Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? |
Stratmann
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Zitat: |
Original von Meike
Gruß an Alle,
bei der angeblich als so problemlos von der PTB propagierten beleglosen Buchhaltung und der Ferneinwirkung aufs Geldmanagement, speziell auch noch auf die Auffüllungen und Entnahmen, lasse ich nicht locker.
Daher quäle ich Euch nun mit einem alten Urteil, welches vielleicht der Ein oder Andere nicht kennt, bzw. verdrängt hat.
Das Finanzgericht Niedersachsen stellte im Urteil 6 K 961/99 fest, dass zum Nachweis der Nachfüllung von Auszahlröhren ein vorhandener Statistikstreifen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen gehört. Wurde der Statistikstreifen abgeschnitten und nicht aufbewahrt, so liegt ein Verstoß gegen die steuerlichen Ordnungsvorschriften vor.
Dieser Verstoß gibt dem Finanzamt dann die Möglichkeit der Schätzung.
Gruß Meike |
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@meike
Obwohl wir uns ja hier im Gewerberechtforum befinden:
Der fehlende Statistikteil, wenn er denn abgeschnitten ist,(warum macht man so etwas?)
gibt Probleme beim Nachweis der Röhrenfüllungen.
Man sollte grundsätzlich einen Langausdruck ziehen,
dann sollte man grundsätzlich die Geräte nur von außen auffüllen,
dann sollte man ein zusätzliches Auffüllbuch führen mit Summen der Füllungen, Zeitpunkt und Unterschrift der Angestellten,
dann, und jetzt wird es wichtig, müssen alle Auffüllungen im Kassenbuch nachvollziehbar sein!
Das soll heißen, jede Auffüllung wird der Kasse entnommen und zeitnah der Kasse durch die entsprechenden Leerungen wieder zugeführt.
Das sollte ein Nullsummenspiel sein.
Wo sollten die Gelder der Auffüllungen wohl herkommen, doch sicher nicht aus unserer Börse.
Wir sprechen doch hier von Auffüllungen in gutlaufenden Hallen bis zu 10.000 EUR pro Monat.
Die müssen doch irgendwo verbucht sein, oder?
__________________ mfG
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241
06.10.2007 22:17 |
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Solon
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Meike
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Hallo Herr Stratmann,
aufgrund Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass Sie eine "schöne" Buchhaltung haben, welche man gerne prüft, weil man dabei in Ruhe seinen Kaffee trinken kann.
Die "Bücher",- wenn ich überhaupt welche finde-, die ich auswerte, sehen leider nie so aus.
Aber das genau ist der Punkt.
Denn ein Geschäftsmann, der eine ordentliche Buchführung hat, braucht keine Ferneinwirkung aufs Geldmanagement. Dies würde nämlich keine Arbeitserleichterung, sondern nur Mehrbelastung bedeuten und wäre betriebsökonomisch widersinnig.
Ich hatte mich über diesen Punkt "Ferneinwirkung aufs Geldmanagement" schon mit einigen größeren Spielhallenbetreibern unterhalten und keiner Verstand die Notwendigkeit.
Heimelt es da nicht etwas an?
Gruß Meike
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242
07.10.2007 07:47 |
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Solon
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Stratmann
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@ meike
In dem Punkt muss ich dir zustimmen.
Für "Ferneinwirkung aufs Geldmanagement" sehe ich zumindest bei mr überhaupt keinen Bedarf.
Ich muss gestehen, bevor dieses Thema hier aufgegriffen und hochgepuscht wurde, kannte ich den Begriff kaum.
Vielen Dank für dein Lob, aber meine Buchhaltung ist eigentlich nichts besonderes.
Viele Kollegen machen das genauso oder zumindest ähnlich.
Außerdem wurde genau auf die Punkte, welche ich oben angeführt habe,
in den verschiedensten Fachzeitschriften und auch von den Verbandsanwälten wiederholt hingewiesen.
__________________ mfG
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243
07.10.2007 09:21 |
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TM
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Hallo Meike,
mit 1-2 hallen in unmittebarer nähe reicht der minidrucker und taschenrechner.man darf sich nur nicht vertippen.
da wir nicht nach stunden bezahlt werden benutzt man auch mal die technik.
worin besteht den der unterschied im ergebnis:
zwischen fernauslesung und nahauslesung?
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hallo Herr Stratmann,
wie lange wäre man beschäftigt mit 5-10 hallen auf 250km und minidrucker, und dann noch im büro die einzelnen gerätekassen und aufüllungen für abrechnung u.statistik einzugeben.
und wie begeistert sind die kunden wenn sie gestört werden weil das gerät aufgeschlossen werden muss und der minidrucker fast ne stunde rattert.
verstehst du, was nun betriebsökonomisch widersinnig sein soll ???
viele liebe grüsse tm
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244
07.10.2007 16:19 |
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Stratmann
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@tm
Ich hab´nur gesagt, dass ich für mich keinen Bedarf sehe.
Ich habe nicht gesagt, dass ich das schlecht oder verwerflich finde.
Im nächsten Leben nehme ich auch am "fernen Datenmanagement" teil,
aber wie entfesselt, versprochen!
Einen schönen Tag an alle lieben Kollegen,
ich zieh`mich jetzt mal wieder zurück.
__________________ mfG
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245
07.10.2007 16:42 |
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TM
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@stratmann
im nächste leben auf jeden fall . ich würde gern jetzt noch meine alten tage ökonomischer gestalten.
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hallo meike,
"Russengeräte" davon hab ich nicht soviel ahnung, hier sind verstärkt österreicher im einsatz.
in unserer nachbarschaft war mal unter türkisch-griechischer cooperation ein russ. roulett-table aufgestellt .die hatten aber dann kalte füsse bekommen und ihren laden dicht gemacht
ich hoffe dir damit geholfen zu haben
viele grüsse tm
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246
07.10.2007 17:40 |
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Meike
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Hallo TM,
es
geht
nicht
um
FERNAUSLESUNG
sondern
um
FERNEINWIRKUNG !!!!!!
Platt gesagt: Die Oberbehörde meint, dass es egal ist, wenn Du von Ferne Deine Entnahmen aus dem GGSG beleglos veränderst.
Böse formuliert:
Veränder Deinen Unternehmergewinn und es ist nicht so schlimm, weil es keiner mehr kontrollieren kann.
Gruß Meike
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247
07.10.2007 18:18 |
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TM
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hallo meike,
dann eben:
worin besteht den der unterschied im ERGEBNIS:
zwischen ferneinwirkung oder direkteinwirkung.
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du schreibst:
"Platt gesagt: Die Oberbehörde meint, dass es egal ist, wenn Du von Ferne Deine Entnahmen aus dem GGSG beleglos veränderst.
Böse formuliert:
Veränder Deinen Unternehmergewinn und es ist nicht so schlimm, weil es keiner mehr kontrollieren kann."
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da würde ich mich aber nicht drauf verlassen.
gruss tm
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248
07.10.2007 19:25 |
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Meike
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Hallo TM,
der Unterschied ist im Ergebnis eklatant und schön nachlesbar im PTB-Prüfbericht auf den schon mehrfach hingewiesen wurde.
Vielleicht solltest Du auch den Brief von Herrn Eiba noch mal in Ruhe lesen. Denn da steht auch einiges dazu drin.
Und wie sehr man sich "auf ist nicht so schlimm" verlassen kann, kannst Du zum Thema Anfrage im Bundestag nachlesen.
Gruß an Alle,
dann habe ich mich gefragt, warum will die Industrie unbedingt einen Markt für etwas eröffnen, bei dem die meisten Aufsteller nicht mal die Unterscheidung zwischen Ferneinwirkung und Fernauslesung kennen.
Im Rahmen von Produktentwicklungen hat man normalerweise bestimmte Analysemethoden und Marketingmethoden im Vorfeld um zu schauen, was der Markt will, allen die Produkte in Gänze zu erklären und schmackhaft zu machen. Man weckt eigentlich Notwendigkeiten, damit alle das neue Produkt kaufen wollen.
Das ist aber so nicht geschehen. Denn die Diskussionen, die ich hier im Forum habe, hatte ich schon ander Orts und das vor allem mit langjährigen Geschäftsleuten Eurer Branche.
Also sagte ich mir, dass es da noch einen anderen Grund geben muss warum man etwas unbedingt haben will.
Nun meine These, die ich zur Diskussion stelle:
Die plötzlich mögliche Ferneinwirkung aufs Geldmanagement, die plötzlich absolut freie Spielgestaltung (Punktspiel ist unproblematisch) sollten vielleicht auch mal im Konsens zum neuen Lotteriestaatsvertrag betrachtet werden, vor allem mit dem Ausführungsgesetz NRW, welches gerade im Bereich der gewerblichen Spielvermittlung "recht weich" ist.
Manchmal muss man viele, von einander unabhängig erscheinende Dinge betrachten, damit es ein Gesamtbild gibt.
- man erwirbt eine Sportwettlizenz
- man schließt Kooperationsverträge zum Bau von Tipomaten ab
- Anträge auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Tipomaten werden gerichtlich abgelehnt
- man bekommt ein Ausführungsgesetz zum Lotteriestaatsvertrag, welches besonders zuverlässigen Vermittlern ein Überleben in NRW sichert
- eine Ferneinwirkung aufs Geldmanagement ist plötzlich unproblematisch und das Punktspiel soll niemanden mehr interessieren
Mein persönliches Ergebnis, der Zusammenführung der o.a. Informationen ist:
Ab 01.01.2008 werden bestimmte Unternehmer eine Lizenz beim IM NRW beantragen und es werden Anträge auf Zulassung von Tipomaten bei der PtB gestellt werden. Wenn die Automaten nicht schon da stehen.
Bei einem Tipomaten mit PtB-Zulassung benötigt man die Ferneinwirkung aufs Geldmanagement, denn die Quote/Auszahlanweisung kommt via Leitung, d.h. man muss per Ferneinwirkung auf die Auszahlung einflußnehmen, sonst funktioniert das Gerät nicht.
Es wird dann eine ganz neue Generation von Dongle-Geräten und Lizenzgebühren auf Euch zu kommen.
Gruß Meike
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249
08.10.2007 18:37 |
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Kay Löffler
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Hallo Meike,
wieviel bist Du bereit auf Deine Prognose zu wetten?
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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250
09.10.2007 08:46 |
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magnum
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@Meike
Kurzum: 1 plus 1 bleibt weiterhin 2
Die Gerätehersteller = Industriespielobetreiber brauchen die Aufsteller nicht, und der Staat will sie auch nicht. Die Lösung gibt es vom BMWI in Form einer PTB- zugelassenen Fernsteuerung!
Ergebnis: Sie zerfleischen sich gegenseitig.
In dem Augenblick als die PTB erklärte, dass sie sich nicht für „tanzende Jungfrauen“ interessiert und auch das Geldmanagement ihnen egal ist, hätte die gesamte Aufstellerschaft aufstehen und rebellieren müssen.
Denn für jedermann/frau musste in diesem Augenblick klar sein, dass die Jungfrauen (Punkte) ferngesteuert tanzen werden und über das Geldmanagement (Auszahlung) die AQ ferngesteuert werden kann.
Und bzgl. des „schmackhaft machen’s“: Dass funktioniert um so besser, je häufiger die Geräte leer gespielt werden und es sich rum spricht, dass so etwas in den vernetzten Industriespielos nicht passiert.
Sprich: Alles halb so schlimm, ihr braucht Eure Geräte nur per Vernetzung fernsteuern.
Und wenn Personen wie TM von dem nichts wissen will, bzw. hier den „Dummen“ spielt, dann wird auch das ein Grund haben.
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251
09.10.2007 10:56 |
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ToshBerlin
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Ich denke auch, das alles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wird Meike.
Fernwirkung her oder hin...
Überlass es den unternehmern ob sie fernwirken, fernauslesen oder sonstwas tun.
Die PTB hat ihr "Einverständnis" gegeben und gut ist.
Ob und wiefern das nun den Einen oder Anderen Unternehmer in die Knie zwingt, das wird sich zeigen.
Ich als Techniker mit meinem Chef zusammen verlassen uns auf die PTB.
Und das tun mit Sicherheit hier die meisten Aufsteller auch.
Wenn Du alles so kriminell und illegal erachtest und Deine Bedenken hast - gehe in die Legislative und ändere dort die Sache.
Werde Wirtschaftsministerin bzw. arbeite in einem Referat des BMWI und sorge dafür das alles gerecht zugeht.
Ich denke, das selbst dort möglicherweise Dinge von Statten gehn, wo Du Deine Augen gaaaanz weit aufreisst und deine Kinlade unterhalb Deiner Fusssohle liegen wird.
Auch wir in unserem Betrieb führen eine saubere Buchhaltung, sogar via Buchhaltungssoftware wo ich dementsprechend alle Kassenzuflüsse und Kassenabgänge, als auch elektronische Buchungen vornehme und die Steuererklärungen auch sogar auf elektronischem Wege via DSL und Verschlüsselungstechnologie ans Finanzamt sende.
Alles eben aus der Ferne
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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252
09.10.2007 14:07 |
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magnum
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Mein lieber Mann, "Toshberlin"!
Das die intellektuelle Kapazität bei einigen beschränkt ist, war mir schon klar! Aber Dein Beitrag ist doch wohl die Krönung!
Du hast wohl die ganze Diskussion hier nicht richtiog gelesen oder nicht verstanden! Oder vertritts Du hier nur die Meinung Deines Chefs?!
Das ist das Problem vieler Aufsteller! Es wird nix hinterfragt. Man erträgt einfach! Solange meine Kasse noch das Nötigste einbringt, interessiert es mich überhaupt nicht, ob nicht vielleicht in anderen Hallen die Geräte gleicher Bauart anders gesteuert werden.
Noch nicht!
Aber auch Du, Dein Chef und die anderen Lemminge (Aufsteller) werden sich bald an die Beiträge hier im Forum erinnern!
Zu spät!
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253
09.10.2007 14:47 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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MAGNUM:
Warum gleich persönlich angreifen wenn man sich auf die PTB verlässt?
Es gibt (möglicherweise, eindeutig beweisen ist es noch nicht) Industriespielotheken wo einiges mehr laufen könnte als woanders?
Wenn die PTB die Geräte zuläßt, WARUM darf ich mich dann nicht drauf verlassen das es LEGAL ist?
BESCHULDIGE DANN die PTB!
Erstelle Strafanzeige an die PTB wenn diese ILLEGALE DINGE zulässt!
Ihr seit Euch alle anscheinend schon 100 Prozentig sicher das da irgendwas illegal ist...
Ich vertrete die Auffasssung, das man den Behörden trauen sollte - auch wenn es immer wieder Skandale o. ä. gibt in eben diesen (z.B. Korruption, Steuermittelverschwendung in Milliardenhöhe, Geklüngel etc.).
Wenn sich Unser Eins (Aufsteller/Techniker/Mitarbeiter der Automatenbranche usw.) nicht mal mehr auf die PTB verlassen kann, dann können wir eh alle einpacken und dann scheint es ja auch egal zu sein, ob man illegale Fungames, umgebaute und umprogrammierte MagicGames oder abgelaufene Geldspieler mit verlängerter (nicht von den Herstellern, sondern von Gewerbetreibenden mit angestellten Programmierfreaks softwaremässig geänderter) Laufzeit aufstellen!
Oder?
Wenn alle Aufsteller, die der PTB vertrauen von Dir als " mit beschränkter Interlligenz ausgetattete Lemminge" beschimpft werden, so denke ich das Du diesbezgl. sehr oberflächlich und der Meinung bist das Du alles ändern kannst?
Wenn wir alle uns so uneingeschränkt der Industrie ergeben Deiner Meinung nach und wir uns alle dagegen wehren sollen, dann lass uns alle mal ab in den Reichstag gehen, das Podium stürmen und den Politikern im Bundestag allesamt mal unsere Meinung und Sichtweise persönlich vortragen!
Wird aber nicht gehen, da der Sicherheitsdienst uns vorher schon festnehmen wird...
Wenn alles so unsicher und illegal sowie gekauft ist von der Industrie (auch die Zulassungen bzw. die PTB scheint ja Eurer Meinung nach gekauft worden zu sein), dann verstehe ich nicht weshalb da nix dran geändert wird?
Ist denn dann ALLES korrupt im Staat?
Wieso baust Du dann nicht Deine eigenen GSG in Deiner eigenen Industrieproduktion und läßt sie mit PTB Siegel zu?
Idealerweise bewaffnen wir uns mit Minidruckern, gehen an unsere Geräte und stürmen allesamt zeitgleich das BMWI um zu beweisen das alles ok ist (oder auch nicht).
Um denen zu zeigen das die mittelständischen Unternehmer eindeutig gegenüber den Industriespielos benachteiligt sind!
Sage uns bitte genausestens wie du den Kampf gegen den Staat bzw. gegen die Korruption organisierst.
Es scheint ja sehr einfach zu sein sich dagegen zu wehren.
__________________ Greetz
Euer Tosh
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254
09.10.2007 15:45 |
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anders
Kaiser
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An Alle,
es ist schon (viel) später als ihr denkt!
Es kann und darf doch nicht die Aufgabe eines Automatenaufstellers sein, sich einen „Kopf“ darüber zumachen, ob die gewollten Einschränkungen über ein, in vielen Punkten umstrittenes Gesetz/Verordnung von nicht „beeinflussbaren Dritten“ eingehalten wird! Ein normaler kleiner oder mittlerer Aufsteller ist doch heute schon froh, wenn er seinen Verpflichtungen ordentlich nachkommen kann.
Um das zu erreichen, übernimmt er mitunter (oft) auch schon die „Hallenstunden“ seiner Mitarbeiter.
Somit erfolgt eine Hinterfragung, wenn überhaupt, doch nur noch bei seinem Lieferanten oder dem Lieferanten seines Vertrauens. Ein Ergebnis von „Klarheit“ oder „Unklarheit“ ergibt sich aus diesen Gesprächen, mitunter auch „gesteuerten“ Gesprächen.
Und so erträgt er ohne Einfluss nehmen zu können einfach alles, die Gesetze, Verordnungen, berechtigte und unberechtigte Strafen, den Hick-Hack und vieles vieles mehr, und das alles doch nur, weil seine Stimme nicht Ernst genommen oder zumindest nicht erhört wird! Übrigens waren auch die Behörden in der Vergangenheit nicht gerade kooperativ! Da gab es und gibt es auch heute immer noch viele „Träumer“!
Macht es unter diesen schwierigen Bedingungen nicht Sinn, sein Geschäft einfach nach Recht und Ordnung so zu führen, dass zumindest im eigenverantwortlichen Bereich keine der örtlichen Behörden eine Mangel feststellen kann?
Das Problem der Aufsteller ist nicht die Passivität, sondern dass das Vertrauen in die Gesetzgebung verloren gegangen ist. Die zum Schutze von …. angepriesene Gesetze sind in Wirklichkeit doch nur „Industrieabsatzsicherungsgesetze“! Oder wer kann irgendwo andere Auswirkungen bei den „sogenannten Schutzgesetzen“ feststellen?
Die Beiträge im Forum sind schon aufgrund der unterschiedlichen Parteien kontrovers und dennoch handeln sie das erkannte, bekannte bzw. tägliche Geschehen in der Automatenbranche ab.
Mitunter wird auch viel Dampf abgelassen und nach kurzer Zeit findet dann auch de Sachlichkeit wieder zurück.
Aufgrund der Föderalismusreform müssen doch die vielen richtigen und sinnvollen Gedanken einfach auf der Strecke bleiben, denn wer will schon für die vielen vorsätzlichen Mängel den Kopf hinhalten oder gar einen Schadensersatz leisten?
Was können wir hier untern eigentlich noch erwarten?
Gruß anders
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256
09.10.2007 16:42 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Kay,
sehen uns ja in "ein paar Tagen" und handeln dann den Einsatz aus, wenn Du dagegen halten willst.
Hallo Tosh,
leider hast Du den Beitrag von magnum, wie auch viele Beiträge von mir überhaupt nicht verstanden.
Es ist schön, dass Du und Dein Chef an das Gute im Menschen glauben, den Behörden vertrauen und es Euch gut geht.
Hallo anders,
bitte hab Nachsehen
- ups hatte was übersehen- , aber man kann nicht immer die Föderalismusreform u.a. verantwortlich machen. Man sollte die Augen öffenen, Zusammenhänge erkennen und feststellen, dass es gar nicht um viele Mitspieler und Spielzüge geht, um die man sich kümmern müsste.
Was sagt ihr denn zu meiner These: Ab 01.01.2008 Antrag auf Erlaubnis "gewerbliche Sportwettvermittlung", Ptb-Zulassungen für Tipomaten und flächendeckende Aufstellung.
Wer nicht weiß, wie sowas ausschaut, kann sich z.B. mal den Idealtipp Stand von Baujahr 2005 anschauen.
Und damit wir hier gemeinsam mal die zeitliche Schiene sehen:
am 01.09.2004 wird beim BKA der Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung, Sportwetten (bestimmter Modus) via Internet, gestellt - nachzulesen im Urteil des VG Wiesbaden 5 E 1713/05
- Ihr erinnert euch ja sicherlich noch an meinen Beitrag wann der Industrie die Funktionsweise der Kontrolleinheit vorgestellt wurde.-
am 09.03.2005 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht 6. Senat Az.: 6 C 11/04, dass Multifunktionsgeräte wie Computer, die sowohl zum Spielen als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit sind, wenn sie gewerblich einem Spielmöglichkeiten nachsuchenden Publikum zu Spielzwecken angeboten werden
- wir befinden uns chronologisch übrigens mitten in den Beratungen zur neuen Spielverordnung
am 29.08.2005 entscheidet das OVG Sachsen-Anhalt Az.: 1 M 297/04
"Der Verordnungsgeber hat auch in der beabsichtigten Neufassung der Spielverordnung in Kenntnis der Existenz von gewinnspielen im Internet von der Aufnahme der Regelungen über "virtuelle Geldspielgeräte" abgesehen. Hieraus kann nicht der Umkehrschluß gezogen werden, dass über das Internet betriebene Glücksspiele, welche sich von der Gestaltung her an nach §33 c GewO zugelassene stationäre Spielgeräte orientieren, ohne eine behördliche Erlaubnis betrieben werden dürfen."
Dann kommt die neue Spielverordnung und zeitgleich laufen die "Verhandlungen" mit italien.
Doof war das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Sportwetten, aber es lagen noch parallel mehrere Eisen im Feuer.
Jetzt kommt eine ganz spannende zeitliche Komponente:
am 20.03.2007 entscheidet das VG Wiesbaden, dass es keine UB geben wird
und im Mai 2007 wurden plötzlich die alten technischen Richtlinien, die ja eigentlich noch gar nicht so alt waren, geändert, dass nun eine "externe Zugriffsmöglichkeit", ein Fernwirken aufs Geldmanagement erlaubt ist
Diese Betrachtung mal völlig unabhängig, von den anderen Kleinigkeiten, die man damit noch machen kann.
Gruß Meike
P.S.: Ein kleiner Nachtrag noch, damit es im Zusammenhang bleibt.
Viele antworten bei jedem meiner Beiträge. Mit Worten wie, "kriminell", "illegal"....
Darum geht es in diesem Thema nicht.
Dieses Thema soll aufzeigen, die Worte des Gesetzgebers und was daraus gemacht wurde. Es soll "gewisse" Unterschiede aufzeigen und die Möglichkeiten, die sich daraus bieten.
Zu oft habe ich schon den Satz gehört : "Wenn man das vorher mal gewusst hätte!"
Diesen Satz soll hinterher niemand mehr sagen dürfen.
Dafür habe ich dieses Thema eröffnet.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 10.10.2007 05:30.
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257
09.10.2007 17:52 |
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magnum
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@anders
"Was können wir hier untern eigentlich noch erwarten?"
ANTWORT:
Das die Möglichkeit eines fernsteuerbares Glücksspiels abgeschafft wird, damit nur ein transparentes und allzeit kontrollierbares Spiel möglich ist und somit allen Aufstellern durch einen gesunden Wettbewerb das wirtschaftliche Überleben ermöglicht wird.
Alles andere würde die Aufsteller nur noch weiter in die Arme der Gesetzgeber drängen. Wobei ich da "anders" völlig Recht gebe, heute sind die wahren Gesetzgeber die Lobbyisten der Industrie.
PS: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für die „PTB-Werbeauftritte“ auf den Mitgliederversammlungen der „Herstellerverbände“?
"Macht es unter diesen schwierigen Bedingungen nicht Sinn, sein Geschäft einfach nach Recht und Ordnung so zu führen, dass zumindest im eigenverantwortlichen Bereich keine der örtlichen Behörden eine Mangel feststellen kann?"
Natürlich soll jeder sein Unternehmen so führen! Es ist aber doch nicht das Problem! Hier werden Machenschaften und Kungeleien aufgedeckt und der Großteil der Aufsteller geht, nachdem er hier die Aufklärungshinweise gelesen hat, in die Niederlassung des betreffenden Herstellers und kauft dort Geräte!
Wäre hier nicht Boykott angesagt?
Sollte man nicht die unterstützen, die hier solche Kungeleien aufdecken?
Hier werden Machenschaften aufgedeckt, da stellt sich einem der Kamm auf!!!
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258
10.10.2007 09:16 |
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ToshBerlin
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Wer mit Wem Was herumklüngelt und Welche Behörde Wie Weit in einem Sumpf von Korruption steckt, das ist NICHT die Aufgabe der Aufsteller dieses herauszufinden und ihr Einkaufsverhalten darauf abzustellen!
Wie denn auch?
Es gibt leider nur 4 nennenswerte Hersteller in Deutschland, von welchen die Kunden der Aufsteller (schlichtweg die SPIELER) die Geräte in den Hallen oder auf den Gastroplätzen erwarten!
Als da wären:
- ADP GAUSELMANN GMBH mit Sitz in ESPELKAMP (inkl. der Vertriebsmarken Merkur, Stella, Mega, Kaiser, Walberer, Barcrest, Nova und wer weiss wer noch)
- NSM/LÖWEN ENTERTAINMENT GMBH mit Sitz in BINGEN am Rhein, welche ja bekanntlich seit geraumer Zeit zu dem Österreicher Unternehmen NOVOMATIC GROUP gehört (inkl. der Vertriebsmarken Panther, Novoline etc.).
>Seit neuestem gehört CROWN TECHNOLOGIES auch zu dem Konzerngebilde NSM/LÖWEN - NOVOMATIC GROUP
- BALLY WULFF ENTERTAINMENT GMBH, welches zu einer Finanzholding AG gehört, mit Sitz in BERLIN (mit den Vertiebsmarken Monarch, Beromat, Gamebox etc.)
- ARISTON als kleiner Hersteller von Geldspielgeräten mit Sitz irgendwo in NRW.
Der ARISTON Superstar war wohl einer der bekanntesten Geldspieler dieses Herstellers der letzten Jahre.
Und da soll man dann boykottieren?
Wie denn? Wenn die Spieler die Geräte wollen sind die Aufsteller GEZWUNGEN die Geräte zu kaufen, mieten, leasen, damit die Kasse einigermaßen stimmt.
Komplett unbekannte Hersteller und deren Geräte ist ein Wagnis, welches viele Aufsteller heutzutage nicht so leicht eingehen können.
Und wenn ich dann ein Schreiben, unterschrieben von P. Gauselmann lese in welchem er schreibt, das zukünftig der Posten der "Branchenförderung" nicht mehr extra aufgeführt, sondern in der allgemeinen Kalkulation der Preisgestaltung einbezogen wird, so wird deutlich klar, das es für viele Aufsteller meist nur zwei ALternativen gibt:
FRISS ODER STIRB!
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 10.10.2007 18:30.
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10.10.2007 18:29 |
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