An alle Gewerberechtsreferenten der Länder! |
r2d2
Tripel-As
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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An alle Gewerberechtsreferenten der Länder! |
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An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!
BMWi an alle Gewerberechtsreferenten der Länder:
Am 23. November 2009 teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gewerberechtsreferenten der Länder in Bezug auf die „Manipulationen an Geldspielgeräten“ der Novoline2-Serie, dass nun von der PTB mitgeteilt wurde, dass an den Spielgeräte der Fa. adp (Gauselmann-Gruppe) und zwar der Serie Magie IV (Bauarten 2178, 2180, 2181, 2182) ebenfalls Manipulationen bekannt geworden sind.
Zitat:
„1. Im Falle der Fa. NovoLine hatte das Unternehmen sehr zügig reagiert und eine Software zur Absicherung der Geräte entwickelt und mit der PTB abgestimmt. Die PTB hatte der Fa. Novoline eine Frist bis zum 30.11.2009 gesetzt, um die betroffenen NovoLine-Geräte mit der neuen, manipulationsgeschützten Software (B75) umzurüsten. Die PTB hat diesbezüglich einen Zulassungsnachtrag erteilt.
Ab 1. Dezember 2009 ist der Betrieb mit der alten, manipulationsanfälligen Software (B74) nicht mehr erlaubt. Wie im Rahmen des letzten BLA besprochen, ist bei Weiterbetrieb der Geräte ohne die im Zulassungsnachtrag aufgegebene Softwareinstallation von einem in der Funktion gestörten Gerät im Sinne des § 7 Abs. 4 SpielV auszugehen, das unverzüglich vom Aufsteller aus dem Verkehr zu ziehen ist.
Die PTB hat zwischenzeitlich Hinweise erhalten, dass derzeitig Geräte in erheblicher Stückzahl noch nicht umgerüstet worden sind.
( ……… )
2. Im Falle der Fa. adp hat die PTB mit dem Unternehmen abgestimmt, dass unverzüglich ein Konzept vorgelegt wird, wie die Manipulationsfestigkeit und die Nachweisführung von Manipulationen mit den Mitteln, die den Sachverständigen bzw. zugelassenen Stellen gemäß § 7 SpielV zur Verfügung stehen, wieder hergestellt werden soll. Im Falle einer Bestätigung des Konzeptes durch die PTB wird diese Zulassungsnachträge erteilen, mit denen adp aufgegeben wird, die Geräte der betroffenen Bauarten bis spätestens 28. Februar 2010 umzurüsten. Eine Liste der betroffenen Bauarten ist ebenfalls beigefügt (s. Anlage). Bis zur Wiederherstellung der Manipulationsfestigkeit werden keine Zulassungsbelege durch die PTB erteilt. Dieses Verfahren entspricht dem im Falle der Fa. NovoLine angewandten.“
Zitat Ende / vergleiche Kopie des BMWi- Schreiben als pdf-Datei in der Anlage
An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!
Manipulierbare Glücksspielgeräte von der PTB zugelassen!
PTB lässt illegale Glücksspielgeräte zu!
BMWi räumt Überganzfrist ein!
Erpressung und/oder durch Missachtung des Kartellgesetzes
Wichtige und grundlegende in § 13 SpielV genannte Anforderungen wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen offenkundig weder durch die Glücksspielgeräteindustrie noch durch die PTB erfüllt.
Das Überprüfungsverfahren für Geldspiele nach § 7 SpielV, wie es von der PTB vorgestellt wurde, erfüllt nicht im Ansatz die elementarsten fachlichen Kriterien für einen sicheren und nachweisbaren Überprüfungsprozess, wie sie von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen normalerweise vorausgesetzt werden. Auffallend ist hierbei, dass diese offenkundigen Unzulänglichkeiten unmittelbar auf die Einflussnahme der PTB auf den „Überprüfungsprozess“ zurückzuführen sind.
Nach Aussage des BMWI (Schönleiter) sollen bis 01.01.2011 80 % der Geräte umgerüstet sein, sonst droht wird mit einer neuen Spielverordnung.
Solch ein Vorgehen könnte man auch Erpressung nennen!
Entweder sind diese Geräte zugelassen und dürften somit betrieben werden oder es sind illegale Glücksspielgeräte und somit unmittelbar vom Markt zu nehmen.-
Gleichzeitig sind gegen die hierfür verantwortlichen Personen staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren z.B. wegen der gewerbsmäßigen Verbreitung von illegalen Glückspielgeräten und der Duldung von illegalen Glücksspiels einzuleiten. Solch ein Verhalten des BMWI (Schönleiter) könnte auch eine fortgesetzte Begehung einer Erpressung darstellen.
StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Laut BMWi (Schönleiter) verbleibt als letztes Mittel, wenn das Ziel des BMWi, Geräte gemäß TR 3.0 bis 3.3 bis zum 1.1.2011 sukzessiv aus dem Markt zu nehmen nicht erreicht wird, die Möglichkeit einer entsprechenden Änderung der Spielverordnung.
Welch ein fataler Irrtum:
1. Es handelt sich hierbei zweifelsfrei um von der PTB zugelassene Glücksspielgeräte gem. § 33c GewO.
2. Somit handelt es sich um legale Glücksspielgeräte!
3. Warum sollten von der PTB zugelassene legale Glücksspielgeräte unter Androhung eines empfindlichen Übels in Form einer Änderung der SpielV wieder vom Markt genommen werden müssen?
2. Wenn sich herausgestellt hat, dass diese Glücksspielgeräte nicht der geltenden Spielverordnung entsprechen und trotzdem eine bundesbehörtliche Zulassung erhalten haben, dann ist in solch einem Fall die Bauarten- Zulassungen zurückzunehmen oder zu widerrufen. –
Alternativen: KEINE ( vgl. § 33e Abs. 2 GewO)
„§ 33e GewO Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.“
Wird solch ein Missbrauch von zugelassenen Glücksspielgeräte trotz allem billigend in Kauf genommen, in dem die Bauartzulassung nicht widerrufen wird, haften aus meiner Sicht das BMWi genauso wie die PTB dafür.
Oder sollte hier die PTB und die Glücksspielgeräteindustrie zu Lasten der Automatenaufsteller von Seiten des BMWi durch Erpressung und/oder durch Missachtung des Kartellgesetzes geschützt werden?
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1
03.01.2010 17:19 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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MOIN R2D2 !
Deine Argumentationskette - den Sachverhalt 1 mit dem ganz anderen Sachverhalt 2 zu verküpfen - erschließt sich mir leider nicht !
Mir sieht das z. Zt. eher nach einem Schutz der Gewerbetreibenden aus dem Bereich der Aufstellerschaft aus.
Oder erscheint es aus Deiner Sicht empfehlenswert, den Aufstellern die Aufstellung der betroffenen Geräte zu untersagen ?
Der eine Gerätehersteller hat reagiert, und die Manipulationsfestigkeit der betroffenen Geräte erhöht.
Der andere Gerätehersteller wird sicherlich ebenfalls reagieren, und die momentan lt. Aussage der PTB wohl vorhandene Manipulationsmöglichkeit durch die Erhöhung der Manipulationsfestigkeit unterbinden.
Grüße
__________________ gmg
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2
03.01.2010 18:15 |
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Solon
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Corleis
Routinier
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RE: An alle Gewerberechtsreferenten der Länder! |
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Zitat: |
Original von r2d2
Solch ein Vorgehen könnte man auch Erpressung nennen!
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Nur so zur Info:
Wie du selber ausführst, liegt eine Erpressung nur vor, wenn ein unzulässiges Übel angedroht wird.
Wenn aber eine Behörde mit zulässigen Sanktionen oder Maßnahmen "droht" ist das keine Erpressung!
So ist das in unserem Rechtsstaat!
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3
03.01.2010 18:41 |
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jasper
Kaiser
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RE: An alle Gewerberechtsreferenten der Länder! |
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Zitat: |
Original von r2d2
An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!
BMWi an alle Gewerberechtsreferenten der Länder:
Zitat:
„1. Im Falle der Fa. NovoLine hatte das Unternehmen sehr zügig reagiert und eine Software zur Absicherung der Geräte entwickelt und mit der PTB abgestimmt. Die PTB hatte der Fa. Novoline eine Frist bis zum 30.11.2009 gesetzt, um die betroffenen NovoLine-Geräte mit der neuen, manipulationsgeschützten Software (B75) umzurüsten. Die PTB hat diesbezüglich einen Zulassungsnachtrag erteilt.
Ab 1. Dezember 2009 ist der Betrieb mit der alten, manipulationsanfälligen Software (B74) nicht mehr erlaubt. Wie im Rahmen des letzten BLA besprochen, ist bei Weiterbetrieb der Geräte ohne die im Zulassungsnachtrag aufgegebene Softwareinstallation von einem in der Funktion gestörten Gerät im Sinne des § 7 Abs. 4 SpielV auszugehen, das unverzüglich vom Aufsteller aus dem Verkehr zu ziehen ist.
Die PTB hat zwischenzeitlich Hinweise erhalten, dass derzeitig Geräte in erheblicher Stückzahl noch nicht umgerüstet worden sind.
( ……… )
2. Im Falle der Fa. adp hat die PTB mit dem Unternehmen abgestimmt, dass unverzüglich ein Konzept vorgelegt wird, wie die Manipulationsfestigkeit und die Nachweisführung von Manipulationen mit den Mitteln, die den Sachverständigen bzw. zugelassenen Stellen gemäß § 7 SpielV zur Verfügung stehen, wieder hergestellt werden soll. Im Falle einer Bestätigung des Konzeptes durch die PTB wird diese Zulassungsnachträge erteilen, mit denen adp aufgegeben wird, die Geräte der betroffenen Bauarten bis spätestens 28. Februar 2010 umzurüsten. Eine Liste der betroffenen Bauarten ist ebenfalls beigefügt (s. Anlage). Bis zur Wiederherstellung der Manipulationsfestigkeit werden keine Zulassungsbelege durch die PTB erteilt. Dieses Verfahren entspricht dem im Falle der Fa. NovoLine angewandten.“
Zitat Ende / vergleiche Kopie des BMWi- Schreiben als pdf-Datei in der Anlage
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Wie es scheint haben 2 Gerätehersteller manipulationsanfällige Software in ihren von PTB zugelassenen Geräte.
Da stellt sich doch die Frage, um was für eine Manipulation handelt es sich? Insbesondere weil 2(!) Gerätehersteller davon betroffen sind.
Welche Geräte-Bauarten der beiden Gerätehersteller sind von dieser Manipulation betroffen?
Warum erfährt der Automatenaufsteller nichts von solchen Manipulationen?
Hallo gmg,
mir schon!
Sachverhalt 1 und Sachverhalt 2 = PTB zugelassene Glücksspielgeräte welche im nachhinein laut BMWi vom Markt genommen werden sollen oder im nachhinein geändert werden sollen. In beiden Fällen ist der Automatenaufsteller der gekniffene, er weis von nichts und hat die von der PTB und Industrie verursachte Zeche zu zahlen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 03.01.2010 19:59.
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4
03.01.2010 19:53 |
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rosebud
Routinier
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Zitat: |
Original von gmg
MOIN R2D2 !
Deine Argumentationskette - den Sachverhalt 1 mit dem ganz anderen Sachverhalt 2 zu verküpfen - erschließt sich mir leider nicht !
Mir sieht das z. Zt. eher nach einem Schutz der Gewerbetreibenden aus dem Bereich der Aufstellerschaft aus.
Oder erscheint es aus Deiner Sicht empfehlenswert, den Aufstellern die Aufstellung der betroffenen Geräte zu untersagen ?
Der eine Gerätehersteller hat reagiert, und die Manipulationsfestigkeit der betroffenen Geräte erhöht.
Der andere Gerätehersteller wird sicherlich ebenfalls reagieren, und die momentan lt. Aussage der PTB wohl vorhandene Manipulationsmöglichkeit durch die Erhöhung der Manipulationsfestigkeit unterbinden.
Grüße |
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hi,
klasse Formulierung: "Erhöhung der Manipulationsfestigkeit"
Alle Achtung !
dafür bekommst du bestimmt ein lukratives Angebot für die "PUBLIC RELATIONS- Abteilung der Fa. ADP !
grüsse
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5
03.01.2010 20:08 |
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Carlo
Routinier
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Warum wird der Automatenaufsteller über den Inhalt seiner Glücksspielgeräte erst in solch einem Forum aufgeklärt.
BMWi, PTB, Geräteindustrie, Hosen runter und Karten auf den Tisch!
Um welche Manipulationen geht es hier, dass zwei Gerätehersteller die selbst Spielhallen betreiben davon betroffen sind?
Oder ist die Fernsteuerung via Vernetzung oder die Spielergewinnverschiebung durch eine beleglose Geldentnahme via Chipkarte aufgeflogen und muss nun geändert werden?
r2d2 und
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6
04.01.2010 13:59 |
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jasper
Kaiser
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Das Schweigen der Lämmer über die tatsächlichen Hintergründe dürfte ein deutliches Zeichen dafür sein, dass Du mit Deiner Vermutung nicht ganz falsch liegst.
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7
05.01.2010 09:31 |
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gmg
Foren Gott
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Handelt es sich dabei eventuell um diese Manipulation?
Zitat on
16. 12. 2009
Sehr geehrter Kunde,
es besteht der Verdacht einer Manipulation am Akzeptorkopf des MD100. Die Manipulation wird durch den Scheineingabeschlitz mittels einer elektronischen Schaltung durchgeführt und verursacht eine Buchung von höherwertigen Scheinen.
Zitat off
Fundstelle:
Grüße
__________________ gmg
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9
05.01.2010 16:02 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo r2d2,
da hast Du mal wieder ein spannendes Rundschreiben gefunden.
Gruß an alle,
mich persönlich hätte wirklich interessiert, warum ein Justiziar glaubt, dass der §7 Abs. 4 SpielV greifen würde.
Die Kommentierung von Dr. Marcks in Landmann/Rohmer gibt dazu keinerlei Anhaltspunkte.
Der Aufsatz von Dr. Odenthal in GewA 1989 222-227 gibt dazu ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte.
Ich persönlich kenne keine Rechtsprechung, die dem "im Rahmen des letzten BLA besprochenen" (Zitat Ende) nur ansatzweise Nährboden bieten würde.
Der Aufsteller hat keinerlei Vertragsverhältnis im Bereich der Zulassungserteilung zur PTB.
Laut GewO gibt es nur zwei Möglichkeiten
den Widerruf
die Rücknahme.
Gmg, deine Auffassung zur "Manipulationsfestigkeit" ist rechtlich nicht nachvollziehbar.
Was rechtlich nachvollziehbar ist, kann jeder im §33 e GewO und
auf Seite 6 im Merkblatt für Antragsteller die Konsequenzen nachlesen.
Wem anderweitige Rechtsprechung oder Kommentierung bekannt ist, die die Auffassung des BMWI stützt, bitte posten!
Hallo David,
welche zulässige Sanktion, Maßnahme meinst Du denn gegenüber den Aufstellern?
Mir würde ad hoc keine Einfallen.
Gruß
Meike
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10
06.01.2010 11:15 |
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RudiCartell
Tripel-As
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Jetzt sieht man die Persönlichkeitsspaltung |
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Da wird folgendes vom BMWi gesagt (angewiesen?):
Wichtigstes Kontrollmerkmal ist die Angabe „Build 75“ in der jeweils ersten Zeile. Danach folgt die gültige Checksumme. Andere Angaben, insbesondere „Build 74“, sind nicht mehr zulässig.
Warum dann der Irrwitz mit der MD5-Checksumme, die laut Liste auch für Build 75 auf unterschiedlichen Gerätevarianten mal gleich bleibt und mal wechselt, obwohl der angezeigte Geräte-Namen immer wechselt. Nachvollziehbar?
Da hätte man auch die Software leicht dadurch re-legalisieren können, indem aus einer 4 nur eine 5 "pachted" und alle sind zufrieden. Ist ohnehin nur ein kleines einzelnes Bit mehr - na denn Prosit Neujahr und bitte ein Bit.
Nachdem das BMWi eine zunehmend an Verbalverstümmelung leidene Außendarstellung hat, passt dieser Glaube, man könne etwas reparieren durch Abänderung ganz gut ins Gesamtbild. Rücknehmen bzw. Widerrufen traut man sich nicht, weil man bei der letzten Compliance-Schulung erfahren hat, dass diese feierliche Nähe bei diversen Anlässen eventuell doch nicht ganz so unbedenklich sein könnte. Wer möchte schon die Dose der Pandora öffnen und die zahllosen Prozesse und Schadensersatzforderungen durchhalten.
Danke r2d2 für dies doch beeindruckende Spektrum an Einzelheiten, die sicher im Kessel für etwas Überdruck sorgen können.
@gmg: nach dem was ich gehört habe, gehen alle diese letzten Manipulationsmöglichkeiten mehr in Richtung, Aufbuchen von beliebigen Punktekontoständen (ohne Entertainment), die irgendwann in reales Geld verwandelt werden können. Eine solche "Funktion" bräuchte die Softwrae auch zum netzwerkgetriebenen Geldkreislauf.
Gruß vom Rudi
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11
06.01.2010 12:13 |
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Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
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Hallo Rudi,
nachdem was Du an Manipulationsmöglichkeit gehört hast,
wäre dies mal wieder eine Bestätigung, dass die zugelassenen
"Module" der Buchhaltung überhaupt nicht sicher sind.
Und wenn man sich dann die Liste der betroffenen Zulassungen anschaut,
die r2d2 hier eingestellt hat, lässt sich sicherlich erklären warum es
plötzlich "Lieferengpässe" gibt, wie mir Aufsteller erzählten.
Gruß an alle,
da bin ich wirklich gespannt, wie diese Schreiben des BMWI über die Feststellung,
dass ca. 80 % ( grob geschätzt, Tendenz nach oben ) aller im Betrieb befindlicher PTB zugelassener Glücksspielgeräte ein "Manipulationsproblem" haben,
in den Bericht zur Evaluierung der SpielV einfließen wird.
Und bei Maniulationsmöglichkeiten bitte immer auch die gesamte Causalitätskette bedenken.
Gruß
Meike
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12
10.01.2010 07:20 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle
und hier auch besonders an die Vertreter der Verbände,
gab es nun eine offizielle Information zu den Manipulationsmöglichkeiten oder zu einem Widerruf oder Rücknahme von Bauartzulassungen?
Oder werden diese Themen vielleicht erst bei der Pressekonferenz zur IMA vorgestellt?
Gruß
Meike
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13
13.01.2010 06:07 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Zitat Berliner Automatenverband„Der Vorwurf der Geldwäsche ist gerade zu abenteuerlich, denn schließlich verfügen gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, welche bauartbedingt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen werden (was für Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken nicht zutrifft), über ein manipulationssicheres Zählwerk, welches auch zur lückenlosen Dokumentation zur Erhebung der Vergnügungs- und Umsatzsteuer dient. Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten "Schwarzgeld zu waschen".“
Stellen sich die Herren vom „Berliner Automatenverband“ nur Dumm oder haben die das Wesentliche tatsächlich noch nicht mitbekommen?
Tatsache ist:
* Unsere Glücksspielgeräte können ab Auslieferung mindestens 2 Jahre lange ungeprüft betrieben werden.
* Die maßgebliche Datenschnittstelle (Hersteller-Verbands-Schnittstelle) sprich „VDAI-Schnittstelle“, ist kein Bestandteil der PTB-Bauartzulassung!
*Über Vernetzung oder Chipkaten können Spielergewinne in beliebiger Höhe abgeschöpft werden, wenn man über das technische Wissen eines „Hersteller-Aufstellers“ verfügt!
*Das Verhältnis zwischen Spielergewinn und Aufstellereinnahme (Auszahlquote) ist weder transparent noch allzeit kontrollierbar!
*Daher gibt es weder für den Spieler, bzw. Ordnungsbehörden noch für den „gemeinen“ Automatenaufsteller die Gewissheit, dass alle Glücksspielgeräte einer PTB-zugelassenen Gerätebauart über ein identisches Verhältnis zwischen Spielergewinn und Aufstellereinnahme (Auszahlquote) verfügen.
Soviel als Erklärung dafür, warum der „gemeine“ Automatenaufsteller in der Regel Monat für Monat ums wirtschaftliche Überleben kämpft, während die so genannten „Hersteller-Aufsteller“ Monat für Monat den gesamtdeutschen Glücksspielmarkt mit Großspielhallen überschwemmen.
Obwohl dies alles jahrelang bekannt ist, spricht ein „Berliner Automatenverband“ von „manipulationssicherem Zählwerk“!!
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14
17.01.2010 15:10 |
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alfi1950
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Wilde Irene
Zitat Berliner Automatenverband„Der Vorwurf der Geldwäsche ist gerade zu abenteuerlich, denn schließlich verfügen gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, welche bauartbedingt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen werden (was für Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken nicht zutrifft), über ein manipulationssicheres Zählwerk, welches auch zur lückenlosen Dokumentation zur Erhebung der Vergnügungs- und Umsatzsteuer dient. Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten "Schwarzgeld zu waschen".“
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Automatenverband
Ist doch beachtlich, dass Automaten einen eigenen Verband haben
Was sagen denn die Automatenaufsteller-Verbände dazu
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15
18.01.2010 12:35 |
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Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
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Gruß an alle,
nachdem wir hier die verschiedenen Akte des Theaterstücks verstehen,
das Puzzle gelöst ist,
sollte endlich mal jmd. auf den Tisch hauen, um Schadensbegrenzung zu betreiben.
Wir haben hier alle gelernt, wie Gandhi schon sagte:
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse,
aber nicht für jedermanns Gier."
Und nun frei nach Tucholsky zeigt es sich, wer Charakter hat, denn:
"Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden
und zu sagen:NEIN."
Gruß
Meike
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16
23.01.2010 08:38 |
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Walter B
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
nachdem wir hier die verschiedenen Akte des Theaterstücks verstehen,
das Puzzle gelöst ist,
sollte endlich mal jmd. auf den Tisch hauen, um Schadensbegrenzung zu betreiben.
Wir haben hier alle gelernt, wie Gandhi schon sagte:
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse,
aber nicht für jedermanns Gier."
Und nun frei nach Tucholsky zeigt es sich, wer Charakter hat, denn:
"Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden
und zu sagen:NEIN."
Gruß
Meike |
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Meike, mein erster Beitrag und meine volle Zustimmung!
Nicht nur für diesen Deinen Beitrag!
Ich lese schon lange hier in diesem Forum.
Man kann ja froh sein, dass Leute wie Du unterwegs sind!
Mache weiter so.
__________________ Gruß vom Walter
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17
23.01.2010 15:47 |
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Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
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Hallo Walter,
herzlich willkommen im Forum !
Ich hoffe, dass noch mehr Mitleser, wie Du, aktiv werden.
Gruß
Meike
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18
24.01.2010 05:09 |
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Meike
Foren Gott
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- da ja einige Forenmitglieder das Thema "Spielrecht" mit der Medienschau verwechselt hatten,
hole ich das Thema noch mal nach vorne, damit es auch den Gewerberechtsreferenten ins Auge fällt -
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19
25.01.2010 21:20 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
wie ich nun auf einer Service Mitteilung las, werden die Unternehmer zum "Datenbanktausch" aufgefordert.
Es hieß
" Die Aktualisierung"
- damit ist wahrscheinlich die angeblich nun manipulationssichere Software gemeint, hatten wir ja schon öfter gelesen -
"ihrer Geräte muss ausschließlich durch einen Datenbanktausch erfolgen."
Habe ich das richtig verstanden, dass der Unternehmer "zwingend" eine Datenbank,
auf der seine Buchhaltung, welche durch den Hersteller "sichtbar" gemacht werden könnte, lagert,
einschicken muss, um später seinen Automaten weiter betreiben zu dürfen?
Oder habe ich die Service Info falsch verstanden?
Gruß
Meike
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20
12.02.2010 05:35 |
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