Forum-Gewerberecht

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[QUOTE]Schwer zu finden, die korrekt geführte Halle. Vorglühen ist übliche Praxis. Fällt unter guter Service um das Geschäft zu verbessern. Ich kenne eine Halle in der der anwesende Inhaber, nicht nur auf Anfrage vorglüht, sondern grundsätzlich alle nicht bespielten Automaten immer mit mindestens 20€ vorgebucht. Neu ankommende Spieler bezahlen den Aufgebuchten Betrag und können ohne lästige Wartezeit spielen. ( Ich frage mich gerade ob ich das überhaupt schreiben soll. Wahrscheinlich bringe ich damit einige Mitleser erst auf die Idee wie sie ihren „Service“ verbessern können. Aber im Moment finde ich es wichtiger das man es öffentlich diskutiert.)[/QUOTE]

Zum besseren Verständnis von Walters Postings großes Grinsen  
Seine Gedanken kreisen um die eine Halle, die ich oben erwähnte, in der der Inhaber alles verglüht.
(Adresse auf Anfrage,  Zeigefinger   nicht an Branchenvertreter!)

Viel interessanter ist ob das "Vorglühen auf Anfrage" der SpielV entspricht.



Gepostet am 09.05.2010 um 13:43 von:
Benutzer: eszet
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47333#post47333


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