Änderung der Spielverordnung |
Risse-Remmert, Kornelia
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Änderung der Spielverordnung |
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Hallo,
kann mir jemand sagen wann die Änderung der Spielverordnung in Kraft tritt?
Mit freundlichem Gruß
K. Risse-Remmert
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1
17.08.2005 09:39 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Ist die denn schon beschlossen? Ich hörte was vom Herbst 05.
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2
17.08.2005 16:05 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Meines Wissens dürfte sich die ganze Sache noch bis Ende d. J., wenn nicht bis in das nächste Jahr verzögern, da vor allem die Interessenvertretungen der suchtgefährdeten Spieler durch die beabsichtigten Änderungen der max. zulässigen Spielgeräte usw. eine erhebliche Steigerung der Spielsüchtigen und damit verbunden einen massiven Schaden für die Volkswirtschaft sehen.
Das Verbot der Tokenmanager, welches in den Änderungen der Spielverordnung jetzt festgeschrieben werden soll, kann m. W. auch entsprechend der nunmehr gefestigten Rechtsprechung durchgesetzt werden.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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3
17.08.2005 16:58 |
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René Land
Administrator
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4
04.10.2005 11:03 |
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C. Schröder
König
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Na, die Änderungen klingen logisch. V.a., dass die "Selbstbeschränkungsauflagen" jetzt Gesetz sind. Mit den Fun Games hatten wir hier auch Probleme (auch hinsichtlich der Vergnügungssteuer - für die ich auch - noch - zuständig bin).
Mal sehen, wie wir die Jugendschutzbestimmungen in die Geeignetheitsbestätigung aufnehmen (bei 3 GSG). Mal sehen, ob wir die alten Geeignetheitsbestätigungen ab 1.1.06 ersetzen müssen, weil nunmehr die Gerätezahl in Gaststätten erhöht wird.
Übrigens sind auch weiter Beherbergungsbetriebe enthalten. Da wir diese jetzt nicht mehr kontrollieren, bin ich mal gespannt, ob die Aufsteller alle ihrer Pflicht (Geeignetheit + VGSteuer) nachkommen.
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5
04.10.2005 12:16 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Die neue SpielVO wurde am 14.10.2005 im Bundesrat beschlossen und soll ?? zum 01.01.2006 in Kraft treten.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
04.11.2005 06:40 |
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René Land
Administrator
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7
04.11.2005 10:15 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Synopse Spielverordnung |
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aus Kierspe,
schönen Dank an den Kollegen Land, der einem die Arbeit doch erleichtert hat. Auch meine Steuerabteilung freut sich.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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9
09.11.2005 08:37 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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10
09.11.2005 11:44 |
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C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Schade, dass es sich um eine Zip-Datei handelt. So etwas dürfen wir hier nicht öffnen.
Ich hatte mir gestern auch eine Übersicht erstellt (begonnen), da ich noch Widersprüche in Sachen Vergnügungssteuer + neue Satzung eiligst erledigen muss. Ich hoffe es gibt keine weiteren Änderungen mehr.
Eine Spielhallenkonzession habe ich auch noch offen, aber der "Bau" ist sicherlich erst nach Inkrafttreten fertig, so dass ich dann problemlos die neue SpielV anwenden kann.
Eine Frage noch in diesem Zusammenhang:
Gestern hatte ich mal wieder einen unserer Vordrucke für Geeignetheitsbestätigungen in der Hand. Darin ist auch enthalten: Spielhalle mit X m² damit ist die Aufstellung von y GSG zulässig. Natürlich haben wir hier auch immer die entsprechende Eintragung vorgenommen. Ein Verweis auf die jeweils geltende SpielV wurde nicht vorgenommen. Muss ich diese Bescheide jetzt aufheben?
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09.11.2005 12:00 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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nochmal hallo aus Meppen.
Frau Komnick, ihre EDV-Abteilung (Administrator?) wird ihnen aber doch sicherlich die Datei entzippen und ihnen die PDF-Datei dann zur Verfügung stellen oder? Sonst sagen sie ruhig Bescheid, dann schicke ich Ihnen mal eine ungezippte Version (Wäre schade, wenn Ihnen so etwas vorenthalten wird!)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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12
09.11.2005 12:12 |
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C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Eine Frage noch: Wo waren nochmal die Zuständigkeiten für die SpielV geregelt?
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13
09.11.2005 14:57 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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wenn mich nicht alles täuscht für Niedersachsen in der VO über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft). Letzte mir bekannte Fassung im Nds. GVBl. Nr. 34/2004 S. 482 ff., siehe Anlage Verzeichnis laufende Nummer 1.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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14
09.11.2005 15:08 |
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René Land
Administrator
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Achtung - kleiner Fehler in Synopse |
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Hallo zusammen,
ein kleiner Fehler hat sich in die oben angebotene Synopse eingeschlichen. In § 3 Abs. 3 muss es natürlich heißen: "...dürfen höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
Vielen Dank für den Hinweis an Frau Komnick.
Im Laufe des morgigen Tages werden die Downloads diesbezüglich aktualisiert. (Es ist dann im Beitrag ein EDIT-Vermerk vorhanden.)
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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15
09.11.2005 18:40 |
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Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Jungspund
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meines erachtens wurde die SpielVO auf Bundesebene bereits abgesegnet und sool nun durch die EU modifiziert werden - in Kraft treten voraussichtlich zum 01. 01. 2006.
freundlichst K. Schnick Landkreis Ostprignitz-Ruppin
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16
12.12.2005 10:12 |
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C. Schröder
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Und schon ist das Problem auf dem Tisch. Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich bereits konkrete Auflagen nach § 3 der neuen SpielV mache, oder ob ich es allgemein halte, falls die neue SpielV nun doch nicht am 1.1.06 in Kraft tritt.
Erstmal lasse ich es noch bis Ende der Woche liegen, wegen Urlaub meinerseits kann ich den Antrag dann nicht noch weiterlegen.
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17
12.12.2005 11:18 |
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Tasillo
Mitglied
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Hallo zusammen,
die neue SpielVO muss vor ihrem Inkrafttreten von der EU-Kommission notifiziert werden. Wenn das reibungslos und rechtzeitig geschieht, ist mit einer Veröffentlichung in den letzten Tagen des Jahres und dem geplanten Inkrafttreten zum 01.01.2006 zu rechnen - wenn nicht muss das komplette Gesetzgebungsverfahren neu abgewickelt werden.
Grüße aus Dortmund
Heike Tasillo
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18
12.12.2005 11:35 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
Sie können ja nur nach geltendem Recht entscheiden. Und das ist die SpielVO von heute!
Im Nachhinein müssten dann evtl. Auflagen nachgeschoben werden.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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12.12.2005 11:40 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Bei der affenartigen Geschwindigkeit, mir der im Augenblick Gesetzesänderungen verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, gehe ich davon aus, dass entsprechend dem Willen der unendlich weitsichtigen und weisen ........ die neue Spielverordnung in der Tat zum 01.01.2006 in Kraft getreten wird.
Auch die Automatenaufsteller und die Automatenindustrie machen dieses in ihren Web-Auftritten deutlich. Guckst Du z. B. hier
Wir dürfen also davon ausgehen, dass ab dem 01.01.2005 das neue Spielrecht greift, weil die EU wohl nichts gegenteiliges gesagt hat.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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20
12.12.2005 13:20 |
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