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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » An alle Gewerberechtsreferenten der Länder! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen An alle Gewerberechtsreferenten der Länder! 14 Bewertungen - Durchschnitt: 6,14
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r2d2 r2d2 ist männlich
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An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!

An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!

BMWi an alle Gewerberechtsreferenten der Länder:

Am 23. November 2009 teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Gewerberechtsreferenten der Länder in Bezug auf die „Manipulationen an Geldspielgeräten“ der Novoline2-Serie, dass nun von der PTB mitgeteilt wurde, dass an den Spielgeräte der Fa. adp (Gauselmann-Gruppe) und zwar der Serie Magie IV (Bauarten 2178, 2180, 2181, 2182) ebenfalls Manipulationen bekannt geworden sind.

Zitat:
„1. Im Falle der Fa. NovoLine hatte das Unternehmen sehr zügig reagiert und eine Software zur Absicherung der Geräte entwickelt und mit der PTB abgestimmt. Die PTB hatte der Fa. Novoline eine Frist bis zum 30.11.2009 gesetzt, um die betroffenen NovoLine-Geräte mit der neuen, manipulationsgeschützten Software (B75) umzurüsten. Die PTB hat diesbezüglich einen Zulassungsnachtrag erteilt.
Ab 1. Dezember 2009 ist der Betrieb mit der alten, manipulationsanfälligen Software (B74) nicht mehr erlaubt. Wie im Rahmen des letzten BLA besprochen, ist bei Weiterbetrieb der Geräte ohne die im Zulassungsnachtrag aufgegebene Softwareinstallation von einem in der Funktion gestörten Gerät im Sinne des § 7 Abs. 4 SpielV auszugehen, das unverzüglich vom Aufsteller aus dem Verkehr zu ziehen ist.
Die PTB hat zwischenzeitlich Hinweise erhalten, dass derzeitig Geräte in erheblicher Stückzahl noch nicht umgerüstet worden sind.

( ……… )

2. Im Falle der Fa. adp hat die PTB mit dem Unternehmen abgestimmt, dass unverzüglich ein Konzept vorgelegt wird, wie die Manipulationsfestigkeit und die Nachweisführung von Manipulationen mit den Mitteln, die den Sachverständigen bzw. zugelassenen Stellen gemäß § 7 SpielV zur Verfügung stehen, wieder hergestellt werden soll. Im Falle einer Bestätigung des Konzeptes durch die PTB wird diese Zulassungsnachträge erteilen, mit denen adp aufgegeben wird, die Geräte der betroffenen Bauarten bis spätestens 28. Februar 2010 umzurüsten. Eine Liste der betroffenen Bauarten ist ebenfalls beigefügt (s. Anlage). Bis zur Wiederherstellung der Manipulationsfestigkeit werden keine Zulassungsbelege durch die PTB erteilt. Dieses Verfahren entspricht dem im Falle der Fa. NovoLine angewandten.“

Zitat Ende / vergleiche Kopie des BMWi- Schreiben als pdf-Datei in der Anlage

An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!

Manipulierbare Glücksspielgeräte von der PTB zugelassen!
PTB lässt illegale Glücksspielgeräte zu!
BMWi räumt Überganzfrist ein!
Erpressung und/oder durch Missachtung des Kartellgesetzes


Wichtige und grundlegende in § 13 SpielV genannte Anforderungen wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen offenkundig weder durch die Glücksspielgeräteindustrie noch durch die PTB erfüllt.

Das Überprüfungsverfahren für Geldspiele nach § 7 SpielV, wie es von der PTB vorgestellt wurde, erfüllt nicht im Ansatz die elementarsten fachlichen Kriterien für einen sicheren und nachweisbaren Überprüfungsprozess, wie sie von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen normalerweise vorausgesetzt werden. Auffallend ist hierbei, dass diese offenkundigen Unzulänglichkeiten unmittelbar auf die Einflussnahme der PTB auf den „Überprüfungsprozess“ zurückzuführen sind.

Nach Aussage des BMWI (Schönleiter) sollen bis 01.01.2011 80 % der Geräte umgerüstet sein, sonst droht wird mit einer neuen Spielverordnung.

Solch ein Vorgehen könnte man auch Erpressung nennen!

Entweder sind diese Geräte zugelassen und dürften somit betrieben werden oder es sind illegale Glücksspielgeräte und somit unmittelbar vom Markt zu nehmen.-

Gleichzeitig sind gegen die hierfür verantwortlichen Personen staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren z.B. wegen der gewerbsmäßigen Verbreitung von illegalen Glückspielgeräten und der Duldung von illegalen Glücksspiels einzuleiten. Solch ein Verhalten des BMWI (Schönleiter) könnte auch eine fortgesetzte Begehung einer Erpressung darstellen.

StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.


Laut BMWi (Schönleiter) verbleibt als letztes Mittel, wenn das Ziel des BMWi, Geräte gemäß TR 3.0 bis 3.3 bis zum 1.1.2011 sukzessiv aus dem Markt zu nehmen nicht erreicht wird, die Möglichkeit einer entsprechenden Änderung der Spielverordnung.

Welch ein fataler Irrtum:
1. Es handelt sich hierbei zweifelsfrei um von der PTB zugelassene Glücksspielgeräte gem. § 33c GewO.
2. Somit handelt es sich um legale Glücksspielgeräte!
3. Warum sollten von der PTB zugelassene legale Glücksspielgeräte unter Androhung eines empfindlichen Übels in Form einer Änderung der SpielV wieder vom Markt genommen werden müssen?
2. Wenn sich herausgestellt hat, dass diese Glücksspielgeräte nicht der geltenden Spielverordnung entsprechen und trotzdem eine bundesbehörtliche Zulassung erhalten haben, dann ist in solch einem Fall die Bauarten- Zulassungen zurückzunehmen oder zu widerrufen. –

Alternativen: KEINE ( vgl. § 33e Abs. 2 GewO)

§ 33e GewO Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.“


Wird solch ein Missbrauch von zugelassenen Glücksspielgeräte trotz allem billigend in Kauf genommen, in dem die Bauartzulassung nicht widerrufen wird, haften aus meiner Sicht das BMWi genauso wie die PTB dafür.

Oder sollte hier die PTB und die Glücksspielgeräteindustrie zu Lasten der Automatenaufsteller von Seiten des BMWi durch Erpressung und/oder durch Missachtung des Kartellgesetzes geschützt werden?


Dateianhang:
pdf BMWI an Gewerberechtsref. v. 23.11.09.pdf (802 KB, 978 mal heruntergeladen)
1 03.01.2010 17:19 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Solon
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Deine Argumentationskette - den Sachverhalt 1 mit dem ganz anderen Sachverhalt 2 zu verküpfen - erschließt sich mir leider nicht !

Mir sieht das z. Zt. eher nach einem Schutz der Gewerbetreibenden aus dem Bereich der Aufstellerschaft aus.

Oder erscheint es aus Deiner Sicht empfehlenswert, den Aufstellern die Aufstellung der betroffenen Geräte zu untersagen ?

Der eine Gerätehersteller hat reagiert, und die Manipulationsfestigkeit der betroffenen Geräte erhöht.
Der andere Gerätehersteller wird sicherlich ebenfalls reagieren, und die momentan lt. Aussage der PTB wohl vorhandene Manipulationsmöglichkeit durch die Erhöhung der Manipulationsfestigkeit unterbinden.

Grüße

__________________
gmg
2 03.01.2010 18:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!

Zitat:
Original von r2d2

Solch ein Vorgehen könnte man auch Erpressung nennen!



Nur so zur Info:

Wie du selber ausführst, liegt eine Erpressung nur vor, wenn ein unzulässiges Übel angedroht wird.
Wenn aber eine Behörde mit zulässigen Sanktionen oder Maßnahmen "droht" ist das keine Erpressung!

So ist das in unserem Rechtsstaat! anbeten
3 03.01.2010 18:41 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
jasper
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RE: An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!

Zitat:
Original von r2d2
An alle Gewerberechtsreferenten der Länder!

BMWi an alle Gewerberechtsreferenten der Länder:

Zitat:
„1. Im Falle der Fa. NovoLine hatte das Unternehmen sehr zügig reagiert und eine Software zur Absicherung der Geräte entwickelt und mit der PTB abgestimmt. Die PTB hatte der Fa. Novoline eine Frist bis zum 30.11.2009 gesetzt, um die betroffenen NovoLine-Geräte mit der neuen, manipulationsgeschützten Software (B75) umzurüsten. Die PTB hat diesbezüglich einen Zulassungsnachtrag erteilt.
Ab 1. Dezember 2009 ist der Betrieb mit der alten, manipulationsanfälligen Software (B74) nicht mehr erlaubt. Wie im Rahmen des letzten BLA besprochen, ist bei Weiterbetrieb der Geräte ohne die im Zulassungsnachtrag aufgegebene Softwareinstallation von einem in der Funktion gestörten Gerät im Sinne des § 7 Abs. 4 SpielV auszugehen, das unverzüglich vom Aufsteller aus dem Verkehr zu ziehen ist.
Die PTB hat zwischenzeitlich Hinweise erhalten, dass derzeitig Geräte in erheblicher Stückzahl noch nicht umgerüstet worden sind.

( ……… )

2. Im Falle der Fa. adp hat die PTB mit dem Unternehmen abgestimmt, dass unverzüglich ein Konzept vorgelegt wird, wie die Manipulationsfestigkeit und die Nachweisführung von Manipulationen mit den Mitteln, die den Sachverständigen bzw. zugelassenen Stellen gemäß § 7 SpielV zur Verfügung stehen, wieder hergestellt werden soll. Im Falle einer Bestätigung des Konzeptes durch die PTB wird diese Zulassungsnachträge erteilen, mit denen adp aufgegeben wird, die Geräte der betroffenen Bauarten bis spätestens 28. Februar 2010 umzurüsten. Eine Liste der betroffenen Bauarten ist ebenfalls beigefügt (s. Anlage). Bis zur Wiederherstellung der Manipulationsfestigkeit werden keine Zulassungsbelege durch die PTB erteilt. Dieses Verfahren entspricht dem im Falle der Fa. NovoLine angewandten.“
Zitat Ende / vergleiche Kopie des BMWi- Schreiben als pdf-Datei in der Anlage


Wie es scheint haben 2 Gerätehersteller manipulationsanfällige Software in ihren von PTB zugelassenen Geräte.

Da stellt sich doch die Frage, um was für eine Manipulation handelt es sich? Insbesondere weil 2(!) Gerätehersteller davon betroffen sind.
Welche Geräte-Bauarten der beiden Gerätehersteller sind von dieser Manipulation betroffen?
Warum erfährt der Automatenaufsteller nichts von solchen Manipulationen?


Hallo gmg,
mir schon!

Sachverhalt 1 und Sachverhalt 2 = PTB zugelassene Glücksspielgeräte welche im nachhinein laut BMWi vom Markt genommen werden sollen oder im nachhinein geändert werden sollen. In beiden Fällen ist der Automatenaufsteller der gekniffene, er weis von nichts und hat die von der PTB und Industrie verursachte Zeche zu zahlen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 03.01.2010 19:59.

4 03.01.2010 19:53 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
rosebud rosebud ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
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Oder erscheint es aus Deiner Sicht empfehlenswert, den Aufstellern die Aufstellung der betroffenen Geräte zu untersagen ?

Der eine Gerätehersteller hat reagiert, und die Manipulationsfestigkeit der betroffenen Geräte erhöht.
Der andere Gerätehersteller wird sicherlich ebenfalls reagieren, und die momentan lt. Aussage der PTB wohl vorhandene Manipulationsmöglichkeit durch die Erhöhung der Manipulationsfestigkeit unterbinden.

Grüße


hi,

klasse Formulierung: "Erhöhung der Manipulationsfestigkeit"

Alle Achtung !

dafür bekommst du bestimmt ein lukratives Angebot für die "PUBLIC RELATIONS- Abteilung der Fa. ADP ! Applaus Applaus Applaus


grüsse
5 03.01.2010 20:08 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Warum wird der Automatenaufsteller über den Inhalt seiner Glücksspielgeräte erst in solch einem Forum aufgeklärt.

BMWi, PTB, Geräteindustrie, Hosen runter und Karten auf den Tisch!
Um welche Manipulationen geht es hier, dass zwei Gerätehersteller die selbst Spielhallen betreiben davon betroffen sind?

Oder ist die Fernsteuerung via Vernetzung oder die Spielergewinnverschiebung durch eine beleglose Geldentnahme via Chipkarte aufgeflogen und muss nun geändert werden?

Respekt r2d2 und Danke
6 04.01.2010 13:59 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
jasper
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Das Schweigen der Lämmer über die tatsächlichen Hintergründe dürfte ein deutliches Zeichen dafür sein, dass Du mit Deiner Vermutung nicht ganz falsch liegst.
7 05.01.2010 09:31 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Wenn es hier in der Tat um "Manipulaltionen" geht, dann sprechen wir hier von einer

MASSENGLÜCKSSPIELGERÄTEMANIPULATION!!

Leider erklärt keiner wer was manipulieren kann!

Hier die 98 betroffen von der PTB zugelassenen Glücksspielgeräte-Bauarten laut Anlage I zum o.g. BMWI-Schreiben:


Name Gültigkeit Zulassung Zulassungsnummer Firma

Jazz 01. 01. 08 2002 Spiel Tech 21

New Winner 01. 01. 08 2005 Spiel Tech 21

Sonne 01. 01. 08 2008 Spiel Tech 66

Merkur Cash Fire 01. 01. 09 2009 adp

Tooor 01. 01. 08 2011 Spiel Tech 21

Laola 01. 01. 08 2012 Spiel Tech 66

Merkur Beamer 01. 01. 09 2020 Spiel Tech 13

New York 01. 01. 09 2022 Spiel Tech 21

Merkur Star 01. 01. 09 2024 Spiel Tech 13

Paradise 01. 01. 09 2025 Spiel Tech 17

Merkur Star S 01. 01. 09 2027 Spiel Tech 17

Break Out 01. 01. 09 2033 Spiel Tech 13

Money Maker 01. 01. 09 2035 adp

Criss Cross 01. 01. 09 2037 Spiel Tech 21

Triple Power 01. 01. 09 2045 Spiel Tech 21

Mosquito 01. 01. 09 2051 Spiel Tech 17

Sirius 01. 01. 09 2053 Spiel Tech 21

Hot Hot Hot 01. 01. 09 2060 Walberer

Merkur Multi 01. 01. 09 2064 Spiel Tech 17

New Star 01. 01. 09 2067 Spiel Tech 13

Sirius Jackpot 01. 01. 09 2068 Spiel Tech 21

Merkur Multi S 01. 01. 09 2070 Spiel Tech 17

Hot Dog 01. 01. 09 2071 Spiel Tech 21

Raptor 01. 01. 09 2072 Spiel Tech 66

Hot Pepper 01. 01. 09 2075 Spiel Tech 21

adp 1002 01. 01. 09 2076 adp

Merkur Multi Casino 01. 01. 09 2078 Spiel Tech 17

adp 1003 Good Luck 01. 01. 09 2081 Spiel Tech 13

Glücksrad 01. 01. 09 2084 adp

Alex 01. 01. 09 2082 Spiel Tech 66

Cruiser 01. 01. 09 2083 Spiel Tech 66

adp1010 Loaded 01. 01. 09 2092 Spiel Tech 13

Euro Euro 01. 01. 09 2094 Spiel Tech 21

Hot Cherry 01. 01. 09 2098 Spiel Tech 21

adp1075 01. 01. 09 2099 Spiel Tech 21

adp1019 01. 01. 09 2100 Spiel Tech 21

adp1005 01. 01. 09 2101 Spiel Tech 21

Crown Jewels 01. 01. 09 2102 Walberer

adp 1017 (Multi Multi) 01. 01. 09 2103 Spiel Tech 13

adp 1033 01. 01. 09 2104 Spiel Tech 21

adp 1011 01. 01. 09 2107 Spiel Tech 17

adp 1031 100% Explosiv 01. 01. 09 2109 Spiel Tech 13

adp 1038 Multi Multi S 01. 01. 09 2114 Spiel Tech 13

adp 1039 Level X 01. 01. 09 2113 Spiel Tech 17

adp 1012 01. 01. 09 2111 Spiel Tech 21

Glücksrad 4 01. 01. 09 2120 adp

adp 1026 01. 01. 09 2122 Spiel Tech 21

Crown Jewels S 01. 01. 09 2123 Walberer



adp 1024 Magie
01. 01. 09
2124
Spiel Tech 13

adp 1054
01. 01. 09
2125
Spiel Tech 21

adp 1066 Magie SLT
01. 01. 09
2126
Spiel Tech 13

adp 1006 Fun Box
01. 01. 09
2138
Spiel Tech 66

Diamond Deluxe
01. 01. 09
2139
Walberer

Glücksrad 2
01. 01. 09
2140
adp

adp 1016 Magie II St
01. 01. 09
2145
adp

adp 1040
01. 01. 09
2147
Spiel Tech 21

adp 1089
01. 01. 09
2150
Spiel Tech 21

adp 1009 Magie III SLT
01. 01. 09
2152
adp

adp 1059 Magie II SLT
01. 01. 09
2155
Spiel Tech 13

adp 1052 Magie II
01. 01. 09
2157
Spiel Tech 13

adp 1053 Magie III
01. 01. 09
2158
Spiel Tech 17

adp 1046 Jump Up
01. 01. 09
2161
Spiel Tech 17

adp 1047 ST
01. 01. 09
2165
Spiel Tech 21

adp 1110
01. 01. 09
2166
Spiel Tech 21

adp 1096 S
01. 01. 09
2167
Spiel Tech 21

adp 1041
01. 01. 09
2268
Spiel Tech 66

adp 1103 ST
01. 01. 09
2169
Spiel Tech 21

adp 1061 Golden 5


01. 01. 09


2170


Spiel Tech 21



adp 1117 ST


01. 01. 09


2171


Spiel Tech 21



adp 1074 III C


01. 01. 09


2172


Spiel Tech 17



adp 1080 Magie IVWand


01. 01. 09


2178


Spiel Tech 13



adp 1062 Magie IV Casino


01. 01. 09


2180


Spiel Tech 13



adp 1073 Magie IV Stand


01. 01. 09


2181


Spiel Tech 13



adp 1087 Magie IV ST


01. 01. 09


2182


Spiel Tech 13



adp 1094 Hot Winner


01. 01. 11


2204


Spiel Tech 13



adp 1081 Blue Diamond


01. 01. 11


2205


Spiel Tech 17



adp 1025 Fruit Mix


01. 01. 11


2207


Spiel Tech 17



adp 1166 Trikolos


01. 01. 11


2212


Spiel Tech 21



adp 1104


01. 01. 11


2214


Spiel Tech 66



adp 1101 Maxpot


01. 01. 11


2215


Spiel Tech 13



adp 1090 Aloha


01. 01. 11


2217


Spiel Tech 66



adp 1108 Fruit Mix JP


01. 01. 11


2218


Spiel Tech 13



adp 1097 Maxi More


01. 01. 11


2222


Spiel Tech 66



adp 1187 Hot Five


01. 01. 11


2225


Spiel Tech 21



adp 1174 Cross Fire


01. 01. 11


2232


Spiel Tech 66



adp 1018 Magie VII


01. 01. 11


2234


Spiel Tech 17



adp 1167 Casino


01. 01. 11


2239


Spiel Tech 66



adp 1030


01. 01. 11


2248


Walberer



adp 1028 Magie 22''


01. 01. 11


2250


Walberer



adp 1236 Crystal Winner


01. 01. 11


2252


Spiel Tech 21



adp 1181 Taler Gastro


01. 01. 11


2258


Spiel Tech 66



adp 1243 Criss Cross Cafe


01. 01. 11


2260


Spiel Tech 21



adp 1257 Triple Winner


01. 01. 11


2263


Spiel Tech 21



adp 1271 Super Five


01. 01. 11


2264


Spiel Tech 21



adp 1299 OoG II ST


01. 01. 11


2266


Spiel Tech 21



adp 1250


01. 01. 12


2268


Spiel Tech 66



adp 1188


01. 01. 12


2269


Spiel Tech 66



Zurzeit generelleres Auslieferungsverbot aller GAUSELMANN- Geräte?



Und hier geht es weiter:

Laut Anlage II zum o.g. BMWI-Schreiben
PTB-8.54 / 19.11.2009

Kontrollanleitung für NOVO-LINE-Bauarten auf Installation der gültigen Sofware

Ab 1. Dezember 2009 sind für die unten genanten 8 Bauarten der NovoLine-Gerätelinie des Zulassungsinhabers Austrian Gaming Industries (AGI) nur noch die Softwareversion mit der ezeichung „Build 75“ zugelassen.

Die Kontrolle kann durch Aufruf der Softwareanzeige von außen ohne zusätzliche Hilfsmittel, insbesondere ohne Geräteöffnung, erfolgen. Dazu sind gleichzeitig die rote und die schwarze „RISIKO“- Taste zu drücken und festhalten und anschließend die „PUNKTE START / NEHMEN“- Taste zu drücken. In der untersten Zeile des unteren Bildschirms erscheinen bauartabhängig im 5- Sekunden- Wechsel (im Anschluss an die Zulassungsnummer) nacheinander die unten dargestellten Anzeigen:

Achtung: Der Geldspeicherstand muss Null sein, der Punktespeicherstand unter 5 Punkte.

► Novo-Line-Stand (Bauart-Nummer 2028):
„Novo Line Stand v1.00 (Build 75) – MD5 a413 1ff7 7951 89d9 5511 aa23 011f 282a“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-DE-LUXE (Bauart-Nummer 2036):
„Novo Line De Luxe v1.00 (Build 75) – MD5 a413 1ff7 7951 89d9 5511 aa23 011f 282a“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-WALL (Bauart-Nummer 2044):
„Novo Line Wall v1.00 (Build 75) – MD5 a413 1ff7 7951 89d9 5511 aa23 011f 282a“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-WALL-P (Bauart-Nummer 2049):
„Novo Line Wall v1.00 (Build 75) – MD5 a413 1ff7 7951 89d9 5511 aa23 011f 282a“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-2-CASINO (Bauart-Nummer 2087):
„Novo Line 2 Casino v1.00 (Build 75) – MD5 69cc 1c13 e86a 47f6 7286 c6da 35ff 8129“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-2-STAND (Bauart-Nummer 2088):
„Novo Line 2 Stand v1.00 (Build 75) – MD5 69cc 1c13 e86a 47f6 7286 c6da 35ff 8129“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-2-DE-LUXE (Bauart-Nummer 2089):
„Novo Line 2 De Luxe v1.00 (Build 75) – MD5 69cc 1c13 e86a 47f6 7286 c6da 35ff 8129“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

► Novo-Line-2-WALL-P (Bauart-Nummer 2090):
„Novo Line 2 Wall P v1.00 (Build 75) – MD5 69cc 1c13 e86a 47f6 7286 c6da 35ff 8129“
„NSM KONTROLLEINRICHTUNG 3.3-071116 (A7B6)“

Wichtigstes Kontrollmerkmal ist die Angabe „Build 75“ in der jeweils ersten Zeile. Danach folgt die gültige Checksumme. Andere Angaben, insbesondere „Build 74“, sind nicht mehr zulässig.


Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 05.01.2010 13:20.

8 05.01.2010 13:19 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
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Manipulation ?

Handelt es sich dabei eventuell um diese Manipulation?

Zitat on
16. 12. 2009
Sehr geehrter Kunde,
es besteht der Verdacht einer Manipulation am Akzeptorkopf des MD100. Die Manipulation wird durch den Scheineingabeschlitz mittels einer elektronischen Schaltung durchgeführt und verursacht eine Buchung von höherwertigen Scheinen.
Zitat off

Fundstelle:

Grüße

__________________
gmg
9 05.01.2010 16:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo r2d2,

da hast Du mal wieder ein spannendes Rundschreiben gefunden.


Gruß an alle,

mich persönlich hätte wirklich interessiert, warum ein Justiziar glaubt, dass der §7 Abs. 4 SpielV greifen würde.

Die Kommentierung von Dr. Marcks in Landmann/Rohmer gibt dazu keinerlei Anhaltspunkte.

Der Aufsatz von Dr. Odenthal in GewA 1989 222-227 gibt dazu ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte.

Ich persönlich kenne keine Rechtsprechung, die dem "im Rahmen des letzten BLA besprochenen" (Zitat Ende) nur ansatzweise Nährboden bieten würde.

Der Aufsteller hat keinerlei Vertragsverhältnis im Bereich der Zulassungserteilung zur PTB.

Laut GewO gibt es nur zwei Möglichkeiten
den Widerruf
die Rücknahme.

Gmg, deine Auffassung zur "Manipulationsfestigkeit" ist rechtlich nicht nachvollziehbar.

Was rechtlich nachvollziehbar ist, kann jeder im §33 e GewO und
auf Seite 6 im Merkblatt für Antragsteller die Konsequenzen nachlesen.



Wem anderweitige Rechtsprechung oder Kommentierung bekannt ist, die die Auffassung des BMWI stützt, bitte posten!


Hallo David,

welche zulässige Sanktion, Maßnahme meinst Du denn gegenüber den Aufstellern?

Mir würde ad hoc keine Einfallen.




Gruß
Meike
10 06.01.2010 11:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Jetzt sieht man die Persönlichkeitsspaltung

Da wird folgendes vom BMWi gesagt (angewiesen?):
Wichtigstes Kontrollmerkmal ist die Angabe „Build 75“ in der jeweils ersten Zeile. Danach folgt die gültige Checksumme. Andere Angaben, insbesondere „Build 74“, sind nicht mehr zulässig.

Warum dann der Irrwitz mit der MD5-Checksumme, die laut Liste auch für Build 75 auf unterschiedlichen Gerätevarianten mal gleich bleibt und mal wechselt, obwohl der angezeigte Geräte-Namen immer wechselt. Nachvollziehbar?
Da hätte man auch die Software leicht dadurch re-legalisieren können, indem aus einer 4 nur eine 5 "pachted" und alle sind zufrieden. Ist ohnehin nur ein kleines einzelnes Bit mehr - na denn Prosit Neujahr und bitte ein Bit.

Nachdem das BMWi eine zunehmend an Verbalverstümmelung leidene Außendarstellung hat, passt dieser Glaube, man könne etwas reparieren durch Abänderung ganz gut ins Gesamtbild. Rücknehmen bzw. Widerrufen traut man sich nicht, weil man bei der letzten Compliance-Schulung erfahren hat, dass diese feierliche Nähe bei diversen Anlässen eventuell doch nicht ganz so unbedenklich sein könnte. Wer möchte schon die Dose der Pandora öffnen und die zahllosen Prozesse und Schadensersatzforderungen durchhalten.

Danke r2d2 für dies doch beeindruckende Spektrum an Einzelheiten, die sicher im Kessel für etwas Überdruck sorgen können.

@gmg: nach dem was ich gehört habe, gehen alle diese letzten Manipulationsmöglichkeiten mehr in Richtung, Aufbuchen von beliebigen Punktekontoständen (ohne Entertainment), die irgendwann in reales Geld verwandelt werden können. Eine solche "Funktion" bräuchte die Softwrae auch zum netzwerkgetriebenen Geldkreislauf.

Gruß vom Rudi



.
11 06.01.2010 12:13 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Hallo Rudi,

nachdem was Du an Manipulationsmöglichkeit gehört hast,
wäre dies mal wieder eine Bestätigung, dass die zugelassenen
"Module" der Buchhaltung überhaupt nicht sicher sind.

Und wenn man sich dann die Liste der betroffenen Zulassungen anschaut,
die r2d2 hier eingestellt hat, lässt sich sicherlich erklären warum es
plötzlich "Lieferengpässe" gibt, wie mir Aufsteller erzählten.


Gruß an alle,

da bin ich wirklich gespannt, wie diese Schreiben des BMWI über die Feststellung,
dass ca. 80 % ( grob geschätzt, Tendenz nach oben ) aller im Betrieb befindlicher PTB zugelassener Glücksspielgeräte ein "Manipulationsproblem" haben,
in den Bericht zur Evaluierung der SpielV einfließen wird.

Und bei Maniulationsmöglichkeiten bitte immer auch die gesamte Causalitätskette bedenken.


Gruß
Meike
12 10.01.2010 07:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Gruß an alle
und hier auch besonders an die Vertreter der Verbände,

gab es nun eine offizielle Information zu den Manipulationsmöglichkeiten oder zu einem Widerruf oder Rücknahme von Bauartzulassungen?

Oder werden diese Themen vielleicht erst bei der Pressekonferenz zur IMA vorgestellt?


Gruß
Meike
13 13.01.2010 06:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat Berliner Automatenverband„Der Vorwurf der Geldwäsche ist gerade zu abenteuerlich, denn schließlich verfügen gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, welche bauartbedingt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen werden (was für Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken nicht zutrifft), über ein manipulationssicheres Zählwerk, welches auch zur lückenlosen Dokumentation zur Erhebung der Vergnügungs- und Umsatzsteuer dient. Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten "Schwarzgeld zu waschen".“

Stellen sich die Herren vom „Berliner Automatenverband“ nur Dumm oder haben die das Wesentliche tatsächlich noch nicht mitbekommen?

Tatsache ist:

* Unsere Glücksspielgeräte können ab Auslieferung mindestens 2 Jahre lange ungeprüft betrieben werden.

* Die maßgebliche Datenschnittstelle (Hersteller-Verbands-Schnittstelle) sprich „VDAI-Schnittstelle“, ist kein Bestandteil der PTB-Bauartzulassung!

*Über Vernetzung oder Chipkaten können Spielergewinne in beliebiger Höhe abgeschöpft werden, wenn man über das technische Wissen eines „Hersteller-Aufstellers“ verfügt!

*Das Verhältnis zwischen Spielergewinn und Aufstellereinnahme (Auszahlquote) ist weder transparent noch allzeit kontrollierbar!

*Daher gibt es weder für den Spieler, bzw. Ordnungsbehörden noch für den „gemeinen“ Automatenaufsteller die Gewissheit, dass alle Glücksspielgeräte einer PTB-zugelassenen Gerätebauart über ein identisches Verhältnis zwischen Spielergewinn und Aufstellereinnahme (Auszahlquote) verfügen.


Soviel als Erklärung dafür, warum der „gemeine“ Automatenaufsteller in der Regel Monat für Monat ums wirtschaftliche Überleben kämpft, während die so genannten „Hersteller-Aufsteller“ Monat für Monat den gesamtdeutschen Glücksspielmarkt mit Großspielhallen überschwemmen.

Obwohl dies alles jahrelang bekannt ist, spricht ein „Berliner Automatenverband“ von „manipulationssicherem Zählwerk“!! Zeigefinger
14 17.01.2010 15:10 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
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Zitat:
Original von Wilde Irene
Zitat Berliner Automatenverband„Der Vorwurf der Geldwäsche ist gerade zu abenteuerlich, denn schließlich verfügen gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, welche bauartbedingt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen werden (was für Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken nicht zutrifft), über ein manipulationssicheres Zählwerk, welches auch zur lückenlosen Dokumentation zur Erhebung der Vergnügungs- und Umsatzsteuer dient. Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten "Schwarzgeld zu waschen".“



geschockt Automatenverband

Ist doch beachtlich, dass Automaten einen eigenen Verband haben großes Grinsen

Was sagen denn die Automatenaufsteller-Verbände dazu Kopfkratz
15 18.01.2010 12:35 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Gruß an alle,

nachdem wir hier die verschiedenen Akte des Theaterstücks verstehen,
das Puzzle gelöst ist,
sollte endlich mal jmd. auf den Tisch hauen, um Schadensbegrenzung zu betreiben.

Wir haben hier alle gelernt, wie Gandhi schon sagte:

"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse,
aber nicht für jedermanns Gier."


Und nun frei nach Tucholsky zeigt es sich, wer Charakter hat, denn:

"Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden
und zu sagen:NEIN."



Gruß
Meike
16 23.01.2010 08:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

nachdem wir hier die verschiedenen Akte des Theaterstücks verstehen,
das Puzzle gelöst ist,
sollte endlich mal jmd. auf den Tisch hauen, um Schadensbegrenzung zu betreiben.

Wir haben hier alle gelernt, wie Gandhi schon sagte:

"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse,
aber nicht für jedermanns Gier."


Und nun frei nach Tucholsky zeigt es sich, wer Charakter hat, denn:

"Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden
und zu sagen:NEIN."



Gruß
Meike



Meike, mein erster Beitrag und meine volle Zustimmung!
Nicht nur für diesen Deinen Beitrag!
Ich lese schon lange hier in diesem Forum.

Man kann ja froh sein, dass Leute wie Du unterwegs sind!

Mache weiter so.

__________________
Gruß vom Walter
17 23.01.2010 15:47 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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Hallo Walter,

herzlich willkommen im Forum !

Ich hoffe, dass noch mehr Mitleser, wie Du, aktiv werden.

Gruß
Meike
18 24.01.2010 05:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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- da ja einige Forenmitglieder das Thema "Spielrecht" mit der Medienschau verwechselt hatten,

hole ich das Thema noch mal nach vorne, damit es auch den Gewerberechtsreferenten ins Auge fällt -
19 25.01.2010 21:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Datenbanktausch

Gruß an alle,

wie ich nun auf einer Service Mitteilung las, werden die Unternehmer zum "Datenbanktausch" aufgefordert.

Es hieß

" Die Aktualisierung"
- damit ist wahrscheinlich die angeblich nun manipulationssichere Software gemeint, hatten wir ja schon öfter gelesen -

"ihrer Geräte muss ausschließlich durch einen Datenbanktausch erfolgen."


Habe ich das richtig verstanden, dass der Unternehmer "zwingend" eine Datenbank,
auf der seine Buchhaltung, welche durch den Hersteller "sichtbar" gemacht werden könnte, lagert,
einschicken muss, um später seinen Automaten weiter betreiben zu dürfen?

Oder habe ich die Service Info falsch verstanden?


Gruß
Meike
20 12.02.2010 05:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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