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Geschrieben von Risse-Remmert, Kornelia am 17.08.2005 um 09:39:

  Änderung der Spielverordnung

Hallo,
kann mir jemand sagen wann die Änderung der Spielverordnung in Kraft tritt?

Mit freundlichem Gruß
K. Risse-Remmert



Geschrieben von C. Schröder am 17.08.2005 um 16:05:

 

Ist die denn schon beschlossen? Ich hörte was vom Herbst 05.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 17.08.2005 um 16:58:

 

Hallo, und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Meines Wissens dürfte sich die ganze Sache noch bis Ende d. J., wenn nicht bis in das nächste Jahr verzögern, da vor allem die Interessenvertretungen der suchtgefährdeten Spieler durch die beabsichtigten Änderungen der max. zulässigen Spielgeräte usw. eine erhebliche Steigerung der Spielsüchtigen und damit verbunden einen massiven Schaden für die Volkswirtschaft sehen.

Das Verbot der Tokenmanager, welches in den Änderungen der Spielverordnung jetzt festgeschrieben werden soll, kann m. W. auch entsprechend der nunmehr gefestigten Rechtsprechung durchgesetzt werden.



Geschrieben von René Land am 04.10.2005 um 11:03:

  Änderung Spielverordnung (Zwischenstand)

...hier mal ein aktueller Zwischenstand zum Thema...

BR-Drucksache 655/05


Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von C. Schröder am 04.10.2005 um 12:16:

 

Na, die Änderungen klingen logisch. V.a., dass die "Selbstbeschränkungsauflagen" jetzt Gesetz sind. Mit den Fun Games hatten wir hier auch Probleme (auch hinsichtlich der Vergnügungssteuer - für die ich auch - noch - zuständig bin).
Mal sehen, wie wir die Jugendschutzbestimmungen in die Geeignetheitsbestätigung aufnehmen (bei 3 GSG). Mal sehen, ob wir die alten Geeignetheitsbestätigungen ab 1.1.06 ersetzen müssen, weil nunmehr die Gerätezahl in Gaststätten erhöht wird.
Übrigens sind auch weiter Beherbergungsbetriebe enthalten. Da wir diese jetzt nicht mehr kontrollieren, bin ich mal gespannt, ob die Aufsteller alle ihrer Pflicht (Geeignetheit + VGSteuer) nachkommen.



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 04.11.2005 um 06:40:

 

Die neue SpielVO wurde am 14.10.2005 im Bundesrat beschlossen und soll ?? zum 01.01.2006 in Kraft treten.



Geschrieben von René Land am 04.11.2005 um 10:15:

 

Hallo und Danke für die Info an Jörg,

anbei für alle Interessenten der Link zum angesprochenen Beschluss.



Geschrieben von René Land am 08.11.2005 um 18:16:

  Synopse Spielverordnung

Hallo zusammen,

für alle die sich nicht selbst durch den Dschungel der Änderungen schlagen wollen, habe ich mal eine Synopse der Änderungen der Spielverordnung zusammengestellt. Ich hoffe die Zahl der Tippfehler hält sich in Grenzen. Falls jemand einen Fehler entdeckt, bitte ich um Nachricht per PN oder mail, damit schnell alles korrigiert werden kann.

Freundliche Grüße

R. Land

EDIT 09.11.2005:
In § 3 Abs. 3 hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Hier der neue Download. In der Datenbank gibt es den Download auch noch einmal als PDF-Dokument.

bisherige Downloads vor Aktualisierung: 56



Geschrieben von Boshamer am 09.11.2005 um 08:37:

  RE: Synopse Spielverordnung

Moin aus Kierspe,

schönen Dank an den Kollegen Land, der einem die Arbeit doch erleichtert hat. Auch meine Steuerabteilung freut sich.

Gruß Boshamer



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 09.11.2005 um 11:44:

Daumen hoch!

Kommt gerade recht, da mir mal wieder ein Antrag für eine neue Spielhalle auf dem Tisch liegt. Herr Land: Herzlichen Dank, noch besser kann man es wohl nicht "serviert" bekommen Applaus Spitze!



Geschrieben von C. Schröder am 09.11.2005 um 12:00:

 

Schade, dass es sich um eine Zip-Datei handelt. So etwas dürfen wir hier nicht öffnen.

Ich hatte mir gestern auch eine Übersicht erstellt (begonnen), da ich noch Widersprüche in Sachen Vergnügungssteuer + neue Satzung eiligst erledigen muss. Ich hoffe es gibt keine weiteren Änderungen mehr.

Eine Spielhallenkonzession habe ich auch noch offen, aber der "Bau" ist sicherlich erst nach Inkrafttreten fertig, so dass ich dann problemlos die neue SpielV anwenden kann.

Eine Frage noch in diesem Zusammenhang:

Gestern hatte ich mal wieder einen unserer Vordrucke für Geeignetheitsbestätigungen in der Hand. Darin ist auch enthalten: Spielhalle mit X m² damit ist die Aufstellung von y GSG zulässig. Natürlich haben wir hier auch immer die entsprechende Eintragung vorgenommen. Ein Verweis auf die jeweils geltende SpielV wurde nicht vorgenommen. Muss ich diese Bescheide jetzt aufheben?



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 09.11.2005 um 12:12:

 

nochmal hallo aus Meppen.
Frau Komnick, ihre EDV-Abteilung (Administrator?) wird ihnen aber doch sicherlich die Datei entzippen und ihnen die PDF-Datei dann zur Verfügung stellen oder? Sonst sagen sie ruhig Bescheid, dann schicke ich Ihnen mal eine ungezippte Version (Wäre schade, wenn Ihnen so etwas vorenthalten wird!)



Geschrieben von C. Schröder am 09.11.2005 um 14:57:

 

Eine Frage noch: Wo waren nochmal die Zuständigkeiten für die SpielV geregelt?



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 09.11.2005 um 15:08:

 

wenn mich nicht alles täuscht für Niedersachsen in der VO über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Wirtschaft). Letzte mir bekannte Fassung im Nds. GVBl. Nr. 34/2004 S. 482 ff., siehe Anlage Verzeichnis laufende Nummer 1.



Geschrieben von René Land am 09.11.2005 um 18:40:

Achtung Achtung - kleiner Fehler in Synopse

Hallo zusammen,

ein kleiner Fehler hat sich in die oben angebotene Synopse eingeschlichen. In § 3 Abs. 3 muss es natürlich heißen: "...dürfen höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.

Vielen Dank für den Hinweis an Frau Komnick. Danke

Im Laufe des morgigen Tages werden die Downloads diesbezüglich aktualisiert. (Es ist dann im Beitrag ein EDIT-Vermerk vorhanden.)

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Landkreis Ostprignitz-Ruppin am 12.12.2005 um 10:12:

  SpielVO

meines erachtens wurde die SpielVO auf Bundesebene bereits abgesegnet und sool nun durch die EU modifiziert werden - in Kraft treten voraussichtlich zum 01. 01. 2006.
freundlichst K. Schnick Landkreis Ostprignitz-Ruppin



Geschrieben von C. Schröder am 12.12.2005 um 11:18:

 

Und schon ist das Problem auf dem Tisch. Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich bereits konkrete Auflagen nach § 3 der neuen SpielV mache, oder ob ich es allgemein halte, falls die neue SpielV nun doch nicht am 1.1.06 in Kraft tritt.

Erstmal lasse ich es noch bis Ende der Woche liegen, wegen Urlaub meinerseits kann ich den Antrag dann nicht noch weiterlegen.



Geschrieben von Tasillo am 12.12.2005 um 11:35:

  Inkrafttreten SpielVO

Hallo zusammen,

die neue SpielVO muss vor ihrem Inkrafttreten von der EU-Kommission notifiziert werden. Wenn das reibungslos und rechtzeitig geschieht, ist mit einer Veröffentlichung in den letzten Tagen des Jahres und dem geplanten Inkrafttreten zum 01.01.2006 zu rechnen - wenn nicht muss das komplette Gesetzgebungsverfahren neu abgewickelt werden.

Grüße aus Dortmund

Heike Tasillo



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 12.12.2005 um 11:40:

 

Hej aus Hamm,

Sie können ja nur nach geltendem Recht entscheiden. Und das ist die SpielVO von heute!

Im Nachhinein müssten dann evtl. Auflagen nachgeschoben werden. geschockt



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 12.12.2005 um 13:20:

 

Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Bei der affenartigen Geschwindigkeit, mir der im Augenblick Gesetzesänderungen verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, gehe ich davon aus, dass entsprechend dem Willen der unendlich weitsichtigen und weisen ........ die neue Spielverordnung in der Tat zum 01.01.2006 in Kraft getreten wird. großes Grinsen

Auch die Automatenaufsteller und die Automatenindustrie machen dieses in ihren Web-Auftritten deutlich. Guckst Du z. B. hier

Wir dürfen also davon ausgehen, dass ab dem 01.01.2005 das neue Spielrecht greift, weil die EU wohl nichts gegenteiliges gesagt hat.


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