeignetheit wurde verhängt und brav bezahlt. Die Automaten wurden entfernt. Im April 2008 wurden durch die örtliche PI wiederrum die genannten Automaten festgestellt. Allerdings wurde nicht festgehalten, ob das Internetterminal noch vorhanden ist. Aber "man hört" dass man dort nach wie vor Internetwetten abschließen kann. Allerdings konnte ich noch keinen "Zocker" dazu überreden mir eine Spielquittung vorzulegen. Diese wäre lt. Kripo erforderlich. Inzwischen wurden alle Fenster verdunkelt und ein Zugang in den (Raucher-) "Club" ist nunmehr versperrt. Ein "verdeckter"Zugang nicht möglich. Das Verfahren bei der StA wurde inzwischen eingestellt.
Wie soll ich vorgehen?
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Thema: noch immer illegale fungames in den clubs |
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Hallo !
Was mich an der Sache ärgert ist, dass wir auch so einen Fall haben - und niemanden interessierts. Die Polizei war schon zwei Mal dort - hat festgestellt:
Neben 3 GSG ein Magic Game und ein Multi-Game
Die Staatsanwaltschaft hat kein Interesse an einer Verfolgung.
Und...der Gastwirt grinst einem noch frech ins Gesicht...
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Thema: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt |
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alle miteinand.
Bei uns ist das n a t ü r l i c h auch so, dass das AA Ummeldungen bezüglich Haupt/Nebentätigkeit fordert. Aber nach sämtlichen Klärungsversuchen haben wir es auch aufgegeben und bestätigen nun die Willenserklärung des Kunden.
Heute hab ich mal eine andere Variante. Die Kundin erklärte ihre Gewerbeanmeldung zum 01.06.2008. Die tatsächliche Öffnung des Ladengeschäftes ist aber noch nicht erfolgt, weil die Küche noch eingebaut wird und sich die Lieferung etwas verzögert hat. Erst dann kann die Dame öffnen. Jetzt verlangt das AA das die Gewerbetreibende ein anderes "Startdatum" meldet.
Ich hab sie zwar zunächst weggeschickt - aber wie seht ihr das ?
1.
Ist es erforderlich das "genaue" Datum der Öffnung einzutragen?
2. Soll/Kann/Muss das hinterher "korrigiert" gemeldet werden?
für etwaige Statements.
Grüße aus Oberfranken...Stadtmädl
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Thema: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? |
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Jetzt ist es bei uns am Land also auch soweit - Topless GoGo´s in einer Disco.
Kann mir jemand einen Musterbescheid schicken ? Welche Auflagen, außer JuSchG sind hier vorgesehen?
schonmal...
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