Walter B
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Wie soll das eigentlich umgesetzt werden, wenn "vorgeglüht" wurde?
Da sind also 12 Geräte und 5 wurden "vorgeglüht".
Das bedeutet, die Aufsicht darf diese 5 Geräte nicht mehr aus den Augen lassen?
Muss die Aufsicht pinkeln oder schenkt Getränke aus, sind von den "vorgeglühten" Geräten nach Rückkehr kaum noch Punkte auf dem Zähler.
Das ist nicht zu beaufsichtigen!
Das bekommt man als Mitarbeiter nicht in den Griff!
Wer verbreitet eigentlich so einen Unsinn?!
Ich kenne nicht einen Betrieb, welcher sich auf so etwas einlässt!
Ich habe es persönlich auch noch nie gesehen!
Und ich besuche zur Kontrolle viele Spielhallen......
__________________ Gruß vom Walter
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1
07.05.2010 15:47 |
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Solon
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jasper
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Vorglühen nicht zu Ende gedacht ………………
Wie läßt sich ein Spielverbot für das Aufsichtspersonal mit dem „Vorglühern“ vereinbaren?
Sicherlich überhaupt nicht, denn wie will man kontrollieren ob die Aufsicht spielt oder nur „vorglüht“?
Aus meiner Erfahrung bedeutet eine spielende Aufsicht über kurz oder lang das Ende einer Spielhalle.
Daher gibt es konsequenter Weise auch kein „Vorglühen“!
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2
07.05.2010 16:58 |
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Solon
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Walter B
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Zitat: |
Original von eszet
Zitat: |
Muss die Aufsicht pinkeln oder schenkt Getränke aus, sind von den "vorgeglühten" Geräten nach Rückkehr kaum noch Punkte auf dem Zähler.
Das ist nicht zu beaufsichtigen!
Das bekommt man als Mitarbeiter nicht in den Griff!
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Die haben das ganz gut im Griff.
Es gibt verschiedene Lösungen für dieses "Problem".
Die werde ich hier aber nicht beschreiben.
Frag die Aufsichten. |
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Dann beschreibe bitte diese Möglichkeiten hier genau, so das wir das besprechen können.
Oder bist Du nur ein Schwätzer, wie ich und andere vermuten?
__________________ Gruß vom Walter
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4
07.05.2010 17:20 |
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eszet
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Selektive Wahrnehmung ist ein interessantes Phämomen.
Offenbar kannst Du einzelne Sätze eines Textes komplett ausblenden.
BITTE ALLES LESEN. ES GEHT NOCH WEITER.
Die werde ich hier aber nicht beschreiben.
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5
07.05.2010 20:41 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Walter,
einen vorgeglühten Automaten hatte ich persönlich auch noch nicht gesehen, aber den umgekehrten Fall,
nachdem die Aufsicht aus einer extra Kasse ausgezahlt hatte, weil der Spieler nicht über Stunden auf die
Auszahlung seines Gewinns warten wollte und dann am Automaten stand um die Gewine umzubuchen
und auszuzahlen.
Es handelte sich um eine Mehrfachkonzession und es gab 2 Aufsichten.
Die eine war mit Umbuchen und Rausdrücken beschäftigt und die andere stand in ihrer Kanzel.
Ich verstehe Deinen Zweifel auch nicht so richtig, da Du doch hier als es um die Einsatzhöhen ging, geschrieben hattest,
dass es bei Dir in den Hallen durch die Videoüberwachung, die sogar die Einsätze der Einzelspiele erfassen könnte,
und ständigen Aufzeichnungen Deiner Aufsichten möglich sei, genaue Zahlen und Prognosen zu erstellen.
Wer zig-Tausend Einsatzhöhen pro Tag aufzeichnen kann, müsste doch auch einen vorgeglühten Automaten im Blick haben,
oder nicht?
Gruß
Meike
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6
08.05.2010 06:29 |
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Walter B
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Walter,
einen vorgeglühten Automaten hatte ich persönlich auch noch nicht gesehen, aber den umgekehrten Fall,
nachdem die Aufsicht aus einer extra Kasse ausgezahlt hatte, weil der Spieler nicht über Stunden auf die
Auszahlung seines Gewinns warten wollte und dann am Automaten stand um die Gewine umzubuchen
und auszuzahlen.
Es handelte sich um eine Mehrfachkonzession und es gab 2 Aufsichten.
Die eine war mit Umbuchen und Rausdrücken beschäftigt und die andere stand in ihrer Kanzel.
Ich verstehe Deinen Zweifel auch nicht so richtig, da Du doch hier als es um die Einsatzhöhen ging, geschrieben hattest,
dass es bei Dir in den Hallen durch die Videoüberwachung, die sogar die Einsätze der Einzelspiele erfassen könnte,
und ständigen Aufzeichnungen Deiner Aufsichten möglich sei, genaue Zahlen und Prognosen zu erstellen.
Wer zig-Tausend Einsatzhöhen pro Tag aufzeichnen kann, müsste doch auch einen vorgeglühten Automaten im Blick haben,
oder nicht?
Gruß
Meike |
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Na, dann hat Du ja gut aufgepasst.
Ich habe nämlich auch noch nie einen vorgeglühten Automaten gesehen.
Es wurde aber hier von einem User geschrieben, dass es sich dabei um fast alltägliche Praxis handelt.
Ich schrieb übrigens nicht "bei mir in den Hallen", sondern in mir bekannten Hallen....
das können alle möglichen Hallen sein.
Die vom Freund, vom Arbeitgeber oder meinem Schwippschwager...
und da habe ich überhaupt keine Bedenken, denn hier finden sowieso keine "Vorglühungen" statt!
Die Aufzeichnungen erfolgen übrigens permanent von der Decke auf das Gerät und man sieht sehr genau, wo der Gast seine Hände hat.
Dabei wird gleichzeitig jedes Spiel aufgezeichnet, um Reklamationen nachgehen zu können.
Schönes Wochenende und liebe Grüße vom Walter
und natürlich
und
__________________ Gruß vom Walter
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7
08.05.2010 07:47 |
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eszet
Tripel-As
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Vorglühen
1. Stammspieler
Vorglühen ist Praxis weil die Stammspieler es einfordern. Gerade die Problemspieler wollen nicht warten. Das Flucht aus der Realität gelingt nur wenn die Walzenanimation , das Spiel läuft. Ankommen und gleich auf 50 ct, 100 ct oder mehr spielen zu können, weil schon z.B. 150€ vorgebucht sind wird als fataler Weise als „Guter Service“ wahrgenommen. Wie wichtig diese Stammspieler für eine Halle sind sollte jedem klar sein. Vorab anrufen Uhrzeit, Betrag und Automat(en) festlegen.
Wie die Automaten dann überwacht werden regelt jede Halle anders. Meistens funktioniert die soziale Kontrolle. Die schon anwesenden Stammspieler sehen welche Automaten die Aufsicht bucht und helfen durch ihre Anwesenheit beim „Bewachen“. Das ist völlig unkritisch.
Genauso buchen in jeder Halle Spieler mehrere Automaten die sie nicht ständig überwachen, weil sie z.B. in der anderen Konzession stehen. Der Typische - 2 werden bespielt 2 werden gebucht- Spieler. Immer abwechselnd damit kein Stillstand entsteht. Auch da funktioniert das nur über soziale Kontrolle – die meisten Spieler kennen sich untereinander und achten auf die Automaten der anderen.
2. Hallen
Vorglühen wird auch aktiv als Serviedienstleistung angeboten. Neue Stammspieler sind wichtig für die Kasse. Später gibt es vielleicht dann noch bei jedem weiteren gewechselten 50er ein Rubbellos oder jedes Mal wenn ein Automat in die Pause geht, als „Entschädigung“. Alles Maßnahmen zur Kundenbindung. Vorglühen ist nur eine davon. Der Phantasie sollte man in dem Bereich keine Grenzen setzen.
Wer es immer noch nicht glaubt einfach selber testen.
Freundlichkeit hilft.
Problemspieler die auf dem Weg sind sich zu ruinieren suchen ja leider nach Möglichkeiten den Spielerschutz zu umgehen und rennen bei den Aufstellern dabei offene Türen ein.
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8
08.05.2010 14:56 |
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Walter B
Routinier
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Ich habe mal die Meinung eines Studenten eingeholt, welcher sich seit längerer Zeit als Spielhallenaufsicht sein Studium finanziert.
Selbst nicht hier angemeldet, stelle ich das für ihn ein.
Personalien sind mir bekannt:
Zitat
Dieses ominöse Vorglühen lässt sich aus der Sicht einer Aufsicht
absolut nicht kontrollieren.
Stell Dir doch ganz einfach mal folgendes Szenario vor:
[Story]
Du "glühst" morgens vor Dienstbeginn 5 Geräte a 20€ in einer 12er
Konzession vor.
Dann schliesst du den Laden auf, der prompt von zwei/drei Spielern
bevölkert wird.
Es wird mal hier 'nen 2er eingeworfen, da 50 Cent. 5 Cent die Umdrehung versteht sich
.
Die Aufsicht schaut mit Argusaugen, dass bloß nicht die "Vorgeglühten" bespielt werden.
Denn diese befinden sich ja quasi im Stand-By Betrieb. Jederzeit bereit!
Kommen dann noch andere Gäste ins Spiel, wird das Chaos langsam perfekt.
Es wird Kaffee gekocht, Cola gebracht. Und es soll sogar Hallen geben in denen Pommes und Co aufgewärmt und gereicht werden.
Kaum den Blick abgewendet hockt einer der drei Spieler am "vorgeglühten" Gerät.
Die Diskussion beginnt...
Es wird behauptet: " Der war nich' vorgeglüht, da war kein Geld drauf!"
Starte mal in einem vollen Laden dann eine Beweisführung, wenn die ersten Gäste im Rücken schon wieder nach
Wechselgeld und Getränken rufen!!
Denn man hat in einer gutbesuchten Halle schon genug um die Ohren, als das man sich noch um so einen Mist kümmern könnte!!
Das Ende vom Lied ist, die Aufsicht hat vom Tagesverdient (mindestens) 20€ weniger in der Tasche.
Schlechte Laune = schlechter Service.
Da hat sich das seltsame "Vorglühen gilt als guter Service"- Argument recht schnell erledigt.
[/Story]
__________________ Gruß vom Walter
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9
08.05.2010 15:18 |
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KARO
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Hallo ,
bin ich hier eigentlich im Forum für Dieselmotoren , ach ja die müssen
ja auch nicht mehr vorgeglüht werden , selten so gelacht !!! ,
ja Walter da kann man machen was man will oder schreiben was man will ,
in der Goldserie ist eben alles anders .
Vorglühen , ha ,ha, ha,
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11
08.05.2010 19:12 |
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eszet
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Zitat: |
Schwer zu finden, die korrekt geführte Halle. Vorglühen ist übliche Praxis. Fällt unter guter Service um das Geschäft zu verbessern. Ich kenne eine Halle in der der anwesende Inhaber, nicht nur auf Anfrage vorglüht, sondern grundsätzlich alle nicht bespielten Automaten immer mit mindestens 20€ vorgebucht. Neu ankommende Spieler bezahlen den Aufgebuchten Betrag und können ohne lästige Wartezeit spielen. ( Ich frage mich gerade ob ich das überhaupt schreiben soll. Wahrscheinlich bringe ich damit einige Mitleser erst auf die Idee wie sie ihren „Service“ verbessern können. Aber im Moment finde ich es wichtiger das man es öffentlich diskutiert.) |
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Zum besseren Verständnis von Walters Postings
Seine Gedanken kreisen um die eine Halle, die ich oben erwähnte, in der der Inhaber alles verglüht.
(Adresse auf Anfrage,
nicht an Branchenvertreter!)
Viel interessanter ist ob das "Vorglühen auf Anfrage" der SpielV entspricht.
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12
09.05.2010 13:43 |
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Walter B
Routinier
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Zitat: |
Original von eszet
Zitat: |
Schwer zu finden, die korrekt geführte Halle. Vorglühen ist übliche Praxis. Fällt unter guter Service um das Geschäft zu verbessern. Ich kenne eine Halle in der der anwesende Inhaber, nicht nur auf Anfrage vorglüht, sondern grundsätzlich alle nicht bespielten Automaten immer mit mindestens 20€ vorgebucht. Neu ankommende Spieler bezahlen den Aufgebuchten Betrag und können ohne lästige Wartezeit spielen. ( Ich frage mich gerade ob ich das überhaupt schreiben soll. Wahrscheinlich bringe ich damit einige Mitleser erst auf die Idee wie sie ihren „Service“ verbessern können. Aber im Moment finde ich es wichtiger das man es öffentlich diskutiert.) |
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Zum besseren Verständnis von Walters Postings
Seine Gedanken kreisen um die eine Halle, die ich oben erwähnte, in der der Inhaber alles verglüht.
(Adresse auf Anfrage,
nicht an Branchenvertreter!)
Viel interessanter ist ob das "Vorglühen auf Anfrage" der SpielV entspricht. |
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Noch interessanter ist , aus welchem Umfeld Du kommst!
Ehemals Suchnixe, danach funautomat.com!
Beides Automatenbetrügerforen.
Wurden allerdings beide schon geschlossen!
__________________ Gruß vom Walter
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13
09.05.2010 15:31 |
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eszet
Tripel-As
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keine "Umfeld" Unsterstellungen.
(den Rest meiner Antwort habe ich wieder gelöscht, hätte nicht den Regeln zum Umgangston entsprochen.)
Zurück zum Thema.
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14
09.05.2010 21:32 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Walter,
deine Beiträge zum Thema "Vorglühen" sind wirklich interessant.
Du kennst keinen Betrieb, also gibt es das nicht?
Du stellst eine Frage, die man Dir aber nicht so beantwortet, wie Dir das angenehm ist
und dann ist es wichtig aus was für einem "Umfeld" der kommt, der die Frage beantwortet hat?
Um was geht es Dir denn hier?
Gruß
Meike
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15
10.05.2010 16:25 |
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Walter B
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Walter,
deine Beiträge zum Thema "Vorglühen" sind wirklich interessant.
Um was geht es Dir denn hier?
Gruß
Meike |
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Huhu liebe Meike° ,
danke für die Blumen....
da wurde ich allerdings schwach:
Zitat eszet:
Schwer zu finden, die korrekt geführte Halle. Vorglühen ist übliche Praxis.
Gruß vom Walterchen
und wie immer
°Copyright gmg
__________________ Gruß vom Walter
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16
10.05.2010 20:28 |
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petergaukler
Kaiser
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gestern in der spielo xxx
ich unterhielt mich mit der aufsicht
da kam detlef ,ein guter stammspieler und wechselte 100 euro
in 2 euro stücke
er bekam dazu den casino becher
und los gehts
in 5 novoline je 20 euro eingeworfen und dann abwarten....
nach ein paar minuten waren die 20 euro je geraet vom
münzspeicher links zum punktespeicher rechts gebucht
dann den einsatz auf 50 cent pro dreh gestellt
die automatiktaste gedrückt und los gehts.
usw. usw...........................
dieses macht u.a. die aufsicht für gute kunden auch selbst
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18
22.12.2010 11:17 |
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sir fair
Jungspund
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Bonn Innenstadt, "Automatencasino" in der Fußgängerzone gegenüber vom Bahnhof, Einzelkonzession = 12 Automaten.
Sämtliche Automaten sind mit 20€ , 50€ oder 100€ bebucht, Spielgäste melden beim Eintreten ihr Wunschgerät bei der Aufsicht an und "kaufen" den vorgemünzten Betrag. Laut Aussage der Aufsicht dient dies hauptsächlich einer Art von Spielgastkontrolle; unerwünschten Spielern wird gesagt: "Nein, Du siehst doch - alles besetzt."
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19
22.12.2010 18:31 |
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eszet
Tripel-As
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"Vorglühen ist ein Problem", sagt P. Gauselmann in seiner ima Eröffnungsrede.
Das ist merkwürdig oder eine Strategieänderung.
Jedes durch die Branche erzeugte Problem wurde in der Vergangenheit meist, auch wenn gegenteilige Gutachten und Untersuchungen vorlagen, mehrere Jahre geleugnet. Dann schlägt man eine freiwillige Selbstbeschränkung vor und hat idealerweise schon getestete Konzepte in der Schublade um die Selbstbeschränkungen zu umgehen.
So war es bis zur ima,auch beim Thema Vorglühen.
Problem taucht auf.
Die Branchen-Accounts haben das noch nie gesehen, gehört und können sich das auch überhaupt nicht vorstellen usw.
Warum lenkt Gauselmann so schnell ein?
Ist das Vorglühen damit eine der Stellschrauben an der der Staat mit seiner Erlaubnis nachjustieren darf?
Und darf dort und an anderen Stellen justiert werden damit keiner den großen Hebel - Entschärfung der Geräte in Bezug auf Einsatzhöhe, Gewinnhöhe, Spieldauer - anfaßt?
Es bleibt spannend.
Es wi
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20
28.01.2011 17:12 |
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