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Ich habe mal die Meinung eines Studenten eingeholt, welcher sich seit längerer Zeit als Spielhallenaufsicht sein Studium finanziert.
Selbst nicht hier angemeldet, stelle ich das für ihn ein.
Personalien sind mir bekannt:

Zitat
Dieses ominöse Vorglühen lässt sich aus der Sicht einer Aufsicht
absolut nicht kontrollieren.
Stell Dir doch ganz einfach mal folgendes Szenario vor:
[Story]
Du "glühst" morgens vor Dienstbeginn 5 Geräte a 20€ in einer 12er
Konzession vor.
Dann schliesst du den Laden auf, der prompt von zwei/drei Spielern
bevölkert wird.
Es wird mal hier 'nen 2er eingeworfen, da 50 Cent. 5 Cent die Umdrehung versteht sich  Augenzwinkern  .
Die Aufsicht schaut mit Argusaugen, dass bloß nicht die "Vorgeglühten" bespielt werden.
Denn diese befinden sich ja quasi im Stand-By Betrieb. Jederzeit bereit!
Kommen dann noch andere Gäste ins Spiel, wird das Chaos langsam perfekt.
Es wird Kaffee gekocht, Cola gebracht. Und es soll sogar Hallen geben in denen Pommes und Co aufgewärmt und gereicht werden.
Kaum den Blick abgewendet hockt einer der drei Spieler am "vorgeglühten" Gerät.

Die Diskussion beginnt...

Es wird behauptet: " Der war nich' vorgeglüht, da war kein Geld drauf!"

Starte mal in einem vollen Laden dann eine Beweisführung, wenn die ersten Gäste im Rücken schon wieder nach
Wechselgeld und Getränken rufen!!
Denn man hat in einer gutbesuchten Halle schon genug um die Ohren, als das man sich noch um so einen Mist kümmern könnte!!

Das Ende vom Lied ist, die Aufsicht hat vom Tagesverdient (mindestens) 20€ weniger in der Tasche.

Schlechte Laune = schlechter Service.

Da hat sich das seltsame "Vorglühen gilt als guter Service"- Argument recht schnell erledigt.



[/Story]



Gepostet am 08.05.2010 um 15:18 von:
Benutzer: Walter B
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47330#post47330


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