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Hallo Walter,

einen vorgeglühten Automaten hatte ich persönlich auch noch nicht gesehen, aber den umgekehrten Fall,
nachdem die Aufsicht aus einer extra Kasse ausgezahlt hatte, weil der Spieler nicht über Stunden auf die
Auszahlung seines Gewinns warten wollte und dann am Automaten stand um die Gewine umzubuchen
und auszuzahlen.

Es handelte sich um eine Mehrfachkonzession und es gab 2 Aufsichten.

Die eine war mit Umbuchen und Rausdrücken beschäftigt und die andere stand in ihrer Kanzel.


Ich verstehe Deinen Zweifel auch nicht so richtig, da Du doch hier als es um die Einsatzhöhen ging, geschrieben hattest,
dass es bei Dir in den Hallen durch die Videoüberwachung, die sogar die Einsätze der Einzelspiele erfassen könnte,
und ständigen Aufzeichnungen Deiner Aufsichten möglich sei, genaue Zahlen und Prognosen zu erstellen.

Wer zig-Tausend Einsatzhöhen pro Tag aufzeichnen kann, müsste doch auch einen vorgeglühten Automaten im Blick haben,
oder nicht?


Gruß
Meike



Gepostet am 08.05.2010 um 06:29 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47322#post47322


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