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Wie soll das eigentlich umgesetzt werden, wenn "vorgeglüht" wurde?
Da sind also 12 Geräte und 5 wurden "vorgeglüht".
Das bedeutet, die Aufsicht darf diese 5 Geräte nicht mehr aus den Augen lassen?
Muss die Aufsicht pinkeln oder schenkt Getränke aus, sind von den "vorgeglühten" Geräten nach Rückkehr kaum noch Punkte auf dem Zähler.
Das ist nicht zu beaufsichtigen!
Das bekommt man als Mitarbeiter nicht in den Griff!

Wer verbreitet eigentlich so einen Unsinn?!

Ich kenne nicht einen Betrieb, welcher sich auf so etwas einlässt!
Ich habe es persönlich auch noch nie gesehen!
Und ich besuche zur Kontrolle viele Spielhallen......



Gepostet am 07.05.2010 um 15:47 von:
Benutzer: Walter B
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47307#post47307


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