Forum-Gewerberecht

» Änderung der Spielverordnung «

Und schon ist das Problem auf dem Tisch. Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich bereits konkrete Auflagen nach § 3 der neuen SpielV mache, oder ob ich es allgemein halte, falls die neue SpielV nun doch nicht am 1.1.06 in Kraft tritt.

Erstmal lasse ich es noch bis Ende der Woche liegen, wegen Urlaub meinerseits kann ich den Antrag dann nicht noch weiterlegen.



Gepostet am 12.12.2005 um 11:18 von:
Benutzer: C. Schröder
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