Forum-Gewerberecht

» Änderung der Spielverordnung «

Schade, dass es sich um eine Zip-Datei handelt. So etwas dürfen wir hier nicht öffnen.

Ich hatte mir gestern auch eine Übersicht erstellt (begonnen), da ich noch Widersprüche in Sachen Vergnügungssteuer + neue Satzung eiligst erledigen muss. Ich hoffe es gibt keine weiteren Änderungen mehr.

Eine Spielhallenkonzession habe ich auch noch offen, aber der "Bau" ist sicherlich erst nach Inkrafttreten fertig, so dass ich dann problemlos die neue SpielV anwenden kann.

Eine Frage noch in diesem Zusammenhang:

Gestern hatte ich mal wieder einen unserer Vordrucke für Geeignetheitsbestätigungen in der Hand. Darin ist auch enthalten: Spielhalle mit X m² damit ist die Aufstellung von y GSG zulässig. Natürlich haben wir hier auch immer die entsprechende Eintragung vorgenommen. Ein Verweis auf die jeweils geltende SpielV wurde nicht vorgenommen. Muss ich diese Bescheide jetzt aufheben?



Gepostet am 09.11.2005 um 12:00 von:
Benutzer: C. Schröder
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