Forum-Gewerberecht

» Änderung der Spielverordnung «

Hallo zusammen,

ein kleiner Fehler hat sich in die oben angebotene Synopse eingeschlichen. In § 3 Abs. 3 muss es natürlich heißen: "...dürfen höchstens [B]drei[/B] Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

Vielen Dank für den Hinweis an Frau Komnick.  Danke  

Im Laufe des morgigen Tages werden die Downloads diesbezüglich aktualisiert. (Es ist dann im Beitrag ein EDIT-Vermerk vorhanden.)

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 09.11.2005 um 18:40 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1043#post1043


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