Rauchergaststätte |
kuechenmeister
Jungspund
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Guten Tag
Ich habe eine Frage.
Ich komme aus Thüringen
Wo kann ich mich hinwenden, wenn z.B. das Ordnungsamt entgegen dem Nichtraucherschutzgesetz eine Erlaubnis gibt, dass in einer Gaststätte die als Rauchergaststätte geführt wird zubereitete Speisen verabreicht werden.
Sachverhalt:
Die Gaststätte wird als Rauchergaststätte geführt
Von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr wird nicht geraucht und zubereitete Speisen angeboten.
Ich führe eine Gaststätte als Nichtrauchergaststätte und liege über den 75m2 und kann also keine Rauchergaststätte daraus machen.
Dies möchte ich auch nicht, da ich bekannt für gute Speisen bin.
Der Inhaber versichert, vom Ordnungsamt und vom Landratsamt eine Erlaubnis hierfür zu haben.
Dies steht nach meiner Meinung gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen.
Mir geht es nur um Wettbewerbsgleichheit, da ich in unmittelbarer Nähe dieser Gaststätte bin.
Auf telefonische Anfragen meinerseits beim Ordnungsamt und beim Landratsamt wurde nicht reagiert.
Wo kann ich mich denn noch hinwenden, bzw. wie soll die Gesetzlichkeit hergestellt werden.
MfG
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1
09.12.2010 20:05 |
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Solon
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domar
Haudegen
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Formell: Eigentlich müsste es auch in Thüringen so was geben wie eine kommunale Aufsichtbehörde. In Hessen macht dies der Landkreis.
Bevor Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie evtl. den Gesetzestext haben...
Persönlich: Eigentlich sollten die Zeiten des Anschwärzens vorbei sein, wo jeder gegen Jeden ist und versucht seinen Nächsten in die Tasche zu hauen.
Und da sie bekannt sind für gute Speisen, haben sie im Grunde auch nichts zu befürchten, was die Konkurrenz betrifft....
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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2
10.12.2010 08:54 |
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Solon
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Kay Löffler
König
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Domar schrieb:
Zitat: |
Persönlich: Eigentlich sollten die Zeiten des Anschwärzens vorbei sein, wo jeder gegen Jeden ist und versucht seinen Nächsten in die Tasche zu hauen.
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Sorry, aber das sehe ich anders bzw. nicht als anschwärzen. Es kann nicht sein, dass sich jemand Wettbewerbsvorteile durch Rechtsbruch verschafft. (Generell, meine ich. Ob das hier der Fall ist, sei mal dahingestellt.) Und natürlich hat derjenige, der sich gesetzestreu verhält und dessen Existenz davon abhängt und der durch dieses gesetzestreue Verhalten Einbußen hinnehen muss, ein Recht, sich über Verstöße zu beschweren. Und genau dafür sind wir da: Dem gesetzestreuen zum Recht zu verhelfen, die Gerechtigkeit wieder herzustellen, soweit möglich. Dafür werden wir bezahlt.
Notfalls, lieber Küchemeister, wenn die Behörde nicht in die Füße kommt, können sie sich noch an die Wettbewerbszentrale wenden und ggfs. zivilrechtlich klagen. Hierzu müsste der Verstoß aber gesichert sein. Dies zu überprüfen ist mir in Ihrem Bundesland leider nicht möglich. Was sagt denn Ihr Gesetz? Wie groß ist denn die Raucherkneipe? Wenn sie unter 75 qm ist und Ihr Gesetz hierfür eine Raucher-Ausnahmeregelung vorsieht, was spricht denn dagegen, wenn dort tatsächlich nicht geraucht wird?
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 11.12.2010 00:51.
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4
11.12.2010 00:49 |
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kuechenmeister
Jungspund
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Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Ich sehe es nicht als anschwärzen, so etwas liegt mir fern.
Ich selbst und noch 2 Gastronomen in unmittelbarer Nähe habe Ordnungsstrafe bezahlen müssen, weil ich eben Stammgästen einen Gefallen tun wollte.
Der Markt um die Mittagessen ist in meiner Stadt hart umkämpft.
Einige haben die Preise regelrecht in den Keller gewirtschaftet indem sie die Mittagessen für 3 Euro verkaufen.
Da zählt jeder Gast.
Der Kollege hat eine Kneipe im Kellerwo die Gastfläche etwas unter 75m2 liegt.
Weitehin fällt er geraume Zeit bei Abwebung von Gäsrten mit sehr unkollegialen Verhalten auf.
Er will sie aber als Raucherkneipe führen und nur in der Zeit des Mittagessen rauchfreie Zeit einführen und tut dies auch schon seit Oktober.
Da ist doch nichts dagegen zu sagen, wenn wir das alle dürfen.
Meine Anrufe beim Ordnungsamt und Landratsamt im Oktober 2010 blieben jedenfalls ohne Resonanz, er macht so weiter.
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5
12.12.2010 18:32 |
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Kay Löffler
König
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Diese Regeln gelten auch für Küchenmeister:
Zitat: |
Ausgenommen vom Rauchverbot sind Ein-Raum-Gaststätten unter folgenden Voraussetzungen:
Die Gaststätte besteht nur aus einem Raum,
die Gastfläche beträgt weniger als 75 m²,
es werden keine zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten,
Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt und
am Eingangsbereich ist die Gaststätte deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet und
es ist darauf hingewiesen, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben (Beispiel: Rauchergaststätte – kein Zutritt für Personen unter 18 Jahren).
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laut Thüringer Nichtraucherschutzgesetz. Wenn das Ordnungsamt dieses Verfahren duldet, müssten sie das auch aus Gleichbehandlungsgrundsätzen bei Dir auch dulden. Vorausgesetzt, Du erfüllst die gleichen Voraussetzungen. Ich würde schriftlich anfragen, den Sachverhalt schildern und fragen, ob Du das mit Deiner Unter75qm-Einraumkneipe auch so machen darfst. Du hast ein Anrecht auf Antwort und vor allem: Du hast dann was in der Hand, was Dir bei zukünftigen Kontrollen mehr hilft als eine Forums-Antwort aus NRW oder sonstwo
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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6
12.12.2010 20:19 |
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m.schiller
Haudegen
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So sieht das zum Thema in Nds. aus und theoretisch müsste es überall so sein:
Der Raucherraum oder der Nichtraucherbereich darf jeweils nicht zeitweise befristet eingerichtet werden. Durch den Rauch werden in den jeweiligen Räumen nicht nur während des Rauchens Schadstoffe freigesetzt. Diese Stoffe bleiben in der Einrichtung hängen und dünsten dann längerfristig aus.
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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7
13.12.2010 08:34 |
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kuechenmeister
Jungspund
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Guten Tag
Dann also erst einmal vielen Dank für die Antworten, mir dürfte das weiterhelfen.
Ich wünsche allen ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten gesunden Rutsch ins Jahr 2011
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8
24.12.2010 12:46 |
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angela
Doppel-As
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Dürfen sich Jugendliche in begleitung der Eltern in einer Raucher Gaststätte aufhalten ? Eigentlich nicht oder liege ich da falsch ?
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9
22.02.2011 12:26 |
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LKKS
Kaiser
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Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zugang zur Rauchergaststätte erhalten.
Das ergibt sich (zum Glück) aus dem bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz.
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10
22.02.2011 13:12 |
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Kay Löffler
König
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§§??
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11
22.02.2011 22:01 |
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LKKS
Kaiser
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Ja, ok.
Eine Freudsche Fehlleistung, weil ich die Regelung des § 10 JuSchG mit "unserem" Nichtraucherschutzgesetz verknüft angewandt habe.
Und wir Hesen haben im gegensatz zu BW sowohl ein Betretungsverbot für Rauchergaststätten als auch für Raucherräume in sonstigen Gaststätten.
Aber...
..ich rechne nicht mit einer endgültigen Lösung, weil sich Großgastronomen (Disco) nicht mit dem Kompromiss zufrieden geben können und das aktuelle NRSG auch beklagen wollen.
Ich hoffe, dass danach der Gesetzgeber ein Einsehen hat und in Hessen ein komplettes Rauchverbot anordnet.
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23.02.2011 11:33 |
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