Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?   |
Meike
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Hallo Tosh,
war noch nie nachtragend.
Es ist aber wichtig, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen.
Nur weil irgend jemand einen Namen oder Begriff vorgibt, entfaltet der noch lange keinen Rechtscharakter.
Womit wir nämlich wieder beim Thema sind:
"Geldmanagement"
auch ein toller Begriff. Diesen findet man in einigen Betriebsanleitungen der Automatenindustrie und jetzt auch in den Technischen Richtlinien einer Bundesprüfanstalt.
Was die Firma A... z.B. unter dem Begriff Geldmanagement versteht, ergibt sich u.a. aus der Betriebsanleitung des Dispensers. (Wenn das der Finanzminister wüsste, wie weitreichend ein solcher Begriff ist.)
Was die PTB unter dem Begriff Geldmanagement versteht, ergibt sich leider weder aus den Technischen Prüfrichtlinien, noch einem Wirtschaftslexikon oder gar einer amtl. Verordnung.
Da wird einfach ein Kunstbegriff der Industrie für eine physikalisch-technische Überprüfung übernommen, ohne eine klare Definition voran gestellt zu haben.
Jedem Naturwissenschaftler müssten dabei eigentlich die letzten Haare ausfallen, wenn er sowas machen muss.
Das wahrlich witzige an der Sache ist, dass dann plötzlich auf Gesetze und Verordnungen geschimpft wird, weil angeblich wichtige Definitionen fehlen würden und ein angeblicher Paradigmenwechsel stattgefunden habe.
- Ich persönlich erkläre für mich ohnehin das Wort Paradigmenwechsel zum Unwort des Jahres 2007.-
Wie ich schon sagte: Es gibt Menschen, die laufen hinterher und andere fragen nach.
Gruß Meike
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161
23.07.2007 18:31 |
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Solon
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dieter116
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Hört sich eben besser an als Wendehals.
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162
24.07.2007 03:42 |
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Solon
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TM
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hallo Meike,
könntest du hier mal aufklären was du unter Geldmanagment verstehst.
1. wieweit es gegen die Spielverordnung verstösst
2. was der Finanzminister dagegen hätte
ich erwarte eigentlich das geprüfte ,zugelassene Geräte eine
illegale Nutzung nicht noch fördern.
Gruss TM
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163
24.07.2007 14:06 |
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Meike
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Hallo TM,
da musst Du dieses Thema nur ab Seite 1 lesen und für weitere
Meinungsvielfalt lies das Thema zur Bundesdrucksache.
Und unabhängig von irgend welchen persönlichen oder "industriellen" Gedanken zum Begriff des "Geldmanagements", muss man es als schlicht außergewöhnlich bezeichnen, dass ein Naturwissenschaftler einen Begriff, für den es keine klare Definition gibt, ohne eine Definition in Prüfrichtlinien aufnimmt.
Das ist ein wahrlicher "Paradigmenwechsel" , der einem in einer Klausur das Genick gebrochen hätte.
Gruß Meike
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164
24.07.2007 17:48 |
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ToshBerlin
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Ähm ... puhh ... so langsam wird es haarsträubend wenn man sich über Definitionen des Begriffes "Geldmanagement" streitet hier!
Ich denke das man - egal ob Hersteller, PTB, der Weihnachtsmann oder das Universum an sich - generell die Verarbeitung bzw. Verwaltung desselbigen meint bei der Begrifflichkeit!
Die PTB prüft die "Geldverdiengeräte" hinsichtlich der Bauart usw.
- Die Hersteller bauen ebensolche genau nach und "verticken" diese dann in ihren ND`s
- Die Aufsteller verlassen sich auf PTB und Hersteller, zahlen den einen opder anderen € als Bezugskosten an die Hersteller und gut ist!
Wir als Aufsteller MÜSSEN uns verlassen können auf PTB und HERSTELLER!!!
Wenn wir das nicht können - dann ist die EXEKUTIVE und JUDIKATIVE gefragt! So einfach ist das eigentlich!
Oder hat jemand damit ein Problem?
Wenn die PTB NICHT in der Lage bzw. UNFÄHIG ist "Geldverlustmaschinen" zu überprüfen und zu kontrollieren, dann sollte man diese Behörde einfach schliessen und jedem machen lassen was er will!
Mit dem Geld was eingespart wird für eine Behörde kann man dann wahrscheinlich besser Seitens des BKA gegen illegale Machenschaften bei "Lobbyisten" vorgehen. Oder???
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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165
24.07.2007 22:38 |
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Meike
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Hallo Tosh,
es streitet sich niemand um eine Begriffsbestimmung.
Du verdrehst die Diskussion.
Es wurde ausführlich anhand von Fakten, für jeden nachprüfbar und nachlesbar dargelegt, wo es an der Umsetzung der Spielverordnung hakt.
Gruß Meike
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166
25.07.2007 18:47 |
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ToshBerlin
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Das es bei neuen Gesetzen und Verordnungen hakt ist doch nix neues.
Mir ist wichtig, das bei eventuellen Problemen und Ungereimtheiten diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die maßgeblich an der Neuen SpielVO mit- und eingewirkt haben!
Niemand anderes als diese Verantwortlichen sind meiner Meinung nach dafür heran zu ziehen!
Das Paul G. - aber auch andere Hersteller, ebenso wie die zahlreichen Vereine und Institutionen, welche sich für den sog. Spielerschutz (wegen der ach so extremen Suchtgefahr), Politiker und Referate der Ministerien sitzen mit im Boot - mit dazu gehören wissen wir doch alle oder?
Den größten Vorteil (vor allem finanziell) haben die Hersteller dieser geräte!
Die Aufsteller sind diejenigen die drauf zahlen wenn Geräte extreme Gewinnballungen aufweisen (teilweise 10.000 € und mehr an zwei bis drei Tagen)!
Im Nachhinein stellen sich dann auch noch "Bugs" (Fehler im Spielprogramm) heraus, welche dann von den herstellern "upgedatet" werden, wo im gleichen Zug die AQ geglättet bzw. die Dynamik ein wenig herausgenommen wird.
Das die Hersteller ihre Arbeit nur einfach genauer und sorgfältiger machen müssen, das ist damit klar!
Die Gefahr das man ein GSG in einer Spielothek antrifft, der theoretisch auch in einem staatlichem Casino als "einarmiger Bandit" hängen könnte, ist sehr groß und wird LEIDER von den HERSTELLERN so gewollt!
WIR AUFSTELLER wollen in der großen Masse aber diese Geräte nicht!
VOR ALLEM NICHT IN DER GASTRONOMIE! Unrealistisch ist es, einem Wirt klar zu machen, das der neuer Geldspieler auch mal 10.000 € werfen könnte und er "nur die Wirtefunktion betätigen muss"!
Das schaut der sich nur einmal an und dann kündigt er mir den Aufstellvertrag!
DANKE HERSTELLER - VIELEN DANK!
Ich fordere seit Anfang an (bzgl. der Neuen SpielVO), dasd die sog. Sonderspiele nicht verloren gehen dürfen!
Das man die "Punktedosen" nicht zu sehr forciert, weil hier genau die Spieler angesprochen werden, welche zu Zeiten der Alten SpielVO an den sog. "Fungames" wie SAMURAI etc. teilw. Tausende an €´s pro Tag verzockt haben!
Die klassischen Spieler (die, welche gerne an GSG mit Sonderspielen spielen) werden sträflich vernachlässigt. In dieser Spielerschaft ist das Suchtverhalten bei Weitem nicht so extrem ausgeprägt, wie bei den Spielern der sog. "Fun-Geldspielgeräte" (die von mir als "Punktedosen" bezeichnet werden).
Gerade in der Kneipe nebenan, wo man beim Bierchen mal nen € oder auch 2 in einen Geldspieler einwirft, wird dann NICHT mehr gespielt, wenn solche extremen GSG dort stehen (stehen müssen, weil die Hersteller kaum was vernünftiges "gastrotaugliches" anbieten), weil die Chancen einfach lächerlich sind und die Gäste sich nicht verarschen lassen!
Greetz
Euer Tosh
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Euer Tosh
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 25.07.2007 22:26.
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167
25.07.2007 22:24 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Tosh,
ich wiederhole es gebetsmühlenartig in der Hoffnung, dass die Info ankommt.
Die Gesetze und Verordnungen sind vollkommen O.K.
Erstrebenswert wäre natürlich eine Erweiterung,- wie anders es ausformuliert hatte-, damit die Hersteller von Spielgeräten, die nicht SpielV-konform sind, sich schon bei Herstellung und Vertrieb innerhalb der BRD strafbar machen.
Ich moniere die Richtlinien, welche Spielgeräte, bzw. Funktionen möglich machen, die z.B. in 2005 in einem Strafverfahren genau hinterleuchtet wurden.
Mein Hauptkritikpunkt ist die Möglichkeit der externen Einwirkung, die Möglichkeit Veränderungen in einem Spielgerät hervorzurufen. Warum dies nicht mit der SpielV-konform ist, hatte ich versucht bereits am Anfang des Themas ausführlich darzustellen.
Beispiel:
In dem Augsburger Strafverfahren, - PTB-Prüfbericht ist Dank eines Anonymus und dem UAVD jetzt für jeden nachlesbar-, wurden die Funktionsweisen einer Zusatzplatine dargestellt. Es wurde dargestellt, wie Spielabläufe beeinflusst wurden, wie Geld aus dem Buchungssystem "verschwunden" ist und andere Kleinigkeiten.
Das war in 2005.
Heute in 2007, - nachdem der öffentliche Druck, z.B. durch den Spielgelartikel ansteigt -, macht man mit neuen Prüfrichtlinien etwas möglich was noch nie in Prüfrichtlinien erlaubt war.
Es wird eine neue Schnittstelle möglich gemacht und zugelassen, welche die externe Einwirkung auf das Geldmanagement, ein Einwirken aus betriebswirtschaftlichen Gründen in ein Geldspielgerät, quasi legalisiert.
Und wenn man sich dann Technikerhandbücher und Produktinfos durchliest, und dort z.B. liest, dass man für die neuen Überwachungs- und Auswertungssysteme Zusatzplatinen kaufen muss, dann werde zumindest ich zunehmend kritischer.
Welche Problematiken das für Euch als Aufsteller mit sich bringt, müsst ihr selbst mal kritisch hinterfragen.
Ich kann für meine Arbeit jedenfalls die Problematiken sehr gut abschätzen. Und auch die Kollegen von der Steufa sollten hier äußerst hellhöhrig werden.
Gruß Meike
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168
28.07.2007 10:31 |
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ToshBerlin
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Hallo Meike,
ich finde es NUR allzu gerecht, das die PTB die Schnittstellen als zulässig und bauartkonform absegnet!
Wieso sollen Automatenaufsteller bitte nicht auch das RECHT haben, betriebswirtschaftlich relevante Daten aus der Ferne auszulesen?
Nur weil es ein paar Idioten gibt die manipulieren?
Schei.. drauf - sollen sie doch manipulieren!
In ALLEN BRANCHEN unsereres Wirtschaftsystemes wird MANIPULIERT und betrogen was das Zeug hält In der einen Branche mehr - in der anderen weniger.
Diese schwarzen Schafe gehören aussortiert und das Werkzeug hierzu ist: DER WETTBEWERB!
Ich sage hier bestimmt nichts falsches, wenn ich sage das die MASSE ALLER AUFSTELLER EHRLICH und KORREKT ARBEITET!
Es wird IMMER und ÜBERALL Leute geben die alles ausnutzen und auch manipiulieren!
Auch in Behörden, Ämtern und Ministerien gibts ne Menge Ungereimtheiten und Geklüngel!
Da werden MILLIARDEN teilweise an Steuergeldern aus dem Fenster geworfen und verschwendet!
Die Bundesregierung hat jüngst KLARE WORTE auf die Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verstehen gegeben!
DIE SPIELVERORDNUNG IST SO WIE SIE IST VOLLKOMMEN OK und es besteht KEIN HANDLUNGSBEDARF!
Warum muss man dann noch weiterbohren und Misstrauen säen Seitens einiger Beamter von Ordnungsbehörden? Diese haben doch eigentlich nun erstmal nix zu melden, nachdem die Bundesregierung klar gestellt hat das soweit alles in Ordnung ist und keine beweisbaren Vorfälle existieren?
Greetz
Euer Tosh
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169
30.07.2007 21:47 |
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dieter116
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Es geht ja auch nicht um die SpVO selbst, sondern um deren Durchführung bzw. Auslegung.
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170
31.07.2007 07:44 |
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jasper
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Ohne Meike eine Antwort vorweg nehmen zu wollen, aber was „Tosh“ hier verbreitet möchte auch ich nicht unkommentiert hier stehen lassen:
Lieber ein gesundes Misstrauen säen, als Anderen Sand in die Augen streuen.
Einer nicht kontrollierbaren Vernetzung kann man nur mit Misstrauen begegnen. Alles andere ist gelenkte Propaganda aus reinem Selbstzweck.
Wie stellst Du Dir einen Wettbewerb vor, der von der Vernetzung und deren dunklen Seiten abhängig ist? Wer das beste „Geldmanagementprogramm“ im Hintergrund laufen lässt hat gewonnen.
Zwischen AUSLESEN und FERNSTEUERN ist ein himmelweiter Unterschied.
Es geht nicht um das AUSLESEN von betriebswirtschaftlich relevante Daten lt. SpielV. Es geht um die damit verbundene nicht kontrollierbaren Möglichkeiten der FERNSTEUERUNG.
Aber das wirst Du ja längst Wissen.
Und wie kommst Du darauf, dass die PTB die Schnittstellen als zulässig und bauartkonform absegnet hat?
Frag bitte erst bei der PTB nach bevor Du hier Halbwissen verbreitetest. Die sog. „VDAI-Schnittstelle“ ist keine Angelegenheit der PTB, sondern ist ein als „Industriestandard“ einzuordnen.
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171
31.07.2007 08:20 |
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magnum
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@ Tosh
Was Du meist, ist die Abkehr vom Rechtsstaat und hin zu Sodom und Gomorrha.
Der Wettbewerb wird’s schon richten!
Siehe Bergmann, siehe NSM, siehe Bally Wulff, waren das die Gewinner von dem Wettbewerb von dem Du schreibst oder die Verlierer?
„Weiterbohren und Mißtrauen säen.“
Hast Du sie noch alle beisammen?
Wenn die Masse der legalen Aufsteller nicht ganz schnell aufsteht und die paar illegalen Aufsteller dahin bringt wo sie hingehören, dann werden die paar Illegalen, die Masse der Legelen den wirtschaftlichen Garaus machen.
Auch eine Abart von Wettbewerb, zwar ein illegaler Wettbewerb, aber wem kümmert das dann noch??
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172
31.07.2007 10:43 |
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Meike
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Hallo Tosh,
da Du ja offensichtlich einer der vernetzten Hallenbetreiber bist, wäre es super nett von Dir, wenn Du mir mal das Handbuch zu Deinem Filialmonitor und die für Dich z.Zt. aktuellen Einstellmöglichkeiten der Parameter Fernwirkung der einzelnen GGSG per PN überlässt.
Dann schreibe ich Dir gerne wo bei Deiner Vernetzung die Knackpunkte sind, die ich offensichtlich nicht alleine sehe.
Du musst Dir auch keine Sorgen machen, gehöre nicht zu dem sogenannten "Marktmitbegleitern", bin kein wirtschaftlich gescheiterter Außenseiter und bin ein Verfechter des freien und fairen Wettbewerbs.
Schade, dass Du als Insider nicht zum Thema Filialmonitor geantwortet hast.
Gruß Meike
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173
31.07.2007 18:31 |
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Meike
Foren Gott
 

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Schade, dass da keine Reaktion erfolgte.
Aber man möchte anscheinend nicht, dass solche Details von jmd. ohne wirtschaftliche Eigeninteressen hinterlesen werden.
Gruß Meike
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174
05.08.2007 08:18 |
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dieter116
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175
06.08.2007 07:03 |
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Meike
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Hallo dieter,
danke!
Wenn Du noch einen link zu den neuen Zusatzplatinen hast, wie die aufgebaut sind, wäre das auch nett.
Gerne auch als pn.
Gruß Meike
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176
08.08.2007 17:59 |
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dieter116
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Noch kurz zu obigen link.
Das tool ermöglich hauptsächlich eine Fernkontrolle und Auslesung von Geräten.
Ferbeinwirkung nur, soweit es vom Hersteller(adp) in seiner Software vorgesehen ist.
Aslo eigentlich nix Illegales.
Inwieweit die 'neuen' Zusatzplatinen überhaupt frei erhältlich sind, ist mir unbekannt.
Die setzt doch wohl nur der Hersteller in seinen Hallen selbst ein.
Gerade hier wäre ein Eingriff in die Softwaremöglich, da sich beiser Fiema die kömplette Software im RAM befindet. also in Sekunden auszutauschen von aussen.
Dies hat zwar für die Aufsteller Vorteile beim Programmupdate, ermöglicht aber auch Manipulationen ,
allerdings kaum von Aussenstehenden.
Diese Platinen können harmlos sein, lediglich ein Netzwerkadapter, müssen es aber nicht.
Dies liesse sich nur bei einer Prüfung feststellen, und zwar der Platinen und der Software mit der sie genutzt werden.
Sobald eine Verbindung der Geräte mit z.B. einem PC erfolgen kann, müsste auch die softeware hierfür von der PTB auf Konformität mit der SpVO geprüft werden.
Eine Möglichkeit an 'neue' Platinen hernzukommen, wäreÜberprüfung von Geräten und bei Vorhandensein nicht genehmigter Hardware eine Sicherstellung.
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177
09.08.2007 07:43 |
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ToshBerlin
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Tosh,
da Du ja offensichtlich einer der vernetzten Hallenbetreiber bist, wäre es super nett von Dir, wenn Du mir mal das Handbuch zu Deinem Filialmonitor und die für Dich z.Zt. aktuellen Einstellmöglichkeiten der Parameter Fernwirkung der einzelnen GGSG per PN überlässt.
Dann schreibe ich Dir gerne wo bei Deiner Vernetzung die Knackpunkte sind, die ich offensichtlich nicht alleine sehe.
Du musst Dir auch keine Sorgen machen, gehöre nicht zu dem sogenannten "Marktmitbegleitern", bin kein wirtschaftlich gescheiterter Außenseiter und bin ein Verfechter des freien und fairen Wettbewerbs.
Schade, dass Du als Insider nicht zum Thema Filialmonitor geantwortet hast.
Gruß Meike |
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Ich habe lediglich mal klar gestellt, das eine Vernetzung von Standorten nix ungewöhnliches ist und branchenübergreifend in allen Wirtschaftsbereichen statt findet.
Wo ist das Problem von Vernetzung???
Ausreißer bzw. Leute mit krimineller Energie?
Letztlich sind ALLE GSG Neuer SpielVo mit der Möglichkeit der Fernauslesung zugelassen von der PTB (teilw. auch mit Nachträgen)!
Auch die Bundesregierung (namentlich sei hier Peter Hintze - parlamentarischer Staatssekretär beim BMWi genannt, welcher in der Fachzeitschrift "games & business" Ausgabe 07/07 klare Worte bzgl. der Kleinen Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Interview fand) hat dies klargestellt das über die Vernetzung lediglich rein betriebswirtschaftliche Daten übermittelt sowie Daten und Hinweise bzgl. eventueller Manipulationen Dritter übermittelt werden dürfen!
Das es den einen oder anderen gibt der sich mehr an Möglichkeiten rausholt als das Gesetz erlaubt, das ist leider Gottes nicht zu verhindern.
Solche Individuen gibt es ÜBERALL in Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistung usw.
Wenn sowas auftaucht und ein anderer Mitbewerber bekommt es irgendwie mit, so kann und sollte er auf jeden Fall was dagegen tun - das meinte ich mit Marktbereinigung!
Hat NIX mit Sodom und Gomorrha zu tun - eher mit gleichen Chancen unter gleichen Bedingungen am Markt sowie die Bekämpfung unlauterer Methoden zur illegalen Verschaffung von Vorteilen und Beschaffung um Marktanteile.
Noch was Meike:
Wäre nett wenn Du nicht gleich irgendwelche Kommentare abgibst wenn man mal nicht in Deiner Wunschzeit antwortet!
Zufälligerweise arbeite ich in unterschiedlichen Bereichen im Aufstellergeschäft und kümmere mich nicht nur ums Tagesgeschäft.
Da kommt es mal eben auch vor, das ich mal den einen oder anderen Tag oder mal ne WOche oder so nicht Online bin.
Greetz
Euer Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
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178
09.08.2007 23:03 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende


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Und wo ist das Handbuch? Weiter in der Schublade...???
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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179
10.08.2007 07:56 |
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jasper
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10.08.2007 09:12 |
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